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Öffentliche Ausschreibung Frist läuft bis 30.11.2026

Dienstleister für Arbeitsschutz für das Staatsministerium Baden-Württemberg

Auftraggeber
Land Baden-Württemberg vertreten durch das Staatsministerium Baden-Württemberg
Erfüllungsort
70184 Stuttgart
Art
Sonstige
Veröffentlicht
29.10.2026
Angebotsfrist
30.11.2026
Alle Ausschreibungen dieses Auftraggebers
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Zeitplan

Veröffentlichung
29.10.2026
Angebotsfrist
30.11.2026 · läuft
Verfahren
Öffentliche Ausschreibung
Vergabe
offen

Ausschreibung

Reichweitenational/EU (oeVergabe)
VergabeartÖffentliche Ausschreibung
KategorieSonstige
Erfüllungsort70184 Stuttgart
E-Maile-vergabe@lzbw.bwl.de Freischalten
Telefon07156 9380-282 Freischalten
Websitehttps://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXUEYYDDYYV0VG29 Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien 10 Eignungskriterien · 1 Zuschlagskriterium

Eignungskriterien
  • Betriebshaftpflicht- oder Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragslaufzeit mit einer Deckungssumme von mindestens dem 1,5-fachen des Auftragswertes je Schadensfall
    Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit · Eigenerklärung (Anlage 3)
  • Gesamtumsatz der vergangenen 3 Geschäftsjahre (2023, 2024, 2025) sowie Umsatz im Bereich des Ausschreibungsgegenstandes für dieselben Jahre
    Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit · Eigenerklärung mit Angabe der Umsatzzahlen (Anlage 3)
Zuschlagskriterien
  • Preis (Stundenpreis arbeitsmedizinische Leistung und sicherheitstechnische Leistung)
  • Der betriebsärztliche Dienst erfüllt die jeweiligen berufsgenossenschaftlichen Grundsätze
    Technische und berufliche Leistungsfähigkeit · Eigenerklärung (Anlage 3), Nachweis auf Verlangen
  • Der sicherheitstechnische Dienst erfüllt die Qualitätskriterien der Gesellschaft für Qualität im Arbeitsschutz mbH (GQA) oder entsprechende Kriterien
    Technische und berufliche Leistungsfähigkeit · Eigenerklärung (Anlage 3), Nachweis auf Verlangen
  • Die einzusetzenden Arbeitsmediziner und Fachkräfte für Arbeitssicherheit besitzen die jeweilige Fachkunde nach §§ 3, 4 DGUV-2 i.V.m. §§ 4, 7 ASiG
    Technische und berufliche Leistungsfähigkeit · Eigenerklärung (Anlage 3), Nachweis auf Verlangen
  • Der sicherheitstechnische Dienst kann für seine zum Einsatz kommenden Fachkräfte für Arbeitssicherheit die gem. § 4 DGUV Vorschrift 2 festgelegten Anforderungen der sicherheitstechnischen Fachkunde nachweisen
    Technische und berufliche Leistungsfähigkeit · Eigenerklärung (Anlage 3)
  • Nötige Kenntnisse und Ausstattung zur Pflege und Betreuung der technischen Unterweisung sowie Einhaltung aktueller Sicherheitsstandards sind vorhanden
    Technische und berufliche Leistungsfähigkeit · Eigenerklärung (Anlage 3)
  • Die für die Ausführung benötigte Ausstattung, technische Ausrüstung sowie alle erforderlichen Geräte stehen zur Verfügung
    Technische und berufliche Leistungsfähigkeit · Eigenerklärung (Anlage 3)
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie Betriebsärzte erfüllen die Anforderungen gemäß ASiG und DGUV; regelmäßige Fortbildung des vor Ort tätigen Personals wird sichergestellt
    Technische und berufliche Leistungsfähigkeit · Eigenerklärung (Anlage 3)
  • Referenzen für vergleichbare Leistungen
    Technische und berufliche Leistungsfähigkeit · Anlage 12_Referenzen
    Noch 8 weitere Kriterien aus den Original-Unterlagen.Kriterien ansehen

    Besonderheiten dieses Verfahrens

    Aus den Original-Unterlagen dieses Verfahrens gewonnen.

