Das Amt Warnow-West beschafft elektrische Energie für sich selbst und die amtsangehörigen Gemeinden für die Jahre 2027 und 2028. Die Lieferung erfolgt in zwei Losen: Los 1 umfasst die Straßenbeleuchtung (Jahresbedarf 275.614 kWh), Los 2 umfasst Gebäude, Zählersäulen und Straßenverkehrsanlagen (Jahresbedarf 435.347 kWh). Der Vertrag ist als All-inclusive-Vertrag ausgestaltet, der Energielieferung und Netznutzung einschließt.
| Reichweite | national/EU (oeVergabe) |
| Vergabeart | Öffentliche Ausschreibung |
| Kategorie | Sonstige |
| Erfüllungsort | 18198 Kritzmow |
| Website | https://www.dtvp.de/Center Freischalten |
| Verfahrensunterlage | 16 KB | |
| Verfahrensunterlage | 56 KB | |
| Formblatt | 31 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 14 KB | |
| Vertrag | 97 KB | |
| Sonstige | 147 KB | |
| Formblatt | 34 KB | |
| Formblatt | 29 KB | |
| Sonstige | 86 KB | |
| Sonstige | 29 KB |
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Muster-Leistungsverzeichnisse ansehen Vergabe-Archiv durchsuchenDas Amt Warnow-West und seine sieben amtsangehörigen Gemeinden (Elmenhorst/Lichtenhagen, Papendorf, Stäbelow, Pölchow, Kritzmow, Lambrechtshagen, Ziesendorf) benötigen elektrische Energie für die Jahre 2027 und 2028. Die Ausschreibung ist in zwei Lose aufgeteilt. Los 1 umfasst die Belieferung von Straßenbeleuchtungsanlagen mit einem Jahresbedarf von 275.614 kWh, woraus sich über beide Jahre eine Gesamtmenge von 551.228 kWh ergibt.
Los 2 betrifft Gebäude, Zählersäulen und Straßenverkehrsanlagen mit einem Jahresbedarf von 435.347 kWh, was einer Zweijahres-Gesamtmenge von 870.694 kWh entspricht (laut Leistungsverzeichnis 885.656 kWh). Der Vertrag ist als All-inclusive-Vertrag konzipiert und schließt neben der reinen Energielieferung auch die Netznutzung sowie alle gesetzlichen Umlagen, Abgaben und Steuern ein.
Die genauen Entnahmestellen mit Zählpunkt- und Marktlokationsbezeichnungen sind in der Anlage zu den Vergabeunterlagen aufgeführt; als Netzbetreiber ist für die vorliegenden Entnahmestellen überwiegend die E.DIS Netz GmbH angegeben. Die Rechnungslegung erfolgt zentral über das Amt Warnow-West.
Der Stromliefervertrag gilt als All-inclusive-Vertrag und umfasst die Energielieferung inklusive der notwendigen Netznutzung für Durchleitung und Systemdienstleistung. Der Auftragnehmer schließt im eigenen Namen die erforderlichen Netznutzungsverträge mit den Netzbetreibern ab und stellt den Auftraggeber von allen Netznutzungsansprüchen frei. Die Vergütung erfolgt auf Basis von Einheitspreisen je kWh gemäß Leistungsverzeichnis; es gibt keine Mehr- oder Mindermengenregelungen, sodass nur die tatsächlich abgenommene Energiemenge vergütet wird.
Neue Abnahmestellen können einbezogen werden, sofern die Mehrmengen 10 Prozent des vertraglich ausgewiesenen Jahresbedarfs nicht übersteigen und mindestens sechs Wochen vor Lieferbeginn gemeldet werden. Abnahmestellen können mit einer Mitteilungsfrist von sechs Wochen aus dem Vertrag herausgenommen werden, ohne dass dies die übrige Vertragsgrundlage ändert. Meinungsverschiedenheiten sowie Haftungsregelungen bei Versorgungsunterbrechungen sind in gesonderten Paragraphen des Vertragsmusters geregelt.
Die Vergabeunterlagen wurden am 26. Oktober 2026 versendet. Die Angebotsfrist endet am 19. November 2026 um 14:30 Uhr. Die Bindefrist endet am 3. Dezember 2026. Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform DTVP (https://www.dtvp.de/Center) einzureichen. Am Tag der Angebotsöffnung werden die Bieter darüber informiert, welches Angebot angenommen werden soll.
Aus den Original-Unterlagen dieses Verfahrens gewonnen.
Die öffentliche Ausschreibung ist das nationale Gegenstück zum offenen Verfahren: unbeschränkter Bieterkreis, keine vorgeschaltete Eignungsprüfung, Angebote werden direkt eingereicht.
