Die Stadt Northeim beauftragt Landschaftsbau- und Fällarbeiten auf den südlichen Wallkronen. Im Rahmen der Maßnahmenbausteine T3 und T20 sollen Bäume und Sträucher auf dem Brauereiwall, dem Tourlaviller Wall und dem Wall am Rathausteich gefällt, ausgelichtet und auf den Stock gesetzt werden. Ziel ist die Förderung des verbleibenden Baumbestandes, die Verbesserung der Begehbarkeit der Wallkrone und die Herstellung von Blickbeziehungen auf die Northeimer Innenstadt.
| Reichweite | national/EU (oeVergabe) |
| Vergabeart | Öffentliche Ausschreibung |
| Kategorie | Sonstige |
| Erfüllungsort | 37154 Northeim |
| Website | https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YR9RS9D Freischalten |
| Leistungsverzeichnis | 210 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 12.5 MB | |
| Sonstige | 438 KB | |
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Muster-Leistungsverzeichnisse ansehen Vergabe-Archiv durchsuchenDie Leistung umfasst Fäll- und Gehölzschnittarbeiten auf drei Bereichen der südlichen Wallkronen der Stadt Northeim: dem Brauereiwall (Flurstück 267/14), dem Tourlaviller Wall (Flurstück 267/16) und dem Wall am Rathausteich (Flurstück 295/6). Im Bereich 1 Brauereiwall sind 3.950 Bäume mit einem Stammdurchmesser bis 10 cm und Baumhöhen bis 5 m sowie 36 Bäume mit Stammdurchmesser über 10 bis 30 cm und Höhen über 5 bis 10 m zu fällen; zusätzlich sind 3 großkronige Bäume mit Stammdurchmessern über 100 bis 125 cm und Höhen über 20 bis 25 m stückweise abzusetzen.
Das anfallende Schnittgut von ca. 158 Tonnen ist abzufahren und zu entsorgen. Weiterhin sind Sträucher auf 575 m² mit einer Höhe bis 1 m sowie auf 210 m² mit einer Höhe von 3 bis 5 m auf den Stock zu setzen, wobei Schnittgut und Entsorgung vom AN zu leisten sind. Alle Arbeiten erfolgen aus geschlossenen Beständen unter Schonung des verbleibenden Baumbestandes auf Böschungen mit einer Neigung von 1:2 bis 1:4 und einer lotrechten Böschungshöhe von 6 m.
Hinzu kommen Leistungen zur Baustelleneinrichtung einschließlich Aufstellen von zwei mobilen Toiletten.
Der Vertrag basiert auf der VOB/B und VOB/C (ATV Landschaftsbauarbeiten). Die Vergütung erfolgt auf Basis von Einheitspreisen gemäß Leistungsverzeichnis. Mengenänderungen sind nach den VOB-Regelungen abzurechnen; für die Entsorgung von Siedlungsabfällen erfolgt die Mengenermittlung nach Wiegekarte. Änderungen am Leistungsverzeichnis sind unzulässig. Der AN haftet für Schäden an vorhandenen Baulichkeiten, Autos, Versorgungsleitungen sowie an bestehenden Bäumen und Anlagen.
Mehraufwendungen wegen Absturzsicherungen an der Stadtmauer können nachträglich nicht geltend gemacht werden.
Das Verfahren wird als öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Abschnitt 1 durchgeführt. Konkrete Termine für die Angebotsfrist, den Eröffnungstermin und die Bindefrist sind in den vorliegenden Unterlagen nicht ausgewiesen und werden auf der Vergabeplattform geführt. Eine Ortsbesichtigung mit dem Auftraggeber findet erst nach Auftragsvergabe statt; eigenständige Ortsbegehungen sind vorher möglich.
Ein Ausführungszeitraum ist in den vorliegenden Unterlagen nicht benannt.
Aus den Original-Unterlagen dieses Verfahrens gewonnen.
Die öffentliche Ausschreibung ist das nationale Gegenstück zum offenen Verfahren: unbeschränkter Bieterkreis, keine vorgeschaltete Eignungsprüfung, Angebote werden direkt eingereicht.
Die Bekanntmachung stammt aus einer Quelle, die nationale und EU-weite Verfahren gemeinsam führt. Ob ober- oder unterschwellig vergeben wurde, steht in der Bekanntmachung selbst und in den Vergabeunterlagen des Verfahrens.
