Beschafft werden Beratungsleistungen eines Experten zur Unterstützung der Implementierung des CEFTA-Beschlusses zur Erleichterung des elektronischen Handels. Der Schwerpunkt liegt auf Geo-Blocking, dem Digital Services Act (DSA) sowie dem Verbraucherschutz im E-Commerce und der Einrichtung von Verbraucherschutzzentren nach ECC-Net-Standards. Die Leistungen werden im Rahmen des EU4Trade-Projekts der GIZ erbracht.
| Reichweite | national/EU (oeVergabe) |
| Vergabeart | Öffentliche Ausschreibung |
| Kategorie | Sonstige |
| Erfüllungsort | 00000 Sarajevo |
| Website | https://ausschreibungen.giz.de Freischalten |
| Vertrag | 394 KB | |
| Sonstige | 243 KB | |
| Sonstige | 263 KB | |
| Sonstige | 278 KB | |
| Sonstige | 162 KB | |
| Sonstige | 129 KB | |
| Sonstige | 261 KB | |
| Sonstige | 97 KB | |
| Sonstige | 80 KB |
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Muster-Leistungsverzeichnisse ansehen Vergabe-Archiv durchsuchenDer Auftragnehmer soll einen Experten bereitstellen, der das EU4Trade-Projekt der GIZ bei der Umsetzung des CEFTA-Beschlusses zur Erleichterung des elektronischen Handels unterstützt. Die Leistungen umfassen drei Hauptbereiche: Erstens regulatorische und nicht-regulatorische Beratungsleistungen für CEFTA-Parteien auf regionaler und nationaler Ebene zu Geo-Blocking, Plattform-zu-Unternehmen-Regulierung, Verbraucherschutz im E-Commerce und dem Digital Services Act (DSA).
Zweitens regionale und nationale Kapazitätsaufbaumaßnahmen wie Workshops, Trainings, Studienreisen und Online-Veranstaltungen zur Stärkung institutioneller Kapazitäten. Ein dritter Bereich ist in den Unterlagen als Meilenstein vorgesehen, jedoch nicht vollständig benannt. Der Einsatzort umfasst die Westbalkanregion (CEFTA-Parteien). Die Leistungslaufzeit erstreckt sich von November 2026 bis Dezember 2028.
Konkrete Tätigkeiten umfassen u. a.
Die Vertragslaufzeit erstreckt sich von November 2026 bis Dezember 2028. Die Vergütung erfolgt auf Basis eines Preisverzeichnisses (Price Schedule), wobei die genaue Vergütungsstruktur (Festpreis oder Einheitspreise) aus den vorliegenden Unterlagen nicht vollständig hervorgeht. Vertragsänderungen, die eine Änderung des Preisverzeichnisses oder den Austausch von Schlüsselexperten betreffen, bedürfen der Schriftform.
Bei Verstößen gegen Integritätspflichten ist eine Vertragsstrafe von bis zu 50.000 EUR vorgesehen; übersteigt der gewährte Bestechungsvorteil diesen Betrag, entspricht die Vertragsstrafe diesem Vorteil. Auf das Vertragsverhältnis ist deutsches Recht anwendbar; die VOL/B findet Anwendung. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers gelten nicht.
Die Einladung zur Angebotsabgabe datiert vom 02.10.2026. Angebote sind bis zum 19.10.2026 um 13:00 Uhr Berliner Zeit einzureichen. Der geplante Zuschlag sowie die Information über das Ergebnis der Auswertung ist für den 16.11.2026 vorgesehen. Das Ende der Bindefrist (letzter Tag der rechtlichen Bindung der Angebote) ist der 16.12.2026. Die Leistungserbringung soll ebenfalls am 16.11.2026 beginnen.
Fragen sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen.
Aus den Original-Unterlagen dieses Verfahrens gewonnen.
Die öffentliche Ausschreibung ist das nationale Gegenstück zum offenen Verfahren: unbeschränkter Bieterkreis, keine vorgeschaltete Eignungsprüfung, Angebote werden direkt eingereicht.
Die Bekanntmachung stammt aus einer Quelle, die nationale und EU-weite Verfahren gemeinsam führt. Ob ober- oder unterschwellig vergeben wurde, steht in der Bekanntmachung selbst und in den Vergabeunterlagen des Verfahrens.
