Der Auftraggeber beschafft Instandhaltungs- und Störungsbeseitigungsleistungen an Turmuhren und Uhren-Anlagen in diversen Liegenschaften des Bezirks Tempelhof-Schöneberg von Berlin. Die Leistungen werden im Rahmen einer Rahmenvereinbarung für Bauunterhaltungsmaßnahmen abgerufen. Es handelt sich um kleinteilige, häufig wiederkehrende Aufträge sowie Störungsbeseitigungen.
| Reichweite | national/EU (oeVergabe) |
| Vergabeart | Öffentliche Ausschreibung |
| Kategorie | Sonstige |
| Erfüllungsort | 10825 Berlin |
| vergabestelle@ba-ts.berlin.de Freischalten | |
| Telefon | 030 90277-6242 Freischalten |
| Website | https://www.berlin.de/vergabeplattform/ Freischalten |
| Sonstige | 162 KB | |
| Sonstige | 2.0 MB | |
| Sonstige | 143 KB | |
| Sonstige | 281 KB |
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Muster-Leistungsverzeichnisse ansehen Vergabe-Archiv durchsuchenGegenstand der Beschaffung ist die Instandhaltung und Störungsbeseitigung an Turmuhren und Uhren-Anlagen in diversen Liegenschaften des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg von Berlin. Die Leistungen umfassen kleinteilige Aufträge im Rahmen der Störungsbeseitigung sowie geringfügige, häufig wiederkehrende Bauunterhaltungsmaßnahmen. Die Einzelaufträge werden im Rahmen einer Rahmenvereinbarung abgerufen, wobei der Ausführungsbeginn für den Einzelauftrag in der Regel unverzüglich nach Leistungsabruf erfolgt.
Der geschätzte Auftragswert beträgt pro Jahr voraussichtlich 14.160 Euro netto für den einzelnen Rahmenvereinbarungspartner, bei einem durchschnittlichen Einzelauftragswert von 200 Euro netto. Die Liegenschaften befinden sich im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Berlin 10820. Ein Einsatz von Nachunternehmern ist nicht zulässig.
Die Rahmenvereinbarung beginnt am 01. Dezember 2026 und läuft bis zum 30. November 2028, mit einer optionalen Verlängerung von zweimal einem Jahr. Die Vergütung erfolgt auf Basis von Einheitspreisen gemäß Leistungsverzeichnis, Stundenverrechnungssätzen für nicht im LV enthaltene Leistungen, einer An- und Abfahrtspauschale sowie einem Zuschlag auf Rechnungen Dritter für nicht im LV enthaltene Stofflieferungen und Leistungen.
Es wird nur ein Rahmenvereinbarungspartner zugelassen. Die neu gebildeten Einheitspreise und Zuschläge werden dem Bieter zur Annahme vorgelegt; erfolgt keine Annahme, kommt keine Rahmenvereinbarung zustande. Weitere Regelungen zu Vertragsstrafen oder Kündigungsrechten sind in den vorliegenden Unterlagen nicht ausgewiesen.
Die Bekanntmachung ist auf den 20. Oktober 2026 datiert. Die Angebotsfrist endet am 3. November 2026 um 10:00 Uhr. Die Bindefrist richtet sich gemäß Angabe nach § 16a VOB/A; ein konkretes Enddatum ist als 3. Dezember 2026 angegeben. Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Berliner Vergabeplattform einzureichen. Die Vergabeunterlagen stehen unter https://www.berlin.de/vergabeplattform/ bereit.
Der geplante Beginn der Rahmenvereinbarung ist der 1. Dezember 2026.
Aus den Original-Unterlagen dieses Verfahrens gewonnen.
Die öffentliche Ausschreibung ist das nationale Gegenstück zum offenen Verfahren: unbeschränkter Bieterkreis, keine vorgeschaltete Eignungsprüfung, Angebote werden direkt eingereicht.
Die Bekanntmachung stammt aus einer Quelle, die nationale und EU-weite Verfahren gemeinsam führt. Ob ober- oder unterschwellig vergeben wurde, steht in der Bekanntmachung selbst und in den Vergabeunterlagen des Verfahrens.
