Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur Bauwerksanierung an Bauwerken der Bundesautobahn A5 im Streckenbereich der Autobahnmeisterei Freiburg und des Stützpunkts Offenburg für die Jahre 2026 bis 2028. Im Wesentlichen werden kleinere Instandsetzungsarbeiten an Betonbauwerken ausgeführt, insbesondere Betonsanierung in Teilflächen, Rissverfüllung sowie Instandsetzung und Erneuerung von Fugenfüllungen.
| Reichweite | national/EU (oeVergabe) |
| Vergabeart | Öffentliche Ausschreibung |
| Kategorie | Sonstige |
| Erfüllungsort | Streckenbereich der AM Freiburg |
| Website | https://vergabe.autobahn.de/NetServer/PublicationControllerServlet?fun Freischalten |
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| Sonstige | 201 KB | |
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Muster-Leistungsverzeichnisse ansehen Vergabe-Archiv durchsuchenGegenstand ist eine Rahmenvereinbarung zur Bauwerksanierung auf den Betriebsstrecken der Bundesautobahn A5 im Zuständigkeitsbereich der Autobahnmeisterei Freiburg und des Stützpunkts Offenburg (km 700,700 bis km 777,846, Fahrtrichtungen Basel und Karlsruhe). Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung erstreckt sich über die Jahre 2026 bis 2028. Ausgeführt werden kleinere Instandsetzungsarbeiten an Betonbauwerken, insbesondere Betonsanierung in Teilflächen (Abplatzungen, Schadstellen, freiliegende Bewehrung) mit Betonersatz (PRC oder RM/RC), Rissverfüllung sowie Instandsetzung und Erneuerung von Fugenfüllungen.
Zusätzlich umfasst die Leistung die Einrichtung von Baustellen, Arbeits- und Schutzgerüste sowie Verkehrssicherungen. Die Arbeiten werden abschnittweise im Rahmen einzelner Tages- und Nachtbaustellen ausgeführt. Die konkreten Bauwerke und Ausführungszeiten werden von der Autobahnmeisterei sukzessive während des Ausführungszeitraums benannt und abgestimmt. Die ausgeschriebenen Massen sind Schätzmassen; die tatsächlichen Massen werden separat je Bauwerk aufgemessen und abgerechnet.
Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 2026 bis 2028. Die Vergütung erfolgt nach Einheitspreisen auf Basis der tatsächlich ausgeführten und aufgemessenen Mengen; die ausgeschriebenen Massen sind lediglich Schätzgrößen. Besondere Vertragsbedingungen zur Tariftreue nach dem Bundestariftreuegesetz sind verbindlicher Vertragsbestandteil für Aufträge ab 50.000 Euro netto.
Bei Verstößen gegen die Tariftreuepflichten kann der Auftraggeber Abhilfe innerhalb angemessener Frist verlangen; der Auftragnehmer hat geeignete Abhilfemaßnahmen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Abhilfeanordnung nachzuweisen. Preisnachlässe werden nur gewertet, wenn sie ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.
Weitere Vertragsstrafen- oder Laufzeitverlängerungsregelungen sind in den vorliegenden Unterlagen nicht ausgeführt.
Das Vergabeverfahren wird nach VOB/A Abschnitt 1 (nationale öffentliche Ausschreibung) durchgeführt. Ein konkreter Abgabetermin für Angebote ist in den vorliegenden Vergabeunterlagen nicht genannt. Unklarheiten in den Vergabeunterlagen sind unverzüglich vor Angebotsabgabe in Textform gegenüber der Vergabestelle anzuzeigen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro netto wird der Auftraggeber eine Abfrage aus dem Wettbewerbsregister vornehmen.
Der Ausführungszeitraum der Rahmenvereinbarung ist 2026 bis 2028; nach Aufforderung durch die Bauaufsicht hat der Auftragnehmer innerhalb von 12 Werktagen mit der Bauwerkssanierung zu beginnen.
Aus den Original-Unterlagen dieses Verfahrens gewonnen.
Die öffentliche Ausschreibung ist das nationale Gegenstück zum offenen Verfahren: unbeschränkter Bieterkreis, keine vorgeschaltete Eignungsprüfung, Angebote werden direkt eingereicht.
Die Bekanntmachung stammt aus einer Quelle, die nationale und EU-weite Verfahren gemeinsam führt. Ob ober- oder unterschwellig vergeben wurde, steht in der Bekanntmachung selbst und in den Vergabeunterlagen des Verfahrens.
