Die Stadt Aachen beschafft den Aufbau und Betrieb von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im Stadtteil Kornelimünster/Walheim. Der Auftragnehmer soll die Ladepunkte errichten, betreiben und im Störungsfall warten. Das Verfahren wird als Verhandlungsvergabe nach UVgO durchgeführt.
| Reichweite | national/EU (oeVergabe) |
| Vergabeart | Negotiated award with public participation competition |
| Kategorie | Sonstige |
| Erfüllungsort | 52058 Aachen |
| vergabestelle@mail.aachen.de Freischalten | |
| Telefon | (0241) 432 - 60318 Freischalten |
| Website | www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de Freischalten |
| Sonstige | 81 KB | |
| Vertrag | 93 KB | |
| Vertrag | 313 KB | |
| Sonstige | 94 KB | |
| Sonstige | 119 KB | |
| Sonstige | 274 KB | |
| Formblatt | 3.4 MB | |
| Formblatt | 3.8 MB | |
| Formblatt | 4.2 MB | |
| Formblatt | 3.9 MB | |
| Formblatt | 640 KB | |
| Sonstige | 148 KB | |
| Sonstige | 9.3 MB | |
| Sonstige | 274 KB |
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Muster-Leistungsverzeichnisse ansehen Vergabe-Archiv durchsuchenDie Stadt Aachen sucht einen Auftragnehmer für den Aufbau und den Betrieb von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im Stadtteil Kornelimünster/Walheim. Der Auftragnehmer plant, errichtet und betreibt die Ladepunkte eigenverantwortlich. Bestandteil der Leistung ist die Sicherstellung eines Bereitschaftsdienstes für die Störungsbehebung. Die Ladepunkte müssen Mindestanforderungen an Barrierearmut erfüllen, wobei eine Höhe von maximal 130 cm als Mindeststandard gilt.
Der genaue Umfang der Ladepunkte (Anzahl, technische Ausstattung) ergibt sich aus dem Leistungsbild, das in den vorliegenden Teilunterlagen nicht vollständig abgebildet ist. Die Ausführung soll schnellstmöglich nach Auftragsvergabe beginnen.
Die Vertragslaufzeit ist in den vorliegenden Unterlagen nicht explizit genannt. Es gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Aachen (VOL/B). Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW verpflichtet, einschließlich der Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns. Bei Verstößen gegen die Tariftreuepflichten kann der Auftraggeber den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen und eine Vertragsstrafe von 1 bis 5 Prozent des Auftragswertes geltend machen.
Sicherheitsleistungen werden nicht gefordert. Ein Vergütungsmodell ist aus den Unterlagen nicht ablesbar.
Das Verfahren wird als Verhandlungsvergabe nach UVgO durchgeführt. Die Teilnahmefrist endet am 02.10.2026. Mit dem Teilnahmeantrag sind Eigenerklärung, Unternehmensprofil und Referenzprojekte einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag bereits auf das Erstangebot ohne Verhandlung zu erteilen. Die Ausführung soll schnellstmöglich nach Auftragsvergabe beginnen. Ein konkretes Zuschlagsdatum ist nicht genannt.
Das Verfahren zeigt ein gut strukturiertes, einfaches Zuschlagskriterien-System mit drei messbaren Kriterien (Barrierearmut, Aufbauzeit, Reaktionszeit), die jeweils in drei Punktestufen abgestuft sind und dadurch klar und nachvollziehbar bewertet werden können. Besonders übertragbar ist der Ansatz, technische Qualitätsmerkmale wie Barrierearmut und Reaktionszeit unmittelbar in das Wertungsschema aufzunehmen, statt sie nur als Mindestanforderungen zu behandeln.
Kritisch zu beachten ist, dass keine konkreten Mengen, keine technischen Spezifikationen und keine Laufzeit aus den vorliegenden Unterlagen hervorgehen, was bei einer anderen Vergabestelle zu Unschärfen in der Vergleichbarkeit der Angebote führen kann. Der Verzicht auf einen Präsentationstermin vereinfacht das Verfahren, setzt aber voraus, dass die schriftlichen Konzeptbeschreibungen ausreichend aussagekräftig sind.
Für ähnliche Infrastrukturvorhaben lohnt sich ein zweiter Blick auf die Frage, ob der Vorbehalt, ohne Verhandlung zuzuschlagen, mit den Besonderheiten des Leistungsgegenstands vereinbar ist.
