Die Stadt Burg beschafft und lässt drei elektronische Sirenenanlagen (Warninfrastruktur) an drei Standorten im Stadtgebiet errichten. Die Leistung umfasst Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der Sirenenanlagen einschließlich Schaltschränken, Schallgebern und Digitalfunkempfängern.
| Reichweite | national/EU (oeVergabe) |
| Vergabeart | Öffentliche Ausschreibung |
| Kategorie | Sonstige |
| Erfüllungsort | Burg |
| ines.hoell@stadt-burg.de Freischalten | |
| Telefon | +49 3921 921552 Freischalten |
| Website | https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=892732 Freischalten |
| Verfahrensunterlage | 61 KB | |
| Verfahrensunterlage | 105 KB | |
| Formblatt | 1.2 MB | |
| Formblatt | 241 KB | |
| Formblatt | 83 KB | |
| Sonstige | 111 KB | |
| Vertrag | 34 KB | |
| Vertrag | 22 KB | |
| Vertrag | 7 KB | |
| Sonstige | 251 KB | |
| Formblatt | 1.0 MB | |
| Formblatt | 1.2 MB | |
| Formblatt | 1.4 MB | |
| Formblatt | 965 KB | |
| Sonstige | 221 KB | |
| Sonstige | 7 KB |
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Muster-Leistungsverzeichnisse ansehen Vergabe-Archiv durchsuchenDie Stadt Burg lässt an drei Standorten im Stadtgebiet elektronische Sirenenanlagen errichten. Standort 1 ist das Alte Rathaus, Breiter Weg 27 (Dachanlage), Standort 2 die Grundschule Albert Einstein, Kirchhofstraße 3, und Standort 3 die Grundschule Niegripp, Lindenstraße 3. An Standort 1 handelt es sich um eine Mastanlage mit einer Höhe von 16 Metern, die beiden anderen sind Dachanlagen.
Jede Anlage besteht mindestens aus einem Schaltschrank mit Schallgeber (Gesamtausgangsleistung mindestens 1.800 Watt, gerichtete Abstrahlung), einem digitalen Funkschaltempfänger sowie einer Sprachspeicherfunktion mit Mikrofon für lokale Sprachdurchsagen. Die Auslösung erfolgt lokal vor Ort sowie über Digitalfunk (TETRA, MoWaS-ready) durch die Kreisleitstelle. Die Leistung umfasst Lieferung, Transport, Montage und Inbetriebnahme aller Komponenten einschließlich aller Nebenarbeiten und erforderlichen Hilfsmittel.
BOS-Funktechnik und BSI-Karte werden durch den Auftraggeber beigestellt.
Die Vergütung erfolgt auf Basis von Einheitspreisen gemäß Leistungsverzeichnis. Vertragsstrafen sind bei Überschreitung der Ausführungsfristen in Höhe von 0,1 Prozent je vollendeter Woche des nicht nutzbaren Leistungsteils vorgesehen, begrenzt auf insgesamt 5 Prozent der Auftragssumme ohne Umsatzsteuer. Eine Sicherheitsleistung ist vorgesehen, sofern die Auftragssumme mindestens 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt und dies ausnahmsweise für die sach- und fristgemäße Leistung erforderlich erscheint.
Vorauszahlungen werden nicht geleistet. Die förmliche Abnahme ist vereinbart. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt mit der Abnahme. Angaben zu Ausführungsbeginn und -ende sind vom Bieter anzugeben.
Bieteranfragen sind spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zu stellen. Die Angebotsfrist endet am 29.10.2026 um 11:00 Uhr. Die Bindefrist endet am 20.11.2026. Angebote sind elektronisch über die Vergabeplattform der Vergabestelle einzureichen. Gelangt ein Angebot in die engere Wahl, werden Eignungsnachweise auf gesondertes Verlangen angefordert. Ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro fordert der Auftraggeber für den vorgesehenen Zuschlagsempfänger einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz an.
Aus den Original-Unterlagen dieses Verfahrens gewonnen.
Die öffentliche Ausschreibung ist das nationale Gegenstück zum offenen Verfahren: unbeschränkter Bieterkreis, keine vorgeschaltete Eignungsprüfung, Angebote werden direkt eingereicht.
