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Öffentliche Ausschreibung

REZ SW 16e_i JC LK Tübingen

Auftraggeber
Bundesagentur für Arbeit Regionales Einkaufszentrum Südwest
Erfüllungsort
Frankfurt/Main
Art
Dienstleistungen
Veröffentlicht
30.09.2026
Alle Ausschreibungen dieses Auftraggebers
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Zeitplan

Veröffentlichung
30.09.2026
Angebotsfrist
nicht angegeben
Verfahren
Öffentliche Ausschreibung
Vergabe
offen

Ausschreibung

Reichweitenational/EU (oeVergabe)
VergabeartÖffentliche Ausschreibung
KategorieDienstleistungen
ErfüllungsortFrankfurt/Main
E-MailREZ-Suedwest@arbeitsagentur.de Freischalten
Telefon+49 69-6670-527 Freischalten
Websitewww.arbeitsagentur.de Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien 9 Zuschlagskriterien

Eignungskriterien
  • keine in den Unterlagen benannt
Zuschlagskriterien
  • Auftragsbezogene Zusammenarbeit mit regionalen Akteuren (I.1)
    10 GP
  • Teilnahmeorientierte Durchführung - Eingliederungsplan (II.1)
    13 GP
    • Unterstützung der Teilnehmenden im Betrieb (II.2)
      10 GP
    • Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber im Betrieb (II.3)
      7 GP
    • Lösungsansätze zur nachhaltigen Integration (II.4)
      10 GP
    • Zusammenarbeit mit dem Bedarfsträger beim Abruf von Stundenkontingenten (III.1)
      10 GP
    • Personaleinsatz (III.2)
      15 GP
    • Beurteilung der Vertragsausführung - Bisherige Erfolge und Qualität (IV.1)
      25 GP
    • Preis - Aufwandspauschale je Betreuungsstunde (brutto in Euro)
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    Besonderheiten dieses Verfahrens

    Aus den Original-Unterlagen dieses Verfahrens gewonnen.

    Lose 1 Los

    LOT-0000
    REZ SW 16e_i JC LK Tübingen
    CPV
    80400000

    Vergabeunterlagen 13 Dateien · 2.3 MB

    Vergabeunterlagen (Gesamtdokument)
    PDF2.3 MB
    13 Dateien im Paket: 10 Sonstige, 2 Leistungsverzeichnis, 1 Vertrag
    Sonstige7 KB
    Sonstige148 KB
    Leistungsverzeichnis310 KB
    Leistungsverzeichnis160 KB
    Vertrag244 KB
    Sonstige211 KB
    Sonstige477 KB
    Sonstige133 KB
    Sonstige339 KB
    Sonstige89 KB
    Sonstige303 KB
    Sonstige113 KB
    Sonstige75 KB
    Vollständige Original-Vergabeunterlagen des Auftraggebers.

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    Leistungsumfang

    Beschafft wird die individuelle, ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung (Coaching) von geförderten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nach § 16e SGB II (Förderdauer bis 2 Jahre) und § 16i SGB II (Förderdauer bis 5 Jahre) im Landkreis Tübingen. Die Betreuung erfolgt parallel zum bestehenden Beschäftigungsverhältnis und umfasst unter anderem die Stabilisierung des Arbeitsverhältnisses, Alltagshilfen, Behördenunterstützung, Einbeziehung des persönlichen Umfelds und der Bedarfsgemeinschaft sowie ein obligatorisches Übergangsmanagement am Ende der Förderung.

    Coaching findet als Einzelcoaching statt und richtet sich nach dem individuellen Bedarf der teilnehmenden Person; der Betreuungsumfang wird regelmäßig, spätestens nach 3 Monaten, mit dem Bedarfsträger abgestimmt und angepasst. Der Einsatzort ist flexibel und kann am Arbeitsplatz, in der Wohnung der teilnehmenden Person oder in Räumlichkeiten des Auftragnehmers liegen. Die Vergütung erfolgt je abgerufener Betreuungsstunde als Aufwandspauschale.

    Das Gesamtkontingent der Betreuungsstunden sowie eine Mindestabnahmemenge sind im Leistungsverzeichnis/Losblatt festgelegt.

    Anforderungen an die Leistung

    Vertrag und Vergütung

    Der Vertrag wird als Rahmenvertrag geschlossen, aus dem Einzelabrufe durch den jeweiligen Bedarfsträger erteilt werden. Die Vertragslaufzeit sowie die Maßnahmedauer ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis/Losblatt. Die Vergütung erfolgt als Aufwandspauschale je Betreuungsstunde (brutto in Euro); eine nachträgliche Preisverhandlung ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber kann auf Anforderung eine Kalkulation verlangen.

    Bei Pflichtverletzungen des Auftragnehmers sind Vertragsstrafen vorgesehen (§ 8 und § 27 der Vertragsbedingungen). Kündigungsrechte des Auftraggebers sind in § 10 geregelt. Eine abweichende Durchführung bei schwerwiegenden Gründen ist unter § 30 geregelt. Unterauftragnehmer können gemäß § 16 eingesetzt werden.

