Das Kraftfahrt-Bundesamt beschafft persönliche Schutzausrüstung (PSA) für seine Beschäftigten. Die vorliegenden Unterlagen enthalten die allgemeinen Teilnahmebedingungen (TnLF) sowie die VOL/B als Vertragsbedingungen, ohne dass spezifische Produktdetails oder Mengenangaben aus den eingereichten Unterlagen hervorgehen.
| Reichweite | national/EU (oeVergabe) |
| Vergabeart | Öffentliche Ausschreibung |
| Kategorie | Sonstige |
| Erfüllungsort | Flensburg |
| ZBS@kba.de Freischalten | |
| Telefon | 000 Freischalten |
| Website | https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=885560 Freischalten |
| Verfahrensunterlage | 40 KB | |
| Verfahrensunterlage | 104 KB | |
| Formblatt | 26 KB | |
| Formblatt | 73 KB | |
| Formblatt | 144 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 25 KB | |
| Vertrag | 170 KB | |
| Vertrag | 83 KB | |
| Vertrag | 370 KB | |
| Formblatt | 88 KB | |
| Formblatt | 79 KB | |
| Sonstige | 84 KB | |
| Sonstige | 1 KB |
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Muster-Leistungsverzeichnisse ansehen Vergabe-Archiv durchsuchenDie Unterlagen betreffen die Beschaffung persönlicher Schutzausrüstung (PSA) durch das Kraftfahrt-Bundesamt. Konkrete Angaben zu Art, Menge, Spezifikation der einzelnen PSA-Produkte, Liefermengen, Lieferorte oder Vertragslaufzeit lassen sich aus den vorliegenden Dokumenten (Teilnahmebedingungen TnLF und VOL/B) nicht entnehmen, da es sich ausschließlich um allgemeine Verfahrens- und Vertragsbedingungen handelt.
Leistungsbeschreibung, Leistungsverzeichnis und produktspezifische Anforderungen sind in anderen, hier nicht vorliegenden Vergabeunterlagen enthalten.
Als Vertragsbedingungen gelten die VOL/B (Fassung 2003). Vergütung erfolgt nach Vertragspreisen; Einheitspreise sind maßgebend, falls Gesamtbetrag und Produkt aus Menge und Einheitspreis abweichen. Zahlung erfolgt nach Leistungserbringung, mangels abweichender Vereinbarung binnen 30 Tagen nach Eingang der prüfbaren Rechnung. Vertragsstrafen für Fristüberschreitung sind auf höchstens 1/2 % pro vollendeter Woche und maximal 8 % des betroffenen Leistungsteils begrenzt.
Der Auftraggeber kann bei Insolvenz oder unzulässiger Wettbewerbsbeschränkung des Auftragnehmers vom Vertrag zurücktreten oder fristlos kündigen. Sicherheitsleistungen sind erst ab einem Auftragswert von 50.000 Euro zulässig. Angaben zu Vertragslaufzeit, Verlängerungs- oder Optionsrechten sind den vorliegenden Unterlagen nicht zu entnehmen.
Das Verfahren richtet sich nach der UVgO (Unterschwellenvergabe) oder der VgV (oberschwellig), je nach Auftragswert. Unklarheiten in den Vergabeunterlagen sind unverzüglich vor Angebotsabgabe über die e-Vergabe-Plattform oder in Textform mitzuteilen. Konkrete Fristen für Bieterfragen, Angebotsabgabe, Bindefrist oder geplanten Zuschlag sind den vorliegenden Unterlagen nicht zu entnehmen.
Angebote sind fristgerecht und formgerecht einzureichen; nicht form- oder fristgerecht eingereichte Angebote werden ausgeschlossen.
Die Unterlagen enthalten ausschließlich Standardformulare (TnLF 01/2018 und VOL/B 2003), die keine produktspezifischen Informationen zur PSA-Beschaffung liefern. Andere Vergabestellen sollten beachten, dass die eigentlichen Eignungs- und Zuschlagskriterien sowie das Leistungsverzeichnis in gesonderten, hier nicht vorliegenden Anlagen geregelt sein müssen und dass deren Fehlen eine vollständige Verfahrensanalyse verhindert.
Die explizite Regelung zur Mischkalkulation und zur kaufmännischen Rundung von Preisnachlässen ist ein übertragbares Detail, das Streitigkeiten bei der Angebotswertung reduziert. Die Vertragsstrafe ist mit 8 % Obergrenze klar begrenzt, was Rechtssicherheit schafft und ebenfalls übernommen werden kann. Bei PSA-Beschaffungen empfiehlt sich zusätzlich die Aufnahme von Normanforderungen (z.
