Die Gemeinde Amt Wachsenburg beschafft die Durchführung eines unabhängigen Sicherheitsaudits für die Verkehrsanlagenplanung zum Ausbau der Anliegerstraße und des ländlichen Weges 'Verbindungsweg Rehestädt - Sülzenbrücken - GITA' im Ortsteil Rehestädt. Das Audit bezieht sich auf die Vorentwurfsplanung und ist nach den Richtlinien für das Sicherheitsaudit von Straßen (RSAS 2019) durchzuführen. Ziel ist die frühzeitige Erkennung von Sicherheitsdefiziten vor Bestätigung der Vorentwurfsplanung.
| Reichweite | national/EU (oeVergabe) |
| Vergabeart | Offenes Verfahren |
| Kategorie | Dienstleistungen |
| Erfüllungsort | Amt Wachsenburg |
| vergabestelle@amt-wachsenburg.de Freischalten | |
| Telefon | 03628/9110 Freischalten |
| Website | https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekVuUrl?z_param=330 Freischalten |
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Muster-Leistungsverzeichnisse ansehen Vergabe-Archiv durchsuchenDas Sicherheitsaudit umfasst fünf Leistungspositionen: Abstimmung mit dem Auftraggeber sowie Sichtung und Prüfung der Planungsunterlagen, Ortsbesichtigung einschließlich Fotodokumentation, Durchführung des eigentlichen Sicherheitsaudits der Vorentwurfsplanung nach RSAS 2019, Erstellung und Übergabe eines schriftlichen Auditberichts sowie Vorstellung und fachliche Erläuterung der Ergebnisse gegenüber Auftraggeber und Planungsbüro.
Das Audit prüft insbesondere die Übergänge zwischen vier Ausbauabschnitten, Gehwegführung und Barrierefreiheit, Kurvenradien und Sichtverhältnisse, Grundstücks- und Wegeanschlüsse, Begegnungs- und Ausweichvorgänge, den Bereich der Zufahrt Holzhandel, Durchlässe sowie Beschilderung und Verkehrsregelung. Berücksichtigt werden die unterschiedlichen Funktionen der Abschnitte als Anliegerstraße, Erschließungsstraße und ländlicher Weg sowie die Nutzung durch Fuß-, Rad-, motorisierten und landwirtschaftlichen Verkehr.
Die Belange von Menschen mit Mobilitäts- oder Sinneseinschränkungen sind einzubeziehen, soweit für Art und Funktion der Anlage relevant. Der Auditbericht ist bis spätestens 15.12.2026 in digitaler Form als durchsuchbare PDF-Datei zu übermitteln. Die planerische Überarbeitung der Verkehrsanlagenplanung ist ausdrücklich nicht Gegenstand des Vertrages.
Die Vergütung der Grundleistungen erfolgt als Pauschalpreis gemäß Angebot; die optionale Leistung wird nur nach gesonderter Beauftragung zum im Angebot ausgewiesenen Pauschalpreis vergütet. Nebenkosten jeder Art sind mit den Pauschalpreisen abgegolten. Die Schlussrechnung kann nach vollständiger und vertragsgemäßer Erbringung der Grundleistungen gestellt werden und muss prüffähig sein.
Die optionale Leistung wird nach ihrer vollständigen Erbringung gesondert abgerechnet. Als Vertragsbestandteile gelten in Rangfolge: der Vertrag selbst, das Leistungsverzeichnis, das Angebot des Auftragnehmers, die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) und ergänzend das Werkvertragsrecht des BGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftraggeber deren Einbeziehung ausdrücklich zustimmt.
Die Vergabeunterlagen wurden am 01.10.2026 versandt. Die Angebotsfrist endet am 15.10.2026 um 09:30 Uhr. Die Bindefrist endet am 14.11.2026. Die Kommunikation erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform. Nach Auftragserteilung ist die Bearbeitung unmittelbar aufzunehmen; der Auditbericht ist spätestens bis zum 15.12.2026 zu übermitteln.
Aus den Original-Unterlagen dieses Verfahrens gewonnen.
Beim offenen Verfahren fordert der Auftraggeber eine unbeschränkte Zahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auf. Eine vorgeschaltete Eignungsprüfung gibt es nicht, Eignung und Angebot werden in einem Schritt eingereicht und geprüft.
