Vergabe der Blitzschutz- und Erdungsanlage im Rahmen der Erweiterung der Lina-Sommer-Grundschule in Jockgrim. Umfasst die Herstellung der Erdungs- und Blitzschutzanlage des Erweiterungsbaus einschließlich Anschlüsse und Anpassungen an die Bestandsanlage.
| Reichweite | national/EU (oeVergabe) |
| Vergabeart | Öffentliche Ausschreibung |
| Kategorie | Sonstige |
| Erfüllungsort | Schelmenwaldstraße 3, 76751 Jockgrim |
| Website | https://vergabe.vmstart.de/NetServer/PublicationControllerServlet?func Freischalten |
| Verfahrensunterlage | 200 KB | |
| Verfahrensunterlage | 101 KB | |
| Formblatt | 831 KB | |
| Sonstige | 1.1 MB | |
| Leistungsverzeichnis | 85 KB | |
| Sonstige | 312 KB | |
| Vertrag | 87 KB | |
| Formblatt | 784 KB | |
| Sonstige | 1.3 MB | |
| Sonstige | 1.1 MB | |
| Sonstige | 631 KB | |
| Sonstige | 642 KB | |
| Sonstige | 406 KB | |
| Sonstige | 527 KB | |
| Sonstige | 296 KB | |
| Sonstige | 520 KB | |
| Sonstige | 294 KB | |
| Sonstige | 192 KB | |
| Sonstige | 1.1 MB | |
| Sonstige | 112 KB | |
| Plan | 48 KB |
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Muster-Leistungsverzeichnisse ansehen Vergabe-Archiv durchsuchenDer Auftragnehmer hat im Rahmen der Erweiterung der Lina-Sommer-Grundschule in Jockgrim eine Blitzschutz- und Erdungsanlage für den Erweiterungsbau herzustellen. Dies umfasst die Verlegung eines Ringerders aus nichtrostendem Stahl (Rd 10) mit einer Länge von 245 m in einem vorhandenen Graben in mindestens 0,8 m Tiefe. Zudem sind 24 Stück Kreuzverbinder der Klasse H aus nichtrostendem Stahl einzubauen.
Für das Flachdach sind Fangmasten für HVI-Leitungen sowie Fangstangen zu montieren. Die neue Anlage ist an die vorhandene Blitzschutzanlage des Bestandsgebäudes anzuschließen. Vor Ausführungsbeginn sind die vorgesehenen Anschlussstellen und die örtlichen Gegebenheiten zu überprüfen; festgestellte Abweichungen sind der Bauleitung schriftlich mitzuteilen. Die Arbeiten sind mit den beteiligten Gewerken Rohbau, Dachdecker und Elektroinstallation zu koordinieren.
Nach Fertigstellung sind Prüf- und Messprotokolle, Fotodokumentationen sowie Bestandsunterlagen an den Auftraggeber zu übergeben.
Der Vertrag wird auf Basis von Einheitspreisen geschlossen. Ausführungsbeginn ist der 18.01.2027, Fertigstellungstermin ist der 31.03.2027; die Fertigstellungsfrist ist als Vertragsfrist vereinbart. Bei Überschreitung des Fertigstellungstermins wird eine Vertragsstrafe von 0,20 Prozent der Auftragssumme ohne Umsatzsteuer je Werktag fällig, begrenzt auf insgesamt 5,00 Prozent der Auftragssumme.
Daneben sehen die Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen bei Überschreitung des Fertigstellungstermins 0,2 % der berechtigten Netto-Schlussrechnungssumme je Kalendertag, maximal 5 % der Netto-Schlussrechnungssumme vor. Die Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre nach Abnahme. Auf Sicherheitsleistungen für Vertragserfüllung und Mängelansprüche wird verzichtet. Bei Abschlagszahlungen wird ein Einbehalt von 5 % als Sicherheit für Überzahlung vorgenommen.
Die Vergabeunterlagen wurden am 02.11.2026 versandt. Angebote sind bis zum 17.11.2026 um 10:15 Uhr ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen. Die Angebotseröffnung findet am 17.11.2026 um 10:15 Uhr ausschließlich elektronisch statt. Die Bindefrist endet am 17.12.2026. Der geplante Ausführungsbeginn ist der 18.01.2027.
Aus den Original-Unterlagen dieses Verfahrens gewonnen.
