Das BfN vergibt ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur ökologischen Risikobewertung gebietsfremder, forstlich relevanter Baumarten in Deutschland. Ziel ist die Entwicklung und Prüfung eines wissenschaftlich belastbaren Bewertungskonzepts auf Basis funktionaler Eigenschaften (FE) dieser Baumarten. Das Vorhaben trägt den Arbeitstitel RIFOBA und umfasst mehrere aufeinander aufbauende Arbeitspakete von der methodischen Abgrenzung bis zur optionalen Anwendung eines Bewertungskonzepts.
| Reichweite | national/EU (oeVergabe) |
| Vergabeart | Öffentliche Ausschreibung |
| Kategorie | Sonstige |
| Erfüllungsort | Bonn |
| Ref-Z4@bfn.de Freischalten | |
| Website | https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=886423 Freischalten |
| Verfahrensunterlage | 293 KB | |
| Sonstige | 101 KB | |
| Sonstige | 152 KB | |
| Formblatt | 152 KB | |
| Formblatt | 165 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 266 KB | |
| Vertrag | 163 KB | |
| Sonstige | 182 KB | |
| Sonstige | 111 KB | |
| Sonstige | 1.1 MB | |
| Sonstige | 188 KB | |
| Sonstige | 257 KB | |
| Sonstige | 97 KB | |
| Formblatt | 544 KB | |
| Sonstige | 1 KB | |
| Plan | 15 KB |
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Muster-Leistungsverzeichnisse ansehen Vergabe-Archiv durchsuchenDas Vorhaben RIFOBA umfasst die wissenschaftliche Entwicklung und Prüfung eines Bewertungskonzepts für das ökologische Risiko gebietsfremder, potenziell forstlich relevanter Baumarten in Deutschland auf Basis funktionaler Eigenschaften. In sieben Arbeitspaketen sind folgende Leistungen zu erbringen: methodische Abgrenzung gegenüber der bestehenden naturschutzfachlichen Invasivitätsbewertung (AP 1), Priorisierung und Auswahl relevanter Baumarten mit Erstellung von Kurzsteckbriefen (AP 2), Identifikation invasivitätsrelevanter funktionaler Eigenschaften durch Literaturrecherche und Expertinneninterviews (AP 3), Bewertung der Machbarkeit eines FE-basierten Bewertungskonzepts (AP 4), sowie als optionale Bedarfspositionen die Entwicklung, Anwendung und Validierung eines solchen Konzepts (AP 5) und die Anwendung der NIB-Methodik auf die ausgewählten Baumarten (AP 6).
AP 7 umfasst die Organisation der Zusammenarbeit einschließlich Projekttreffen und Einbindung externer Fachpersonen. Berichte sind in Form von Zwischenberichten und einem Schlussbericht zu erstellen. Die Leistung wird für das BfN in Bonn erbracht; der genaue Ausführungsort ergibt sich aus dem Vertrag.
Der Vertrag wird als Festpreis (Marktpreis gemäß § 4 Verordnung PR Nr. 30/53) geschlossen; die Gesamtkalkulation aus dem Angebot ist verbindlich. Die Vergütung deckt sämtliche Leistungen sowie alle Nebenkosten, Abgaben und Versicherungsbeiträge ab; zusätzliche Kosten werden nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung erstattet. Abschlags- und Teilzahlungen setzen eine Vereinbarung im Zahlungsplan voraus; die Schlusszahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach vollständiger Leistungserbringung, Abnahme und Zugang einer prüffähigen Schlussrechnung.
Bedarfspositionen (AP 5 und AP 6) sind Eventualpositionen, auf deren Abruf kein Rechtsanspruch besteht. Der Auftragnehmerin entstehen aus dem Nichtabruf keine Vergütungs-, Entschädigungs- oder Schadensersatzansprüche. Vertragsgrundlagen sind neben der Leistungsbeschreibung und dem Angebot die VOL/B sowie die Allgemeinen Bedingungen für Forschungs- und Entwicklungsverträge des Bundesumweltministeriums (ABFE-BMU, Stand März 2018).
Bei gesetzlicher Änderung des Umsatzsteuersatzes wird der Preis entsprechend angepasst.
Die Vergabeunterlagen wurden am 27. August 2026 datiert. Bieterfragen können bis zum 14. Oktober 2026 über die e-Vergabe-Plattform des Bundes gestellt werden. Die Angebotsfrist endet am 21. Oktober 2026; Angebote müssen bis dahin vollständig elektronisch über die e-Vergabe-Plattform eingereicht sein. Die Bindefrist läuft bis zum 10. Dezember 2026. Ein geplantes Zuschlagsdatum und ein Leistungsbeginn sind in den vorliegenden Unterlagen nicht ausdrücklich genannt.
Dieses Verfahren zeigt, wie sich ein ergebnisoffenes Forschungsvorhaben sauber in Pflicht- und Optionspakete gliedern lässt: Die klare Trennung zwischen Pauschalleistungen, Einheitsleistungen und Bedarfspositionen erlaubt dem Auftraggeber Kostenkontrolle und Flexibilität zugleich. Die Zuschlagskriterien sind konsequent aufgabenorientiert strukturiert und fordern konkrete Umsetzungskonzepte je Arbeitspaket, was Vergleichbarkeit der Angebote deutlich verbessert.