Für eine eigene Beschaffung lässt sich aus diesem Verfahren mehr ableiten als der Gegenstand: wie der Auftraggeber die Leistung beschrieben und gegliedert hat, welche Eignungsnachweise er verlangt, wie er Preis und Qualität gewichtet und welche Vertragsbedingungen er beilegt. Genau diese Unterlagen liegen im Vergabe-Archiv vollständig vor, auch nachdem das Verfahren auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde.
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Südwest ist der öffentliche Auftraggeber dieser Ausschreibung mit Erfüllungsort Streckenbereich der AM Freiburg.
Gegenstand ist eine Rahmenvereinbarung zur Bauwerksanierung auf den Betriebsstrecken der Bundesautobahn A5 im Zuständigkeitsbereich der Autobahnmeisterei Freiburg und des Stützpunkts Offenburg (km 700,700 bis km 777,846, Fahrtrichtungen Basel und Karlsruhe). Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung erstreckt sich über die Jahre 2026 bis 2028. Ausgeführt werden kleinere Instandsetzungsarbeiten an Betonbauwerken, insbesondere Betonsanierung in Teilflächen (Abplatzungen, Schadstellen, freiliegende Bewehrung) mit Betonersatz (PRC oder RM/RC), Rissverfüllung sowie Instandsetzung und Erneuerung von Fugenfüllungen.
Die Angebotsfrist läuft bis zum 11.11.2026.
Das Vergabeverfahren wird nach VOB/A Abschnitt 1 (nationale öffentliche Ausschreibung) durchgeführt. Ein konkreter Abgabetermin für Angebote ist in den vorliegenden Vergabeunterlagen nicht genannt. Unklarheiten in den Vergabeunterlagen sind unverzüglich vor Angebotsabgabe in Textform gegenüber der Vergabestelle anzuzeigen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro netto wird der Auftraggeber eine Abfrage aus dem Wettbewerbsregister vornehmen. Der Ausführungszeitraum der Rahmenvereinbarung ist 2026 bis 2028; nach Aufforderung durch die Bauaufsicht hat der Auftragnehmer innerhalb von 12 Werktagen mit der Bauwerkssanierung zu beginnen.
Die Betoninstandsetzungsarbeiten sind nach ZTV-ING, insbesondere Teil 3 (Massivbau), Abschnitt 3 (Bauwerksfugen) und Abschnitt 4 (Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen), auszuführen. Es dürfen nur Baustoffe mit entsprechender Eignung und Zulassung verwendet werden. Die Arbeiten sind von qualifiziertem und fachkundigem Personal auszuführen bzw. zu begleiten (z.B. SIVV-Schein). Beim Betonersatz sind definierte Arbeitsschritte einzuhalten: Betonunterlage vorbereiten, Haftbrücke herstellen, Betonersatz mit RM/RC oder PRC aufbringen. PRC (Reaktionsharzmörtel/-beton) darf nur in Kleinstflächen unter 1 m² mit Schichtstärken von 0,5 bis max. 1,5 cm eingesetzt werden.
Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 2026 bis 2028. Die Vergütung erfolgt nach Einheitspreisen auf Basis der tatsächlich ausgeführten und aufgemessenen Mengen; die ausgeschriebenen Massen sind lediglich Schätzgrößen. Besondere Vertragsbedingungen zur Tariftreue nach dem Bundestariftreuegesetz sind verbindlicher Vertragsbestandteil für Aufträge ab 50.000 Euro netto. Bei Verstößen gegen die Tariftreuepflichten kann der Auftraggeber Abhilfe innerhalb angemessener Frist verlangen; der Auftragnehmer hat geeignete Abhilfemaßnahmen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Abhilfeanordnung nachzuweisen.
Aus den Unterlagen haben wir 6 Eignungskriterien und 1 Zuschlagskriterium herausgezogen, darunter: Eintragung im Handelsregister, in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitiger Nachweis der Berufsausübungsberechtigung.
Die Vergabeunterlagen rufen Sie beim Auftraggeber ab, ueber die in der Bekanntmachung genannte Vergabeplattform. Diese Seite fasst die oeffentlichen Eckdaten des Verfahrens zusammen (Gegenstand, Auftraggeber, Verfahrensart, Fristen) und verweist auf die Bekanntmachung.
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