Kauf, Lieferung, Montage, Installation, Programmierung und Inbetriebnahme einer Medienausstattung für die Halle Ost im Dienstgebäude Gitschiner Straße in Berlin. Der Auftrag umfasst damit verbundene Hardware- und Softwarekomponenten sowie ergänzende Systemserviceleistungen.
| Reichweite | national/EU (oeVergabe) |
| Vergabeart | Öffentliche Ausschreibung |
| Kategorie | Sonstige |
| Erfüllungsort | München |
| vergabestelle@dpma.de Freischalten | |
| Telefon | +49 000 Freischalten |
| Website | https://www.evergabe-online.de Freischalten |
| Vertrag | 1.4 MB | |
| Bekanntmachung | 70 KB | |
| Verfahrensunterlage | 277 KB | |
| Formblatt | 51 KB | |
| Sonstige | 128 KB | |
| Sonstige | 47 KB | |
| Formblatt | 50 KB | |
| Sonstige | 1 KB |
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Muster-Leistungsverzeichnisse ansehen Vergabe-Archiv durchsuchenBeschafft wird eine vollständige Medienausstattung für die Halle Ost im Dienstgebäude Gitschiner Straße in Berlin des Deutschen Patent- und Markenamtes. Der Auftragnehmer hat die Geräte zu kaufen, zu liefern, zu montieren, zu installieren, zu programmieren und in Betrieb zu nehmen. Der Vertrag umfasst sowohl Hardware- als auch Softwarekomponenten und schließt Migrationsleistungen sowie das Herbeiführen der Betriebsbereitschaft ein.
Schulungen und Dokumentation sind ebenfalls Bestandteil des Leistungsumfangs. Nach der Systemlieferung sind Systemserviceleistungen vorgesehen, darunter Störungsbeseitigung, vorbeugende Maßnahmen und Überlassung von Programmständen. Der Erfüllungsort ist das Dienstgebäude in Berlin; die Gesamtleistung ist innerhalb von zwölf Wochen nach Zuschlagserteilung zu erbringen.
Der Vertrag wird auf Basis des EVB-IT Systemlieferungsvertrags Version 2.0.0 vom 01.03.2026 geschlossen. Die Vergütung sieht sowohl Pauschalfestpreise als auch Vergütung nach Aufwand vor, wobei für Aufwandsvergütung Preiskategorien und Personentagessätze vereinbart werden. Der Vertrag enthält Vertragsstrafen bei Verzug sowohl bei der Systemlieferung als auch bei Reaktions- und Wiederherstellungszeiten.
Es sind Mängelhaftungsfristen sowie Reaktions- und Wiederherstellungszeiten vereinbart, die durch eine Hotline und Teleservice unterstützt werden. Haftungsobergrenzen bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung sind vorgesehen, ebenso Regelungen zur Haftpflichtversicherung. Der Vertrag enthält Regelungen zu Vorauszahlungssicherheiten und Mängelhaftungssicherheiten sowie Kündigungsrechte für Systemserviceleistungen.
Die Bekanntmachung erfolgte am 04.09.2026; die Vergabeunterlagen wurden zuletzt am 09.09.2026 geändert. Bieterfragen sind jedenfalls bis zum 17. September 2026 zulässig. Die Angebotsfrist wurde per Bieterfragen-Katalog auf den 5. Oktober 2026, 10:00 Uhr, verlängert. Die Bindefrist endet am 26. Oktober 2026. Ein konkretes Datum für die Zuschlagserteilung ist nicht genannt; die Leistungserbringung muss innerhalb von zwölf Wochen nach Zuschlagserteilung abgeschlossen sein.
Dieses Verfahren nutzt den standardisierten EVB-IT Systemlieferungsvertrag, was die Übertragbarkeit auf ähnliche IT- und Medientechnikbeschaffungen erleichtert. Die Empfehlung eines Vor-Ort-Termins ohne Verpflichtung ist ein pragmatischer Ansatz, der die Angebotspräzision steigert, ohne kleinere Bieter formal auszuschließen. Die zwölf-Wochen-Leistungsfrist nach Zuschlag ist klar und kalkulierbar formuliert und kann als Muster für ähnliche Installationsprojekte übernommen werden.
Andere Vergabestellen sollten prüfen, ob die fehlenden konkreten Eignungskriterien und Zuschlagsgewichtungen in den vorliegenden Unterlagen auf weitere, hier nicht enthaltene Dokumente hinweisen, da das Leistungsbild ansonsten nur schwer beurteilbar ist. Die Einbeziehung von SBOM-Anforderungen und Open-Source-Regelungen im Vertrag ist zeitgemäß und empfehlenswert für alle Beschaffungen mit Softwareanteil.
