Ersatzneubau der Talbrücke Römershag (BW 594a) an der BAB A7 im Bereich Nordbayern, Bauauftrag II (BMP). Der Auftrag umfasst den Neubau beider Richtungsfahrbahnen einschließlich Überbau, Entwässerung, Lärmschutzwand, Regenrückhaltebecken sowie alle zugehörigen Baustelleneinrichtungs- und Verkehrssicherungsleistungen. Die Ausführung erfolgt in mehreren Bauphasen bei laufendem Verkehr.
| Reichweite | national/EU (oeVergabe) |
| Vergabeart | Offenes Verfahren |
| Kategorie | Bauleistungen |
| Erfüllungsort | Bad Brückenau/Volkers und Bad Brückenau/Wildflecken bei Betriebs-km 593+887,236 bis 594+209,236 |
| vergabe.nordbayern@autobahn.de Freischalten | |
| Telefon | 00499114621-01 Freischalten |
| Website | https://vergabe.autobahn.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?functi Freischalten |
| Verfahrensunterlage | 122 KB | |
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| Verfahrensunterlage | 185 KB | |
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| Sonstige | 951 KB | |
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| Sonstige | 10 KB | |
| Sonstige | 13 KB | |
| Formblatt | 1.6 MB | |
| Sonstige | 77 KB | |
| Sonstige | 248 KB | |
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Muster-Leistungsverzeichnisse ansehen Vergabe-Archiv durchsuchenDer Auftrag betrifft den Ersatzneubau der Talbrücke Römershag (BW 594a) an der BAB A7 im Bereich Nordbayern als Bauauftrag II (BMP). Die Leistungen umfassen den Neubau des Überbaus für beide Richtungsfahrbahnen (Richtung Fulda und Richtung Würzburg) sowie alle zugehörigen Ausstattungsarbeiten. Darüber hinaus sind ein Regenrückhaltebecken einschließlich Anschluss an die Vorflut, eine Lärmschutzwand und die Herstellung der Entwässerungsanlagen zu errichten.
Die Baumaßnahme wird in zwei Hauptbauphasen (BA II-1 Neubau RiFa Fulda, BA II-2 Rest-Abbruch und Neubau RiFa Würzburg) bei laufendem Verkehr auf der Autobahn durchgeführt. Zu den Leistungen zählen auch die Einrichtung und der Rückbau sämtlicher Verkehrsführungen sowie die erforderlichen Verkehrssicherungsmaßnahmen gemäß den Unterlageunterlagen 9.4 und 9.5. Ein vertraglich zugesicherter Baustillstand von ca.
einem Jahr ist für die Räumung des Baufeldes zugunsten des Abbruchunternehmers der zweiten Teilbrücke vorgesehen. Abschließend sind Restarbeiten, Baustellenräumung und die Erstellung der Bestandsplanung bis zum 30.10.2032 geschuldet.
Der Vertrag wird auf Basis der VOB/B als Einheitspreisvertrag geschlossen. Vertragsfristen werden kalendermäßig auf Grundlage des jeweiligen Angebots (Amtsvorschlag oder optimierte Bauzeit) bestimmt und mit Zuschlagserteilung in den ergänzten Vertragsunterlagen festgelegt. Für die verschuldete Überschreitung der vereinbarten Vertragsfristen sind Vertragsstrafen vereinbart (geregelt in den Besonderen Vertragsbedingungen, Ziffer 2).
Eine Stoffpreisgleitklausel ist für bestimmte Stoffe vereinbart; Mehr- oder Minderaufwendungen werden nach Überschreiten der Bagatellgrenze von 2 % der Abrechnungssumme abgerechnet, mit einer Selbstbeteiligung des Auftragnehmers von 10 %. Auf gesondertes Verlangen ist eine Urkalkulation vorzulegen. Tariftreue- und Compliance-Verpflichtungen sind Vertragsbestandteil.
Das Verfahren wird als offenes Verfahren gemäß Abschnitt 2 der VOB/A (EU) durchgeführt. Die Angebotsfrist endet am 13.11.2026 um 09:00 Uhr. Die Bindefrist endet am 08.01.2027. Die Kommunikation erfolgt grundsätzlich elektronisch über die Vergabeplattform. Der geplante Ausführungsbeginn ist der 01.03.2027, der letzte Meilenstein (endgültige Verkehrsführung RiFa Fulda) ist für den 07.08.2032 vorgesehen.
Das Verfahren zeigt ein gelungenes Beispiel für die Einbindung der Ausführungszeit als echtes Zuschlagskriterium neben dem Preis, wobei die Methodik der Zeitwertung (lineare Verhältnisrechnung, Punktabzug proportional zur längeren Bauzeit) klar und nachvollziehbar dokumentiert ist. Besonders übertragbar ist die Technik, einen extern verursachten Baustillstand (Abbruch durch Dritte) pauschal aus der Wertungsbauzeit herauszurechnen, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.
Die Kombination aus Amtsvorschlag und Möglichkeit zur optimierten Bauzeit schafft Bieterspielraum, erfordert aber eine sorgfältige Nachvertragslogik (Anpassung der Meilensteine nach Zuschlag), auf die hier ausdrücklich hingewiesen wird. Die Beschränkung von Nebenangeboten auf einen klar abgegrenzten Teilbereich (Überbau) reduziert Komplexität bei der Wertung und ist für vergleichbare Brückenbauvergaben empfehlenswert.
