Die Thüringer Polizei beschafft einen Bildübertragungsanhänger (BÜAnh) als Sonderfahrzeug für den mobilen Einsatz. Der Anhänger soll festverbaute Video- und Übertragungstechnik, Drohnenabwehrtechnik, Digitalfunk-Relaisfunktion sowie eine autarke Stromversorgung umfassen. Zusätzlich ist eine portable Scherenarbeitsbühne zu liefern und ladungssicher zu montieren.
| Reichweite | national/EU (oeVergabe) |
| Vergabeart | Öffentliche Ausschreibung |
| Kategorie | Sonstige |
| Erfüllungsort | Erfurt |
| sachgebiet24.lpd@polizei.thueringen.de Freischalten | |
| Telefon | 0361 5743 17402 Freischalten |
| Website | www.evergabe-online.de Freischalten |
| Verfahrensunterlage | 219 KB | |
| Formblatt | 1.2 MB | |
| Formblatt | 38 KB | |
| Formblatt | 1.4 MB | |
| Leistungsverzeichnis | 306 KB | |
| Sonstige | 322 KB | |
| Sonstige | 87 KB | |
| Formblatt | 92 KB | |
| Sonstige | 16 KB | |
| Sonstige | 79 KB |
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Muster-Leistungsverzeichnisse ansehen Vergabe-Archiv durchsuchenDie Thüringer Polizei beschafft einen einzelnen Bildübertragungsanhänger als Sonderfahrzeug für den landesweiten mobilen Einsatz im Bereich Bildübertragung und verwandter Aufgaben. Der Anhänger basiert auf einem handelsüblichen, in Serie gefertigten Anhänger mit absenkbarem Koffer, der einem genehmigten Typ entspricht oder über eine Einzelgenehmigung verfügt. Der Auftragnehmer hat den Anhänger zum Bildübertragungsanhänger um- und auszubauen sowie polizeitechnische Ausstattung, Videotechnik, Informations- und Kommunikationstechnik sowie einen Pneumatikmast mit Abspannung betriebsfertig einzubauen.
Es ist eine autarke Stromversorgung zu liefern und einzubauen, die einen längeren Betrieb ohne externe Einspeisung ermöglicht. Führungs- und Einsatzmittel sowie persönliche Ausstattung sind ladungssicher, ergonomisch und platzsparend unterzubringen. Zusätzlich ist eine portable Scherenarbeitsbühne zu liefern und ladungssicher zu montieren. Der Liefertermin ist der 30. November 2027, eine frühere Lieferung ist erwünscht.
Die Lieferanschrift ist das Zentrale Fuhrparkmanagement der Thüringer Landespolizeidirektion in Erfurt.
Es handelt sich um einen Kaufvertrag mit Festpreisen auf Basis der abgegebenen Angebotspreise. Vertragsgrundlage sind die AGB der Thüringer Polizei sowie die VOL/B in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Bei nicht fristgerechter, unvollständiger oder falscher Lieferung wird eine Vertragsstrafe von 0,5 Prozent des Wertes der ausstehenden Leistung je begonnener Verzugswoche fällig, höchstens 5 Prozent der Abrechnungssumme.
Die Liefertermine sind als relatives Fixgeschäft verbindlich. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche. Verpackungs- und Transportkosten trägt grundsätzlich der Auftragnehmer. Anderslautende AGB des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil.
Das Verfahren wird als öffentliche Ausschreibung nach § 9 Abs. 1 UVgO ausschließlich elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Bieterfragen können bis zum 17. November 2026 gestellt werden. Die Angebotsfrist endet am 24. November 2026 um 12:00 Uhr. Die Zuschlags- und Angebotsbindefrist läuft bis zum 22. Dezember 2026. Der Liefertermin ist der 30.
November 2027.
Aus den Original-Unterlagen dieses Verfahrens gewonnen.
Die öffentliche Ausschreibung ist das nationale Gegenstück zum offenen Verfahren: unbeschränkter Bieterkreis, keine vorgeschaltete Eignungsprüfung, Angebote werden direkt eingereicht.
Die Bekanntmachung stammt aus einer Quelle, die nationale und EU-weite Verfahren gemeinsam führt. Ob ober- oder unterschwellig vergeben wurde, steht in der Bekanntmachung selbst und in den Vergabeunterlagen des Verfahrens.