Für eine eigene Beschaffung lässt sich aus diesem Verfahren mehr ableiten als der Gegenstand: wie der Auftraggeber die Leistung beschrieben und gegliedert hat, welche Eignungsnachweise er verlangt, wie er Preis und Qualität gewichtet und welche Vertragsbedingungen er beilegt. Genau diese Unterlagen liegen im Vergabe-Archiv vollständig vor, auch nachdem das Verfahren auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde.
Bezirksamt Tempelhof-Schoeneberg von Berlin ist der öffentliche Auftraggeber dieser Ausschreibung mit Erfüllungsort 10825 Berlin.
Gegenstand der Beschaffung ist die Instandhaltung und Störungsbeseitigung an Turmuhren und Uhren-Anlagen in diversen Liegenschaften des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg von Berlin. Die Leistungen umfassen kleinteilige Aufträge im Rahmen der Störungsbeseitigung sowie geringfügige, häufig wiederkehrende Bauunterhaltungsmaßnahmen. Die Einzelaufträge werden im Rahmen einer Rahmenvereinbarung abgerufen, wobei der Ausführungsbeginn für den Einzelauftrag in der Regel unverzüglich nach Leistungsabruf erfolgt. Der geschätzte Auftragswert beträgt pro Jahr voraussichtlich 14.160 Euro netto für den einzelnen Rahmenvereinbarungspartner, bei einem durchschnittlichen Einzelauftragswert von 200 Euro netto.
Die Angebotsfrist läuft bis zum 03.11.2026.
Die Bekanntmachung ist auf den 20. Oktober 2026 datiert. Die Angebotsfrist endet am 3. November 2026 um 10:00 Uhr. Die Bindefrist richtet sich gemäß Angabe nach § 16a VOB/A; ein konkretes Enddatum ist als 3. Dezember 2026 angegeben. Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Berliner Vergabeplattform einzureichen. Die Vergabeunterlagen stehen unter https://www.berlin.de/vergabeplattform/ bereit. Der geplante Beginn der Rahmenvereinbarung ist der 1. Dezember 2026.
Leistungen sind ausschließlich mit eigenem Personal auszuführen; Nachunternehmereinsatz ist nicht zulässig. Ausführungsbeginn für Einzelaufträge erfolgt in der Regel unverzüglich nach Leistungsabruf. Beschäftigte müssen tariftreuepflichtige Entgelte gemäß der Branche Metall- und Elektroindustrie erhalten. Es ist mindestens der gesetzliche Mindestlohn bzw. Branchenmindestlohn nach AEntG zu zahlen. Der jeweils aktuelle Vergabemindestlohn ist bei der Auftragsausführung einzuhalten. Angebote sind in deutscher Sprache einzureichen.
Die Rahmenvereinbarung beginnt am 01. Dezember 2026 und läuft bis zum 30. November 2028, mit einer optionalen Verlängerung von zweimal einem Jahr. Die Vergütung erfolgt auf Basis von Einheitspreisen gemäß Leistungsverzeichnis, Stundenverrechnungssätzen für nicht im LV enthaltene Leistungen, einer An- und Abfahrtspauschale sowie einem Zuschlag auf Rechnungen Dritter für nicht im LV enthaltene Stofflieferungen und Leistungen. Es wird nur ein Rahmenvereinbarungspartner zugelassen. Die neu gebildeten Einheitspreise und Zuschläge werden dem Bieter zur Annahme vorgelegt; erfolgt keine Annahme, kommt keine Rahmenvereinbarung zustande.
Aus den Unterlagen haben wir 8 Eignungskriterien und 4 Zuschlagskriterien herausgezogen, darunter: Eintragung im Handelsregister, in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer.
Die Vergabeunterlagen rufen Sie beim Auftraggeber ab, ueber die in der Bekanntmachung genannte Vergabeplattform. Diese Seite fasst die oeffentlichen Eckdaten des Verfahrens zusammen (Gegenstand, Auftraggeber, Verfahrensart, Fristen) und verweist auf die Bekanntmachung.
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