Die Bekanntmachung stammt aus einer Quelle, die nationale und EU-weite Verfahren gemeinsam führt. Ob ober- oder unterschwellig vergeben wurde, steht in der Bekanntmachung selbst und in den Vergabeunterlagen des Verfahrens.
Für eine eigene Beschaffung lässt sich aus diesem Verfahren mehr ableiten als der Gegenstand: wie der Auftraggeber die Leistung beschrieben und gegliedert hat, welche Eignungsnachweise er verlangt, wie er Preis und Qualität gewichtet und welche Vertragsbedingungen er beilegt. Genau diese Unterlagen liegen im Vergabe-Archiv vollständig vor, auch nachdem das Verfahren auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde.
Gemeinde Amt Wachsenburg ist der öffentliche Auftraggeber dieser Ausschreibung mit Erfüllungsort Amt Wachsenburg.
Das Sicherheitsaudit umfasst fünf Leistungspositionen: Abstimmung mit dem Auftraggeber sowie Sichtung und Prüfung der Planungsunterlagen, Ortsbesichtigung einschließlich Fotodokumentation, Durchführung des eigentlichen Sicherheitsaudits der Vorentwurfsplanung nach RSAS 2019, Erstellung und Übergabe eines schriftlichen Auditberichts sowie Vorstellung und fachliche Erläuterung der Ergebnisse gegenüber Auftraggeber und Planungsbüro.
Die Angebotsfrist endete am 15.10.2026. Das Verfahren ist damit abgeschlossen, die Unterlagen bleiben als Vorlage für eigene Ausschreibungen nutzbar.
Die Vergabeunterlagen wurden am 01.10.2026 versandt. Die Angebotsfrist endet am 15.10.2026 um 09:30 Uhr. Die Bindefrist endet am 14.11.2026. Die Kommunikation erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform. Nach Auftragserteilung ist die Bearbeitung unmittelbar aufzunehmen; der Auditbericht ist spätestens bis zum 15.12.2026 zu übermitteln.
Das Sicherheitsaudit ist nach den Richtlinien für das Sicherheitsaudit von Straßen (RSAS 2019) durchzuführen. Die einschlägigen technischen Regelwerke sind in ihrer jeweils geltenden Fassung zu berücksichtigen. Der Auditor muss eine gültige Qualifikation/Zertifizierung als Sicherheitsauditor nachweisen. Mindestens drei Referenzen über vergleichbare Sicherheitsaudits sind nachzuweisen. Der Auditor muss fachlich unabhängig von der zu prüfenden Planung sein. Die Übergabe des Auditberichts erfolgt in digitaler Form als durchsuchbare PDF-Datei bis spätestens 15.12.2026.
Die Vergütung der Grundleistungen erfolgt als Pauschalpreis gemäß Angebot; die optionale Leistung wird nur nach gesonderter Beauftragung zum im Angebot ausgewiesenen Pauschalpreis vergütet. Nebenkosten jeder Art sind mit den Pauschalpreisen abgegolten. Die Schlussrechnung kann nach vollständiger und vertragsgemäßer Erbringung der Grundleistungen gestellt werden und muss prüffähig sein. Die optionale Leistung wird nach ihrer vollständigen Erbringung gesondert abgerechnet. Als Vertragsbestandteile gelten in Rangfolge: der Vertrag selbst, das Leistungsverzeichnis, das Angebot des Auftragnehmers, die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) und ergänzend das Werkvertragsrecht des BGB.
Aus den Unterlagen haben wir 5 Eignungskriterien und 1 Zuschlagskriterium herausgezogen, darunter: Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG.
Alle Dokumente dieses Verfahrens liegen im Vergabe-Archiv und lassen sich als ZIP herunterladen, auch nachdem die Ausschreibung auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde. Enthalten sind je nach Verfahren Leistungsverzeichnis, Bewerbungsbedingungen, Vertragsbedingungen und die auszufüllenden Formulare.
Die vollständigen Vergabeunterlagen stehen Vergabe-Archiv Nutzern zur Verfügung. Die Registrierung ist kostenlos. Der Download läuft anschließend über Ihr Guthaben im Vergabe-Archiv, wie gewohnt.