    Lose 1 Los

    LOT-0000
    Dienstleister für Arbeitsschutz für das Staatsministerium Baden-Württemberg
    CPV
    85140000, 79630000

    Vergabeunterlagen 15 Dateien · 1.3 MB

    Vergabeunterlagen (Gesamtdokument)
    PDF1.3 MB
    15 Dateien im Paket: 11 Formblatt, 2 Leistungsverzeichnis, 1 Verfahrensunterlage, 1 Vertrag
    Verfahrensunterlage44 KB
    Formblatt50 KB
    Formblatt46 KB
    Formblatt62 KB
    Formblatt37 KB
    Leistungsverzeichnis219 KB
    Leistungsverzeichnis11 KB
    Formblatt33 KB
    Vertrag295 KB
    Formblatt62 KB
    Formblatt18 KB
    Formblatt61 KB
    Formblatt67 KB
    Formblatt239 KB
    Formblatt344 KB
    Vollständige Original-Vergabeunterlagen des Auftraggebers.

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    Leistungsumfang

    Das Staatsministerium Baden-Württemberg (StM) benötigt einen externen Dienstleister für Arbeitsschutz, der sowohl betriebsärztliche als auch sicherheitstechnische Betreuung erbringt. Die Leistungen gliedern sich in eine Grundbetreuung und einen betriebsspezifischen Teil gemäß dem Aufgabenkatalog der DGUV Vorschrift 2. Die Grundbetreuung umfasst neun Aufgabenfelder: Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung, Verhältnis- und Verhaltensprävention, Organisation des Arbeitsschutzes, Untersuchung von Ereignissen und Unfällen, allgemeine Beratung von Arbeitgebern und Beschäftigten, Erstellung von Dokumentationen und Erfüllung von Meldepflichten, Mitwirken in betrieblichen Besprechungen sowie Selbstorganisation des Dienstleisters.

    Der betriebsspezifische Teil umfasst unter anderem die Analyse regelmäßig vorliegender betriebsspezifischer Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie die Begleitung betrieblicher Veränderungen. Die Vergütung erfolgt auf Basis von Stundensätzen getrennt für arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Leistungen. Einsatzort ist das Staatsministerium Baden-Württemberg. Angaben zu Gesamtstundenkontingenten oder zur Vertragslaufzeit sind den vorliegenden Unterlagen nicht zu entnehmen.

    Anforderungen an die Leistung

    Vertrag und Vergütung

    Die Vergütung erfolgt nach Einheitspreisen in Form von Stundensätzen, getrennt nach arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Leistung, jeweils netto pro Stunde inkl. aller Nebenkosten. Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Tariftreue- und Mindestlohnvorgaben des LTMG verpflichtet. Bei schuldhaften Verstößen gegen das LTMG ist eine Vertragsstrafe von 1 % des Auftragswertes je Verstoß vorgesehen, insgesamt begrenzt auf 5 % des Auftragswertes.

    Schwerwiegende Verstöße gegen das LTMG berechtigen den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund; der Auftragnehmer hat den dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen. Angaben zu Vertragslaufzeit, Verlängerungsoptionen oder Service-Level-Vereinbarungen sind den vorliegenden Unterlagen nicht zu entnehmen.

    Ablauf des Verfahrens

    Das Verfahren wird als Öffentliche Ausschreibung nach UVgO durchgeführt. Die Angebote sind elektronisch in Textform einzureichen. Die Angebotsfrist endet am 30.11.2026 um 11:00 Uhr. Weitere Verfahrensdaten wie Bieterfragenfrist, Bindefrist, geplanter Zuschlagstermin oder Leistungsbeginn sind den vorliegenden Unterlagen nicht zu entnehmen.

    Anforderungen an die Bieter

    Verlangte Zertifikate und Nachweise

    Besondere Auflagen des Verfahrens

    Aus den Original-Unterlagen dieses Verfahrens gewonnen.

    Einordnung des Verfahrens

    Öffentliche Ausschreibung

    Die öffentliche Ausschreibung ist das nationale Gegenstück zum offenen Verfahren: unbeschränkter Bieterkreis, keine vorgeschaltete Eignungsprüfung, Angebote werden direkt eingereicht.

    Reichweite der Bekanntmachung

    Die Bekanntmachung stammt aus einer Quelle, die nationale und EU-weite Verfahren gemeinsam führt. Ob ober- oder unterschwellig vergeben wurde, steht in der Bekanntmachung selbst und in den Vergabeunterlagen des Verfahrens.

