Das Bundesamt für Strahlenschutz beschafft eine wissenschaftliche Studie zum Stand von Wissenschaft und Technik des Einsatzes künstlicher Intelligenz und maschinellen Lernens in der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie. Die Studie soll zudem die aktuelle nationale und internationale Regulierung analysieren und Vorschläge zur Risikoanalyse sowie Qualitätssicherung erarbeiten. Das Vorhaben dient als Grundlage für die Vorbereitung gesetzlicher Regelungen zur Sicherheit von KI-Systemen im medizinischen Strahlenschutz.
| Reichweite | national/EU (oeVergabe) |
| Vergabeart | Öffentliche Ausschreibung |
| Kategorie | Sonstige |
| Erfüllungsort | Salzgitter |
| ausschreibungen@bfs.de Freischalten | |
| Telefon | +49 30 183331539 Freischalten |
| Website | https://www.evergabe-online.de Freischalten |
| Formblatt | 1.0 MB | |
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| Leistungsverzeichnis | 207 KB | |
| Vertrag | 222 KB | |
| Vertrag | 186 KB | |
| Sonstige | 281 KB | |
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| Sonstige | 56 KB | |
| Sonstige | 1 KB |
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Muster-Leistungsverzeichnisse ansehen Vergabe-Archiv durchsuchenDas BfS beauftragt eine wissenschaftliche Studie zu KI und maschinellem Lernen bei medizinischen Strahlenanwendungen, gegliedert in drei Arbeitspakete. Arbeitspaket 1 umfasst die Aufarbeitung des Standes von Wissenschaft und Technik zum KI-Einsatz in Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie, einschließlich Sichtung der Fachliteratur, nationaler und internationaler Empfehlungen sowie einer Übersicht der Bereiche mit Zertifizierungspflicht nach Medizinprodukterecht.
Arbeitspaket 2 beinhaltet eine vertiefende Literaturrecherche zu Sicherheit, Qualitätssicherung und Risikomanagement von KI-Systemen sowie eine Analyse zu erklärbarer KI. Arbeitspaket 3 ist ein barrierefreier wissenschaftlicher Abschlussbericht, der alle Erkenntnisse zusammenführt, Gefahrensituationen diskutiert und Anpassungsvorschläge für das deutsche gesetzliche und untergesetzliche Regelwerk enthält.
Der Abschlussbericht ist in einem Präsenzprojektgespräch am BfS-Standort Neuherberg bzw. Oberschleißheim vorzustellen. Die Gesamtlaufzeit des Vorhabens beträgt 10 Monate. Zusätzlich sind jährliche Kurzberichte sowie ein abschließender Kurzbericht für den Programmreport Strahlenschutzforschung des BfS zu erstellen.
Der Vertrag wird als Festpreisvertrag geschlossen; die Vergütung ist je Arbeitspaket als Pauschalpreis kalkuliert. Die Zahlung erfolgt nachschüssig nach Lieferung und Abnahme der einzelnen Arbeitspakete. Die Gesamtlaufzeit beträgt 10 Monate. Es gelten die ABFE-BMUV (Stand Dezember 2021) als allgemeine Vertragsbedingungen. Erkennt der Auftragnehmer, dass er die Ausführungsfrist nicht einhalten kann, hat er dies der Auftraggeberin unverzüglich mitzuteilen; die Auftraggeberin kann die Fortführung über die Frist hinaus verlangen.
Eine Kündigung ist nach § 10 des Vertragsentwurfs geregelt; die Auftraggeberin kann bei Nichterfüllung Ansprüche geltend machen. Vorträge und Publikationen sind vor Veröffentlichung vom BfS freizugeben.
Das Verfahren wird als öffentliche Ausschreibung nach § 9 UVgO über die Plattform evergabe-online.de durchgeführt. Angebote sind vollständig in deutscher Sprache elektronisch einzureichen. Konkrete Daten für Angebotsfrist, Bieterfragen und geplanten Zuschlag sind den vorliegenden Unterlagen nicht zu entnehmen. Unmittelbar nach Zuschlag ist ein virtuelles Kick-Off-Meeting vorgesehen.
Ausgereifte Berichtsentwürfe sind jeweils drei Wochen vor den Projektgesprächen einzureichen; finale Versionen drei Wochen nach dem jeweiligen Projektgespräch. Das abschließende Projektgespräch zum wissenschaftlichen Abschlussbericht hat mindestens drei Wochen vor Ende des Vorhabens zu erfolgen.
Die Leistungsbeschreibung ist klar in drei aufeinander aufbauende Arbeitspakete gegliedert, wobei der eingebaute Haltepunkt nach AP 2 ein nützliches Steuerungsinstrument darstellt, das andere Vergabestellen bei ähnlichen Forschungsvorhaben mit ungewissem Erkenntnisstand übernehmen könnten. Die Anforderungen an Barrierefreiheit sind sehr detailliert und praxisnah formuliert (konkrete PAC-Version, Normverweis DIN ISO 14289), was als Vorlage für andere Vorhaben mit Veröffentlichungspflicht taugt.
Die strikten Ausschlussgründe für pauschale Kalkulationen und fehlende Mengengerüste schaffen Vergleichbarkeit, sollten aber in der Bekanntmachung nochmals prominent hervorgehoben werden, damit Bieter nicht unbewusst ausgeschlossen werden. Der Ausschluss von Bewirtungs- und nicht geforderten Konferenzleistungen ist eine sinnvolle Praxis, die Angebote schlank und vergleichbar hält.