Die öffentliche Ausschreibung ist das nationale Gegenstück zum offenen Verfahren: unbeschränkter Bieterkreis, keine vorgeschaltete Eignungsprüfung, Angebote werden direkt eingereicht.
Die Bekanntmachung stammt aus einer Quelle, die nationale und EU-weite Verfahren gemeinsam führt. Ob ober- oder unterschwellig vergeben wurde, steht in der Bekanntmachung selbst und in den Vergabeunterlagen des Verfahrens.
Für eine eigene Beschaffung lässt sich aus diesem Verfahren mehr ableiten als der Gegenstand: wie der Auftraggeber die Leistung beschrieben und gegliedert hat, welche Eignungsnachweise er verlangt, wie er Preis und Qualität gewichtet und welche Vertragsbedingungen er beilegt. Genau diese Unterlagen liegen im Vergabe-Archiv vollständig vor, auch nachdem das Verfahren auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde.
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, diese vertreten durch die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamtes ist der öffentliche Auftraggeber dieser Ausschreibung mit Erfüllungsort München.
Beschafft wird eine vollständige Medienausstattung für die Halle Ost im Dienstgebäude Gitschiner Straße in Berlin des Deutschen Patent- und Markenamtes. Der Auftragnehmer hat die Geräte zu kaufen, zu liefern, zu montieren, zu installieren, zu programmieren und in Betrieb zu nehmen. Der Vertrag umfasst sowohl Hardware- als auch Softwarekomponenten und schließt Migrationsleistungen sowie das Herbeiführen der Betriebsbereitschaft ein. Schulungen und Dokumentation sind ebenfalls Bestandteil des Leistungsumfangs. Nach der Systemlieferung sind Systemserviceleistungen vorgesehen, darunter Störungsbeseitigung, vorbeugende Maßnahmen und Überlassung von Programmständen.
Die Bekanntmachung erfolgte am 04.09.2026; die Vergabeunterlagen wurden zuletzt am 09.09.2026 geändert. Bieterfragen sind jedenfalls bis zum 17. September 2026 zulässig. Die Angebotsfrist wurde per Bieterfragen-Katalog auf den 5. Oktober 2026, 10:00 Uhr, verlängert. Die Bindefrist endet am 26. Oktober 2026. Ein konkretes Datum für die Zuschlagserteilung ist nicht genannt; die Leistungserbringung muss innerhalb von zwölf Wochen nach Zuschlagserteilung abgeschlossen sein.
Montage, Installation, Programmierung und Inbetriebnahme der Medienausstattung am Erfüllungsort in Berlin sind durch den Auftragnehmer zu erbringen. Der Auftragnehmer muss Schulungen sowie Schulungsunterlagen bereitstellen. Eine vollständige Dokumentation der gelieferten Systemkomponenten ist zu erstellen, einschließlich einer Software Bill of Materials (SBOM). Open-Source-Software-Komponenten unterliegen gesonderten Anforderungen gemäß Ziffer 8 des Systemlieferungsvertrags. Der Auftragnehmer hat die Entsorgung von Hardware und Verpackung gemäß den vertraglichen Vorgaben sicherzustellen. Mitarbeiter des Auftragnehmers müssen besondere Sicherheitsanforderungen erfüllen.
Der Vertrag wird auf Basis des EVB-IT Systemlieferungsvertrags Version 2.0.0 vom 01.03.2026 geschlossen. Die Vergütung sieht sowohl Pauschalfestpreise als auch Vergütung nach Aufwand vor, wobei für Aufwandsvergütung Preiskategorien und Personentagessätze vereinbart werden. Der Vertrag enthält Vertragsstrafen bei Verzug sowohl bei der Systemlieferung als auch bei Reaktions- und Wiederherstellungszeiten. Es sind Mängelhaftungsfristen sowie Reaktions- und Wiederherstellungszeiten vereinbart, die durch eine Hotline und Teleservice unterstützt werden. Haftungsobergrenzen bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung sind vorgesehen, ebenso Regelungen zur Haftpflichtversicherung.
Aus den Unterlagen haben wir 1 Zuschlagskriterium herausgezogen, darunter: Bewertungspreis.
Alle Dokumente dieses Verfahrens liegen im Vergabe-Archiv und lassen sich als ZIP herunterladen, auch nachdem die Ausschreibung auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde. Enthalten sind je nach Verfahren Leistungsverzeichnis, Bewerbungsbedingungen, Vertragsbedingungen und die auszufüllenden Formulare.
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