Die Stadt Herzogenrath vergibt Ingenieurleistungen für den Ausbau der Grünstraße. Gegenstand sind Planungsleistungen für Verkehrsanlagen (§§ 45 ff HOAI) sowie Ingenieurbauwerke und Abwasserentsorgung (§§ 41 ff HOAI), jeweils Leistungsphasen 1-3 und 5-9. Die Planung umfasst sowohl den Straßenneubau als auch die Erneuerung und Erweiterung des vorhandenen Mischwasserkanals.
| Reichweite | national/EU (oeVergabe) |
| Vergabeart | Öffentliche Ausschreibung |
| Kategorie | Sonstige |
| Erfüllungsort | 52134 Herzogenrath |
| Website | www.evergabe.nrw.de Freischalten |
| Verfahrensunterlage | 127 KB | |
| Formblatt | 139 KB | |
| Sonstige | 201 KB | |
| Vertrag | 15 KB | |
| Sonstige | 212 KB | |
| Sonstige | 220 KB | |
| Sonstige | 385 KB | |
| Sonstige | 17 KB | |
| Sonstige | 1.1 MB | |
| Sonstige | 1.0 MB | |
| Sonstige | 294 KB | |
| Sonstige | 178 KB |
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Muster-Leistungsverzeichnisse ansehen Vergabe-Archiv durchsuchenDie Leistung umfasst die Ingenieurplanung für den Ausbau der Grünstraße in Herzogenrath, die zwischen der Bardenberger Straße und der Straße Auf dem Kick verläuft. Im Bereich Straßenplanung sind Grundleistungen nach §§ 45 ff HOAI, Anlage 13, Honorarzone III, für Verkehrsanlagen mit anrechenbaren Kosten von 770.000,00 € netto zu erbringen. Im Bereich Kanalplanung sind Grundleistungen nach §§ 41 ff HOAI für Ingenieurbauwerke und Abwasserentsorgung zu erbringen; der bestehende Mischwasserkanal (DN 300 und DN 400, Länge 380 m) soll erneuert und in Teilen auf größere Nennweiten ausgebaut werden, einschließlich Staukanälen (DN 1400, DN 1000, DN 2000) und einer zusätzlichen Haltung (DN 400, 23 m) von der Elsa-Brandström-Straße.
Die Beauftragung umfasst jeweils die Leistungsphasen 1 bis 3 sowie 5 bis 9. Ein Teil der Grundleistungen des HOAI-Leistungsbildes ist im vorliegenden Fall nicht erforderlich und als gestrichen gekennzeichnet. Der Honorarsatz ist vom Bieter anzugeben; Zu- oder Abschläge sowie Nebenkosten sind gesondert auszuweisen. Die Beteiligung des Forums für Menschen mit Behinderung ist im Planungsprozess vorgesehen.
Der Vertrag richtet sich nach den Bewerbungs-, Vergabe- und Vertragsbedingungen des Landes NRW. Das Honorar wird auf Basis der HOAI (Honorarzone III, anrechenbare Kosten 770.000,00 € netto für die Verkehrsanlagen) berechnet; der Honorarsatz ist vom Bieter anzugeben. Zu- oder Abschläge und Nebenkosten sind gesondert auszuweisen. Bei Verstößen gegen die Tariftreue- und Mindestlohnverpflichtungen kann der Auftraggeber den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund kündigen.
Zusätzlich ist in diesen Fällen eine Vertragsstrafe von 1 % des Auftragswertes je Verstoß, bei mehreren Verstößen bis zu 5 % des Auftragswertes vereinbart. Angaben zu einer festen Vertragslaufzeit oder Verlängerungsoptionen sind den vorliegenden Unterlagen nicht zu entnehmen.
Die Ausschreibung erfolgt als öffentliche Ausschreibung nach § 9 UVgO. Die Frist für zusätzliche Informationen (Bieterfragen) endet am 12.10.2026 um 14:00 Uhr. Die Angebotsfrist endet am 13.10.2026 um 10:00 Uhr. Die Bindefrist läuft bis zum 30.11.2026. Der Zuschlag kann ohne Aufnahme von Verhandlungen erteilt werden. Kommunikation und Angebotsabgabe erfolgen ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal der Wirtschaftsregion Aachen.
Aus den Original-Unterlagen dieses Verfahrens gewonnen.
Die öffentliche Ausschreibung ist das nationale Gegenstück zum offenen Verfahren: unbeschränkter Bieterkreis, keine vorgeschaltete Eignungsprüfung, Angebote werden direkt eingereicht.