Aus den Original-Unterlagen dieses Verfahrens gewonnen.
Die Bekanntmachung stammt aus einer Quelle, die nationale und EU-weite Verfahren gemeinsam führt. Ob ober- oder unterschwellig vergeben wurde, steht in der Bekanntmachung selbst und in den Vergabeunterlagen des Verfahrens.
Für eine eigene Beschaffung lässt sich aus diesem Verfahren mehr ableiten als der Gegenstand: wie der Auftraggeber die Leistung beschrieben und gegliedert hat, welche Eignungsnachweise er verlangt, wie er Preis und Qualität gewichtet und welche Vertragsbedingungen er beilegt. Genau diese Unterlagen liegen im Vergabe-Archiv vollständig vor, auch nachdem das Verfahren auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde.
Stadt Aachen - Zentrale Vergabestelle FB60/300 ist der öffentliche Auftraggeber dieser Ausschreibung mit Erfüllungsort 52058 Aachen.
Die Stadt Aachen sucht einen Auftragnehmer für den Aufbau und den Betrieb von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im Stadtteil Kornelimünster/Walheim. Der Auftragnehmer plant, errichtet und betreibt die Ladepunkte eigenverantwortlich. Bestandteil der Leistung ist die Sicherstellung eines Bereitschaftsdienstes für die Störungsbehebung. Die Ladepunkte müssen Mindestanforderungen an Barrierearmut erfüllen, wobei eine Höhe von maximal 130 cm als Mindeststandard gilt. Der genaue Umfang der Ladepunkte (Anzahl, technische Ausstattung) ergibt sich aus dem Leistungsbild, das in den vorliegenden Teilunterlagen nicht vollständig abgebildet ist.
Die Angebotsfrist läuft bis zum 02.10.2026.
Das Verfahren wird als Verhandlungsvergabe nach UVgO durchgeführt. Die Teilnahmefrist endet am 02.10.2026. Mit dem Teilnahmeantrag sind Eigenerklärung, Unternehmensprofil und Referenzprojekte einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag bereits auf das Erstangebot ohne Verhandlung zu erteilen. Die Ausführung soll schnellstmöglich nach Auftragsvergabe beginnen. Ein konkretes Zuschlagsdatum ist nicht genannt.
Ladepunkte müssen eine Mindesthöhe von 130 cm einhalten (Mindestanforderung Barrierearmut gemäß Leistungsbild) Störungen an der Ladeinfrastruktur müssen innerhalb von maximal 24 Stunden behoben werden (Mindestanforderung Bereitschaftsdienst) Aufbau der Ladeinfrastruktur muss innerhalb von maximal sechs Monaten nach Freigabe durch die Stadt Aachen erfolgen (Mindestanforderung Aufbauzeit) Mit dem Angebot ist eine ausführliche und verbindliche Konzeptbeschreibung einzureichen, die Angaben zur Aufbauzeit und zum Bereitschaftsdienst enthält Angebote sind ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal der Wirtschaftsregion Aachen einzureichen Angebote müssen in Textform nach § 126b BGB ...
Die Vertragslaufzeit ist in den vorliegenden Unterlagen nicht explizit genannt. Es gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Aachen (VOL/B). Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW verpflichtet, einschließlich der Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns. Bei Verstößen gegen die Tariftreuepflichten kann der Auftraggeber den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen und eine Vertragsstrafe von 1 bis 5 Prozent des Auftragswertes geltend machen. Sicherheitsleistungen werden nicht gefordert. Ein Vergütungsmodell ist aus den Unterlagen nicht ablesbar.
Aus den Unterlagen haben wir 3 Eignungskriterien und 3 Zuschlagskriterien herausgezogen, darunter: Eigenerklärung gemäß §§ 123, 124 GWB (keine Ausschlussgründe).
Alle Dokumente dieses Verfahrens liegen im Vergabe-Archiv und lassen sich als ZIP herunterladen, auch nachdem die Ausschreibung auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde. Enthalten sind je nach Verfahren Leistungsverzeichnis, Bewerbungsbedingungen, Vertragsbedingungen und die auszufüllenden Formulare.
Die vollständigen Vergabeunterlagen stehen Vergabe-Archiv Nutzern zur Verfügung. Die Registrierung ist kostenlos. Der Download läuft anschließend über Ihr Guthaben im Vergabe-Archiv, wie gewohnt.