Beschafft wird Erdgas für 21 Wohngebäude des Kommunalen Eigenbetriebs der Wohnungswirtschaft (KEB) der Stadt Eisfeld für die Geschäftsjahre 2027 und 2028. Die Lieferung erfolgt über einen Erdgasliefervertrag mit monatlichen Abschlägen und jährlicher Abrechnung.
| Reichweite | national/EU (oeVergabe) |
| Vergabeart | Offenes Verfahren |
| Kategorie | Lieferleistungen |
| Erfüllungsort | Eisfeld |
| ch.wagner@stadt-eisfeld.de Freischalten | |
| Telefon | +49 3686390240 Freischalten |
| Website | https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekVuUrl?z_param=330 Freischalten |
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Muster-Leistungsverzeichnisse ansehen Vergabe-Archiv durchsuchenDer Kommunale Eigenbetrieb der Wohnungswirtschaft der Stadt Eisfeld beschafft Erdgas für 21 Wohngebäude in 98673 Eisfeld. Die Lieferung soll die Geschäftsjahre 2027 und 2028 abdecken, wobei das Geschäftsjahr dem Kalendarjahr entspricht. Die Vergütung erfolgt über monatliche Abschläge mit einer abschließenden Jahresrechnung je Geschäftsjahr. Nähere Mengenangaben oder technische Spezifikationen zur Gasmenge oder zu den einzelnen Gebäuden sind den vorliegenden Unterlagen nicht zu entnehmen.
Der Leistungsbeginn ist zum 1. Januar 2027 vorgesehen, die Leistung endet spätestens am 31. Dezember 2028.
Der Vertrag umfasst die Erdgaslieferung für zwei Kalenderjahre (2027 und 2028) ohne erkennbare Verlängerungsoption. Die Vergütung erfolgt als laufende Abschlagszahlung monatlich mit jährlicher Abschlussrechnung. Eine Vertragserfüllungssicherheit in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme ist vorgesehen. Bei nachgewiesenen Verstößen gegen die Antikorruptionsklausel ist ein pauschaler Schadensersatz von 15 v.H.
der Abrechnungssumme geschuldet; für Bestechungshandlungen gilt eine Vertragsstrafe von 5 v.H. der Abrechnungssumme. Der Auftraggeber kann den Vertrag fristlos kündigen oder zurücktreten, wenn der Auftragnehmer unzulässige Wettbewerbsabreden trifft oder Korruptionshandlungen begeht. Die förmliche Abnahme der Leistung ist nicht vorgesehen.
Die Aufforderung zur Angebotsabgabe datiert auf den 8. Oktober 2026 als Angebotsfrist mit Uhrzeit 17:00 Uhr. Die Bindefrist endet am 9. Oktober 2026. Als frühester Beginn der Leistungsausführung ist der 1. Januar 2027 angegeben. Die späteste Vollendung der Leistung ist auf den 31. Dezember 2028 festgesetzt. Weitere Verfahrensdaten wie Bekanntmachungsdatum oder geplanter Zuschlagstermin sind den Unterlagen nicht zu entnehmen.
Das Verfahren zeigt eine schlanke Struktur für eine Energielieferausschreibung mit alleinigem Zuschlagskriterium Preis, was für standardisierte Commodity-Beschaffungen übertragbar ist. Der Bonus für Werkstätten für Behinderte von 15 v.H. auf die Wertungssumme ist ein klar geregeltes soziales Kriterium, das andere Vergabestellen direkt übernehmen können. Auffällig ist die sehr knappe Bindefrist (Angebotsfrist 8.
Oktober 2026, Bindefrist endet 9. Oktober 2026), was auf einen möglichen Fehler in den Unterlagen hindeutet und bei künftigen Verfahren sorgfältig geprüft werden sollte. Die Leistungsbeschreibung enthält keine konkreten Mengenangaben oder Verbrauchswerte, was bei der Planung eigener Energiebeschaffungsverfahren als Schwachstelle zu beachten ist. Für mehrjährige Energielieferverträge empfiehlt sich ein Blick auf die Preisanpassungsregelungen, die hier nicht erkennbar geregelt sind.
Aus den Original-Unterlagen dieses Verfahrens gewonnen.