Für eine eigene Beschaffung lässt sich aus diesem Verfahren mehr ableiten als der Gegenstand: wie der Auftraggeber die Leistung beschrieben und gegliedert hat, welche Eignungsnachweise er verlangt, wie er Preis und Qualität gewichtet und welche Vertragsbedingungen er beilegt. Genau diese Unterlagen liegen im Vergabe-Archiv vollständig vor, auch nachdem das Verfahren auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde.
Thüringer Polizei, Landespolizeidirektion, Sachgebiet 24 ist der öffentliche Auftraggeber dieser Ausschreibung mit Erfüllungsort Erfurt.
Die Thüringer Polizei beschafft einen einzelnen Bildübertragungsanhänger als Sonderfahrzeug für den landesweiten mobilen Einsatz im Bereich Bildübertragung und verwandter Aufgaben. Der Anhänger basiert auf einem handelsüblichen, in Serie gefertigten Anhänger mit absenkbarem Koffer, der einem genehmigten Typ entspricht oder über eine Einzelgenehmigung verfügt. Der Auftragnehmer hat den Anhänger zum Bildübertragungsanhänger um- und auszubauen sowie polizeitechnische Ausstattung, Videotechnik, Informations- und Kommunikationstechnik sowie einen Pneumatikmast mit Abspannung betriebsfertig einzubauen.
Die Angebotsfrist läuft bis zum 24.11.2026.
Das Verfahren wird als öffentliche Ausschreibung nach § 9 Abs. 1 UVgO ausschließlich elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Bieterfragen können bis zum 17. November 2026 gestellt werden. Die Angebotsfrist endet am 24. November 2026 um 12:00 Uhr. Die Zuschlags- und Angebotsbindefrist läuft bis zum 22. Dezember 2026. Der Liefertermin ist der 30. November 2027.
Der Anhänger muss vollständig nach bestehenden EG-Richtlinien hergestellt und ausgerüstet sein; bei fehlenden EG-Richtlinien gelten anerkannte Regeln der Technik, insbesondere DIN-Normen, VDI-Richtlinien und StVZO. Alle bauartgenehmigungspflichtigen Teile nach StVZO müssen das amtliche Prüfzeichen tragen oder per Einzelabnahme gemäß § 21 StVZO abgenommen sein. Der Anhänger muss einem genehmigten Typ gemäß § 3 der Fahrzeugzulassungsverordnung entsprechen oder über eine Einzelgenehmigung verfügen. Fahrzeugtechnische Änderungen sind in der Zulassungsbescheinigung Teil II einzutragen oder gutachterlich abnehmen zu lassen; Sachverständigengutachten sind bei Abnahme auszuhändigen.
Es handelt sich um einen Kaufvertrag mit Festpreisen auf Basis der abgegebenen Angebotspreise. Vertragsgrundlage sind die AGB der Thüringer Polizei sowie die VOL/B in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Bei nicht fristgerechter, unvollständiger oder falscher Lieferung wird eine Vertragsstrafe von 0,5 Prozent des Wertes der ausstehenden Leistung je begonnener Verzugswoche fällig, höchstens 5 Prozent der Abrechnungssumme. Die Liefertermine sind als relatives Fixgeschäft verbindlich. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche. Verpackungs- und Transportkosten trägt grundsätzlich der Auftragnehmer.
Aus den Unterlagen haben wir 1 Zuschlagskriterium herausgezogen, darunter: Wertung gemäß Punkt 22 der Leistungsbeschreibung (Bewertungskriterien mit Punktvergabe).
Die Vergabeunterlagen rufen Sie beim Auftraggeber ab, ueber die in der Bekanntmachung genannte Vergabeplattform. Diese Seite fasst die oeffentlichen Eckdaten des Verfahrens zusammen (Gegenstand, Auftraggeber, Verfahrensart, Fristen) und verweist auf die Bekanntmachung.
Die vollständigen Vergabeunterlagen stehen Vergabe-Archiv Nutzern zur Verfügung. Die Registrierung ist kostenlos. Der Download läuft anschließend über Ihr Guthaben im Vergabe-Archiv, wie gewohnt.