Die Hansestadt Attendorn vergibt Straßen- und Kanalbauarbeiten in der Straße Am Ahorn in Attendorn-Neu-Listernohl. Gegenstand sind die Erneuerung der Trennkanalisation, der Grundstücksanschlussleitungen, der Straßenbeleuchtung sowie der vollständige Straßenausbau als Mischverkehrsfläche. Der Auftrag umfasst zudem Arbeiten für den örtlichen Versorger Bigge Energie.
| Reichweite | national/EU (oeVergabe) |
| Vergabeart | Öffentliche Ausschreibung |
| Kategorie | Sonstige |
| Erfüllungsort | 57439 Attendorn |
| vergabe.service@siegen-wittgenstein.de Freischalten | |
| Telefon | +49 271 / 333-1457 Freischalten |
| Website | www.vergabe.rib.de Freischalten |
| Bekanntmachung | 153 KB | |
| Formblatt | 30 KB | |
| Sonstige | 569 KB | |
| Vertrag | 93 KB | |
| Vertrag | 29 KB | |
| Sonstige | 189 KB | |
| Sonstige | 449 KB | |
| Sonstige | 12.6 MB | |
| Sonstige | 979 KB | |
| Sonstige | 34 KB | |
| Plan | 312 KB | |
| Plan | 122 KB | |
| Plan | 655 KB | |
| Plan | 414 KB | |
| Plan | 460 KB |
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Muster-Leistungsverzeichnisse ansehen Vergabe-Archiv durchsuchenIm Rahmen des Straßen- und Kanalbaus Am Ahorn in Attendorn-Neu-Listernohl wird die vorhandene Trennkanalisation in offener Bauweise erneuert und ergänzt. Dazu gehören der Regenwasserkanal in DN 300 und DN 400 aus schalungsgehärteten Stahlbetonrohren sowie der Schmutzwasserkanal in DN 250 aus Kombinationsrohren Beton/Kunststoff oder alternativ PVC-U. Grundstücksanschlussleitungen DN 150 in PVC-U werden ebenfalls verlegt.
Anschließend erfolgt die Erneuerung der Straßenbeleuchtung mit 17 Lampenstandorten und rund 760 m Beleuchtungskabel. Der Straßenausbau umfasst eine Mischverkehrsfläche mit 46 cm Frostschutzschicht, 10 cm Asphalttragschicht und 4 cm Asphaltdeckschicht sowie Rundbord- und Tiefbordsteinen und 15 Straßenabläufen. Die wichtigsten Massen umfassen unter anderem 6.135 m³ Bodenaushub, 2.845 t Frostschutzschicht, 31 Schachtbauwerke DN 1000, 75 m Stahlbetonrohre DN 400, 400 m Stahlbetonrohre DN 300, 410 m Beton/Kunststoffrohre DN 250 und 295 m PVC-U-Rohre DN 150.
Zusätzlich sind Arbeiten für den Versorger Bigge Energie im LV-Teil 7 enthalten, die direkt mit diesem abgerechnet werden. Die Ausführung ist abschnittsweise und teils parallel vorgesehen mit Beginn Februar 2027 und Fertigstellung zum Jahresende 2027.
Der Vertrag wird als Einheitspreisvertrag auf Grundlage der VOB Teile A, B und C geschlossen. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 4 Jahre gemäß VOB. Bei Verstoß gegen die Tariftreue- und Mindestlohnpflichten kann der Auftraggeber den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Es ist eine Vertragsstrafe von 1 % des Auftragswertes je Verstoß, bei mehreren Verstößen bis zu 5 % des Auftragswertes vereinbart.
Die Sicherheitsleistung richtet sich nach § 16 VOB/B. Die Abrechnung erfolgt getrennt nach LV-Teilen; LV-Teil 7 wird separat mit Bigge Energie abgerechnet. Baustelleneinrichtungskosten sind anteilig in alle Einheitspreise einzurechnen.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Plattform www.vergabe.rib.de bereitgestellt. Die Angebotsfrist endet am 04.11.2026 um 10:00 Uhr. Der Eröffnungstermin ist ebenfalls auf den 04.11.2026 um 10:00 Uhr festgesetzt. Die Bindefrist endet am 04.12.2026. Der Ausführungsbeginn ist für Februar 2027 vorgesehen, die Fertigstellung soll zum 31.12.2027 erfolgen.
Kommunikation bis zur Angebotseröffnung erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform.