Beim offenen Verfahren fordert der Auftraggeber eine unbeschränkte Zahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auf. Eine vorgeschaltete Eignungsprüfung gibt es nicht, Eignung und Angebot werden in einem Schritt eingereicht und geprüft.
Die Bekanntmachung stammt aus einer Quelle, die nationale und EU-weite Verfahren gemeinsam führt. Ob ober- oder unterschwellig vergeben wurde, steht in der Bekanntmachung selbst und in den Vergabeunterlagen des Verfahrens.
Für eine eigene Beschaffung lässt sich aus diesem Verfahren mehr ableiten als der Gegenstand: wie der Auftraggeber die Leistung beschrieben und gegliedert hat, welche Eignungsnachweise er verlangt, wie er Preis und Qualität gewichtet und welche Vertragsbedingungen er beilegt. Genau diese Unterlagen liegen im Vergabe-Archiv vollständig vor, auch nachdem das Verfahren auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde.
Stadtverwaltung Eisfeld ist der öffentliche Auftraggeber dieser Ausschreibung mit Erfüllungsort Eisfeld.
Der Kommunale Eigenbetrieb der Wohnungswirtschaft der Stadt Eisfeld beschafft Erdgas für 21 Wohngebäude in 98673 Eisfeld. Die Lieferung soll die Geschäftsjahre 2027 und 2028 abdecken, wobei das Geschäftsjahr dem Kalendarjahr entspricht. Die Vergütung erfolgt über monatliche Abschläge mit einer abschließenden Jahresrechnung je Geschäftsjahr. Nähere Mengenangaben oder technische Spezifikationen zur Gasmenge oder zu den einzelnen Gebäuden sind den vorliegenden Unterlagen nicht zu entnehmen. Der Leistungsbeginn ist zum 1. Januar 2027 vorgesehen, die Leistung endet spätestens am 31. Dezember 2028.
Die Aufforderung zur Angebotsabgabe datiert auf den 8. Oktober 2026 als Angebotsfrist mit Uhrzeit 17:00 Uhr. Die Bindefrist endet am 9. Oktober 2026. Als frühester Beginn der Leistungsausführung ist der 1. Januar 2027 angegeben. Die späteste Vollendung der Leistung ist auf den 31. Dezember 2028 festgesetzt. Weitere Verfahrensdaten wie Bekanntmachungsdatum oder geplanter Zuschlagstermin sind den Unterlagen nicht zu entnehmen.
Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen Alle Preise sind ohne Umsatzsteuer in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben Preisnachlässe sind nur ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle zu gewähren Mischkalkulationen (Umlage von Einheitspreisen auf andere Positionen) führen zum Ausschluss Holzprodukte müssen nach FSC/PEFC oder gleichwertig zertifiziert sein Zahlungen erfolgen ausschließlich bargeldlos in Euro
Der Vertrag umfasst die Erdgaslieferung für zwei Kalenderjahre (2027 und 2028) ohne erkennbare Verlängerungsoption. Die Vergütung erfolgt als laufende Abschlagszahlung monatlich mit jährlicher Abschlussrechnung. Eine Vertragserfüllungssicherheit in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme ist vorgesehen. Bei nachgewiesenen Verstößen gegen die Antikorruptionsklausel ist ein pauschaler Schadensersatz von 15 v.H. der Abrechnungssumme geschuldet; für Bestechungshandlungen gilt eine Vertragsstrafe von 5 v.H. der Abrechnungssumme. Der Auftraggeber kann den Vertrag fristlos kündigen oder zurücktreten, wenn der Auftragnehmer unzulässige Wettbewerbsabreden trifft oder Korruptionshandlungen begeht.
Aus den Unterlagen haben wir 7 Eignungskriterien und 1 Zuschlagskriterium herausgezogen, darunter: Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Alle Dokumente dieses Verfahrens liegen im Vergabe-Archiv und lassen sich als ZIP herunterladen, auch nachdem die Ausschreibung auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde. Enthalten sind je nach Verfahren Leistungsverzeichnis, Bewerbungsbedingungen, Vertragsbedingungen und die auszufüllenden Formulare.
Die vollständigen Vergabeunterlagen stehen Vergabe-Archiv Nutzern zur Verfügung. Die Registrierung ist kostenlos. Der Download läuft anschließend über Ihr Guthaben im Vergabe-Archiv, wie gewohnt.