Die Bekanntmachung stammt aus einer Quelle, die nationale und EU-weite Verfahren gemeinsam führt. Ob ober- oder unterschwellig vergeben wurde, steht in der Bekanntmachung selbst und in den Vergabeunterlagen des Verfahrens.
Für eine eigene Beschaffung lässt sich aus diesem Verfahren mehr ableiten als der Gegenstand: wie der Auftraggeber die Leistung beschrieben und gegliedert hat, welche Eignungsnachweise er verlangt, wie er Preis und Qualität gewichtet und welche Vertragsbedingungen er beilegt. Genau diese Unterlagen liegen im Vergabe-Archiv vollständig vor, auch nachdem das Verfahren auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde.
Stadt Herzogenrath ist der öffentliche Auftraggeber dieser Ausschreibung mit Erfüllungsort 52134 Herzogenrath.
Die Leistung umfasst die Ingenieurplanung für den Ausbau der Grünstraße in Herzogenrath, die zwischen der Bardenberger Straße und der Straße Auf dem Kick verläuft. Im Bereich Straßenplanung sind Grundleistungen nach §§ 45 ff HOAI, Anlage 13, Honorarzone III, für Verkehrsanlagen mit anrechenbaren Kosten von 770.000,00 € netto zu erbringen. Im Bereich Kanalplanung sind Grundleistungen nach §§ 41 ff HOAI für Ingenieurbauwerke und Abwasserentsorgung zu erbringen; der bestehende Mischwasserkanal (DN 300 und DN 400, Länge 380 m) soll erneuert und in Teilen auf größere Nennweiten ausgebaut werden, einschließlich Staukanälen (DN 1400, DN 1000, DN 2000) und einer zusätzlichen Haltung (DN 400, 23 m) ...
Die Angebotsfrist endete am 13.10.2026. Das Verfahren ist damit abgeschlossen, die Unterlagen bleiben als Vorlage für eigene Ausschreibungen nutzbar.
Die Ausschreibung erfolgt als öffentliche Ausschreibung nach § 9 UVgO. Die Frist für zusätzliche Informationen (Bieterfragen) endet am 12.10.2026 um 14:00 Uhr. Die Angebotsfrist endet am 13.10.2026 um 10:00 Uhr. Die Bindefrist läuft bis zum 30.11.2026. Der Zuschlag kann ohne Aufnahme von Verhandlungen erteilt werden. Kommunikation und Angebotsabgabe erfolgen ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal der Wirtschaftsregion Aachen.
Planung von Verkehrsanlagen nach §§ 45 ff HOAI, Anlage 13, Leistungsphasen 1-3 und 5-9, Honorarzone III Planung von Ingenieurbauwerken und Abwasserentsorgung nach §§ 41 ff HOAI, Leistungsphasen 1-3 und 5-9 Berücksichtigung der Erneuerung und Dimensionserweiterung des Mischwasserkanals (DN 300/400 auf DN 500, DN 1400/1000, DN 2000/1000) einschließlich Staukanalplanung Einbeziehung des Forums für Menschen mit Behinderung der Stadt Herzogenrath in den Planungsprozess Berücksichtigung von Baugrundkenntnissen, die durch einen separat beauftragten Gutachter der Stadt Herzogenrath übermittelt werden, insbesondere hinsichtlich möglicher Teerkontaminationen Einhaltung der Tariftreue- und ...
Der Vertrag richtet sich nach den Bewerbungs-, Vergabe- und Vertragsbedingungen des Landes NRW. Das Honorar wird auf Basis der HOAI (Honorarzone III, anrechenbare Kosten 770.000,00 € netto für die Verkehrsanlagen) berechnet; der Honorarsatz ist vom Bieter anzugeben. Zu- oder Abschläge und Nebenkosten sind gesondert auszuweisen. Bei Verstößen gegen die Tariftreue- und Mindestlohnverpflichtungen kann der Auftraggeber den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund kündigen. Zusätzlich ist in diesen Fällen eine Vertragsstrafe von 1 % des Auftragswertes je Verstoß, bei mehreren Verstößen bis zu 5 % des Auftragswertes vereinbart.
Aus den Unterlagen haben wir 1 Zuschlagskriterium herausgezogen, darunter: Wirtschaftlichstes Angebot.
Alle Dokumente dieses Verfahrens liegen im Vergabe-Archiv und lassen sich als ZIP herunterladen, auch nachdem die Ausschreibung auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde. Enthalten sind je nach Verfahren Leistungsverzeichnis, Bewerbungsbedingungen, Vertragsbedingungen und die auszufüllenden Formulare.
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