Baugrunderkundung als Vorabmaßnahme an der Reinsburgstraße in Stuttgart. Gegenstand sind Bohrarbeiten zur Erkundung des Baugrundes einschließlich Kampfmittelfreimessung, Kern- und Kleinbohrungen sowie ggf. Ausbau von Bohrungen zu Grundwassermessstellen.
| Reichweite | national/EU (oeVergabe) |
| Vergabeart | Öffentliche Ausschreibung |
| Kategorie | Sonstige |
| Erfüllungsort | 70178 Stuttgart |
| 65-8DLZBau@stuttgart.de Freischalten | |
| Telefon | 0711 216-89066 Freischalten |
| Website | www.meinauftrag.rib.de Freischalten |
| Sonstige | 520 KB | |
| Sonstige | 111 KB | |
| Sonstige | 401 KB | |
| Sonstige | 1.7 MB | |
| Sonstige | 137 KB | |
| Sonstige | 187 KB | |
| Sonstige | 67 KB | |
| Plan | 3.0 MB | |
| Plan | 4.1 MB | |
| Plan | 1.9 MB | |
| Plan | 2.0 MB | |
| Plan | 273 KB |
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Muster-Leistungsverzeichnisse ansehen Vergabe-Archiv durchsuchenDie Leistung umfasst eine Baugrunderkundung als Vorabmaßnahme an der Reinsburgstraße in Stuttgart (70178). Es sind rund 16 punktuelle Kampfmittelfreimessungen der Aufschlusspunkte durchzuführen. Darüber hinaus werden etwa 11 Rotations-Kernbohrungen bis maximal ca. 15 m Tiefe, ca. 5 Kleinbohrungen bis maximal ca. 6 m Tiefe sowie ca. 2 händisch ausgeführte Kleinbohrungen bis maximal ca.
3 m Tiefe hergestellt. Sofern Grundwasser angetroffen wird, sind bis zu 3 Kernbohrungen zu Grundwassermessstellen auszubauen. Die Bohrkerne und Bodenproben sind in einem witterungsgeschützten Bohrkernlager des Auftragnehmers für die geotechnische Begutachtung durch eine Bauüberwachung bereitzuhalten. Alle Baugrunduntersuchungen sind nach den anerkannten Regeln der Technik auszuführen.
Der Einsatzort ist die Reinsburgstraße in Stuttgart, der Ausführungszeitraum ist mit Beginn 18.01.2027 und Ende 19.02.2027 angegeben.
Der Vertrag wird auf Basis der VOB/B (Ausgabe 2016) und der Vergabeunterlagen der Landeshauptstadt Stuttgart geschlossen. Die Vergütung erfolgt nach Einheitspreisen gemäß dem Leistungsverzeichnis. Preisnachlässe ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme werden gewertet, sofern sie im Formblatt 213 eingetragen sind. Eine Verjährungsfrist für Mängelansprüche ist in den Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen (WBVB) vorgesehen.
Pauschaler Schadensersatz in Höhe von 15 Prozent der Bruttoabrechnungssumme ist für den Fall unzulässiger Wettbewerbsabsprachen vereinbart. Änderungen des Bauleiters sind dem Auftraggeber vier Wochen im Voraus schriftlich anzuzeigen.
Die Bekanntmachung erschien im Amtsblatt der Landeshauptstadt Stuttgart am 08.10.2026. Die Submission (Angebotseröffnung) ist für den 03.11.2026 um 10:30 Uhr im Dienstleistungszentrum im Hochbauamt, Hauptstätter Str. 66, Zimmer 332, Stuttgart angegeben. Bieterfragen sind vor dem Submissionstermin über die Vergabeplattform zu stellen. Der Ablauf der Bindefrist ist mit dem 04.12.2026 angegeben.
Der geplante Ausführungsbeginn ist der 18.01.2027, das Ausführungsende der 19.02.2027. Angebote sind ausschließlich elektronisch über www.meinauftrag.rib.de einzureichen.
Aus den Original-Unterlagen dieses Verfahrens gewonnen.
Die öffentliche Ausschreibung ist das nationale Gegenstück zum offenen Verfahren: unbeschränkter Bieterkreis, keine vorgeschaltete Eignungsprüfung, Angebote werden direkt eingereicht.
Die Bekanntmachung stammt aus einer Quelle, die nationale und EU-weite Verfahren gemeinsam führt. Ob ober- oder unterschwellig vergeben wurde, steht in der Bekanntmachung selbst und in den Vergabeunterlagen des Verfahrens.