Die Bekanntmachung stammt aus einer Quelle, die nationale und EU-weite Verfahren gemeinsam führt. Ob ober- oder unterschwellig vergeben wurde, steht in der Bekanntmachung selbst und in den Vergabeunterlagen des Verfahrens.
Für eine eigene Beschaffung lässt sich aus diesem Verfahren mehr ableiten als der Gegenstand: wie der Auftraggeber die Leistung beschrieben und gegliedert hat, welche Eignungsnachweise er verlangt, wie er Preis und Qualität gewichtet und welche Vertragsbedingungen er beilegt. Genau diese Unterlagen liegen im Vergabe-Archiv vollständig vor, auch nachdem das Verfahren auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde.
Stadt Burg; Der Bürgermeister, Sachgebiet Wirtschaftsförderung und Vergaben ist der öffentliche Auftraggeber dieser Ausschreibung mit Erfüllungsort Burg.
Die Stadt Burg lässt an drei Standorten im Stadtgebiet elektronische Sirenenanlagen errichten. Standort 1 ist das Alte Rathaus, Breiter Weg 27 (Dachanlage), Standort 2 die Grundschule Albert Einstein, Kirchhofstraße 3, und Standort 3 die Grundschule Niegripp, Lindenstraße 3. An Standort 1 handelt es sich um eine Mastanlage mit einer Höhe von 16 Metern, die beiden anderen sind Dachanlagen. Jede Anlage besteht mindestens aus einem Schaltschrank mit Schallgeber (Gesamtausgangsleistung mindestens 1.800 Watt, gerichtete Abstrahlung), einem digitalen Funkschaltempfänger sowie einer Sprachspeicherfunktion mit Mikrofon für lokale Sprachdurchsagen.
Die Angebotsfrist läuft bis zum 29.10.2026.
Bieteranfragen sind spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zu stellen. Die Angebotsfrist endet am 29.10.2026 um 11:00 Uhr. Die Bindefrist endet am 20.11.2026. Angebote sind elektronisch über die Vergabeplattform der Vergabestelle einzureichen. Gelangt ein Angebot in die engere Wahl, werden Eignungsnachweise auf gesondertes Verlangen angefordert. Ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro fordert der Auftraggeber für den vorgesehenen Zuschlagsempfänger einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz an.
Elektronische Sirenenanlage mit einer Gesamtausgangsleistung der Verstärker von mindestens 1.800 Watt und gerichteter Abstrahlung Digitaler Funkschaltempfänger je Standort Sprachspeicher mit Mikrofon für lokale Sprachdurchsagen und Aufnahmefunktion, auslösbar lokal und über Funkempfänger Auslösung über Digitalfunk (TETRA, MoWaS-ready) durch die Kreisleitstelle Gleichschließende Schließzylinder für alle Sirenenschaltschränke; Übergabe von mindestens 6 Schlüsseln an den Auftraggeber Bei neuem Schließsystem: Übergabe der Sicherungskarten an den Auftraggeber
Die Vergütung erfolgt auf Basis von Einheitspreisen gemäß Leistungsverzeichnis. Vertragsstrafen sind bei Überschreitung der Ausführungsfristen in Höhe von 0,1 Prozent je vollendeter Woche des nicht nutzbaren Leistungsteils vorgesehen, begrenzt auf insgesamt 5 Prozent der Auftragssumme ohne Umsatzsteuer. Eine Sicherheitsleistung ist vorgesehen, sofern die Auftragssumme mindestens 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt und dies ausnahmsweise für die sach- und fristgemäße Leistung erforderlich erscheint. Vorauszahlungen werden nicht geleistet. Die förmliche Abnahme ist vereinbart. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt mit der Abnahme.
Aus den Unterlagen haben wir 5 Eignungskriterien und 1 Zuschlagskriterium herausgezogen, darunter: Nachweis vergleichbarer Leistungen in den letzten fünf Jahren.
Alle Dokumente dieses Verfahrens liegen im Vergabe-Archiv und lassen sich als ZIP herunterladen, auch nachdem die Ausschreibung auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde. Enthalten sind je nach Verfahren Leistungsverzeichnis, Bewerbungsbedingungen, Vertragsbedingungen und die auszufüllenden Formulare.
Die vollständigen Vergabeunterlagen stehen Vergabe-Archiv Nutzern zur Verfügung. Die Registrierung ist kostenlos. Der Download läuft anschließend über Ihr Guthaben im Vergabe-Archiv, wie gewohnt.