Die Lutherstadt Wittenberg lässt den Weg nach Heinrichswalde als gewidmete Verkehrsfläche reparieren. Im Mittelstreifen des gepflasterten Weges wird die vorhandene Pflasterung aufgenommen und durch eine Ortbetonschicht ersetzt. Die Maßnahme dient der Unterhaltung der Fahrbahnoberfläche zur Zuwegung eines Wohngrundstückes.
| Reichweite | national/EU (oeVergabe) |
| Vergabeart | Öffentliche Ausschreibung |
| Kategorie | Bauleistungen |
| Erfüllungsort | Lutherstadt Wittenberg |
| Vergabestelle@wittenberg.de Freischalten | |
| Telefon | +49 3491 42191510 Freischalten |
| Website | https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=896073 Freischalten |
| Formblatt | 299 KB | |
| Sonstige | 326 KB | |
| Sonstige | 639 KB | |
| Vertrag | 739 KB | |
| GAEB-Datei | 57 KB | |
| Sonstige | 7.4 MB | |
| Plan | 2.9 MB |
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Muster-Leistungsverzeichnisse ansehen Vergabe-Archiv durchsuchenRepariert wird der gepflasterte Weg nach Heinrichswalde im Deichvorland der Elbe, nördlich des Ortsteils Seegrehna im Stadtgebiet der Lutherstadt Wittenberg. Der Weg ist in Pflasterbauweise mit Großpflaster ausgeführt und schließt hinter dem Elbdeich an einen asphaltierten ländlichen Weg an. In der Mittelachse des Weges wird die vorhandene Pflasterung samt Bettung auf einer Breite von 1,00 m aufgenommen; die Außenbereiche von jeweils 1,00 m bleiben in der Bettung.
Nach Reinigung der Flanken der verbleibenden Pflasterreihen und Ebnung der Bettungsschicht wird im Mittelstreifen eine Ortbetonschicht höhengleich zum Pflaster eingebaut, angewalzt und mit Besenstrich versehen. Eingriffe in darunter liegende Tragschichten sind nicht vorgesehen. Sämtliche Arbeiten sind 'Vorkopf' auszuführen, da seitliche Arbeitsräume nicht genutzt werden dürfen. Der Bieter hat die verkehrsrechtliche Anordnung mindestens zwei Wochen vor Baubeginn zu beantragen.
Der Vertrag wird als Einheitspreisvertrag auf Basis der VOB/A geschlossen. Alle für die Leistungserstellung notwendigen Stoffe und Bauteile sind vom Auftragnehmer zu liefern. Baubehelfe und Technikeinsatz sind in die Einheitspreise einzurechnen; eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht. Der Ersatz zerstörter oder abhanden gekommener Verkehrssicherungsmaterialien ist mit den Einheitspreisen abgegolten.
Kosten für Beschaffung, Pacht und Vorhaltung von Lager- und Arbeitsplätzen sowie Baustelleneinrichtungsflächen werden nicht gesondert vergütet. Die Schlusszahlung erfolgt erst, wenn eine schriftliche Bestätigung vorliegt, dass Ansprüche Dritter gegenüber dem Auftraggeber abgegolten sind.
Das Verfahren wird als Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A durchgeführt. Konkrete Daten für Angebotsfrist, Eröffnungstermin und Bindefrist sind in den vorliegenden Unterlagen nicht ausgefüllt. Die genauen Ausführungsfristen sind in den Besonderen Vertragsbedingungen festgelegt. Fehlende Unterlagen werden nachgefordert, sofern dies in der Aufforderung zur Angebotsabgabe so vorgesehen ist.
Aus den Original-Unterlagen dieses Verfahrens gewonnen.
Die öffentliche Ausschreibung ist das nationale Gegenstück zum offenen Verfahren: unbeschränkter Bieterkreis, keine vorgeschaltete Eignungsprüfung, Angebote werden direkt eingereicht.
Die Bekanntmachung stammt aus einer Quelle, die nationale und EU-weite Verfahren gemeinsam führt. Ob ober- oder unterschwellig vergeben wurde, steht in der Bekanntmachung selbst und in den Vergabeunterlagen des Verfahrens.