Die Bekanntmachung stammt aus einer Quelle, die nationale und EU-weite Verfahren gemeinsam führt. Ob ober- oder unterschwellig vergeben wurde, steht in der Bekanntmachung selbst und in den Vergabeunterlagen des Verfahrens.
Für eine eigene Beschaffung lässt sich aus diesem Verfahren mehr ableiten als der Gegenstand: wie der Auftraggeber die Leistung beschrieben und gegliedert hat, welche Eignungsnachweise er verlangt, wie er Preis und Qualität gewichtet und welche Vertragsbedingungen er beilegt. Genau diese Unterlagen liegen im Vergabe-Archiv vollständig vor, auch nachdem das Verfahren auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde.
Amt Warnow-West, Der Amtsvorsteher ist der öffentliche Auftraggeber dieser Ausschreibung mit Erfüllungsort 18198 Kritzmow.
Das Amt Warnow-West und seine sieben amtsangehörigen Gemeinden (Elmenhorst/Lichtenhagen, Papendorf, Stäbelow, Pölchow, Kritzmow, Lambrechtshagen, Ziesendorf) benötigen elektrische Energie für die Jahre 2027 und 2028. Die Ausschreibung ist in zwei Lose aufgeteilt. Los 1 umfasst die Belieferung von Straßenbeleuchtungsanlagen mit einem Jahresbedarf von 275.614 kWh, woraus sich über beide Jahre eine Gesamtmenge von 551.228 kWh ergibt. Los 2 betrifft Gebäude, Zählersäulen und Straßenverkehrsanlagen mit einem Jahresbedarf von 435.347 kWh, was einer Zweijahres-Gesamtmenge von 870.694 kWh entspricht (laut Leistungsverzeichnis 885.656 kWh).
Die Angebotsfrist läuft bis zum 19.11.2026.
Die Vergabeunterlagen wurden am 26. Oktober 2026 versendet. Die Angebotsfrist endet am 19. November 2026 um 14:30 Uhr. Die Bindefrist endet am 3. Dezember 2026. Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform DTVP (https://www.dtvp.de/Center) einzureichen. Am Tag der Angebotsöffnung werden die Bieter darüber informiert, welches Angebot angenommen werden soll.
Der Strompreis muss alle gesetzlichen Umlagen, Abgaben und Steuern einschließen (u. a. EEG-Umlage, KWKG-Aufschlag, StromNEV-Umlage, Offshore-Netzumlage, AbLaV-Umlage, Konzessionsabgabe, Stromsteuer, Umsatzsteuer). Der Auftragnehmer schließt im eigenen Namen Netznutzungsverträge mit den jeweiligen Netzbetreibern für alle Abnahmestellen ab. Die Lieferung erfolgt frei Übergabestelle der jeweiligen Abnahmestellen gemäß der Entnahmestellenliste. Bei Entnahmestellen mit Lastgangmessung ist eine Viertelstunden-Leistungsmessung mit Zählerfernauslesung vorzusehen. Der Bieter muss vergleichbare Leistungen in den letzten drei Jahren ausgeführt haben.
Der Stromliefervertrag gilt als All-inclusive-Vertrag und umfasst die Energielieferung inklusive der notwendigen Netznutzung für Durchleitung und Systemdienstleistung. Der Auftragnehmer schließt im eigenen Namen die erforderlichen Netznutzungsverträge mit den Netzbetreibern ab und stellt den Auftraggeber von allen Netznutzungsansprüchen frei. Die Vergütung erfolgt auf Basis von Einheitspreisen je kWh gemäß Leistungsverzeichnis; es gibt keine Mehr- oder Mindermengenregelungen, sodass nur die tatsächlich abgenommene Energiemenge vergütet wird.
Aus den Unterlagen haben wir 6 Eignungskriterien und 1 Zuschlagskriterium herausgezogen, darunter: Eintragung im Berufsregister (Handels-, Berufs- oder Partnerschaftsregister), Gewerbeanmeldung bzw. IHK-Eintragung.
Die Vergabeunterlagen rufen Sie beim Auftraggeber ab, ueber die in der Bekanntmachung genannte Vergabeplattform. Diese Seite fasst die oeffentlichen Eckdaten des Verfahrens zusammen (Gegenstand, Auftraggeber, Verfahrensart, Fristen) und verweist auf die Bekanntmachung.
Die vollständigen Vergabeunterlagen stehen Vergabe-Archiv Nutzern zur Verfügung. Die Registrierung ist kostenlos. Der Download läuft anschließend über Ihr Guthaben im Vergabe-Archiv, wie gewohnt.