Für eine eigene Beschaffung lässt sich aus diesem Verfahren mehr ableiten als der Gegenstand: wie der Auftraggeber die Leistung beschrieben und gegliedert hat, welche Eignungsnachweise er verlangt, wie er Preis und Qualität gewichtet und welche Vertragsbedingungen er beilegt. Genau diese Unterlagen liegen im Vergabe-Archiv vollständig vor, auch nachdem das Verfahren auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde.
LHS - Dienstleistungszentrum Bauvertragswesen ist der öffentliche Auftraggeber dieser Ausschreibung mit Erfüllungsort 70178 Stuttgart.
Die Leistung umfasst eine Baugrunderkundung als Vorabmaßnahme an der Reinsburgstraße in Stuttgart (70178). Es sind rund 16 punktuelle Kampfmittelfreimessungen der Aufschlusspunkte durchzuführen. Darüber hinaus werden etwa 11 Rotations-Kernbohrungen bis maximal ca. 15 m Tiefe, ca. 5 Kleinbohrungen bis maximal ca. 6 m Tiefe sowie ca. 2 händisch ausgeführte Kleinbohrungen bis maximal ca. 3 m Tiefe hergestellt. Sofern Grundwasser angetroffen wird, sind bis zu 3 Kernbohrungen zu Grundwassermessstellen auszubauen. Die Bohrkerne und Bodenproben sind in einem witterungsgeschützten Bohrkernlager des Auftragnehmers für die geotechnische Begutachtung durch eine Bauüberwachung bereitzuhalten.
Die Angebotsfrist läuft bis zum 03.11.2026.
Die Bekanntmachung erschien im Amtsblatt der Landeshauptstadt Stuttgart am 08.10.2026. Die Submission (Angebotseröffnung) ist für den 03.11.2026 um 10:30 Uhr im Dienstleistungszentrum im Hochbauamt, Hauptstätter Str. 66, Zimmer 332, Stuttgart angegeben. Bieterfragen sind vor dem Submissionstermin über die Vergabeplattform zu stellen. Der Ablauf der Bindefrist ist mit dem 04.12.2026 angegeben. Der geplante Ausführungsbeginn ist der 18.01.2027, das Ausführungsende der 19.02.2027. Angebote sind ausschließlich elektronisch über www.meinauftrag.rib.de einzureichen.
Alle Baugrunduntersuchungen sind nach den anerkannten Regeln der Technik auszuführen, zusätzlich gelten die Regeln der VOB/B. Der Auftragnehmer hat nach Zuschlagserteilung einen Bauleiter als Ansprechpartner vor Ort schriftlich zu benennen, der während der Arbeitszeiten jederzeit telefonisch erreichbar ist. Der Bauleiter muss die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen. Im Bedarfsfall ist unaufgefordert eine kompetente Vertretung des Bauleiters zu benennen. Bautagesberichte sind arbeitstäglich zu führen und dem Auftraggeber spätestens wöchentlich zu überlassen. Ein witterungsgeschütztes Bohrkernlager ist durch den Auftragnehmer einzurichten und zu betreiben.
Der Vertrag wird auf Basis der VOB/B (Ausgabe 2016) und der Vergabeunterlagen der Landeshauptstadt Stuttgart geschlossen. Die Vergütung erfolgt nach Einheitspreisen gemäß dem Leistungsverzeichnis. Preisnachlässe ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme werden gewertet, sofern sie im Formblatt 213 eingetragen sind. Eine Verjährungsfrist für Mängelansprüche ist in den Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen (WBVB) vorgesehen. Pauschaler Schadensersatz in Höhe von 15 Prozent der Bruttoabrechnungssumme ist für den Fall unzulässiger Wettbewerbsabsprachen vereinbart. Änderungen des Bauleiters sind dem Auftraggeber vier Wochen im Voraus schriftlich anzuzeigen.
Aus den Unterlagen haben wir 2 Eignungskriterien und 1 Zuschlagskriterium herausgezogen, darunter: Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Alle Dokumente dieses Verfahrens liegen im Vergabe-Archiv und lassen sich als ZIP herunterladen, auch nachdem die Ausschreibung auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde. Enthalten sind je nach Verfahren Leistungsverzeichnis, Bewerbungsbedingungen, Vertragsbedingungen und die auszufüllenden Formulare.
Die vollständigen Vergabeunterlagen stehen Vergabe-Archiv Nutzern zur Verfügung. Die Registrierung ist kostenlos. Der Download läuft anschließend über Ihr Guthaben im Vergabe-Archiv, wie gewohnt.