Die BASt vergibt einen Forschungs- und Entwicklungsauftrag zur Durchführung einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung von Maßnahmen der temporären Seitenstreifenfreigabe auf Autobahnen. Der Auftragnehmer soll ein Bewertungsverfahren entwickeln, ein Lastenheft für eine spätere Softwareentwicklung erstellen und die softwaretechnische Umsetzbarkeit prototypisch demonstrieren. Das Vorhaben umfasst zudem Fallstudien zur Validierung des Bewertungsverfahrens.
| Reichweite | national/EU (oeVergabe) |
| Vergabeart | Öffentliche Ausschreibung |
| Kategorie | Sonstige |
| Erfüllungsort | Bergisch Gladbach |
| support@bescha.bund.de Freischalten | |
| Telefon | 0228 99 610-1234 Freischalten |
| Website | https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=898624 Freischalten |
| Verfahrensunterlage | 536 KB | |
| Verfahrensunterlage | 361 KB | |
| Formblatt | 110 KB | |
| Formblatt | 237 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 401 KB | |
| Vertrag | 264 KB | |
| Vertrag | 463 KB | |
| Sonstige | 2.4 MB | |
| Sonstige | 11 KB | |
| Sonstige | 753 KB | |
| Formblatt | 81 KB | |
| Formblatt | 48 KB | |
| Formblatt | 503 KB | |
| Sonstige | 60 KB | |
| Sonstige | 537 KB | |
| Sonstige | 60 KB | |
| Sonstige | 862 KB | |
| Sonstige | 168 KB | |
| Sonstige | 38 KB | |
| Sonstige | 5.3 MB | |
| Plan | 30 KB |
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Muster-Leistungsverzeichnisse ansehen Vergabe-Archiv durchsuchenDer Auftragnehmer soll eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für Maßnahmen der temporären Seitenstreifenfreigabe auf Autobahnen durchführen. Dazu gehört die Entwicklung eines Bewertungsverfahrens, das zusätzliche Wirkungsdimensionen und unterschiedliche Einsatzszenarien berücksichtigt und mit dem Methodenhandbuch des Bundesverkehrswegeplans 2030 kompatibel ist. Es ist ein Lastenheft zu erstellen, das Struktur, Detaillierungsgrad und Formalisierung des Bewertungsverfahrens als Grundlage für eine spätere Softwareentwicklung dokumentiert.
Das Validierungskonzept umfasst Fallstudien mit geeigneten Anwendungsfällen sowie die Sicherstellung der Datenverfügbarkeit. Der Auftragnehmer hat die softwaretechnische Umsetzbarkeit des Bewertungsverfahrens prototypisch zu demonstrieren, einschließlich der Kernfunktionen eines Demonstrators. Die Leistungen schließen Projektorganisation, Berichtswesen (Zwischen- und Schlussberichte), Dokumentation sowie die Übergabe aller FE-Ergebnisse an die BASt ein.
Qualitätssichernde Maßnahmen zur Belastbarkeit der Ergebnisse sind im Angebot darzulegen.
Es wird ein Forschungs- und Entwicklungsvertrag (FE-Vertrag) auf Basis der BASt-Vertragsvorlage Version 1.01 (April 2026) geschlossen. Die Vergütungsart und Gesamtvergütung richtet sich nach den §§ 8 bis 10 des FE-Vertrags; die Preisermittlung erfolgt nach der Verordnung PR Nr. 30/53. Zahlungen erfolgen nach einem Meilenstein- und Zahlungsplan, der Vertragsbestandteil wird. Abschlagszahlungen sind in § 13 geregelt.
Der Vertrag enthält Regelungen zur Kündigung (§ 31), zur Haftung (§ 32), zur Vertraulichkeit (§ 33) sowie zum Datenschutz und zur Auftragsverarbeitung (§ 34 und AVV). Nutzungsrechte an FE-Ergebnissen gehen umfassend an die BASt über; die Nutzung vorbestehender Teile und Werkzeuge durch den Auftragnehmer ist im Angebot zu benennen und zu begründen.
Das Verfahren wird als öffentliche Ausschreibung nach UVgO durchgeführt und ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform abgewickelt. Angebote müssen vor Ablauf der Angebotsfrist am 17.11.2026 um 06:00 Uhr vollständig eingegangen sein. Die Bindefrist beginnt mit Ablauf der Angebotsfrist. Fragen und Auskunftsersuchen sind über die Vergabeplattform zu stellen. Der Projektstart erfolgt unmittelbar nach Zuschlag.
Aus den Original-Unterlagen dieses Verfahrens gewonnen.
