Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) beschafft analytische Laborleistungen zur Untersuchung von 60 (optional 80) Gummierzeugnissen auf bestimmte Gummiadditive. Die Leistung umfasst Probenbeschaffung, Target Screening, Quantifizierung ausgewählter Stoffe sowie Migrationsprüfungen und die Erstellung eines Abschlussberichts.
| Reichweite | national/EU (oeVergabe) |
| Vergabeart | Öffentliche Ausschreibung |
| Kategorie | Dienstleistungen |
| Erfüllungsort | Berlin |
| stefan.fitterer@ble.de Freischalten | |
| Telefon | +49 228 6845-4518 Freischalten |
| Website | www.ble.de Freischalten |
| Verfahrensunterlage | 1.4 MB | |
| Verfahrensunterlage | 157 KB | |
| Sonstige | 701 KB | |
| Formblatt | 1.0 MB | |
| Formblatt | 372 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 52 KB | |
| Vertrag | 217 KB | |
| Sonstige | 103 KB | |
| Sonstige | 33 KB | |
| Sonstige | 76 KB | |
| Formblatt | 442 KB | |
| Sonstige | 821 KB | |
| Sonstige | 74 KB |
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Muster-Leistungsverzeichnisse ansehen Vergabe-Archiv durchsuchenDer Auftragnehmer beschafft eigenständig 60 (optional 80) Gummierzeugnisse aus fünf Produktbereichen (Sexspielzeug, Menstruationstassen, Gymnastiksmatten, Fitnesszubehör, Neoprenbekleidung) und dokumentiert, lagert und entsorgt diese. Anschließend führt er ein analytisches Target Screening aller Proben auf eine vorgegebene Stoffliste mit rund 24 Stoffen und Stoffgruppen (u. a. Chlorparaffine, Thiourea-Derivate, Heteroaromaten, Amine) durch.
Auf Basis der Screening-Ergebnisse werden gemeinsam mit dem BfR Erzeugnisse und Stoffe für 150 (optional 200) Quantifizierungen ausgewählt und analysiert. Im dritten Schritt werden Migrationsprüfungen für quantifizierte Stoffe aus fünf ausgewählten Erzeugnissen in Schweißsimulanz oder alternativen Simulanzien durchgeführt. Alle Ergebnisse sind in einem Abschlussbericht zusammenzufassen und dem Auftraggeber bereitzustellen.
Erzeugnisse aus TPE/TPR sind von der Untersuchung ausgeschlossen. Pro Gummimatrix (Silikon, Naturkautschuk, Neopren) sind mindestens zehn verschiedene Produkte zu untersuchen, und bei der Beschaffung sind verschiedene Bezugsquellen und Preiskategorien abzudecken.
Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und endet nach vollständiger Erbringung aller vertraglichen Leistungen einschließlich Abnahme des Abschlussberichts. Es gelten ein fixer Leistungsbestandteil sowie zwei optionale Erweiterungen (Option 1: Screening von 20 weiteren Produkten; Option 2: 50 weitere Quantifizierungen). Die Vergütung basiert auf einem Angebotsfestpreis gemäß dem Leistungsverzeichnis.
Es findet die VOL/B (Ausgabe 2003) uneingeschränkt Anwendung. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil. Es gelten die tariflichen Arbeitsbedingungen nach dem Bundestariftreuegesetz (BTTG).
Die Aufforderung zur Angebotsabgabe wurde am 22.09.2026 versandt. Bieterfragen sind mindestens sieben Tage vor Ablauf der Angebotsfrist einzureichen, also spätestens am 28.10.2026. Die Angebotsfrist endet am 04.11.2026 um 12:00 Uhr; Angebote sind ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen. Die Bindefrist läuft bis zum 31.12.2026. Der geplante Vertragsbeginn (Zuschlagserteilung) ist im Vertragsentwurf als xx.xx.2026 angegeben, ein konkretes Datum ist noch nicht genannt.
Aus den Original-Unterlagen dieses Verfahrens gewonnen.
Die öffentliche Ausschreibung ist das nationale Gegenstück zum offenen Verfahren: unbeschränkter Bieterkreis, keine vorgeschaltete Eignungsprüfung, Angebote werden direkt eingereicht.