    Was sich übernehmen lässt

    Für eine eigene Beschaffung lässt sich aus diesem Verfahren mehr ableiten als der Gegenstand: wie der Auftraggeber die Leistung beschrieben und gegliedert hat, welche Eignungsnachweise er verlangt, wie er Preis und Qualität gewichtet und welche Vertragsbedingungen er beilegt. Genau diese Unterlagen liegen im Vergabe-Archiv vollständig vor, auch nachdem das Verfahren auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde.

    Häufige Fragen zu diesem Verfahren

    Wer schreibt "Dienstleister für Arbeitsschutz für das Staatsministerium Baden-Württemberg" aus?

    Land Baden-Württemberg vertreten durch das Staatsministerium Baden-Württemberg ist der öffentliche Auftraggeber dieser Ausschreibung mit Erfüllungsort 70184 Stuttgart.

    Was wird ausgeschrieben?

    Das Staatsministerium Baden-Württemberg (StM) benötigt einen externen Dienstleister für Arbeitsschutz, der sowohl betriebsärztliche als auch sicherheitstechnische Betreuung erbringt. Die Leistungen gliedern sich in eine Grundbetreuung und einen betriebsspezifischen Teil gemäß dem Aufgabenkatalog der DGUV Vorschrift 2. Die Grundbetreuung umfasst neun Aufgabenfelder: Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung, Verhältnis- und Verhaltensprävention, Organisation des Arbeitsschutzes, Untersuchung von Ereignissen und Unfällen, allgemeine Beratung von Arbeitgebern und Beschäftigten, Erstellung von Dokumentationen und Erfüllung von Meldepflichten, Mitwirken in betrieblichen Besprechungen sowie ...

    Bis wann können Angebote abgegeben werden?

    Die Angebotsfrist läuft bis zum 30.11.2026.

    Wie läuft das Verfahren ab?

    Das Verfahren wird als Öffentliche Ausschreibung nach UVgO durchgeführt. Die Angebote sind elektronisch in Textform einzureichen. Die Angebotsfrist endet am 30.11.2026 um 11:00 Uhr. Weitere Verfahrensdaten wie Bieterfragenfrist, Bindefrist, geplanter Zuschlagstermin oder Leistungsbeginn sind den vorliegenden Unterlagen nicht zu entnehmen.

    Welche Anforderungen stellt der Auftraggeber?

    Die Arbeitsmediziner und Fachkräfte für Arbeitssicherheit müssen die Fachkunde nach §§ 3, 4 DGUV-2 i.V.m. §§ 4, 7 ASiG besitzen. Der sicherheitstechnische Dienst muss die Qualitätskriterien der GQA oder entsprechende Kriterien erfüllen. Der betriebsärztliche Dienst muss die berufsgenossenschaftlichen Grundsätze erfüllen. Das vor Ort tätige Personal ist im erforderlichen Umfang regelmäßig fortzubilden, um Aufgaben nach ArbSchG, ASiG und Unfallverhütungsvorschriften nach neuesten Erkenntnissen erfüllen zu können. Die für die Auftragsausführung benötigte Ausstattung, technische Ausrüstung und alle erforderlichen Geräte müssen vorhanden sein.

    Was gilt vertraglich?

    Die Vergütung erfolgt nach Einheitspreisen in Form von Stundensätzen, getrennt nach arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Leistung, jeweils netto pro Stunde inkl. aller Nebenkosten. Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Tariftreue- und Mindestlohnvorgaben des LTMG verpflichtet. Bei schuldhaften Verstößen gegen das LTMG ist eine Vertragsstrafe von 1 % des Auftragswertes je Verstoß vorgesehen, insgesamt begrenzt auf 5 % des Auftragswertes. Schwerwiegende Verstöße gegen das LTMG berechtigen den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund; der Auftragnehmer hat den dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen.

    Welche Kriterien gelten in diesem Verfahren?

    Aus den Unterlagen haben wir 10 Eignungskriterien und 1 Zuschlagskriterium herausgezogen, darunter: Betriebshaftpflicht- oder Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragslaufzeit mit einer Deckungssumme von mindestens dem 1,5-fachen des Auftragswertes je Schadensfall.

    Wo finde ich die Vergabeunterlagen?

    Die Vergabeunterlagen rufen Sie beim Auftraggeber ab, ueber die in der Bekanntmachung genannte Vergabeplattform. Diese Seite fasst die oeffentlichen Eckdaten des Verfahrens zusammen (Gegenstand, Auftraggeber, Verfahrensart, Fristen) und verweist auf die Bekanntmachung.

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