Die Landeshauptstadt Erfurt schreibt den Ersatzneubau der Brücke BW 153 im Zuge der Schwarzburger Straße über die Hannoversche Straße aus. Die Leistung umfasst den vollständigen Rückbau des Bestandsbauwerks, den Neubau eines einfeldrigen integralen Stahlverbundrahmens sowie alle bauzeitlichen Verkehrs-, Leitungs- und Nebenleistungen einschließlich einer Behelfsumfahrung für Fuß- und Radverkehr. Zusätzlich sind Tiefbauarbeiten für mehrere Versorgungsträger (Wasserversorgung, Elektro, Gas, Straßenbeleuchtung, Telekom, Vodafone) Bestandteil der Ausschreibung.
| Reichweite | national/EU (oeVergabe) |
| Vergabeart | Öffentliche Ausschreibung |
| Kategorie | Bauleistungen |
| Erfüllungsort | Erfurt |
| vergabestelle@erfurt.de Freischalten | |
| Telefon | 0361 655-1286 Freischalten |
| Website | www.erfurt.de Freischalten |
| Verfahrensunterlage | 96 KB | |
| Verfahrensunterlage | 65 KB | |
| Verfahrensunterlage | 91 KB | |
| Verfahrensunterlage | 23 KB | |
| Formblatt | 231 KB | |
| Formblatt | 1.2 MB | |
| Formblatt | 170 KB | |
| Sonstige | 207 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 14 KB | |
| Sonstige | 839 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 1.3 MB | |
| Leistungsverzeichnis | 1.0 MB | |
| Vertrag | 9 KB | |
| Vertrag | 277 KB | |
| Vertrag | 47 KB | |
| Sonstige | 34.0 MB | |
| Sonstige | 4.0 MB | |
| Sonstige | 2.0 MB | |
| Sonstige | 22.4 MB | |
| Sonstige | 550 KB | |
| Sonstige | 2.2 MB | |
| Sonstige | 6.2 MB | |
| Sonstige | 46 KB | |
| Sonstige | 118 KB | |
| Sonstige | 567 KB | |
| Sonstige | 280 KB | |
| Sonstige | 212 KB | |
| Sonstige | 12 KB | |
| Sonstige | 360 KB | |
| Sonstige | 177 KB | |
| Sonstige | 5.3 MB | |
| Sonstige | 104 KB | |
| Sonstige | 151 KB | |
| Sonstige | 113 KB | |
| Sonstige | 99 KB | |
| Sonstige | 713 KB | |
| Sonstige | 234 KB | |
| Sonstige | 125 KB | |
| Sonstige | 3.2 MB | |
| Sonstige | 152 KB |
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Muster-Leistungsverzeichnisse ansehen Vergabe-Archiv durchsuchenDer Auftraggeber beschafft den vollständigen Ersatzneubau der Brücke BW 153 in der Schwarzburger Straße in Erfurt, die die Schwarzburger Straße über die Hannoversche Straße überführt. Dazu gehört der Rückbau des 1979 errichteten Spannbetonfertigteilbauwerks und die Errichtung eines neuen einfeldrigen integralen Stahlverbundrahmens mit einer Stützweite von 29,08 m und einer Gesamtbreite von 14,50 m.
Parallel ist eine bauzeitliche Behelfsumfahrung für den Fuß- und Radverkehr nördlich des Bestandsbauwerks herzustellen, zu betreiben, zu unterhalten und nach Bauende vollständig zurückzubauen. Die Leistung umfasst zudem die Baufeldfreimachung, Bohrpfahlgründungen, Stahlverbundmontage, Wiederherstellung der Straßenflächen sowie Tiefbauarbeiten für mehrere Versorgungsträger (Wasser, Elektro, Gas, Straßenbeleuchtung, Telekom, Vodafone).
Sämtliche Koordinierungsleistungen mit Versorgungsträgern, Verkehrsbehörden, Rettungsdiensten sowie Umwelt- und Denkmalbehörden sind inbegriffen. Der Ausführungszeitraum erstreckt sich gemäß der Telekom-Unterlage von Dezember 2026 bis Dezember 2028.
Der Vertrag wird auf Basis von Einheitspreisen (VOB/A, Abschnitt 1) geschlossen. Preisnachlässe werden nur gewertet, wenn sie ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Alle Preise sind ohne Umsatzsteuer anzugeben; der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss hinzuzufügen. Nicht gewertete Preisnachlässe werden im Auftragsfall dennoch Vertragsinhalt.
Die Bindefrist läuft bis zum 27.11.2026. Zusätzliche Technische Vorschriften der Stadtverwaltung Erfurt und der Versorgungsunternehmen sowie die ZTV-TKNetz (Kapitel 10, 11, 12, 13, 20, 40, 41, 43, 48) werden Vertragsbestandteil.
Die Angebotsfrist endet am 06.10.2026 um 09:30 Uhr. Bieterfragen müssen spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Bindefrist läuft bis zum 27.11.2026. Die Kommunikation bis zur Angebotseröffnung erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform oder per E-Mail an verdingungsstelle@erfurt.de. Angebote sind schriftlich oder elektronisch in Textform über die Vergabeplattform einzureichen.
Ein gesonderter Eröffnungstermin ist vorgesehen, Datum und Uhrzeit wurden in den Unterlagen jedoch nicht ausgefüllt.
