Beschafft wird die ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung (Coaching) für geförderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 16e SGB II und § 16i SGB II im Landkreis Tübingen. Ziel ist die Stabilisierung der Beschäftigungsverhältnisse und die nachhaltige Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Die Vergütung erfolgt als Aufwandspauschale je Betreuungsstunde.
| Reichweite | national/EU (oeVergabe) |
| Vergabeart | Öffentliche Ausschreibung |
| Kategorie | Dienstleistungen |
| Erfüllungsort | Frankfurt/Main |
| REZ-Suedwest@arbeitsagentur.de Freischalten | |
| Telefon | +49 69-6670-527 Freischalten |
| Website | www.arbeitsagentur.de Freischalten |
| Sonstige | 7 KB | |
| Sonstige | 148 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 310 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 160 KB | |
| Vertrag | 244 KB | |
| Sonstige | 211 KB | |
| Sonstige | 477 KB | |
| Sonstige | 133 KB | |
| Sonstige | 339 KB | |
| Sonstige | 89 KB | |
| Sonstige | 303 KB | |
| Sonstige | 113 KB | |
| Sonstige | 75 KB |
Nutzen Sie dieses und über 100.000 weitere Vergabeunterlagen als Orientierung: vergleichbare Leistungsverzeichnisse finden, Kriterien recherchieren und mit unseren KI-Generator-LVs und -LB in Minuten erstellen. Alles in unserem Vergabe-Archiv.
Muster-Leistungsverzeichnisse ansehen Vergabe-Archiv durchsuchenBeschafft wird die individuelle, ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung (Coaching) von geförderten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nach § 16e SGB II (Förderdauer bis 2 Jahre) und § 16i SGB II (Förderdauer bis 5 Jahre) im Landkreis Tübingen. Die Betreuung erfolgt parallel zum bestehenden Beschäftigungsverhältnis und umfasst unter anderem die Stabilisierung des Arbeitsverhältnisses, Alltagshilfen, Behördenunterstützung, Einbeziehung des persönlichen Umfelds und der Bedarfsgemeinschaft sowie ein obligatorisches Übergangsmanagement am Ende der Förderung.
Coaching findet als Einzelcoaching statt und richtet sich nach dem individuellen Bedarf der teilnehmenden Person; der Betreuungsumfang wird regelmäßig, spätestens nach 3 Monaten, mit dem Bedarfsträger abgestimmt und angepasst. Der Einsatzort ist flexibel und kann am Arbeitsplatz, in der Wohnung der teilnehmenden Person oder in Räumlichkeiten des Auftragnehmers liegen. Die Vergütung erfolgt je abgerufener Betreuungsstunde als Aufwandspauschale.
Das Gesamtkontingent der Betreuungsstunden sowie eine Mindestabnahmemenge sind im Leistungsverzeichnis/Losblatt festgelegt.
Der Vertrag wird als Rahmenvertrag geschlossen, aus dem Einzelabrufe durch den jeweiligen Bedarfsträger erteilt werden. Die Vertragslaufzeit sowie die Maßnahmedauer ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis/Losblatt. Die Vergütung erfolgt als Aufwandspauschale je Betreuungsstunde (brutto in Euro); eine nachträgliche Preisverhandlung ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber kann auf Anforderung eine Kalkulation verlangen.
Bei Pflichtverletzungen des Auftragnehmers sind Vertragsstrafen vorgesehen (§ 8 und § 27 der Vertragsbedingungen). Kündigungsrechte des Auftraggebers sind in § 10 geregelt. Eine abweichende Durchführung bei schwerwiegenden Gründen ist unter § 30 geregelt. Unterauftragnehmer können gemäß § 16 eingesetzt werden.
Die Unterlagen nennen keinen konkreten Termin für die Angebotsfrist oder den geplanten Zuschlag. Der Beginn der fachlichen Angebotswertung erfolgt nach Ablauf der Angebotsfrist; zu diesem Zeitpunkt werden auch die verfügbaren Trägermanagement-Bewertungen für Kriterium IV.1 ausgewertet. Unmittelbar nach Maßnahmebeginn vereinbaren Auftragnehmer und Bedarfsträger den weiteren Rhythmus zur gegenseitigen Information über den voraussichtlichen Betreuungsstundenbedarf je teilnehmender Person.
Aus den Original-Unterlagen dieses Verfahrens gewonnen.
Die öffentliche Ausschreibung ist das nationale Gegenstück zum offenen Verfahren: unbeschränkter Bieterkreis, keine vorgeschaltete Eignungsprüfung, Angebote werden direkt eingereicht.