Die Bewertungsmatrix liegt den extrahierten Unterlagen nicht vollständig vor, was für eine Nachprüfung der Transparenz der Zuschlagskriterien ein Risiko darstellt; andere Vergabestellen sollten sicherstellen, dass die Matrix stets vollständig in den Unterlagen enthalten ist.
Aus den Original-Unterlagen dieses Verfahrens gewonnen.
Die öffentliche Ausschreibung ist das nationale Gegenstück zum offenen Verfahren: unbeschränkter Bieterkreis, keine vorgeschaltete Eignungsprüfung, Angebote werden direkt eingereicht.
Die Bekanntmachung stammt aus einer Quelle, die nationale und EU-weite Verfahren gemeinsam führt. Ob ober- oder unterschwellig vergeben wurde, steht in der Bekanntmachung selbst und in den Vergabeunterlagen des Verfahrens.
Für eine eigene Beschaffung lässt sich aus diesem Verfahren mehr ableiten als der Gegenstand: wie der Auftraggeber die Leistung beschrieben und gegliedert hat, welche Eignungsnachweise er verlangt, wie er Preis und Qualität gewichtet und welche Vertragsbedingungen er beilegt. Genau diese Unterlagen liegen im Vergabe-Archiv vollständig vor, auch nachdem das Verfahren auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde.
Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) ist der öffentliche Auftraggeber dieser Ausschreibung mit Erfüllungsort Salzgitter.
Das BfS beauftragt eine wissenschaftliche Studie zu KI und maschinellem Lernen bei medizinischen Strahlenanwendungen, gegliedert in drei Arbeitspakete. Arbeitspaket 1 umfasst die Aufarbeitung des Standes von Wissenschaft und Technik zum KI-Einsatz in Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie, einschließlich Sichtung der Fachliteratur, nationaler und internationaler Empfehlungen sowie einer Übersicht der Bereiche mit Zertifizierungspflicht nach Medizinprodukterecht. Arbeitspaket 2 beinhaltet eine vertiefende Literaturrecherche zu Sicherheit, Qualitätssicherung und Risikomanagement von KI-Systemen sowie eine Analyse zu erklärbarer KI.
Das Verfahren wird als öffentliche Ausschreibung nach § 9 UVgO über die Plattform evergabe-online.de durchgeführt. Angebote sind vollständig in deutscher Sprache elektronisch einzureichen. Konkrete Daten für Angebotsfrist, Bieterfragen und geplanten Zuschlag sind den vorliegenden Unterlagen nicht zu entnehmen. Unmittelbar nach Zuschlag ist ein virtuelles Kick-Off-Meeting vorgesehen. Ausgereifte Berichtsentwürfe sind jeweils drei Wochen vor den Projektgesprächen einzureichen; finale Versionen drei Wochen nach dem jeweiligen Projektgespräch. Das abschließende Projektgespräch zum wissenschaftlichen Abschlussbericht hat mindestens drei Wochen vor Ende des Vorhabens zu erfolgen.
Berichte sind in barrierefreier Form gemäß BITV 2.0 und DIN ISO 14289 (PDF/UA) zu erstellen und durch PAC-Prüfberichte (Version 24.4.3) nachzuweisen. Schlussberichte sind in deutscher Sprache, in gendergerechter Schreibweise und mit englischsprachigem Abstract zu verfassen. Firmenlogos sind auf den Seiten der Berichte nicht zulässig. Berichte sind ausschließlich in digitaler Form zu liefern. Alle Berichte müssen am Anfang den Hinweis enthalten, dass der Bericht die Auffassung des Auftragnehmers wiedergibt und nicht mit der Meinung der Auftraggeberin übereinstimmen muss. Grafiken und Bilder im Ergebnis müssen honorarfrei nutzbar sein; der Auftragnehmer hat dies schriftlich zu erklären.
Der Vertrag wird als Festpreisvertrag geschlossen; die Vergütung ist je Arbeitspaket als Pauschalpreis kalkuliert. Die Zahlung erfolgt nachschüssig nach Lieferung und Abnahme der einzelnen Arbeitspakete. Die Gesamtlaufzeit beträgt 10 Monate. Es gelten die ABFE-BMUV (Stand Dezember 2021) als allgemeine Vertragsbedingungen. Erkennt der Auftragnehmer, dass er die Ausführungsfrist nicht einhalten kann, hat er dies der Auftraggeberin unverzüglich mitzuteilen; die Auftraggeberin kann die Fortführung über die Frist hinaus verlangen. Eine Kündigung ist nach § 10 des Vertragsentwurfs geregelt; die Auftraggeberin kann bei Nichterfüllung Ansprüche geltend machen.
Aus den Unterlagen haben wir 2 Eignungskriterien und 2 Zuschlagskriterien herausgezogen, darunter: Eigenständige Umsetzung der Leistungsbeschreibung muss aus dem Angebot klar und nachvollziehbar hervorgehen.
Alle Dokumente dieses Verfahrens liegen im Vergabe-Archiv und lassen sich als ZIP herunterladen, auch nachdem die Ausschreibung auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde. Enthalten sind je nach Verfahren Leistungsverzeichnis, Bewerbungsbedingungen, Vertragsbedingungen und die auszufüllenden Formulare.
Die vollständigen Vergabeunterlagen stehen Vergabe-Archiv Nutzern zur Verfügung. Die Registrierung ist kostenlos. Der Download läuft anschließend über Ihr Guthaben im Vergabe-Archiv, wie gewohnt.