Das Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Hannover beschafft die Bereitstellung von Sammelbehältern sowie Abholung, Transport und fachgerechte Entsorgung von Sperrmüll (Abfallschlüssel 20 03 07) an bis zu fünf Bundeswehrliegenschaften im Raum Hannover. Die geschätzte Jahresmenge beträgt 35 Tonnen bei rund 18 Transporten pro Jahr.
| Reichweite | national/EU (oeVergabe) |
| Vergabeart | Öffentliche Ausschreibung |
| Kategorie | Dienstleistungen |
| Erfüllungsort | Hannover |
| bwdlzhannoverbeschaffung@bundeswehr.org Freischalten | |
| Telefon | 0511/6798-712 Freischalten |
| Website | https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=891246 Freischalten |
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| Vertrag | 188 KB | |
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Muster-Leistungsverzeichnisse ansehen Vergabe-Archiv durchsuchenGegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Bereitstellung von Sammelbehältern (Abrollcontainer 33 m³ und Absetzmulde 10 m³) sowie Abholung, Transport und fachgerechte Entsorgung von Sperrmüll (ASN 20 03 07) aus Bundeswehrliegenschaften im Raum Hannover. Zwei Standorte erhalten Dauergestellungen (Scharnhorst-Kaserne, Gebäude 41 und Hauptfeldwebel-Lagenstein-Kaserne, Gebäude 10), drei weitere Liegenschaften werden nur bei Bedarf bedient.
Die geschätzte Jahresmenge beträgt 35 Tonnen bei rund 18 Transporten pro Jahr; tatsächliche Mengen können abweichen. Die Leerung erfolgt auf Abruf nach Bedarf. Abrechnung der Behältermiete erfolgt monatlich, Transport wird je Fahrt (Aufstellung/Tausch/Abzug) und Entsorgung je Tonne abgerechnet. Verwertung ist der Beseitigung vorzuziehen; die Entsorgung ist durch Übernahmescheine zu dokumentieren.
Die Leistung ist nach KrWG, Abfallverzeichnisverordnung und Wasserhaushaltsgesetz durchzuführen.
Der Vertrag wird als Rahmenvereinbarung unter der Vertragsnummer 8/2000/1189 geschlossen. Eine ausdrückliche Laufzeit ist im Mustervertrag nicht beziffert; Kündigungs- und Laufzeitregelungen sind in § 13 des Mustervertrags geregelt, ohne dass dort konkrete Fristen aus den vorliegenden Unterlagen erkennbar sind. Die Vergütung erfolgt über drei Preiskomponenten: Behältermiete in Euro je Monat, Transportkosten in Euro je Fahrt und Entsorgungskosten in Euro je Tonne.
Vertragsstrafen sind in § 12 des Mustervertrags sowie in den ZVB/BMVg (Nr. 32 Vertragsstrafen wegen Verzugs, Nr. 33 Vertragsstrafen wegen Vorteilsgewährung/Bestechung) vorgesehen. Abtretungen sind nach den ZVB/BMVg verboten. Im Falle von Widersprüchen zwischen Vertragsbestandteilen gilt eine festgelegte Rangfolge; letztes Entscheidungsrecht liegt beim Auftraggeber.
Das Leistungsverzeichnis nennt als gefordertes Lieferdatum den 01.11.2026, was als geplanter Leistungsbeginn zu verstehen ist. Das Erstellungsdatum der Vergabeunterlagen (Version 1) ist der 17.09.2026. Konkrete Fristen für Bieterfragen, die Angebotsfrist oder die Bindefrist sind in den vorliegenden Unterlagen nicht ausdrücklich genannt. Die Vergabe erfolgt unter der Bearbeitungsnummer 6003121264-BwDLZ Hannover.
Die Leistungsbeschreibung ist klar in drei Preiskomponenten (Miete, Transport, Entsorgung) gegliedert, was die Vergleichbarkeit von Angeboten erleichtert und für ähnliche Entsorgungsleistungen gut übertragbar ist. Das Preis- und Produktblatt mit geschätzten Jahresmengen und Transporten gibt Bietern eine konkrete Kalkulationsgrundlage, obwohl keine Mindestabnahmepflicht besteht - diese Kombination sollte in eigenen Verfahren klar kommuniziert werden, da sie das Preisrisiko auf den Bieter verlagert.
Die Sicherheitsanforderungen (Staatenliste, Sicherheitsbelehrung, quartalsweise Personallisten) sind ungewöhnlich aufwändig für eine einfache Entsorgungsleistung und sollten in zivilen Vergaben auf Erforderlichkeit geprüft werden. Die Einbeziehung der Russlandsanktions-Eigenerklärung als separates Formular ist inzwischen gängige Praxis und lässt sich als Standardanlage übernehmen.
Die Anforderung, dass sämtliche Nebenkosten im Einheitspreis enthalten sein müssen, reduziert Nachtragsrisiken und sollte in Leistungsbeschreibungen für Entsorgungsleistungen stets explizit formuliert werden.
