Ersatzbeschaffung und Neuinstallation von Spielgeräten auf dem Kinderspielplatz Hamburger Straße in Essen-Frohnhausen. Dazu gehören der Rückbau vorhandener Geräte sowie die Errichtung einer neuen Kletteranlage und einer Doppelschaukel.
| Reichweite | national/EU (oeVergabe) |
| Vergabeart | nicht angegeben |
| Kategorie | Sonstige |
| Erfüllungsort | 45145 Essen |
| vergabe@gge.essen.de Freischalten | |
| Telefon | +49 2018867070 Freischalten |
| Website | http://www.essen.de Freischalten |
| Verfahrensunterlage | 8 KB |
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Muster-Leistungsverzeichnisse ansehen Vergabe-Archiv durchsuchenAuf dem Kinderspielplatz Hamburger Straße in Essen-Frohnhausen werden bestehende Spielgeräte zurückgebaut und durch neue ersetzt. Konkret werden eine vorhandene Doppelschaukel sowie ein Federwipptier in Form einer Giraffe abgebaut. Als Neuanschaffungen sind eine Kletteranlage und eine neue Doppelschaukel im Bereich der bestehenden Reckstangen vorgesehen. Die Leistungen umfassen sowohl den Rückbau als auch die komplette Neuinstallation der Spielgeräte.
Die Arbeiten sind als Landschaftsbauarbeiten klassifiziert. Die Leistungserbringung ist voraussichtlich für November und Dezember 2026 geplant.
Nähere Angaben zu Vertragslaufzeit, Verlängerungsoptionen, Vergütungsmodell, Service Level, Vertragsstrafen oder Kündigungsrechten sind den vorliegenden Unterlagen nicht zu entnehmen.
Die Ex-ante-Bekanntmachung nach § 20 Abs. 4 VOB/A wurde am 07.09.2026 veröffentlicht. Interessenbekundungen sind bis zum 14.09.2026 einzureichen. Das Verfahren wird als Beschränkte Ausschreibung nach VOB/A durchgeführt. Die Leistungserbringung ist voraussichtlich für November und Dezember 2026 vorgesehen. Weitere Fristen wie Angebotsfrist oder Bindefrist sind in der Bekanntmachung nicht genannt.
Die Leistungsbeschreibung ist knapp gehalten und benennt die wesentlichen Rückbau- und Neuerrichtungsmaßnahmen klar, ohne detaillierte Mengenangaben oder technische Spezifikationen zu liefern, was bei einer Beschränkten Ausschreibung mit ausgewählten Bietern vertretbar ist. Andere Vergabestellen sollten prüfen, ob für ähnliche Vorhaben Leistungsverzeichnisse mit konkreten Positionen und Mengen ergänzt werden sollten, um vergleichbare Angebote zu erhalten.
Die Regelung zur Haftung des Auftragnehmers für Schäden an bestehenden Einrichtungen ist praxistauglich und gut auf andere Baumaßnahmen in öffentlichen Grünanlagen übertragbar. Der Hinweis auf die Gewichtsbeschränkung der Zufahrt ist ein nützliches Muster für bauliche Maßnahmen mit eingeschränkter Erreichbarkeit. Das Fehlen von Eignungs- und Zuschlagskriterien in der Ex-ante-Bekanntmachung ist verfahrenstypisch, sollte aber in den eigentlichen Ausschreibungsunterlagen nachgeholt werden.
Die Bekanntmachung stammt aus einer Quelle, die nationale und EU-weite Verfahren gemeinsam führt. Ob ober- oder unterschwellig vergeben wurde, steht in der Bekanntmachung selbst und in den Vergabeunterlagen des Verfahrens.
Für eine eigene Beschaffung lässt sich aus diesem Verfahren mehr ableiten als der Gegenstand: wie der Auftraggeber die Leistung beschrieben und gegliedert hat, welche Eignungsnachweise er verlangt, wie er Preis und Qualität gewichtet und welche Vertragsbedingungen er beilegt. Genau diese Unterlagen liegen im Vergabe-Archiv vollständig vor, auch nachdem das Verfahren auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde.
Grün und Gruga ist der öffentliche Auftraggeber dieser Ausschreibung mit Erfüllungsort 45145 Essen.
Auf dem Kinderspielplatz Hamburger Straße in Essen-Frohnhausen werden bestehende Spielgeräte zurückgebaut und durch neue ersetzt. Konkret werden eine vorhandene Doppelschaukel sowie ein Federwipptier in Form einer Giraffe abgebaut. Als Neuanschaffungen sind eine Kletteranlage und eine neue Doppelschaukel im Bereich der bestehenden Reckstangen vorgesehen. Die Leistungen umfassen sowohl den Rückbau als auch die komplette Neuinstallation der Spielgeräte. Die Arbeiten sind als Landschaftsbauarbeiten klassifiziert. Die Leistungserbringung ist voraussichtlich für November und Dezember 2026 geplant.
Die Ex-ante-Bekanntmachung nach § 20 Abs. 4 VOB/A wurde am 07.09.2026 veröffentlicht. Interessenbekundungen sind bis zum 14.09.2026 einzureichen. Das Verfahren wird als Beschränkte Ausschreibung nach VOB/A durchgeführt. Die Leistungserbringung ist voraussichtlich für November und Dezember 2026 vorgesehen. Weitere Fristen wie Angebotsfrist oder Bindefrist sind in der Bekanntmachung nicht genannt.
Der Auftragnehmer muss während der gesamten Bauzeit auf den laufenden Betrieb des Spielplatzes und seine Nutzer Rücksicht nehmen. Die Zufahrt zur Baustelle ist nur mit Maschinen und Geräten bis maximal 7,5 Tonnen zulässig. Lagerplätze sind vorab mit der zuständigen Bauleitung abzustimmen und eigenverantwortlich zu sichern. Vom Auftragnehmer verursachte Schäden an Wegen, Vegetation oder sonstigen Einrichtungen sind auf eigene Kosten zu beheben.
Nähere Angaben zu Vertragslaufzeit, Verlängerungsoptionen, Vergütungsmodell, Service Level, Vertragsstrafen oder Kündigungsrechten sind den vorliegenden Unterlagen nicht zu entnehmen.
Alle Dokumente dieses Verfahrens liegen im Vergabe-Archiv und lassen sich als ZIP herunterladen, auch nachdem die Ausschreibung auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde. Enthalten sind je nach Verfahren Leistungsverzeichnis, Bewerbungsbedingungen, Vertragsbedingungen und die auszufüllenden Formulare.
Die vollständigen Vergabeunterlagen stehen Vergabe-Archiv Nutzern zur Verfügung. Die Registrierung ist kostenlos. Der Download läuft anschließend über Ihr Guthaben im Vergabe-Archiv, wie gewohnt.