Die öffentliche Ausschreibung ist das nationale Gegenstück zum offenen Verfahren: unbeschränkter Bieterkreis, keine vorgeschaltete Eignungsprüfung, Angebote werden direkt eingereicht.
Die Bekanntmachung stammt aus einer Quelle, die nationale und EU-weite Verfahren gemeinsam führt. Ob ober- oder unterschwellig vergeben wurde, steht in der Bekanntmachung selbst und in den Vergabeunterlagen des Verfahrens.
Für eine eigene Beschaffung lässt sich aus diesem Verfahren mehr ableiten als der Gegenstand: wie der Auftraggeber die Leistung beschrieben und gegliedert hat, welche Eignungsnachweise er verlangt, wie er Preis und Qualität gewichtet und welche Vertragsbedingungen er beilegt. Genau diese Unterlagen liegen im Vergabe-Archiv vollständig vor, auch nachdem das Verfahren auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde.
Zentrale Vergabestelle Germersheim - Bellheim - Jockgrim - Rülzheim ist der öffentliche Auftraggeber dieser Ausschreibung mit Erfüllungsort Schelmenwaldstraße 3, 76751 Jockgrim.
Der Auftragnehmer hat im Rahmen der Erweiterung der Lina-Sommer-Grundschule in Jockgrim eine Blitzschutz- und Erdungsanlage für den Erweiterungsbau herzustellen. Dies umfasst die Verlegung eines Ringerders aus nichtrostendem Stahl (Rd 10) mit einer Länge von 245 m in einem vorhandenen Graben in mindestens 0,8 m Tiefe. Zudem sind 24 Stück Kreuzverbinder der Klasse H aus nichtrostendem Stahl einzubauen. Für das Flachdach sind Fangmasten für HVI-Leitungen sowie Fangstangen zu montieren. Die neue Anlage ist an die vorhandene Blitzschutzanlage des Bestandsgebäudes anzuschließen.
Die Angebotsfrist läuft bis zum 17.11.2026.
Die Vergabeunterlagen wurden am 02.11.2026 versandt. Angebote sind bis zum 17.11.2026 um 10:15 Uhr ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen. Die Angebotseröffnung findet am 17.11.2026 um 10:15 Uhr ausschließlich elektronisch statt. Die Bindefrist endet am 17.12.2026. Der geplante Ausführungsbeginn ist der 18.01.2027.
Die Ausführung hat nach DIN EN IEC 62305, DIN 18014, DIN VDE 0100-540, DIN EN 62561 und DIN 18382 zu erfolgen. Fangeinrichtungen, Ableitungen, Erdungsleiter und Potentialausgleichsverbindungen sind fachgerecht auszuführen; Korrosionsschutz, elektrische Durchgängigkeit und Trennungsabstände sind zu berücksichtigen. Vor Ausführungsbeginn sind die vorgesehenen Anschlussstellen und die örtlichen Gegebenheiten im Bestandsbereich zu überprüfen; Abweichungen sind der Bauleitung unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Eigenständige Änderungen der vorgesehenen Ausführung sind nicht zulässig; erforderliche Änderungen sind vor der Ausführung mit der Bauleitung abzustimmen.
Der Vertrag wird auf Basis von Einheitspreisen geschlossen. Ausführungsbeginn ist der 18.01.2027, Fertigstellungstermin ist der 31.03.2027; die Fertigstellungsfrist ist als Vertragsfrist vereinbart. Bei Überschreitung des Fertigstellungstermins wird eine Vertragsstrafe von 0,20 Prozent der Auftragssumme ohne Umsatzsteuer je Werktag fällig, begrenzt auf insgesamt 5,00 Prozent der Auftragssumme. Daneben sehen die Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen bei Überschreitung des Fertigstellungstermins 0,2 % der berechtigten Netto-Schlussrechnungssumme je Kalendertag, maximal 5 % der Netto-Schlussrechnungssumme vor. Die Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre nach Abnahme.
Aus den Unterlagen haben wir 3 Eignungskriterien und 1 Zuschlagskriterium herausgezogen, darunter: Eintrag im Handelsregister, in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer, soweit eine solche Verpflichtung besteht.
Die Vergabeunterlagen rufen Sie beim Auftraggeber ab, ueber die in der Bekanntmachung genannte Vergabeplattform. Diese Seite fasst die oeffentlichen Eckdaten des Verfahrens zusammen (Gegenstand, Auftraggeber, Verfahrensart, Fristen) und verweist auf die Bekanntmachung.
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