Vergabe von vorgreiflichen Fällarbeiten an verschiedenen Bundes-, Landes- und Kreisstraßen in den Landkreisen Werra-Meißner-Kreis und Hersfeld-Rotenburg. Die Arbeiten umfassen Fällen von Einzelbäumen und Gehölzbeständen, Lichtraumprofilschnitte, Kroneneinkürzungen sowie Aufwuchsentfernung in Grabenparzellen einschließlich Verkehrssicherung an den Arbeitsstellen.
| Reichweite | national/EU (oeVergabe) |
| Vergabeart | Öffentliche Ausschreibung |
| Kategorie | Sonstige |
| Erfüllungsort | WMK / HEF ROF |
| vergabe.eschwege@mobil.hessen.de Freischalten | |
| Telefon | +49 5651 929-9 Freischalten |
| Website | vergabe.hessen.de Freischalten |
| Formblatt | 715 KB | |
| Verfahrensunterlage | 136 KB | |
| Sonstige | 86 KB | |
| Formblatt | 689 KB | |
| Sonstige | 880 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 584 KB | |
| Vertrag | 117 KB | |
| Vertrag | 711 KB | |
| Sonstige | 620 KB | |
| Sonstige | 103 KB | |
| Sonstige | 412 KB | |
| Formblatt | 703 KB | |
| Sonstige | 623 KB | |
| Formblatt | 580 KB | |
| Sonstige | 907 KB | |
| GAEB-Datei | 125 KB | |
| Plan | 1.4 MB | |
| Plan | 1.4 MB | |
| Plan | 1.9 MB | |
| Plan | 5.7 MB | |
| Plan | 5.7 MB | |
| Plan | 5.4 MB | |
| Plan | 9.7 MB |
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Muster-Leistungsverzeichnisse ansehen Vergabe-Archiv durchsuchenDer Auftraggeber beschafft vorgreifliche Fällarbeiten an verschiedenen Bundes-, Landes- und Kreisstraßen im Bereich der Landkreise Werra-Meißner-Kreis und Hersfeld-Rotenburg als Vorbereitung für Straßenbaumaßnahmen im Jahr 2027. Zu den auszuführenden Leistungen zählen das Fällen von Einzelbäumen und Gehölzbeständen (Bäume unter 0,30 m Durchmesser), Lichtraumprofilschnitte, das Verjüngen von Gehölzbeständen, das Einkürzen von Kronen sowie die Entfernung von Aufwüchsen in Grabenparzellen.
Die betroffenen Straßen umfassen die B454 Heddersdorf, B400 Brückenwangen, mehrere Landesstraßen (u.a. L3431, L3239, L3401, L3251, L3241, L3153, L3172) sowie die Kreisstraßen K49 und K8. Die Flächen liegen überwiegend an Damm- und Einschnittsböschungen mit Breiten von 3 m bis 30 m, teilweise auch an Brückenbauwerken, Durchlässen und Grabenparzellen. Der Auftragnehmer ist für die Verkehrssicherung an den Arbeitsstellen sowie für Aufräum- und Säuberungsarbeiten verantwortlich, ohne dass diese gesondert vergütet werden.
Die Arbeiten sind innerhalb der naturschutzrechtlich vorgeschriebenen Zeit vom 1. Oktober bis 28. Februar außerhalb der Brut- und Setzzeit auszuführen und müssen bis spätestens 20. Februar 2027 abgeschlossen sein.
Der Ausführungsbeginn ist spätestens am 04.01.2027 vorgesehen, die Vollendung der Ausführung hat spätestens am 19.02.2027 zu erfolgen. Die Vergütung erfolgt auf Basis von Einheitspreisen gemäß Leistungsverzeichnis. Bei schuldhafter Überschreitung der Vertragsfrist ist eine Vertragsstrafe von 0,2 % je Werktag der Netto-Auftragssumme aus dem Zuschlagsschreiben zu zahlen, begrenzt auf insgesamt 5 % der Netto-Auftragssumme.
Für die Vertragserfüllung ist eine Sicherheit in Höhe von 5 % der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. Auf eine Sicherheit für Mängelansprüche wird verzichtet. Die Frist für die Schlusszahlung beträgt 30 Kalendertage gemäß § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B.
Das Verfahren wird als öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Abschnitt 1 durchgeführt. Die Angebotsfrist endet am 17.11.2026 um 10:00 Uhr; zum gleichen Zeitpunkt findet der Öffnungstermin statt. Die Bindefrist endet am 17.12.2026. Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert. Der Ausführungsbeginn ist für spätestens 04.01.2027 vorgesehen, die Vollendung spätestens am 19.02.2027.
Aus den Original-Unterlagen dieses Verfahrens gewonnen.
