JenaKultur schreibt einen Rahmenvertrag für Aufsichts- und Kassenpersonal in den Städtischen Museen Jena aus. Der Auftragnehmer übernimmt den Kassen- und Aufsichtsdienst im Gebäude 'Göhre' in Jena, insbesondere als Vertretung bei Urlaub, Krankheit und dienstfreien Tagen sowie zur Abdeckung des überwiegenden Teils der Aufsichtsdienste. Der Vertrag beginnt am 1. Februar 2027 und läuft zunächst 12 Monate mit einseitiger Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr.
| Reichweite | national/EU (oeVergabe) |
| Vergabeart | Öffentliche Ausschreibung |
| Kategorie | Sonstige |
| Erfüllungsort | Jena |
| jenakultur@jena.de Freischalten | |
| Telefon | 03641 49-8000 Freischalten |
| Website | www.jenakultur.de Freischalten |
| Formblatt | 400 KB | |
| Formblatt | 1.3 MB | |
| Leistungsverzeichnis | 494 KB | |
| Vertrag | 441 KB | |
| Vertrag | 35 KB | |
| Sonstige | 542 KB | |
| Sonstige | 253 KB | |
| Sonstige | 412 KB |
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Muster-Leistungsverzeichnisse ansehen Vergabe-Archiv durchsuchenDer Auftragnehmer stellt Kassen- und Aufsichtspersonal für das Stadtmuseum und die Kunstsammlung im Gebäude 'Göhre' (Markt 7, 07743 Jena) bereit. Der Kassendienst umfasst 8 Stunden pro Öffnungstag (Dienstag bis Sonntag, 10-17 Uhr zuzüglich je 30 Minuten vor und nach Öffnung) und wird nur im Vertretungsfall benötigt; der geschätzte Bedarf beträgt ca. 30-40 Kassendienste (ca. 240-320 Stunden) im Leistungszeitraum vom 1.
Februar bis 31. Dezember 2027. Der Aufsichtsdienst umfasst 7,5 Stunden pro Öffnungstag und ist vom Auftragnehmer zum überwiegenden Teil selbst abzudecken; der geschätzte Bedarf liegt bei ca. 225-275 Aufsichtsdiensten (ca. 1.700-2.050 Stunden) im selben Zeitraum. In Sonderausstellungsphasen können bis zu 2 Aufsichtskräfte gleichzeitig, bei einzelnen Veranstaltungen bis zu 10 Aufsichtskräfte erforderlich sein.
Aufgaben des Kassendienstes umfassen Ticketverkauf, Kassenabrechnung, Besucherinformation, Telefondienst und videogestützte Überwachung; der Aufsichtsdienst beinhaltet Ticketkontrolle, Sicherung der Ausstellungsetagen, Pausenvertretung an der Kasse und Durchsetzung des Hausrechts. Der Einsatz in anderen Museumsobjekten ist nur ausnahmsweise vorgesehen.
Der Vertrag tritt am 1. Februar 2027 in Kraft und läuft bis 31. Januar 2028; der Auftraggeber hat das einseitige Recht zur Verlängerung um ein Jahr. Die Vergütung erfolgt auf Basis des eingereichten Angebots; monatliche Rechnungsstellung mit detailliertem Leistungsnachweis ist vorgeschrieben. Preisanpassungen sind nur in Höhe der anteiligen tariflichen Lohnkostensteigerung möglich und bedürfen des Nachweises durch den Auftragnehmer; eine automatische Anpassung ist ausgeschlossen.
Bei Nichterbringung oder nicht ordnungsgemäßer Leistung kann eine Vertragsstrafe von 5 % des monatlichen Auftragswertes pro Verstoß, maximal 20 % des jährlichen Auftragswertes verhängt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Der Auftragnehmer haftet für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden einschließlich Schlüsselverlusten und trägt die Beweislast für fehlendes Verschulden.
Die Ausschreibung trägt die Nummer 016/ÖA/2026/JenaKultur und richtet sich als öffentliche Ausschreibung an alle interessierten Bieter. Ein konkreter Abgabetermin für Angebote ist in den vorliegenden Vergabeunterlagen nicht genannt. Der Leistungsbeginn ist auf den 1. Februar 2027 festgelegt. Zu Beginn des Leistungszeitraums übermittelt der Auftraggeber eine konkretisierte Bedarfsabschätzung für das Folgejahr; monatsgenaue Bedarfsmeldungen erfolgen jeweils zum 15.
des laufenden Monats für den Folgemonat.
Aus den Original-Unterlagen dieses Verfahrens gewonnen.
Die öffentliche Ausschreibung ist das nationale Gegenstück zum offenen Verfahren: unbeschränkter Bieterkreis, keine vorgeschaltete Eignungsprüfung, Angebote werden direkt eingereicht.