Aus den Original-Unterlagen dieses Verfahrens gewonnen.
Die öffentliche Ausschreibung ist das nationale Gegenstück zum offenen Verfahren: unbeschränkter Bieterkreis, keine vorgeschaltete Eignungsprüfung, Angebote werden direkt eingereicht.
Die Bekanntmachung stammt aus einer Quelle, die nationale und EU-weite Verfahren gemeinsam führt. Ob ober- oder unterschwellig vergeben wurde, steht in der Bekanntmachung selbst und in den Vergabeunterlagen des Verfahrens.
Für eine eigene Beschaffung lässt sich aus diesem Verfahren mehr ableiten als der Gegenstand: wie der Auftraggeber die Leistung beschrieben und gegliedert hat, welche Eignungsnachweise er verlangt, wie er Preis und Qualität gewichtet und welche Vertragsbedingungen er beilegt. Genau diese Unterlagen liegen im Vergabe-Archiv vollständig vor, auch nachdem das Verfahren auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde.
Hansestadt Attendorn ist der öffentliche Auftraggeber dieser Ausschreibung mit Erfüllungsort 57439 Attendorn.
Im Rahmen des Straßen- und Kanalbaus Am Ahorn in Attendorn-Neu-Listernohl wird die vorhandene Trennkanalisation in offener Bauweise erneuert und ergänzt. Dazu gehören der Regenwasserkanal in DN 300 und DN 400 aus schalungsgehärteten Stahlbetonrohren sowie der Schmutzwasserkanal in DN 250 aus Kombinationsrohren Beton/Kunststoff oder alternativ PVC-U. Grundstücksanschlussleitungen DN 150 in PVC-U werden ebenfalls verlegt. Anschließend erfolgt die Erneuerung der Straßenbeleuchtung mit 17 Lampenstandorten und rund 760 m Beleuchtungskabel.
Die Angebotsfrist läuft bis zum 04.11.2026.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Plattform www.vergabe.rib.de bereitgestellt. Die Angebotsfrist endet am 04.11.2026 um 10:00 Uhr. Der Eröffnungstermin ist ebenfalls auf den 04.11.2026 um 10:00 Uhr festgesetzt. Die Bindefrist endet am 04.12.2026. Der Ausführungsbeginn ist für Februar 2027 vorgesehen, die Fertigstellung soll zum 31.12.2027 erfolgen. Kommunikation bis zur Angebotseröffnung erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform.
Die Kanalverlegung erfolgt in offener Bauweise im Stufengraben mit Tiefen von rund 3,0 m unter beengten Verhältnissen. Regenwasserkanäle sind in schalungsgehärteten Stahlbetonrohren DN 300 und DN 400 auszuführen; Schmutzwasserkanal in Beton/Kunststoff-Kombinationsrohren DN 250 oder alternativ PVC-U SN 16. Grundstücksanschlussleitungen sind in PVC-U mit Ringsteifigkeit SN 12 in DN 150 auszuführen. Der Straßenaufbau beträgt einheitlich 60 cm (4 cm Asphaltdeckschicht, 10 cm Asphalttragschicht, 46 cm Frostschutzschicht).
Der Vertrag wird als Einheitspreisvertrag auf Grundlage der VOB Teile A, B und C geschlossen. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 4 Jahre gemäß VOB. Bei Verstoß gegen die Tariftreue- und Mindestlohnpflichten kann der Auftraggeber den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Es ist eine Vertragsstrafe von 1 % des Auftragswertes je Verstoß, bei mehreren Verstößen bis zu 5 % des Auftragswertes vereinbart. Die Sicherheitsleistung richtet sich nach § 16 VOB/B. Die Abrechnung erfolgt getrennt nach LV-Teilen; LV-Teil 7 wird separat mit Bigge Energie abgerechnet. Baustelleneinrichtungskosten sind anteilig in alle Einheitspreise einzurechnen.
Aus den Unterlagen haben wir 3 Eignungskriterien und 1 Zuschlagskriterium herausgezogen, darunter: Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. oder gleichwertiger PQ-Nachweis einer anderen anerkannten Präqualifizierungsstelle; alternativ Eigenerklärung zur ....
Alle Dokumente dieses Verfahrens liegen im Vergabe-Archiv und lassen sich als ZIP herunterladen, auch nachdem die Ausschreibung auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde. Enthalten sind je nach Verfahren Leistungsverzeichnis, Bewerbungsbedingungen, Vertragsbedingungen und die auszufüllenden Formulare.
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