Die Bekanntmachung stammt aus einer Quelle, die nationale und EU-weite Verfahren gemeinsam führt. Ob ober- oder unterschwellig vergeben wurde, steht in der Bekanntmachung selbst und in den Vergabeunterlagen des Verfahrens.
Für eine eigene Beschaffung lässt sich aus diesem Verfahren mehr ableiten als der Gegenstand: wie der Auftraggeber die Leistung beschrieben und gegliedert hat, welche Eignungsnachweise er verlangt, wie er Preis und Qualität gewichtet und welche Vertragsbedingungen er beilegt. Genau diese Unterlagen liegen im Vergabe-Archiv vollständig vor, auch nachdem das Verfahren auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde.
Bundesagentur für Arbeit Regionales Einkaufszentrum Südwest ist der öffentliche Auftraggeber dieser Ausschreibung mit Erfüllungsort Frankfurt/Main.
Beschafft wird die individuelle, ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung (Coaching) von geförderten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nach § 16e SGB II (Förderdauer bis 2 Jahre) und § 16i SGB II (Förderdauer bis 5 Jahre) im Landkreis Tübingen. Die Betreuung erfolgt parallel zum bestehenden Beschäftigungsverhältnis und umfasst unter anderem die Stabilisierung des Arbeitsverhältnisses, Alltagshilfen, Behördenunterstützung, Einbeziehung des persönlichen Umfelds und der Bedarfsgemeinschaft sowie ein obligatorisches Übergangsmanagement am Ende der Förderung.
Die Unterlagen nennen keinen konkreten Termin für die Angebotsfrist oder den geplanten Zuschlag. Der Beginn der fachlichen Angebotswertung erfolgt nach Ablauf der Angebotsfrist; zu diesem Zeitpunkt werden auch die verfügbaren Trägermanagement-Bewertungen für Kriterium IV.1 ausgewertet. Unmittelbar nach Maßnahmebeginn vereinbaren Auftragnehmer und Bedarfsträger den weiteren Rhythmus zur gegenseitigen Information über den voraussichtlichen Betreuungsstundenbedarf je teilnehmender Person.
Das Coaching ist ausschließlich als Einzelcoaching durchzuführen; Gruppenformate sind nicht zulässig. Zu Maßnahmebeginn ist die Betreuung vollständig in Präsenz durchzuführen; digitale Formate sind nur ergänzend und ausnahmsweise im weiteren Verlauf zulässig. Der individuelle Betreuungsbedarf ist laufend zu überprüfen und spätestens nach 3 Monaten mit dem Bedarfsträger abzustimmen. Der Auftragnehmer muss den Bedarfsträger initiativ über individuelle Anpassungsbedarfe informieren. Ein obligatorisches Übergangsmanagement ist während der gesamten Förderdauer und rechtzeitig zum Ende der Förderung durchzuführen.
Der Vertrag wird als Rahmenvertrag geschlossen, aus dem Einzelabrufe durch den jeweiligen Bedarfsträger erteilt werden. Die Vertragslaufzeit sowie die Maßnahmedauer ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis/Losblatt. Die Vergütung erfolgt als Aufwandspauschale je Betreuungsstunde (brutto in Euro); eine nachträgliche Preisverhandlung ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber kann auf Anforderung eine Kalkulation verlangen. Bei Pflichtverletzungen des Auftragnehmers sind Vertragsstrafen vorgesehen (§ 8 und § 27 der Vertragsbedingungen). Kündigungsrechte des Auftraggebers sind in § 10 geregelt. Eine abweichende Durchführung bei schwerwiegenden Gründen ist unter § 30 geregelt.
Aus den Unterlagen haben wir 9 Zuschlagskriterien herausgezogen, darunter: Auftragsbezogene Zusammenarbeit mit regionalen Akteuren (I.1).
Alle Dokumente dieses Verfahrens liegen im Vergabe-Archiv und lassen sich als ZIP herunterladen, auch nachdem die Ausschreibung auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde. Enthalten sind je nach Verfahren Leistungsverzeichnis, Bewerbungsbedingungen, Vertragsbedingungen und die auszufüllenden Formulare.
Die vollständigen Vergabeunterlagen stehen Vergabe-Archiv Nutzern zur Verfügung. Die Registrierung ist kostenlos. Der Download läuft anschließend über Ihr Guthaben im Vergabe-Archiv, wie gewohnt.