Für eine eigene Beschaffung lässt sich aus diesem Verfahren mehr ableiten als der Gegenstand: wie der Auftraggeber die Leistung beschrieben und gegliedert hat, welche Eignungsnachweise er verlangt, wie er Preis und Qualität gewichtet und welche Vertragsbedingungen er beilegt. Genau diese Unterlagen liegen im Vergabe-Archiv vollständig vor, auch nachdem das Verfahren auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde.
Stadt Northeim ist der öffentliche Auftraggeber dieser Ausschreibung mit Erfüllungsort 37154 Northeim.
Die Leistung umfasst Fäll- und Gehölzschnittarbeiten auf drei Bereichen der südlichen Wallkronen der Stadt Northeim: dem Brauereiwall (Flurstück 267/14), dem Tourlaviller Wall (Flurstück 267/16) und dem Wall am Rathausteich (Flurstück 295/6). Im Bereich 1 Brauereiwall sind 3.950 Bäume mit einem Stammdurchmesser bis 10 cm und Baumhöhen bis 5 m sowie 36 Bäume mit Stammdurchmesser über 10 bis 30 cm und Höhen über 5 bis 10 m zu fällen; zusätzlich sind 3 großkronige Bäume mit Stammdurchmessern über 100 bis 125 cm und Höhen über 20 bis 25 m stückweise abzusetzen. Das anfallende Schnittgut von ca. 158 Tonnen ist abzufahren und zu entsorgen.
Die Angebotsfrist läuft bis zum 21.10.2026.
Das Verfahren wird als öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Abschnitt 1 durchgeführt. Konkrete Termine für die Angebotsfrist, den Eröffnungstermin und die Bindefrist sind in den vorliegenden Unterlagen nicht ausgewiesen und werden auf der Vergabeplattform geführt. Eine Ortsbesichtigung mit dem Auftraggeber findet erst nach Auftragsvergabe statt; eigenständige Ortsbegehungen sind vorher möglich. Ein Ausführungszeitraum ist in den vorliegenden Unterlagen nicht benannt.
Fällarbeiten sind aus geschlossenen Beständen unter Schonung des umgebenden Baumbestandes durchzuführen, Schnittstelle höchstens 15 cm über Gelände. Großkronige Bäume mit Stammdurchmesser über 100 bis 125 cm sind stückweise abzusetzen zum Schutz der Bauwerke. Zu erhaltende Bäume sind gemäß DIN 18920 vor dem Baubetrieb zu schützen. Der Abstand der zu erhaltenden Bäume im Bestand beträgt ca. sieben bis zehn Meter. Niedrige Ziersträucher (Schneebeere, Felsenmispel) sind auf eine Höhe von 30 cm auf den Stock zu setzen. Im Bereich der unterkellerten Gewölbe (Tourlaviller Wall) ist ein Befahren ausgeschlossen.
Der Vertrag basiert auf der VOB/B und VOB/C (ATV Landschaftsbauarbeiten). Die Vergütung erfolgt auf Basis von Einheitspreisen gemäß Leistungsverzeichnis. Mengenänderungen sind nach den VOB-Regelungen abzurechnen; für die Entsorgung von Siedlungsabfällen erfolgt die Mengenermittlung nach Wiegekarte. Änderungen am Leistungsverzeichnis sind unzulässig. Der AN haftet für Schäden an vorhandenen Baulichkeiten, Autos, Versorgungsleitungen sowie an bestehenden Bäumen und Anlagen. Mehraufwendungen wegen Absturzsicherungen an der Stadtmauer können nachträglich nicht geltend gemacht werden.
Aus den Unterlagen haben wir 5 Eignungskriterien und 1 Zuschlagskriterium herausgezogen, darunter: Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Alle Dokumente dieses Verfahrens liegen im Vergabe-Archiv und lassen sich als ZIP herunterladen, auch nachdem die Ausschreibung auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde. Enthalten sind je nach Verfahren Leistungsverzeichnis, Bewerbungsbedingungen, Vertragsbedingungen und die auszufüllenden Formulare.
Die vollständigen Vergabeunterlagen stehen Vergabe-Archiv Nutzern zur Verfügung. Die Registrierung ist kostenlos. Der Download läuft anschließend über Ihr Guthaben im Vergabe-Archiv, wie gewohnt.