Für eine eigene Beschaffung lässt sich aus diesem Verfahren mehr ableiten als der Gegenstand: wie der Auftraggeber die Leistung beschrieben und gegliedert hat, welche Eignungsnachweise er verlangt, wie er Preis und Qualität gewichtet und welche Vertragsbedingungen er beilegt. Genau diese Unterlagen liegen im Vergabe-Archiv vollständig vor, auch nachdem das Verfahren auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde.
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH ist der öffentliche Auftraggeber dieser Ausschreibung mit Erfüllungsort 00000 Sarajevo.
Der Auftragnehmer soll einen Experten bereitstellen, der das EU4Trade-Projekt der GIZ bei der Umsetzung des CEFTA-Beschlusses zur Erleichterung des elektronischen Handels unterstützt. Die Leistungen umfassen drei Hauptbereiche: Erstens regulatorische und nicht-regulatorische Beratungsleistungen für CEFTA-Parteien auf regionaler und nationaler Ebene zu Geo-Blocking, Plattform-zu-Unternehmen-Regulierung, Verbraucherschutz im E-Commerce und dem Digital Services Act (DSA). Zweitens regionale und nationale Kapazitätsaufbaumaßnahmen wie Workshops, Trainings, Studienreisen und Online-Veranstaltungen zur Stärkung institutioneller Kapazitäten.
Die Angebotsfrist endete am 19.10.2026. Das Verfahren ist damit abgeschlossen, die Unterlagen bleiben als Vorlage für eigene Ausschreibungen nutzbar.
Die Einladung zur Angebotsabgabe datiert vom 02.10.2026. Angebote sind bis zum 19.10.2026 um 13:00 Uhr Berliner Zeit einzureichen. Der geplante Zuschlag sowie die Information über das Ergebnis der Auswertung ist für den 16.11.2026 vorgesehen. Das Ende der Bindefrist (letzter Tag der rechtlichen Bindung der Angebote) ist der 16.12.2026. Die Leistungserbringung soll ebenfalls am 16.11.2026 beginnen. Fragen sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen.
Der Experte muss Rechts- und Regulierungsberatung zu Geo-Blocking, DSA und Verbraucherschutz im E-Commerce erbringen können. Der Experte muss Gesetzesentwürfe und politische Dokumente auf Übereinstimmung mit dem EU-Acquis prüfen und Empfehlungen abgeben. Der Experte muss Kapazitätsaufbaumaßnahmen wie Workshops, Schulungen und Studienreisen auf regionaler und nationaler Ebene durchführen können. Der Experte muss Entwicklungen im EU-Acquis überwachen und CEFTA-Parteien über relevante Änderungen informieren. Der Experte muss gute Praktiken aus EU-Mitgliedstaaten identifizieren und für den CEFTA-Kontext adaptieren. Die Leistungen sind auf Englisch zu erbringen (Angebotssprache Englisch).
Die Vertragslaufzeit erstreckt sich von November 2026 bis Dezember 2028. Die Vergütung erfolgt auf Basis eines Preisverzeichnisses (Price Schedule), wobei die genaue Vergütungsstruktur (Festpreis oder Einheitspreise) aus den vorliegenden Unterlagen nicht vollständig hervorgeht. Vertragsänderungen, die eine Änderung des Preisverzeichnisses oder den Austausch von Schlüsselexperten betreffen, bedürfen der Schriftform. Bei Verstößen gegen Integritätspflichten ist eine Vertragsstrafe von bis zu 50.000 EUR vorgesehen; übersteigt der gewährte Bestechungsvorteil diesen Betrag, entspricht die Vertragsstrafe diesem Vorteil.
Aus den Unterlagen haben wir 3 Eignungskriterien und 4 Zuschlagskriterien herausgezogen, darunter: Keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB.
Alle Dokumente dieses Verfahrens liegen im Vergabe-Archiv und lassen sich als ZIP herunterladen, auch nachdem die Ausschreibung auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde. Enthalten sind je nach Verfahren Leistungsverzeichnis, Bewerbungsbedingungen, Vertragsbedingungen und die auszufüllenden Formulare.
Die vollständigen Vergabeunterlagen stehen Vergabe-Archiv Nutzern zur Verfügung. Die Registrierung ist kostenlos. Der Download läuft anschließend über Ihr Guthaben im Vergabe-Archiv, wie gewohnt.