Die Kopplung der Vertragsstrafe an explizit nummerierte Meilensteine in den BVB schafft Rechtssicherheit und sollte bei langen Bauzeitverträgen mit mehrphasiger Verkehrsführung Standard sein.
Aus den Original-Unterlagen dieses Verfahrens gewonnen.
Beim offenen Verfahren fordert der Auftraggeber eine unbeschränkte Zahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auf. Eine vorgeschaltete Eignungsprüfung gibt es nicht, Eignung und Angebot werden in einem Schritt eingereicht und geprüft.
Die Bekanntmachung stammt aus einer Quelle, die nationale und EU-weite Verfahren gemeinsam führt. Ob ober- oder unterschwellig vergeben wurde, steht in der Bekanntmachung selbst und in den Vergabeunterlagen des Verfahrens.
Für eine eigene Beschaffung lässt sich aus diesem Verfahren mehr ableiten als der Gegenstand: wie der Auftraggeber die Leistung beschrieben und gegliedert hat, welche Eignungsnachweise er verlangt, wie er Preis und Qualität gewichtet und welche Vertragsbedingungen er beilegt. Genau diese Unterlagen liegen im Vergabe-Archiv vollständig vor, auch nachdem das Verfahren auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde.
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordbayern ist der öffentliche Auftraggeber dieser Ausschreibung mit Erfüllungsort Bad Brückenau/Volkers und Bad Brückenau/Wildflecken bei Betriebs-km 593+887,236 bis 594+209,236.
Der Auftrag betrifft den Ersatzneubau der Talbrücke Römershag (BW 594a) an der BAB A7 im Bereich Nordbayern als Bauauftrag II (BMP). Die Leistungen umfassen den Neubau des Überbaus für beide Richtungsfahrbahnen (Richtung Fulda und Richtung Würzburg) sowie alle zugehörigen Ausstattungsarbeiten. Darüber hinaus sind ein Regenrückhaltebecken einschließlich Anschluss an die Vorflut, eine Lärmschutzwand und die Herstellung der Entwässerungsanlagen zu errichten. Die Baumaßnahme wird in zwei Hauptbauphasen (BA II-1 Neubau RiFa Fulda, BA II-2 Rest-Abbruch und Neubau RiFa Würzburg) bei laufendem Verkehr auf der Autobahn durchgeführt.
Die Angebotsfrist läuft bis zum 13.11.2026.
Das Verfahren wird als offenes Verfahren gemäß Abschnitt 2 der VOB/A (EU) durchgeführt. Die Angebotsfrist endet am 13.11.2026 um 09:00 Uhr. Die Bindefrist endet am 08.01.2027. Die Kommunikation erfolgt grundsätzlich elektronisch über die Vergabeplattform. Der geplante Ausführungsbeginn ist der 01.03.2027, der letzte Meilenstein (endgültige Verkehrsführung RiFa Fulda) ist für den 07.08.2032 vorgesehen.
Mit dem Angebot ist ein Terminplan einzureichen, der die gesamte Baumaßnahme einschließlich Planungsleistungen abbildet und alle Meilensteine enthält Der Terminplan muss im Hinblick auf Detaillierung und Aussagegehalt den mit der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellten Rahmenterminen entsprechen Bei Nebenangeboten ist zusätzlich ein Konzept in Textform vorzulegen, das den angebotenen Planungs- und Bauablauf beschreibt Nebenangebote sind nur für den Bereich Neubau des Überbaus zugelassen und müssen die Mindestanforderungen der Baubeschreibung Abschnitt 1.5 erfüllen Die Unterschreitung der Mindestausführungsfristen ist auf insgesamt maximal 180 Kalendertage begrenzt ...
Der Vertrag wird auf Basis der VOB/B als Einheitspreisvertrag geschlossen. Vertragsfristen werden kalendermäßig auf Grundlage des jeweiligen Angebots (Amtsvorschlag oder optimierte Bauzeit) bestimmt und mit Zuschlagserteilung in den ergänzten Vertragsunterlagen festgelegt. Für die verschuldete Überschreitung der vereinbarten Vertragsfristen sind Vertragsstrafen vereinbart (geregelt in den Besonderen Vertragsbedingungen, Ziffer 2). Eine Stoffpreisgleitklausel ist für bestimmte Stoffe vereinbart; Mehr- oder Minderaufwendungen werden nach Überschreiten der Bagatellgrenze von 2 % der Abrechnungssumme abgerechnet, mit einer Selbstbeteiligung des Auftragnehmers von 10 %.
Aus den Unterlagen haben wir 5 Eignungskriterien und 2 Zuschlagskriterien herausgezogen, darunter: Eintrag im Handelsregister, Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer; alternativ Nachweis, dass keine Eintragungspflicht besteht.
Alle Dokumente dieses Verfahrens liegen im Vergabe-Archiv und lassen sich als ZIP herunterladen, auch nachdem die Ausschreibung auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde. Enthalten sind je nach Verfahren Leistungsverzeichnis, Bewerbungsbedingungen, Vertragsbedingungen und die auszufüllenden Formulare.
Die vollständigen Vergabeunterlagen stehen Vergabe-Archiv Nutzern zur Verfügung. Die Registrierung ist kostenlos. Der Download läuft anschließend über Ihr Guthaben im Vergabe-Archiv, wie gewohnt.