Die Einführung eines harten Höchstwerts mit zwingender Ausschlusswirkung ist ein wirksames Mittel zur Haushaltssicherung und sollte bei vergleichbaren F&E-Vorhaben standardmäßig geprüft werden. Die Kombination aus Ausschlussmindestscore je Kriterium (BPmin = 1) und einer relativen Wirtschaftlichkeitsformel (Z = L/P) ist sachgerecht, sollte aber bei der Übertragung auf andere Verfahren auf die jeweilige Kriterienstruktur abgestimmt werden.
Die Bereichsausnahme nach § 116 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist bei vergleichbaren Naturschutzvorhaben des Bundes zu prüfen, da sie das Verfahren erheblich vereinfacht.
Aus den Original-Unterlagen dieses Verfahrens gewonnen.
Die öffentliche Ausschreibung ist das nationale Gegenstück zum offenen Verfahren: unbeschränkter Bieterkreis, keine vorgeschaltete Eignungsprüfung, Angebote werden direkt eingereicht.
Die Bekanntmachung stammt aus einer Quelle, die nationale und EU-weite Verfahren gemeinsam führt. Ob ober- oder unterschwellig vergeben wurde, steht in der Bekanntmachung selbst und in den Vergabeunterlagen des Verfahrens.
Für eine eigene Beschaffung lässt sich aus diesem Verfahren mehr ableiten als der Gegenstand: wie der Auftraggeber die Leistung beschrieben und gegliedert hat, welche Eignungsnachweise er verlangt, wie er Preis und Qualität gewichtet und welche Vertragsbedingungen er beilegt. Genau diese Unterlagen liegen im Vergabe-Archiv vollständig vor, auch nachdem das Verfahren auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde.
Bundesamt für Naturschutz ist der öffentliche Auftraggeber dieser Ausschreibung mit Erfüllungsort Bonn.
Das Vorhaben RIFOBA umfasst die wissenschaftliche Entwicklung und Prüfung eines Bewertungskonzepts für das ökologische Risiko gebietsfremder, potenziell forstlich relevanter Baumarten in Deutschland auf Basis funktionaler Eigenschaften. In sieben Arbeitspaketen sind folgende Leistungen zu erbringen: methodische Abgrenzung gegenüber der bestehenden naturschutzfachlichen Invasivitätsbewertung (AP 1), Priorisierung und Auswahl relevanter Baumarten mit Erstellung von Kurzsteckbriefen (AP 2), Identifikation invasivitätsrelevanter funktionaler Eigenschaften durch Literaturrecherche und Expertinneninterviews (AP 3), Bewertung der Machbarkeit eines FE-basierten Bewertungskonzepts (AP 4), sowie als ...
Die Vergabeunterlagen wurden am 27. August 2026 datiert. Bieterfragen können bis zum 14. Oktober 2026 über die e-Vergabe-Plattform des Bundes gestellt werden. Die Angebotsfrist endet am 21. Oktober 2026; Angebote müssen bis dahin vollständig elektronisch über die e-Vergabe-Plattform eingereicht sein. Die Bindefrist läuft bis zum 10. Dezember 2026. Ein geplantes Zuschlagsdatum und ein Leistungsbeginn sind in den vorliegenden Unterlagen nicht ausdrücklich genannt.
Die Auftragnehmerin muss die Methodik der naturschutzfachlichen Invasivitätsbewertung nach Nehring et al. 2025 (NIB) als fachliche Grundlage des Bewertungsmodells anwenden. Für das priorisierte Artenset sind erweiterte Kurzsteckbriefe zu erstellen, die Informationen aus Literatur, Anbauversuchen und Arboreten berücksichtigen. Die Identifikation funktionaler Eigenschaften erfolgt durch systematische Literaturrecherche sowie strukturierte Expertinneninterviews. Im Rahmen von AP 4 ist eine Bewertung der Machbarkeit des FE-basierten Bewertungskonzepts zu erstellen. Veröffentlichungen müssen barrierefrei gestaltet sein (gemäß den Anforderungen unter Abschnitt 5.1 der Leistungsbeschreibung).
Der Vertrag wird als Festpreis (Marktpreis gemäß § 4 Verordnung PR Nr. 30/53) geschlossen; die Gesamtkalkulation aus dem Angebot ist verbindlich. Die Vergütung deckt sämtliche Leistungen sowie alle Nebenkosten, Abgaben und Versicherungsbeiträge ab; zusätzliche Kosten werden nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung erstattet. Abschlags- und Teilzahlungen setzen eine Vereinbarung im Zahlungsplan voraus; die Schlusszahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach vollständiger Leistungserbringung, Abnahme und Zugang einer prüffähigen Schlussrechnung. Bedarfspositionen (AP 5 und AP 6) sind Eventualpositionen, auf deren Abruf kein Rechtsanspruch besteht.
Aus den Unterlagen haben wir 3 Eignungskriterien und 4 Zuschlagskriterien herausgezogen, darunter: Kein gesonderter Nachweis gefordert..
Alle Dokumente dieses Verfahrens liegen im Vergabe-Archiv und lassen sich als ZIP herunterladen, auch nachdem die Ausschreibung auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde. Enthalten sind je nach Verfahren Leistungsverzeichnis, Bewerbungsbedingungen, Vertragsbedingungen und die auszufüllenden Formulare.
Die vollständigen Vergabeunterlagen stehen Vergabe-Archiv Nutzern zur Verfügung. Die Registrierung ist kostenlos. Der Download läuft anschließend über Ihr Guthaben im Vergabe-Archiv, wie gewohnt.