Die Bekanntmachung stammt aus einer Quelle, die nationale und EU-weite Verfahren gemeinsam führt. Ob ober- oder unterschwellig vergeben wurde, steht in der Bekanntmachung selbst und in den Vergabeunterlagen des Verfahrens.
Für eine eigene Beschaffung lässt sich aus diesem Verfahren mehr ableiten als der Gegenstand: wie der Auftraggeber die Leistung beschrieben und gegliedert hat, welche Eignungsnachweise er verlangt, wie er Preis und Qualität gewichtet und welche Vertragsbedingungen er beilegt. Genau diese Unterlagen liegen im Vergabe-Archiv vollständig vor, auch nachdem das Verfahren auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde.
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist der öffentliche Auftraggeber dieser Ausschreibung mit Erfüllungsort Berlin.
Der Auftragnehmer beschafft eigenständig 60 (optional 80) Gummierzeugnisse aus fünf Produktbereichen (Sexspielzeug, Menstruationstassen, Gymnastiksmatten, Fitnesszubehör, Neoprenbekleidung) und dokumentiert, lagert und entsorgt diese. Anschließend führt er ein analytisches Target Screening aller Proben auf eine vorgegebene Stoffliste mit rund 24 Stoffen und Stoffgruppen (u. a. Chlorparaffine, Thiourea-Derivate, Heteroaromaten, Amine) durch. Auf Basis der Screening-Ergebnisse werden gemeinsam mit dem BfR Erzeugnisse und Stoffe für 150 (optional 200) Quantifizierungen ausgewählt und analysiert.
Die Angebotsfrist läuft bis zum 04.11.2026.
Die Aufforderung zur Angebotsabgabe wurde am 22.09.2026 versandt. Bieterfragen sind mindestens sieben Tage vor Ablauf der Angebotsfrist einzureichen, also spätestens am 28.10.2026. Die Angebotsfrist endet am 04.11.2026 um 12:00 Uhr; Angebote sind ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen. Die Bindefrist läuft bis zum 31.12.2026. Der geplante Vertragsbeginn (Zuschlagserteilung) ist im Vertragsentwurf als xx.xx.2026 angegeben, ein konkretes Datum ist noch nicht genannt.
Zu untersuchende Gummierzeugnisse müssen aus echtem Gummi (Vulkanisate von Natur- und Synthesekautschuken) bestehen; TPE/TPR-Produkte sind ausgeschlossen. Mindestens je zehn Produkte aus Silikon-, Naturkautschuk- und Neoprenerzeugnissen sind zu untersuchen. Bei der Probenbeschaffung sind verschiedene Bezugsquellen und Preiskategorien abzudecken. Das analytische Screening muss auf alle in Anhang A gelisteten Stoffe und Stoffgruppen ausgerichtet sein (u. a. Chlorparaffine, Thiourea-Derivate, Heteroaromaten, Amine). Quantifizierungen sind für mindestens 150 (optional bis zu 200) Stoff-Erzeugniskombinationen durchzuführen.
Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und endet nach vollständiger Erbringung aller vertraglichen Leistungen einschließlich Abnahme des Abschlussberichts. Es gelten ein fixer Leistungsbestandteil sowie zwei optionale Erweiterungen (Option 1: Screening von 20 weiteren Produkten; Option 2: 50 weitere Quantifizierungen). Die Vergütung basiert auf einem Angebotsfestpreis gemäß dem Leistungsverzeichnis. Es findet die VOL/B (Ausgabe 2003) uneingeschränkt Anwendung. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil. Es gelten die tariflichen Arbeitsbedingungen nach dem Bundestariftreuegesetz (BTTG).
Aus den Unterlagen haben wir 1 Eignungskriterium und 10 Zuschlagskriterien herausgezogen, darunter: Der Bieter muss die Befähigung besitzen, Erzeugnisse aus Gummi (verschiedene Gummiarten) auf das Vorhandensein von additiven Stoffen zu untersuchen sowie deren Konzentration zu quantifizieren und ....
Alle Dokumente dieses Verfahrens liegen im Vergabe-Archiv und lassen sich als ZIP herunterladen, auch nachdem die Ausschreibung auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde. Enthalten sind je nach Verfahren Leistungsverzeichnis, Bewerbungsbedingungen, Vertragsbedingungen und die auszufüllenden Formulare.
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