Beschafft wird die Neuanlage gewässerbegleitender Gehölzstrukturen (Heckenpflanzungen) als CEF-Maßnahmen für den Fischotter entlang der Bundesstraße B 198 Ortsumgehung Mirow. Die Leistung umfasst Pflanzarbeiten in zwei Losen sowie eine zweijährige Entwicklungspflege.
| Reichweite | national/EU (oeVergabe) |
| Vergabeart | Öffentliche Ausschreibung |
| Kategorie | Sonstige |
| Erfüllungsort | 17252 Mirow |
| vergabe-sba-nz@sbv.mv-regierung.de Freischalten | |
| Website | www.meinauftrag.rib.de Freischalten |
| Bekanntmachung | 77 KB | |
| Sonstige | 102 KB | |
| Sonstige | 390 KB | |
| Vertrag | 99 KB | |
| Vertrag | 89 KB | |
| Sonstige | 775 KB | |
| Sonstige | 2.1 MB | |
| Sonstige | 90 KB | |
| Plan | 5.5 MB | |
| Plan | 1.4 MB | |
| Plan | 1.7 MB | |
| Plan | 973 KB | |
| Plan | 1.1 MB |
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Muster-Leistungsverzeichnisse ansehen Vergabe-Archiv durchsuchenDer Auftragnehmer hat im Rahmen einer landschaftspflegerischen Ausführungsplanung zwei Heckenpflanzungen als gewässerbegleitende Gehölzstrukturen für den Fischotter anzulegen. Los 1 betrifft eine Heckenpflanzung an der Lärzer Straße entlang des Grabens L 03 auf einer Ackerfläche (CEF-Maßnahme AA 4.1, Westabschnitt). Los 2 betrifft eine Heckenpflanzung bei Starsow entlang des Grabens L 03 auf Grünland (CEF-Maßnahme AA 3.1, Südabschnitt).
In beiden Losen werden dreireihige Hecken mit heimischen, standortgerechten Gehölzen gepflanzt, wobei Reihenabstand 1,50 m und Straucheinzelabstand 1,00 m beträgt. Durchschnittlich alle 15 m wird ein Heister als künftiger Überhälter gesetzt. Die Pflanzstreifen werden zuvor gegrubbert. Zum Schutz werden 1,80 m hohe Wildschutzzäune aus Drahtgeflecht mit Toren errichtet, die nach drei Jahren Standzeit wieder abzubauen sind.
Zusätzlich werden Greifvogelstangen innerhalb der Pflanzstreifen gesetzt. Die Leistung umfasst vorbereitende Arbeiten, die eigentlichen Pflanzarbeiten, eine Fertigstellungspflege bis 30.09.2027 sowie eine zweijährige Entwicklungspflege bis jeweils 30.10. der Jahre 2028 und 2029.
Der Vertrag basiert auf der VOB/B und wird als Einheitspreisvertrag abgewickelt. Abschlagszahlungen und Schlusszahlung erfolgen nach VOB/B und ZVB/E-StB; die Frist für die Schlusszahlung beträgt 30 Kalendertage. Für die Vertragserfüllung ist eine Sicherheit in Höhe von 5 % der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. Nach Abnahme ist eine Sicherheit für Mängelansprüche von 3 % der Abrechnungssumme inkl.
Umsatzsteuer zu hinterlegen. Vertragsstrafen nach der Natur des Vertrages sind ausschließlich als Unterlassungsverpflichtung (Fahrverbot Dorfstraße Starsow, 1.500 EUR je Verstoß) vereinbart; Vertragsstrafen wegen Fristüberschreitung wurden ausdrücklich nicht vereinbart. Bürgschaften sind nach den einschlägigen HVA-B-StB-Formularen zu stellen.
Die Bekanntmachung wurde am 23.09.2026 erstellt. Die Angebotsfrist endet am 06.10.2026 um 10:05 Uhr; zum gleichen Zeitpunkt findet der Eröffnungstermin statt. Die Bindefrist endet am 03.11.2026. Frühestmöglicher Ausführungsbeginn ist der 09.11.2026. Die Pflanzarbeiten müssen bis spätestens 15.02.2027 abgeschlossen sein, die Fertigstellungspflege bis 30.09.2027 und die Entwicklungspflege jährlich bis 30.10.
der Jahre 2028 und 2029.
Aus den Original-Unterlagen dieses Verfahrens gewonnen.
Die öffentliche Ausschreibung ist das nationale Gegenstück zum offenen Verfahren: unbeschränkter Bieterkreis, keine vorgeschaltete Eignungsprüfung, Angebote werden direkt eingereicht.