    Ablauf des Verfahrens

    Die Unterlagen nennen keinen konkreten Termin für die Angebotsfrist oder den geplanten Zuschlag. Der Beginn der fachlichen Angebotswertung erfolgt nach Ablauf der Angebotsfrist; zu diesem Zeitpunkt werden auch die verfügbaren Trägermanagement-Bewertungen für Kriterium IV.1 ausgewertet. Unmittelbar nach Maßnahmebeginn vereinbaren Auftragnehmer und Bedarfsträger den weiteren Rhythmus zur gegenseitigen Information über den voraussichtlichen Betreuungsstundenbedarf je teilnehmender Person.

    Anforderungen an die Bieter

    Besondere Auflagen des Verfahrens

    Aus den Original-Unterlagen dieses Verfahrens gewonnen.

    Einordnung des Verfahrens

    Öffentliche Ausschreibung

    Die öffentliche Ausschreibung ist das nationale Gegenstück zum offenen Verfahren: unbeschränkter Bieterkreis, keine vorgeschaltete Eignungsprüfung, Angebote werden direkt eingereicht.

    Reichweite der Bekanntmachung

    Die Bekanntmachung stammt aus einer Quelle, die nationale und EU-weite Verfahren gemeinsam führt. Ob ober- oder unterschwellig vergeben wurde, steht in der Bekanntmachung selbst und in den Vergabeunterlagen des Verfahrens.

    Was sich übernehmen lässt

    Für eine eigene Beschaffung lässt sich aus diesem Verfahren mehr ableiten als der Gegenstand: wie der Auftraggeber die Leistung beschrieben und gegliedert hat, welche Eignungsnachweise er verlangt, wie er Preis und Qualität gewichtet und welche Vertragsbedingungen er beilegt. Genau diese Unterlagen liegen im Vergabe-Archiv vollständig vor, auch nachdem das Verfahren auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde.

    Häufige Fragen zu diesem Verfahren

    Wer schreibt "REZ SW 16e_i JC LK Tübingen " aus?

    Bundesagentur für Arbeit Regionales Einkaufszentrum Südwest ist der öffentliche Auftraggeber dieser Ausschreibung mit Erfüllungsort Frankfurt/Main.

    Was wird ausgeschrieben?

    Beschafft wird die individuelle, ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung (Coaching) von geförderten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nach § 16e SGB II (Förderdauer bis 2 Jahre) und § 16i SGB II (Förderdauer bis 5 Jahre) im Landkreis Tübingen. Die Betreuung erfolgt parallel zum bestehenden Beschäftigungsverhältnis und umfasst unter anderem die Stabilisierung des Arbeitsverhältnisses, Alltagshilfen, Behördenunterstützung, Einbeziehung des persönlichen Umfelds und der Bedarfsgemeinschaft sowie ein obligatorisches Übergangsmanagement am Ende der Förderung.

    Wie läuft das Verfahren ab?

    Die Unterlagen nennen keinen konkreten Termin für die Angebotsfrist oder den geplanten Zuschlag. Der Beginn der fachlichen Angebotswertung erfolgt nach Ablauf der Angebotsfrist; zu diesem Zeitpunkt werden auch die verfügbaren Trägermanagement-Bewertungen für Kriterium IV.1 ausgewertet. Unmittelbar nach Maßnahmebeginn vereinbaren Auftragnehmer und Bedarfsträger den weiteren Rhythmus zur gegenseitigen Information über den voraussichtlichen Betreuungsstundenbedarf je teilnehmender Person.

    Welche Anforderungen stellt der Auftraggeber?

    Das Coaching ist ausschließlich als Einzelcoaching durchzuführen; Gruppenformate sind nicht zulässig. Zu Maßnahmebeginn ist die Betreuung vollständig in Präsenz durchzuführen; digitale Formate sind nur ergänzend und ausnahmsweise im weiteren Verlauf zulässig. Der individuelle Betreuungsbedarf ist laufend zu überprüfen und spätestens nach 3 Monaten mit dem Bedarfsträger abzustimmen. Der Auftragnehmer muss den Bedarfsträger initiativ über individuelle Anpassungsbedarfe informieren. Ein obligatorisches Übergangsmanagement ist während der gesamten Förderdauer und rechtzeitig zum Ende der Förderung durchzuführen.

    Was gilt vertraglich?

    Der Vertrag wird als Rahmenvertrag geschlossen, aus dem Einzelabrufe durch den jeweiligen Bedarfsträger erteilt werden. Die Vertragslaufzeit sowie die Maßnahmedauer ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis/Losblatt. Die Vergütung erfolgt als Aufwandspauschale je Betreuungsstunde (brutto in Euro); eine nachträgliche Preisverhandlung ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber kann auf Anforderung eine Kalkulation verlangen. Bei Pflichtverletzungen des Auftragnehmers sind Vertragsstrafen vorgesehen (§ 8 und § 27 der Vertragsbedingungen). Kündigungsrechte des Auftraggebers sind in § 10 geregelt. Eine abweichende Durchführung bei schwerwiegenden Gründen ist unter § 30 geregelt.

    Welche Kriterien gelten in diesem Verfahren?

    Aus den Unterlagen haben wir 9 Zuschlagskriterien herausgezogen, darunter: Auftragsbezogene Zusammenarbeit mit regionalen Akteuren (I.1).

    Wo finde ich die Vergabeunterlagen?

    Alle Dokumente dieses Verfahrens liegen im Vergabe-Archiv und lassen sich als ZIP herunterladen, auch nachdem die Ausschreibung auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde. Enthalten sind je nach Verfahren Leistungsverzeichnis, Bewerbungsbedingungen, Vertragsbedingungen und die auszufüllenden Formulare.

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