Die Bündelung mehrerer Versorgungsträger-Gewerke (Wasser, Elektro, Gas, Beleuchtung, Telekom, Vodafone) in einem einzigen Vergabeverfahren ohne Losaufteilung reduziert den Koordinierungsaufwand, erhöht aber die Anforderungen an die Bieter erheblich und kann den Wettbewerb einschränken - andere Vergabestellen sollten prüfen, ob eine Losaufteilung sinnvoller wäre. Die Pflicht zur Vorlage eines Behelfsumfahrungskonzepts bereits mit dem Angebot ist ein nützliches Instrument zur frühen Qualitätssicherung und kann für vergleichbare Infrastrukturprojekte übernommen werden.
Die Beschränkung von Nebenangeboten auf einen klar definierten Teilbereich (bauzeitliche Verkehrsführung Hannoversche Straße) ist vergaberechtlich sauber und vermeidet unübersichtliche Alternativangebote. Die Einbeziehung der ZTV-TKNetz als Vertragsbestandteil sollte bei Maßnahmen mit Telekom-Beteiligung standardmäßig geprüft werden. Der Hinweis, dass nicht gewertete Preisnachlässe dennoch Vertragsinhalt werden, ist eine klare und bieterfreundliche Regelung, die Rechtssicherheit schafft.
Aus den Original-Unterlagen dieses Verfahrens gewonnen.
Die öffentliche Ausschreibung ist das nationale Gegenstück zum offenen Verfahren: unbeschränkter Bieterkreis, keine vorgeschaltete Eignungsprüfung, Angebote werden direkt eingereicht.
Die Bekanntmachung stammt aus einer Quelle, die nationale und EU-weite Verfahren gemeinsam führt. Ob ober- oder unterschwellig vergeben wurde, steht in der Bekanntmachung selbst und in den Vergabeunterlagen des Verfahrens.
Für eine eigene Beschaffung lässt sich aus diesem Verfahren mehr ableiten als der Gegenstand: wie der Auftraggeber die Leistung beschrieben und gegliedert hat, welche Eignungsnachweise er verlangt, wie er Preis und Qualität gewichtet und welche Vertragsbedingungen er beilegt. Genau diese Unterlagen liegen im Vergabe-Archiv vollständig vor, auch nachdem das Verfahren auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde.
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei, Verdingungsstelle ist der öffentliche Auftraggeber dieser Ausschreibung mit Erfüllungsort Erfurt.
Der Auftraggeber beschafft den vollständigen Ersatzneubau der Brücke BW 153 in der Schwarzburger Straße in Erfurt, die die Schwarzburger Straße über die Hannoversche Straße überführt. Dazu gehört der Rückbau des 1979 errichteten Spannbetonfertigteilbauwerks und die Errichtung eines neuen einfeldrigen integralen Stahlverbundrahmens mit einer Stützweite von 29,08 m und einer Gesamtbreite von 14,50 m. Parallel ist eine bauzeitliche Behelfsumfahrung für den Fuß- und Radverkehr nördlich des Bestandsbauwerks herzustellen, zu betreiben, zu unterhalten und nach Bauende vollständig zurückzubauen.
Die Angebotsfrist endet am 06.10.2026 um 09:30 Uhr. Bieterfragen müssen spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Bindefrist läuft bis zum 27.11.2026. Die Kommunikation bis zur Angebotseröffnung erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform oder per E-Mail an verdingungsstelle@erfurt.de. Angebote sind schriftlich oder elektronisch in Textform über die Vergabeplattform einzureichen. Ein gesonderter Eröffnungstermin ist vorgesehen, Datum und Uhrzeit wurden in den Unterlagen jedoch nicht ausgefüllt.
Abbruch des Bestandsbauwerks ist abschnittsweise und erschütterungsarm durchzuführen; Sprengverfahren sind nicht zulässig. Aufrechterhaltung des Verkehrs auf der Hannoverschen Straße mit Ausnahme kurzer Vollsperrungszeiträume. Herstellung, Betrieb, Unterhaltung und vollständiger Rückbau der bauzeitlichen Behelfsumfahrung einschließlich Behelfsbrücke, Beleuchtung, Beschilderung, Entwässerung und Winterdienst. Einhaltung der ZTV-TKNetz (Kapitel 10, 11, 12, 13, 20, 40, 41, 43, 48) für die Telekom-Gewerke. Gesteuertes Horizontalbohrverfahren (HDD) in Bodenklasse 6 oder 7 nur auf gesonderte Beauftragung durch den Beauftragten von Telekom.
Der Vertrag wird auf Basis von Einheitspreisen (VOB/A, Abschnitt 1) geschlossen. Preisnachlässe werden nur gewertet, wenn sie ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Alle Preise sind ohne Umsatzsteuer anzugeben; der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss hinzuzufügen. Nicht gewertete Preisnachlässe werden im Auftragsfall dennoch Vertragsinhalt. Die Bindefrist läuft bis zum 27.11.2026. Zusätzliche Technische Vorschriften der Stadtverwaltung Erfurt und der Versorgungsunternehmen sowie die ZTV-TKNetz (Kapitel 10, 11, 12, 13, 20, 40, 41, 43, 48) werden Vertragsbestandteil.
Aus den Unterlagen haben wir 1 Eignungskriterium und 1 Zuschlagskriterium herausgezogen, darunter: Eigenerklärung zur Eignung für Bauleistungen oder Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis.
Alle Dokumente dieses Verfahrens liegen im Vergabe-Archiv und lassen sich als ZIP herunterladen, auch nachdem die Ausschreibung auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde. Enthalten sind je nach Verfahren Leistungsverzeichnis, Bewerbungsbedingungen, Vertragsbedingungen und die auszufüllenden Formulare.
Die vollständigen Vergabeunterlagen stehen Vergabe-Archiv Nutzern zur Verfügung. Die Registrierung ist kostenlos. Der Download läuft anschließend über Ihr Guthaben im Vergabe-Archiv, wie gewohnt.