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Öffentliche Ausschreibung Frist läuft bis 29.10.2026

Sirenenwarnsystem

Auftraggeber
Stadt Burg; Der Bürgermeister, Sachgebiet Wirtschaftsförderung und Vergaben
Erfüllungsort
Burg
Art
Sonstige
Veröffentlicht
06.10.2026
Angebotsfrist
29.10.2026
Alle Ausschreibungen dieses Auftraggebers
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Zeitplan

Veröffentlichung
06.10.2026
Angebotsfrist
29.10.2026 · läuft
Verfahren
Öffentliche Ausschreibung
Vergabe
offen

Ausschreibung

Reichweitenational/EU (oeVergabe)
VergabeartÖffentliche Ausschreibung
KategorieSonstige
ErfüllungsortBurg
E-Mailines.hoell@stadt-burg.de Freischalten
Telefon+49 3921 921552 Freischalten
Websitehttps://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=892732 Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien 5 Eignungskriterien · 1 Zuschlagskriterium

Eignungskriterien
  • Nachweis vergleichbarer Leistungen in den letzten fünf Jahren
    Technische und berufliche Leistungsfähigkeit · Drei Referenznachweise mit Ansprechpartner, Art der Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, Leistungsumfang und Bestätigung des Auftraggebers; vorzulegen auf gesondertes Verlangen bei engerer Wahl
  • Verfügbarkeit der für die Ausführung erforderlichen Beschäftigten
    Technische und berufliche Leistungsfähigkeit · Eigenerklärung; jahresdurchschnittliche Beschäftigtenzahl und Benennung der Leitungspersonen auf gesondertes Verlangen
Zuschlagskriterien
  • Preis (Wertungssumme)
  • Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Leistungen betrifft
    Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit · Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124_LD)
  • Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes, soweit verpflichtend
    Berufsausübung · Entsprechende Bescheinigung auf gesondertes Verlangen bei engerer Wahl
  • Keine schwere Verfehlung, kein laufendes Insolvenzverfahren, ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
    Berufsausübung · Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124_LD); Unbedenklichkeitsbescheinigungen auf gesondertes Verlangen
    Noch 3 weitere Kriterien aus den Original-Unterlagen.Kriterien ansehen

    Besonderheiten dieses Verfahrens

    Aus den Original-Unterlagen dieses Verfahrens gewonnen.

    Lose 1 Los

    LOT-0000
    Sirenenwarnsystem

    Vergabeunterlagen 16 Dateien · 6.1 MB

    Vergabeunterlagen (Gesamtdokument)
    PDF6.1 MB
    16 Dateien im Paket: 7 Formblatt, 4 Sonstige, 3 Vertrag, 2 Verfahrensunterlage
    Verfahrensunterlage61 KB
    Verfahrensunterlage105 KB
    Formblatt1.2 MB
    Formblatt241 KB
    Formblatt83 KB
    Sonstige111 KB
    Vertrag34 KB
    Vertrag22 KB
    Vertrag7 KB
    Sonstige251 KB
    Formblatt1.0 MB
    Formblatt1.2 MB
    Formblatt1.4 MB
    Formblatt965 KB
    Sonstige221 KB
    Sonstige7 KB
    Vollständige Original-Vergabeunterlagen des Auftraggebers.

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    Leistungsumfang

    Die Stadt Burg lässt an drei Standorten im Stadtgebiet elektronische Sirenenanlagen errichten. Standort 1 ist das Alte Rathaus, Breiter Weg 27 (Dachanlage), Standort 2 die Grundschule Albert Einstein, Kirchhofstraße 3, und Standort 3 die Grundschule Niegripp, Lindenstraße 3. An Standort 1 handelt es sich um eine Mastanlage mit einer Höhe von 16 Metern, die beiden anderen sind Dachanlagen.

    Jede Anlage besteht mindestens aus einem Schaltschrank mit Schallgeber (Gesamtausgangsleistung mindestens 1.800 Watt, gerichtete Abstrahlung), einem digitalen Funkschaltempfänger sowie einer Sprachspeicherfunktion mit Mikrofon für lokale Sprachdurchsagen. Die Auslösung erfolgt lokal vor Ort sowie über Digitalfunk (TETRA, MoWaS-ready) durch die Kreisleitstelle. Die Leistung umfasst Lieferung, Transport, Montage und Inbetriebnahme aller Komponenten einschließlich aller Nebenarbeiten und erforderlichen Hilfsmittel.

    BOS-Funktechnik und BSI-Karte werden durch den Auftraggeber beigestellt.

    Anforderungen an die Leistung

    Vertrag und Vergütung

    Die Vergütung erfolgt auf Basis von Einheitspreisen gemäß Leistungsverzeichnis. Vertragsstrafen sind bei Überschreitung der Ausführungsfristen in Höhe von 0,1 Prozent je vollendeter Woche des nicht nutzbaren Leistungsteils vorgesehen, begrenzt auf insgesamt 5 Prozent der Auftragssumme ohne Umsatzsteuer. Eine Sicherheitsleistung ist vorgesehen, sofern die Auftragssumme mindestens 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt und dies ausnahmsweise für die sach- und fristgemäße Leistung erforderlich erscheint.

    Vorauszahlungen werden nicht geleistet. Die förmliche Abnahme ist vereinbart. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt mit der Abnahme. Angaben zu Ausführungsbeginn und -ende sind vom Bieter anzugeben.

    Ablauf des Verfahrens

    Bieteranfragen sind spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zu stellen. Die Angebotsfrist endet am 29.10.2026 um 11:00 Uhr. Die Bindefrist endet am 20.11.2026. Angebote sind elektronisch über die Vergabeplattform der Vergabestelle einzureichen. Gelangt ein Angebot in die engere Wahl, werden Eignungsnachweise auf gesondertes Verlangen angefordert. Ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro fordert der Auftraggeber für den vorgesehenen Zuschlagsempfänger einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz an.