Die öffentliche Ausschreibung ist das nationale Gegenstück zum offenen Verfahren: unbeschränkter Bieterkreis, keine vorgeschaltete Eignungsprüfung, Angebote werden direkt eingereicht.
Die Bekanntmachung stammt aus einer Quelle, die nationale und EU-weite Verfahren gemeinsam führt. Ob ober- oder unterschwellig vergeben wurde, steht in der Bekanntmachung selbst und in den Vergabeunterlagen des Verfahrens.
Für eine eigene Beschaffung lässt sich aus diesem Verfahren mehr ableiten als der Gegenstand: wie der Auftraggeber die Leistung beschrieben und gegliedert hat, welche Eignungsnachweise er verlangt, wie er Preis und Qualität gewichtet und welche Vertragsbedingungen er beilegt. Genau diese Unterlagen liegen im Vergabe-Archiv vollständig vor, auch nachdem das Verfahren auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde.
Hessen Mobil Eschwege ist der öffentliche Auftraggeber dieser Ausschreibung mit Erfüllungsort WMK / HEF ROF.
Der Auftraggeber beschafft vorgreifliche Fällarbeiten an verschiedenen Bundes-, Landes- und Kreisstraßen im Bereich der Landkreise Werra-Meißner-Kreis und Hersfeld-Rotenburg als Vorbereitung für Straßenbaumaßnahmen im Jahr 2027. Zu den auszuführenden Leistungen zählen das Fällen von Einzelbäumen und Gehölzbeständen (Bäume unter 0,30 m Durchmesser), Lichtraumprofilschnitte, das Verjüngen von Gehölzbeständen, das Einkürzen von Kronen sowie die Entfernung von Aufwüchsen in Grabenparzellen. Die betroffenen Straßen umfassen die B454 Heddersdorf, B400 Brückenwangen, mehrere Landesstraßen (u.a. L3431, L3239, L3401, L3251, L3241, L3153, L3172) sowie die Kreisstraßen K49 und K8.
Die Angebotsfrist läuft bis zum 17.11.2026.
Das Verfahren wird als öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Abschnitt 1 durchgeführt. Die Angebotsfrist endet am 17.11.2026 um 10:00 Uhr; zum gleichen Zeitpunkt findet der Öffnungstermin statt. Die Bindefrist endet am 17.12.2026. Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert. Der Ausführungsbeginn ist für spätestens 04.01.2027 vorgesehen, die Vollendung spätestens am 19.02.2027.
Einsatz ausschließlich von Fällgeräten, die gefällte Bäume kontrolliert halten und ablegen können Artenschutzkontrolle nach BNatSchG § 44 unmittelbar vor Beginn der Arbeiten durch den Auftragnehmer Ausführung der Gehölzarbeiten ausschließlich im Zeitraum 01.10. bis 28.02. (außerhalb der Brut- und Setzzeit) Abschluss aller Arbeiten einschließlich Aufräum- und Säuberungsarbeiten bis spätestens 20. Februar 2027 Verkehrssicherung an allen Arbeitsstellen inklusive Aufrechterhaltung von Anlieger-, Bus- und landwirtschaftlichem Verkehr Fällflächen und Lager-/Stellflächen ausschließlich innerhalb der Baufeldgrenzen, in Abstimmung mit der Bauüberwachung
Der Ausführungsbeginn ist spätestens am 04.01.2027 vorgesehen, die Vollendung der Ausführung hat spätestens am 19.02.2027 zu erfolgen. Die Vergütung erfolgt auf Basis von Einheitspreisen gemäß Leistungsverzeichnis. Bei schuldhafter Überschreitung der Vertragsfrist ist eine Vertragsstrafe von 0,2 % je Werktag der Netto-Auftragssumme aus dem Zuschlagsschreiben zu zahlen, begrenzt auf insgesamt 5 % der Netto-Auftragssumme. Für die Vertragserfüllung ist eine Sicherheit in Höhe von 5 % der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. Auf eine Sicherheit für Mängelansprüche wird verzichtet. Die Frist für die Schlusszahlung beträgt 30 Kalendertage gemäß § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B.
Aus den Unterlagen haben wir 5 Eignungskriterien und 1 Zuschlagskriterium herausgezogen, darunter: Eintragung im Handelsregister, Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer, sofern eine Eintragungspflicht besteht.
Die Vergabeunterlagen rufen Sie beim Auftraggeber ab, ueber die in der Bekanntmachung genannte Vergabeplattform. Diese Seite fasst die oeffentlichen Eckdaten des Verfahrens zusammen (Gegenstand, Auftraggeber, Verfahrensart, Fristen) und verweist auf die Bekanntmachung.
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