Aus den Original-Unterlagen dieses Verfahrens gewonnen.
Die öffentliche Ausschreibung ist das nationale Gegenstück zum offenen Verfahren: unbeschränkter Bieterkreis, keine vorgeschaltete Eignungsprüfung, Angebote werden direkt eingereicht.
Die Bekanntmachung stammt aus einer Quelle, die nationale und EU-weite Verfahren gemeinsam führt. Ob ober- oder unterschwellig vergeben wurde, steht in der Bekanntmachung selbst und in den Vergabeunterlagen des Verfahrens.
Für eine eigene Beschaffung lässt sich aus diesem Verfahren mehr ableiten als der Gegenstand: wie der Auftraggeber die Leistung beschrieben und gegliedert hat, welche Eignungsnachweise er verlangt, wie er Preis und Qualität gewichtet und welche Vertragsbedingungen er beilegt. Genau diese Unterlagen liegen im Vergabe-Archiv vollständig vor, auch nachdem das Verfahren auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde.
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Hannover ist der öffentliche Auftraggeber dieser Ausschreibung mit Erfüllungsort Hannover.
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Bereitstellung von Sammelbehältern (Abrollcontainer 33 m³ und Absetzmulde 10 m³) sowie Abholung, Transport und fachgerechte Entsorgung von Sperrmüll (ASN 20 03 07) aus Bundeswehrliegenschaften im Raum Hannover. Zwei Standorte erhalten Dauergestellungen (Scharnhorst-Kaserne, Gebäude 41 und Hauptfeldwebel-Lagenstein-Kaserne, Gebäude 10), drei weitere Liegenschaften werden nur bei Bedarf bedient. Die geschätzte Jahresmenge beträgt 35 Tonnen bei rund 18 Transporten pro Jahr; tatsächliche Mengen können abweichen. Die Leerung erfolgt auf Abruf nach Bedarf.
Das Leistungsverzeichnis nennt als gefordertes Lieferdatum den 01.11.2026, was als geplanter Leistungsbeginn zu verstehen ist. Das Erstellungsdatum der Vergabeunterlagen (Version 1) ist der 17.09.2026. Konkrete Fristen für Bieterfragen, die Angebotsfrist oder die Bindefrist sind in den vorliegenden Unterlagen nicht ausdrücklich genannt. Die Vergabe erfolgt unter der Bearbeitungsnummer 6003121264-BwDLZ Hannover.
Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG muss vorliegen und mit dem Angebot nachgewiesen werden. Die Entsorgungsanlage muss für die vorgesehene Maßnahme behördlich genehmigt sein; Genehmigung ist mit dem Angebot vorzulegen. Der Entsorgungsweg ist schriftlich zu beschreiben, einschließlich Angabe des Standorts der Entsorgungsanlage. Verwertung von Abfällen ist einer Beseitigung vorzuziehen (§ 7 KrWG). Jede Entsorgung ist durch Übernahmescheine zu dokumentieren; auf der Rechnung sind Abfallschlüssel und Menge in Tonnen auszuweisen. Alle Nebenkosten (CO2, Maut, Analysen, Reinigung, Fahrpauschalen) sind im Angebotspreis enthalten; gesonderte Berechnung ist unzulässig.
Der Vertrag wird als Rahmenvereinbarung unter der Vertragsnummer 8/2000/1189 geschlossen. Eine ausdrückliche Laufzeit ist im Mustervertrag nicht beziffert; Kündigungs- und Laufzeitregelungen sind in § 13 des Mustervertrags geregelt, ohne dass dort konkrete Fristen aus den vorliegenden Unterlagen erkennbar sind. Die Vergütung erfolgt über drei Preiskomponenten: Behältermiete in Euro je Monat, Transportkosten in Euro je Fahrt und Entsorgungskosten in Euro je Tonne. Vertragsstrafen sind in § 12 des Mustervertrags sowie in den ZVB/BMVg (Nr. 32 Vertragsstrafen wegen Verzugs, Nr. 33 Vertragsstrafen wegen Vorteilsgewährung/Bestechung) vorgesehen. Abtretungen sind nach den ZVB/BMVg verboten.
Aus den Unterlagen haben wir 3 Eignungskriterien und 1 Zuschlagskriterium herausgezogen, darunter: Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG.
Alle Dokumente dieses Verfahrens liegen im Vergabe-Archiv und lassen sich als ZIP herunterladen, auch nachdem die Ausschreibung auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde. Enthalten sind je nach Verfahren Leistungsverzeichnis, Bewerbungsbedingungen, Vertragsbedingungen und die auszufüllenden Formulare.
Die vollständigen Vergabeunterlagen stehen Vergabe-Archiv Nutzern zur Verfügung. Die Registrierung ist kostenlos. Der Download läuft anschließend über Ihr Guthaben im Vergabe-Archiv, wie gewohnt.