Beschafft wird der Winterdienst für die Liegenschaft der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit (HdBA) am Campus Schwerin, Wismarsche Straße 405, 19055 Schwerin. Der Auftragnehmer übernimmt Räum- und Streuarbeiten auf allen begeh- und befahrbaren Flächen sowie die Verkehrssicherungspflicht für die betreffenden Winterdienst-Flächen.
| Reichweite | national/EU (oeVergabe) |
| Vergabeart | Öffentliche Ausschreibung |
| Kategorie | Dienstleistungen |
| Erfüllungsort | Nürnberg |
| hochschule.ressourcen@arbeitsagentur.de Freischalten | |
| Telefon | 0385-5408-515 Freischalten |
| Website | www.arbeitsagentur.de Freischalten |
| Verfahrensunterlage | 49 KB | |
| Verfahrensunterlage | 45 KB | |
| Formblatt | 75 KB | |
| Sonstige | 67 KB | |
| Sonstige | 38 KB | |
| Sonstige | 3 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 286 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 52 KB | |
| Vertrag | 314 KB | |
| Sonstige | 37 KB | |
| Sonstige | 60 KB | |
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| Formblatt | 75 KB | |
| Formblatt | 76 KB | |
| Formblatt | 77 KB | |
| Sonstige | 73 KB | |
| Sonstige | 78 KB | |
| Sonstige | 1 KB | |
| Plan | 565 KB |
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Muster-Leistungsverzeichnisse ansehen Vergabe-Archiv durchsuchenDer Auftragnehmer erbringt den vollständigen Winterdienst für die Liegenschaft der HdBA am Campus Schwerin (Wismarsche Straße 405, 19055 Schwerin). Die Leistungen umfassen das Räumen und Streuen aller begeh- und befahrbaren Flächen (Gehwege, Straßen, Parkplätze, Garagenzufahrten, Eingänge, Außentreppen, Fluchtwege, Feuerwehraufstellflächen, Rollstuhlrampen), das Freihalten von Ablaufsystemen und Gullys sowie die Sicherung vor Dachlawinen und Eiszapfen.
Der Auftragnehmer stellt Streumittel selbst bereit und entsorgt diese mindestens zweimal je Wintersaison. Kontrollfahrten zur Einsatzprüfung sowie eine Endreinigung Ende April gehören ebenfalls zur Leistung. Die Winterdienstperiode läuft grundsätzlich vom 1. Oktober bis zum 31. März, witterungsbedingte Einsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen. Die Leistungserbringung beginnt am 01.11.2026 und läuft bis zum 30.09.2030.
Der Vertrag kommt mit Zuschlag zustande und endet ohne Kündigung am 30.09.2030, die Leistungserbringung beginnt am 01.11.2026. Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von acht Monaten zum 30.09.2028 ordentlich kündigen. Das Vergütungsmodell sieht eine Saisonpauschale für die Winterdienstperiode vor; witterungsbedingte Einsätze außerhalb der Periode sowie optionale Leistungen können gesondert abgerufen werden, ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf optionaler Leistungen besteht nicht.
Rechnungen sind als E-Rechnungen zu stellen. Bei außerordentlicher Kündigung durch den Auftraggeber aus wichtigem Grund stehen dem Auftragnehmer grundsätzlich keine Vergütungs- oder Schadenersatzansprüche zu, bereits vertragsgemäß erbrachte Leistungen werden jedoch vergütet. Der Vertrag sieht Vertragsstrafen sowie ein Mängelrecht des Auftraggebers vor.
Die Vergabeunterlagen wurden zuletzt am 08.09.2026 aktualisiert. Die Angebotsfrist endet am 06.10.2026 um 12:00 Uhr. Eine Objektbesichtigung ist vor Angebotsabgabe zwingend durchzuführen; Terminvereinbarungen sind über den genannten Ansprechpartner möglich. Die Leistungserbringung beginnt am 01.11.2026.
Die Leistungsbeschreibung strukturiert die Anforderungen an den Winterdienst klar nach Prioritätsstufen (A, B, C), was die spätere Kontrolle und Abnahme erleichtert und für ähnliche Verfahren übernommen werden kann. Die ausdrückliche vertragliche Übertragung der Verkehrssicherungspflicht auf den Auftragnehmer ist eine wichtige Regelung, die in vergleichbaren infrastrukturellen Dienstleistungsverträgen geprüft werden sollte.
Das Salzeinsatzverbot ist objektspezifisch begründet und sollte bei anderen Standorten mit der jeweiligen Ortssatzung abgeglichen werden, da es dort abweichende Vorgaben geben kann. Die Kombination aus Saisonpauschale und abrufbaren optionalen Leistungen bietet Flexibilität für witterungsbedingte Sonderlagen, erfordert aber eine präzise Formulierung der Optionsvoraussetzungen im Leistungsverzeichnis.