B. EN-Normen für PSA-Kategorien) direkt im Leistungsverzeichnis, was aus den vorliegenden Unterlagen nicht erkennbar ist.
Aus den Original-Unterlagen dieses Verfahrens gewonnen.
Die öffentliche Ausschreibung ist das nationale Gegenstück zum offenen Verfahren: unbeschränkter Bieterkreis, keine vorgeschaltete Eignungsprüfung, Angebote werden direkt eingereicht.
Die Bekanntmachung stammt aus einer Quelle, die nationale und EU-weite Verfahren gemeinsam führt. Ob ober- oder unterschwellig vergeben wurde, steht in der Bekanntmachung selbst und in den Vergabeunterlagen des Verfahrens.
Für eine eigene Beschaffung lässt sich aus diesem Verfahren mehr ableiten als der Gegenstand: wie der Auftraggeber die Leistung beschrieben und gegliedert hat, welche Eignungsnachweise er verlangt, wie er Preis und Qualität gewichtet und welche Vertragsbedingungen er beilegt. Genau diese Unterlagen liegen im Vergabe-Archiv vollständig vor, auch nachdem das Verfahren auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde.
Kraftfahrt-Bundesamt ist der öffentliche Auftraggeber dieser Ausschreibung mit Erfüllungsort Flensburg.
Die Unterlagen betreffen die Beschaffung persönlicher Schutzausrüstung (PSA) durch das Kraftfahrt-Bundesamt. Konkrete Angaben zu Art, Menge, Spezifikation der einzelnen PSA-Produkte, Liefermengen, Lieferorte oder Vertragslaufzeit lassen sich aus den vorliegenden Dokumenten (Teilnahmebedingungen TnLF und VOL/B) nicht entnehmen, da es sich ausschließlich um allgemeine Verfahrens- und Vertragsbedingungen handelt. Leistungsbeschreibung, Leistungsverzeichnis und produktspezifische Anforderungen sind in anderen, hier nicht vorliegenden Vergabeunterlagen enthalten.
Das Verfahren richtet sich nach der UVgO (Unterschwellenvergabe) oder der VgV (oberschwellig), je nach Auftragswert. Unklarheiten in den Vergabeunterlagen sind unverzüglich vor Angebotsabgabe über die e-Vergabe-Plattform oder in Textform mitzuteilen. Konkrete Fristen für Bieterfragen, Angebotsabgabe, Bindefrist oder geplanten Zuschlag sind den vorliegenden Unterlagen nicht zu entnehmen. Angebote sind fristgerecht und formgerecht einzureichen; nicht form- oder fristgerecht eingereichte Angebote werden ausgeschlossen.
Angebote müssen in deutscher Sprache abgefasst sein Es sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vergabeunterlagen zu verwenden Preise sind ohne Umsatzsteuer mit höchstens drei Nachkommastellen in Euro anzugeben Mischkalkulationen sind unzulässig und führen zum Angebotsausschluss Bei Produktangaben mit Zusatz 'oder gleichwertig' ist das Fabrikat (Hersteller und Typenbezeichnung) anzugeben, sofern nicht das benannte Produkt angeboten wird Wesentliche Unterauftragnehmerleistungen sind im Angebot zu benennen und deren Eignung nachzuweisen
Als Vertragsbedingungen gelten die VOL/B (Fassung 2003). Vergütung erfolgt nach Vertragspreisen; Einheitspreise sind maßgebend, falls Gesamtbetrag und Produkt aus Menge und Einheitspreis abweichen. Zahlung erfolgt nach Leistungserbringung, mangels abweichender Vereinbarung binnen 30 Tagen nach Eingang der prüfbaren Rechnung. Vertragsstrafen für Fristüberschreitung sind auf höchstens 1/2 % pro vollendeter Woche und maximal 8 % des betroffenen Leistungsteils begrenzt. Der Auftraggeber kann bei Insolvenz oder unzulässiger Wettbewerbsbeschränkung des Auftragnehmers vom Vertrag zurücktreten oder fristlos kündigen. Sicherheitsleistungen sind erst ab einem Auftragswert von 50.000 Euro zulässig.
Aus den Unterlagen haben wir 1 Eignungskriterium herausgezogen, darunter: Vorlage einer ausgefüllten Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
Alle Dokumente dieses Verfahrens liegen im Vergabe-Archiv und lassen sich als ZIP herunterladen, auch nachdem die Ausschreibung auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde. Enthalten sind je nach Verfahren Leistungsverzeichnis, Bewerbungsbedingungen, Vertragsbedingungen und die auszufüllenden Formulare.
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