Die öffentliche Ausschreibung ist das nationale Gegenstück zum offenen Verfahren: unbeschränkter Bieterkreis, keine vorgeschaltete Eignungsprüfung, Angebote werden direkt eingereicht.
Die Bekanntmachung stammt aus einer Quelle, die nationale und EU-weite Verfahren gemeinsam führt. Ob ober- oder unterschwellig vergeben wurde, steht in der Bekanntmachung selbst und in den Vergabeunterlagen des Verfahrens.
Für eine eigene Beschaffung lässt sich aus diesem Verfahren mehr ableiten als der Gegenstand: wie der Auftraggeber die Leistung beschrieben und gegliedert hat, welche Eignungsnachweise er verlangt, wie er Preis und Qualität gewichtet und welche Vertragsbedingungen er beilegt. Genau diese Unterlagen liegen im Vergabe-Archiv vollständig vor, auch nachdem das Verfahren auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde.
Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen, Referat Z2 ist der öffentliche Auftraggeber dieser Ausschreibung mit Erfüllungsort Bergisch Gladbach.
Der Auftragnehmer soll eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für Maßnahmen der temporären Seitenstreifenfreigabe auf Autobahnen durchführen. Dazu gehört die Entwicklung eines Bewertungsverfahrens, das zusätzliche Wirkungsdimensionen und unterschiedliche Einsatzszenarien berücksichtigt und mit dem Methodenhandbuch des Bundesverkehrswegeplans 2030 kompatibel ist. Es ist ein Lastenheft zu erstellen, das Struktur, Detaillierungsgrad und Formalisierung des Bewertungsverfahrens als Grundlage für eine spätere Softwareentwicklung dokumentiert. Das Validierungskonzept umfasst Fallstudien mit geeigneten Anwendungsfällen sowie die Sicherstellung der Datenverfügbarkeit.
Die Angebotsfrist läuft bis zum 17.11.2026.
Das Verfahren wird als öffentliche Ausschreibung nach UVgO durchgeführt und ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform abgewickelt. Angebote müssen vor Ablauf der Angebotsfrist am 17.11.2026 um 06:00 Uhr vollständig eingegangen sein. Die Bindefrist beginnt mit Ablauf der Angebotsfrist. Fragen und Auskunftsersuchen sind über die Vergabeplattform zu stellen. Der Projektstart erfolgt unmittelbar nach Zuschlag.
Das Bewertungsverfahren muss mit dem Methodenhandbuch des Bundesverkehrswegeplans 2030 kompatibel sein. Das Lastenheft muss als Grundlage für eine spätere Softwareentwicklung geeignet sein und Struktur, Detaillierungsgrad sowie Formalisierung des Bewertungsverfahrens dokumentieren. Die Vorgehensweise zur Datenbeschaffung muss Zugänglichkeit, Nutzungsrechte und ggf. erforderliche Datenbeschaffung adressieren. Der Demonstrator muss die Kernfunktionen der softwaretechnischen Umsetzbarkeit des Bewertungsverfahrens prototypisch abbilden. Qualitätssichernde Maßnahmen zur Sicherstellung der Belastbarkeit der Ergebnisse und Qualität der Liefergegenstände sind im Angebot zu beschreiben.
Es wird ein Forschungs- und Entwicklungsvertrag (FE-Vertrag) auf Basis der BASt-Vertragsvorlage Version 1.01 (April 2026) geschlossen. Die Vergütungsart und Gesamtvergütung richtet sich nach den §§ 8 bis 10 des FE-Vertrags; die Preisermittlung erfolgt nach der Verordnung PR Nr. 30/53. Zahlungen erfolgen nach einem Meilenstein- und Zahlungsplan, der Vertragsbestandteil wird. Abschlagszahlungen sind in § 13 geregelt. Der Vertrag enthält Regelungen zur Kündigung (§ 31), zur Haftung (§ 32), zur Vertraulichkeit (§ 33) sowie zum Datenschutz und zur Auftragsverarbeitung (§ 34 und AVV).
Aus den Unterlagen haben wir 5 Eignungskriterien und 1 Zuschlagskriterium herausgezogen, darunter: Bankerklärung.
Alle Dokumente dieses Verfahrens liegen im Vergabe-Archiv und lassen sich als ZIP herunterladen, auch nachdem die Ausschreibung auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde. Enthalten sind je nach Verfahren Leistungsverzeichnis, Bewerbungsbedingungen, Vertragsbedingungen und die auszufüllenden Formulare.
Die vollständigen Vergabeunterlagen stehen Vergabe-Archiv Nutzern zur Verfügung. Die Registrierung ist kostenlos. Der Download läuft anschließend über Ihr Guthaben im Vergabe-Archiv, wie gewohnt.