Die Bekanntmachung stammt aus einer Quelle, die nationale und EU-weite Verfahren gemeinsam führt. Ob ober- oder unterschwellig vergeben wurde, steht in der Bekanntmachung selbst und in den Vergabeunterlagen des Verfahrens.
Für eine eigene Beschaffung lässt sich aus diesem Verfahren mehr ableiten als der Gegenstand: wie der Auftraggeber die Leistung beschrieben und gegliedert hat, welche Eignungsnachweise er verlangt, wie er Preis und Qualität gewichtet und welche Vertragsbedingungen er beilegt. Genau diese Unterlagen liegen im Vergabe-Archiv vollständig vor, auch nachdem das Verfahren auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde.
Stadtverwaltung Jena, Eigenbetrieb JenaKultur ist der öffentliche Auftraggeber dieser Ausschreibung mit Erfüllungsort Jena.
Der Auftragnehmer stellt Kassen- und Aufsichtspersonal für das Stadtmuseum und die Kunstsammlung im Gebäude 'Göhre' (Markt 7, 07743 Jena) bereit. Der Kassendienst umfasst 8 Stunden pro Öffnungstag (Dienstag bis Sonntag, 10-17 Uhr zuzüglich je 30 Minuten vor und nach Öffnung) und wird nur im Vertretungsfall benötigt; der geschätzte Bedarf beträgt ca. 30-40 Kassendienste (ca. 240-320 Stunden) im Leistungszeitraum vom 1. Februar bis 31. Dezember 2027. Der Aufsichtsdienst umfasst 7,5 Stunden pro Öffnungstag und ist vom Auftragnehmer zum überwiegenden Teil selbst abzudecken; der geschätzte Bedarf liegt bei ca. 225-275 Aufsichtsdiensten (ca. 1.700-2.050 Stunden) im selben Zeitraum.
Die Ausschreibung trägt die Nummer 016/ÖA/2026/JenaKultur und richtet sich als öffentliche Ausschreibung an alle interessierten Bieter. Ein konkreter Abgabetermin für Angebote ist in den vorliegenden Vergabeunterlagen nicht genannt. Der Leistungsbeginn ist auf den 1. Februar 2027 festgelegt. Zu Beginn des Leistungszeitraums übermittelt der Auftraggeber eine konkretisierte Bedarfsabschätzung für das Folgejahr; monatsgenaue Bedarfsmeldungen erfolgen jeweils zum 15. des laufenden Monats für den Folgemonat.
Kassenpersonal muss das vorhandene Kassensystem erlernen und bedienen können. Kassenpersonal benötigt sehr gute Deutschkenntnisse (mindestens B1 GER); Englischkenntnisse sind wünschenswert. Aufsichtspersonal benötigt Deutschkenntnisse von mindestens A2 GER. Alle eingesetzten Mitarbeiter müssen ein polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintragungen vorweisen. Alle eingesetzten Mitarbeiter müssen die Unterrichtung nach § 34a GewO absolviert haben. Brandschutz- und Ersthelfer-Qualifikation ist erforderlich oder muss zeitnah erworben werden; Erste-Hilfe-Nachweis darf nicht älter als zwei Jahre sein.
Der Vertrag tritt am 1. Februar 2027 in Kraft und läuft bis 31. Januar 2028; der Auftraggeber hat das einseitige Recht zur Verlängerung um ein Jahr. Die Vergütung erfolgt auf Basis des eingereichten Angebots; monatliche Rechnungsstellung mit detailliertem Leistungsnachweis ist vorgeschrieben. Preisanpassungen sind nur in Höhe der anteiligen tariflichen Lohnkostensteigerung möglich und bedürfen des Nachweises durch den Auftragnehmer; eine automatische Anpassung ist ausgeschlossen. Bei Nichterbringung oder nicht ordnungsgemäßer Leistung kann eine Vertragsstrafe von 5 % des monatlichen Auftragswertes pro Verstoß, maximal 20 % des jährlichen Auftragswertes verhängt werden.
Aus den Unterlagen haben wir 11 Eignungskriterien und 1 Zuschlagskriterium herausgezogen, darunter: Gewerbeerlaubnis nach § 34a der Gewerbeordnung.
Alle Dokumente dieses Verfahrens liegen im Vergabe-Archiv und lassen sich als ZIP herunterladen, auch nachdem die Ausschreibung auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde. Enthalten sind je nach Verfahren Leistungsverzeichnis, Bewerbungsbedingungen, Vertragsbedingungen und die auszufüllenden Formulare.
Die vollständigen Vergabeunterlagen stehen Vergabe-Archiv Nutzern zur Verfügung. Die Registrierung ist kostenlos. Der Download läuft anschließend über Ihr Guthaben im Vergabe-Archiv, wie gewohnt.