    Anforderungen an die Bieter

    Geforderte Referenzen
    3 Referenzen aus den letzten 5 Jahren
    Vergleichbare Leistungen, die das Unternehmen bereits erbracht hat.
    Bindefrist
    22 Tage
    So lange bleiben die Bieter an ihr Angebot gebunden.

    Besondere Auflagen des Verfahrens

    Aus den Original-Unterlagen dieses Verfahrens gewonnen.

    Einordnung des Verfahrens

    Öffentliche Ausschreibung

    Die öffentliche Ausschreibung ist das nationale Gegenstück zum offenen Verfahren: unbeschränkter Bieterkreis, keine vorgeschaltete Eignungsprüfung, Angebote werden direkt eingereicht.

    Reichweite der Bekanntmachung

    Die Bekanntmachung stammt aus einer Quelle, die nationale und EU-weite Verfahren gemeinsam führt. Ob ober- oder unterschwellig vergeben wurde, steht in der Bekanntmachung selbst und in den Vergabeunterlagen des Verfahrens.

    Was sich übernehmen lässt

    Für eine eigene Beschaffung lässt sich aus diesem Verfahren mehr ableiten als der Gegenstand: wie der Auftraggeber die Leistung beschrieben und gegliedert hat, welche Eignungsnachweise er verlangt, wie er Preis und Qualität gewichtet und welche Vertragsbedingungen er beilegt. Genau diese Unterlagen liegen im Vergabe-Archiv vollständig vor, auch nachdem das Verfahren auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde.

    Häufige Fragen zu diesem Verfahren

    Wer schreibt "Sirenenwarnsystem" aus?

    Stadt Burg; Der Bürgermeister, Sachgebiet Wirtschaftsförderung und Vergaben ist der öffentliche Auftraggeber dieser Ausschreibung mit Erfüllungsort Burg.

    Was wird ausgeschrieben?

    Die Stadt Burg lässt an drei Standorten im Stadtgebiet elektronische Sirenenanlagen errichten. Standort 1 ist das Alte Rathaus, Breiter Weg 27 (Dachanlage), Standort 2 die Grundschule Albert Einstein, Kirchhofstraße 3, und Standort 3 die Grundschule Niegripp, Lindenstraße 3. An Standort 1 handelt es sich um eine Mastanlage mit einer Höhe von 16 Metern, die beiden anderen sind Dachanlagen. Jede Anlage besteht mindestens aus einem Schaltschrank mit Schallgeber (Gesamtausgangsleistung mindestens 1.800 Watt, gerichtete Abstrahlung), einem digitalen Funkschaltempfänger sowie einer Sprachspeicherfunktion mit Mikrofon für lokale Sprachdurchsagen.

    Bis wann können Angebote abgegeben werden?

    Die Angebotsfrist läuft bis zum 29.10.2026.

    Wie läuft das Verfahren ab?

    Bieteranfragen sind spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zu stellen. Die Angebotsfrist endet am 29.10.2026 um 11:00 Uhr. Die Bindefrist endet am 20.11.2026. Angebote sind elektronisch über die Vergabeplattform der Vergabestelle einzureichen. Gelangt ein Angebot in die engere Wahl, werden Eignungsnachweise auf gesondertes Verlangen angefordert. Ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro fordert der Auftraggeber für den vorgesehenen Zuschlagsempfänger einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz an.

    Welche Anforderungen stellt der Auftraggeber?

    Elektronische Sirenenanlage mit einer Gesamtausgangsleistung der Verstärker von mindestens 1.800 Watt und gerichteter Abstrahlung Digitaler Funkschaltempfänger je Standort Sprachspeicher mit Mikrofon für lokale Sprachdurchsagen und Aufnahmefunktion, auslösbar lokal und über Funkempfänger Auslösung über Digitalfunk (TETRA, MoWaS-ready) durch die Kreisleitstelle Gleichschließende Schließzylinder für alle Sirenenschaltschränke; Übergabe von mindestens 6 Schlüsseln an den Auftraggeber Bei neuem Schließsystem: Übergabe der Sicherungskarten an den Auftraggeber

    Was gilt vertraglich?

    Die Vergütung erfolgt auf Basis von Einheitspreisen gemäß Leistungsverzeichnis. Vertragsstrafen sind bei Überschreitung der Ausführungsfristen in Höhe von 0,1 Prozent je vollendeter Woche des nicht nutzbaren Leistungsteils vorgesehen, begrenzt auf insgesamt 5 Prozent der Auftragssumme ohne Umsatzsteuer. Eine Sicherheitsleistung ist vorgesehen, sofern die Auftragssumme mindestens 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt und dies ausnahmsweise für die sach- und fristgemäße Leistung erforderlich erscheint. Vorauszahlungen werden nicht geleistet. Die förmliche Abnahme ist vereinbart. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt mit der Abnahme.

    Welche Kriterien gelten in diesem Verfahren?

    Aus den Unterlagen haben wir 5 Eignungskriterien und 1 Zuschlagskriterium herausgezogen, darunter: Nachweis vergleichbarer Leistungen in den letzten fünf Jahren.

    Wo finde ich die Vergabeunterlagen?

    Alle Dokumente dieses Verfahrens liegen im Vergabe-Archiv und lassen sich als ZIP herunterladen, auch nachdem die Ausschreibung auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde. Enthalten sind je nach Verfahren Leistungsverzeichnis, Bewerbungsbedingungen, Vertragsbedingungen und die auszufüllenden Formulare.

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