Die Bekanntmachung stammt aus einer Quelle, die nationale und EU-weite Verfahren gemeinsam führt. Ob ober- oder unterschwellig vergeben wurde, steht in der Bekanntmachung selbst und in den Vergabeunterlagen des Verfahrens.
Für eine eigene Beschaffung lässt sich aus diesem Verfahren mehr ableiten als der Gegenstand: wie der Auftraggeber die Leistung beschrieben und gegliedert hat, welche Eignungsnachweise er verlangt, wie er Preis und Qualität gewichtet und welche Vertragsbedingungen er beilegt. Genau diese Unterlagen liegen im Vergabe-Archiv vollständig vor, auch nachdem das Verfahren auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde.
Strassenbauamt Neustrelitz ist der öffentliche Auftraggeber dieser Ausschreibung mit Erfüllungsort 17252 Mirow.
Der Auftragnehmer hat im Rahmen einer landschaftspflegerischen Ausführungsplanung zwei Heckenpflanzungen als gewässerbegleitende Gehölzstrukturen für den Fischotter anzulegen. Los 1 betrifft eine Heckenpflanzung an der Lärzer Straße entlang des Grabens L 03 auf einer Ackerfläche (CEF-Maßnahme AA 4.1, Westabschnitt). Los 2 betrifft eine Heckenpflanzung bei Starsow entlang des Grabens L 03 auf Grünland (CEF-Maßnahme AA 3.1, Südabschnitt). In beiden Losen werden dreireihige Hecken mit heimischen, standortgerechten Gehölzen gepflanzt, wobei Reihenabstand 1,50 m und Straucheinzelabstand 1,00 m beträgt. Durchschnittlich alle 15 m wird ein Heister als künftiger Überhälter gesetzt.
Die Angebotsfrist endete am 06.10.2026. Das Verfahren ist damit abgeschlossen, die Unterlagen bleiben als Vorlage für eigene Ausschreibungen nutzbar.
Die Bekanntmachung wurde am 23.09.2026 erstellt. Die Angebotsfrist endet am 06.10.2026 um 10:05 Uhr; zum gleichen Zeitpunkt findet der Eröffnungstermin statt. Die Bindefrist endet am 03.11.2026. Frühestmöglicher Ausführungsbeginn ist der 09.11.2026. Die Pflanzarbeiten müssen bis spätestens 15.02.2027 abgeschlossen sein, die Fertigstellungspflege bis 30.09.2027 und die Entwicklungspflege jährlich bis 30.10. der Jahre 2028 und 2029.
Pflanzung in drei Reihen mit 1,50 m Reihenabstand und 1,00 m Einzelabstand der Sträucher Verwendung heimischer, standortgerechter Gehölze gemäß Pflanzschema Durchschnittlich alle 15 m ist ein Heister als künftiger Überhälter zu setzen Errichtung eines 1,80 m hohen Wildschutzzauns aus Drahtgeflecht mit Toren an den Schmalseiten; Abbau nach 3 Jahren Standzeit Vorbereitende Bodenbearbeitung (Grubbern) des Pflanzstreifens Berücksichtigung gesetzlich geschützter Biotope im Umfeld der Maßnahmenflächen
Der Vertrag basiert auf der VOB/B und wird als Einheitspreisvertrag abgewickelt. Abschlagszahlungen und Schlusszahlung erfolgen nach VOB/B und ZVB/E-StB; die Frist für die Schlusszahlung beträgt 30 Kalendertage. Für die Vertragserfüllung ist eine Sicherheit in Höhe von 5 % der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. Nach Abnahme ist eine Sicherheit für Mängelansprüche von 3 % der Abrechnungssumme inkl. Umsatzsteuer zu hinterlegen. Vertragsstrafen nach der Natur des Vertrages sind ausschließlich als Unterlassungsverpflichtung (Fahrverbot Dorfstraße Starsow, 1.500 EUR je Verstoß) vereinbart; Vertragsstrafen wegen Fristüberschreitung wurden ausdrücklich nicht vereinbart.
Aus den Unterlagen haben wir 1 Eignungskriterium und 1 Zuschlagskriterium herausgezogen, darunter: Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gemäß § 6 Abs. 3 VOB/A.
Alle Dokumente dieses Verfahrens liegen im Vergabe-Archiv und lassen sich als ZIP herunterladen, auch nachdem die Ausschreibung auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde. Enthalten sind je nach Verfahren Leistungsverzeichnis, Bewerbungsbedingungen, Vertragsbedingungen und die auszufüllenden Formulare.
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