Die Pflicht zur zwingenden Objektbesichtigung schützt vor späteren Einreden zu örtlichen Besonderheiten und sollte bei Außenanlagen-Dienstleistungen standardmäßig vorgesehen werden.
Aus den Original-Unterlagen dieses Verfahrens gewonnen.
Die öffentliche Ausschreibung ist das nationale Gegenstück zum offenen Verfahren: unbeschränkter Bieterkreis, keine vorgeschaltete Eignungsprüfung, Angebote werden direkt eingereicht.
Die Bekanntmachung stammt aus einer Quelle, die nationale und EU-weite Verfahren gemeinsam führt. Ob ober- oder unterschwellig vergeben wurde, steht in der Bekanntmachung selbst und in den Vergabeunterlagen des Verfahrens.
Für eine eigene Beschaffung lässt sich aus diesem Verfahren mehr ableiten als der Gegenstand: wie der Auftraggeber die Leistung beschrieben und gegliedert hat, welche Eignungsnachweise er verlangt, wie er Preis und Qualität gewichtet und welche Vertragsbedingungen er beilegt. Genau diese Unterlagen liegen im Vergabe-Archiv vollständig vor, auch nachdem das Verfahren auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde.
Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus ist der öffentliche Auftraggeber dieser Ausschreibung mit Erfüllungsort Nürnberg.
Der Auftragnehmer erbringt den vollständigen Winterdienst für die Liegenschaft der HdBA am Campus Schwerin (Wismarsche Straße 405, 19055 Schwerin). Die Leistungen umfassen das Räumen und Streuen aller begeh- und befahrbaren Flächen (Gehwege, Straßen, Parkplätze, Garagenzufahrten, Eingänge, Außentreppen, Fluchtwege, Feuerwehraufstellflächen, Rollstuhlrampen), das Freihalten von Ablaufsystemen und Gullys sowie die Sicherung vor Dachlawinen und Eiszapfen. Der Auftragnehmer stellt Streumittel selbst bereit und entsorgt diese mindestens zweimal je Wintersaison. Kontrollfahrten zur Einsatzprüfung sowie eine Endreinigung Ende April gehören ebenfalls zur Leistung.
Die Vergabeunterlagen wurden zuletzt am 08.09.2026 aktualisiert. Die Angebotsfrist endet am 06.10.2026 um 12:00 Uhr. Eine Objektbesichtigung ist vor Angebotsabgabe zwingend durchzuführen; Terminvereinbarungen sind über den genannten Ansprechpartner möglich. Die Leistungserbringung beginnt am 01.11.2026.
Räumung und Streuung aller begeh- und befahrbaren Flächen gemäß den Prioritätsstufen A, B und C Einsatz ausschließlich abstumpfender Streumittel, kein Salzeinsatz erlaubt Einhaltung der jeweils gültigen Ortssatzung der Stadt Schwerin als verbindlichem Vertragsbestandteil Nutzflächen müssen montags bis freitags ab 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr von Schnee und Eis befreit sein Bei erneutem Winterdiensteinsatz im Tagesverlauf maximale Wege- und Rüstzeit von einer Stunde Benennung eines weisungsbefugten, erreichbaren Ansprechpartners während der Winterperiode (montags bis freitags 6 bis 18 Uhr)
Der Vertrag kommt mit Zuschlag zustande und endet ohne Kündigung am 30.09.2030, die Leistungserbringung beginnt am 01.11.2026. Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von acht Monaten zum 30.09.2028 ordentlich kündigen. Das Vergütungsmodell sieht eine Saisonpauschale für die Winterdienstperiode vor; witterungsbedingte Einsätze außerhalb der Periode sowie optionale Leistungen können gesondert abgerufen werden, ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf optionaler Leistungen besteht nicht. Rechnungen sind als E-Rechnungen zu stellen.
Aus den Unterlagen haben wir 2 Eignungskriterien herausgezogen, darunter: Ausreichende Berufserfahrung durch Vorlage einer geeigneten Referenz pro Los.
Alle Dokumente dieses Verfahrens liegen im Vergabe-Archiv und lassen sich als ZIP herunterladen, auch nachdem die Ausschreibung auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde. Enthalten sind je nach Verfahren Leistungsverzeichnis, Bewerbungsbedingungen, Vertragsbedingungen und die auszufüllenden Formulare.
Die vollständigen Vergabeunterlagen stehen Vergabe-Archiv Nutzern zur Verfügung. Die Registrierung ist kostenlos. Der Download läuft anschließend über Ihr Guthaben im Vergabe-Archiv, wie gewohnt.