Für eine eigene Beschaffung lässt sich aus diesem Verfahren mehr ableiten als der Gegenstand: wie der Auftraggeber die Leistung beschrieben und gegliedert hat, welche Eignungsnachweise er verlangt, wie er Preis und Qualität gewichtet und welche Vertragsbedingungen er beilegt. Genau diese Unterlagen liegen im Vergabe-Archiv vollständig vor, auch nachdem das Verfahren auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde.
Lutherstadt Wittenberg - Der Oberbürgermeister ist der öffentliche Auftraggeber dieser Ausschreibung mit Erfüllungsort Lutherstadt Wittenberg.
Repariert wird der gepflasterte Weg nach Heinrichswalde im Deichvorland der Elbe, nördlich des Ortsteils Seegrehna im Stadtgebiet der Lutherstadt Wittenberg. Der Weg ist in Pflasterbauweise mit Großpflaster ausgeführt und schließt hinter dem Elbdeich an einen asphaltierten ländlichen Weg an. In der Mittelachse des Weges wird die vorhandene Pflasterung samt Bettung auf einer Breite von 1,00 m aufgenommen; die Außenbereiche von jeweils 1,00 m bleiben in der Bettung. Nach Reinigung der Flanken der verbleibenden Pflasterreihen und Ebnung der Bettungsschicht wird im Mittelstreifen eine Ortbetonschicht höhengleich zum Pflaster eingebaut, angewalzt und mit Besenstrich versehen.
Das Verfahren wird als Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A durchgeführt. Konkrete Daten für Angebotsfrist, Eröffnungstermin und Bindefrist sind in den vorliegenden Unterlagen nicht ausgefüllt. Die genauen Ausführungsfristen sind in den Besonderen Vertragsbedingungen festgelegt. Fehlende Unterlagen werden nachgefordert, sofern dies in der Aufforderung zur Angebotsabgabe so vorgesehen ist.
Pflasteraufbruch in der Mittelachse auf 1,00 m Breite; Außenbereiche von jeweils 1,00 m verbleiben in der Bettung. Einbau einer Ortbetonschicht höhengleich zum Pflaster im Mittelstreifen mit anschließendem Walzen und Besenstrich. Alle Arbeiten sind 'Vorkopf' auszuführen; Bewegungsraum der Technik ist auf die Wegebreite zu beschränken. Beantragung der verkehrsrechtlichen Anordnung mindestens zwei Wochen vor Baubeginn in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber und der zuständigen Verkehrsbehörde. Einhaltung der RSA in aktueller Form, der StVO und der ZTV-SA. Sicherheitskennzeichnung von Fahrzeugen und Warnkleidung sind Pflicht.
Der Vertrag wird als Einheitspreisvertrag auf Basis der VOB/A geschlossen. Alle für die Leistungserstellung notwendigen Stoffe und Bauteile sind vom Auftragnehmer zu liefern. Baubehelfe und Technikeinsatz sind in die Einheitspreise einzurechnen; eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht. Der Ersatz zerstörter oder abhanden gekommener Verkehrssicherungsmaterialien ist mit den Einheitspreisen abgegolten. Kosten für Beschaffung, Pacht und Vorhaltung von Lager- und Arbeitsplätzen sowie Baustelleneinrichtungsflächen werden nicht gesondert vergütet. Die Schlusszahlung erfolgt erst, wenn eine schriftliche Bestätigung vorliegt, dass Ansprüche Dritter gegenüber dem Auftraggeber abgegolten sind.
Aus den Unterlagen haben wir 8 Eignungskriterien und 1 Zuschlagskriterium herausgezogen, darunter: Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter ....
Alle Dokumente dieses Verfahrens liegen im Vergabe-Archiv und lassen sich als ZIP herunterladen, auch nachdem die Ausschreibung auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde. Enthalten sind je nach Verfahren Leistungsverzeichnis, Bewerbungsbedingungen, Vertragsbedingungen und die auszufüllenden Formulare.
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