Die Stadt Aachen beschafft Bäume für die Pflanzperiode Herbst/Winter 2026/2027 in drei Losen. Es handelt sich um eine Lieferleistung von Gehölzen für den städtischen Bedarf.
| Reichweite | national/EU (oeVergabe) |
| Vergabeart | Öffentliche Ausschreibung |
| Kategorie | Sonstige |
| Erfüllungsort | 52078 Aachen |
| vergabestelle@mail.aachen.de Freischalten | |
| Website | www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de Freischalten |
| Formblatt | 39 KB | |
| Vertrag | 93 KB | |
| Vertrag | 313 KB | |
| Sonstige | 94 KB | |
| Sonstige | 119 KB | |
| Sonstige | 108 KB | |
| Sonstige | 9.3 MB | |
| Sonstige | 110 KB | |
| Sonstige | 126 KB | |
| Sonstige | 139 KB | |
| Sonstige | 43 KB |
Nutzen Sie dieses und über 100.000 weitere Vergabeunterlagen als Orientierung: vergleichbare Leistungsverzeichnisse finden, Kriterien recherchieren und mit unseren KI-Generator-LVs und -LB in Minuten erstellen. Alles in unserem Vergabe-Archiv.
Muster-Leistungsverzeichnisse ansehen Vergabe-Archiv durchsuchenDie Stadt Aachen beschafft Bäume für die Herbst-/Winterpflanzsaison 2026/2027. Die Lieferung ist in drei Lose aufgeteilt, was auf unterschiedliche Baumarten, Sortierungen oder Liefergebiete hinweist. Genauere Angaben zu Mengen, Baumarten, Qualitäten oder Lieferorten sind den vorliegenden Unterlagen nicht zu entnehmen, da das Leistungsverzeichnis nicht beigefügt war. Der Einsatz der Bäume erfolgt vermutlich im Stadtgebiet Aachen für Pflanzmaßnahmen im öffentlichen Grün oder Straßenbereich.
Die Vergabe erfolgt nach UVgO oder VgV.
Die Vertragsunterlagen enthalten besondere Vertragsbedingungen zur Tariftreue nach dem TVgG NRW. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen und einschlägige Tarifverträge einzuhalten. Bei Verstoss gegen Tariftreue- oder Mindestlohnpflichten kann der Auftraggeber fristlos kündigen und eine Vertragsstrafe von 1 % bis 5 % des Auftragswertes geltend machen.
Angaben zu Festpreisen, Einheitspreisen, Vertragslaufzeit oder Verlängerungsoptionen sind den vorliegenden Unterlagen nicht zu entnehmen.
Das Verfahren wird vollständig elektronisch über das Vergabeportal der Wirtschaftsregion Aachen (www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de) abgewickelt. Konkrete Fristen für Bieterfragen, die Angebotsfrist sowie den geplanten Zuschlagstermin sind den vorliegenden Unterlagen nicht zu entnehmen, da das Anschreiben nicht lesbar aufbereitet war. Bieter müssen Angebote elektronisch einreichen und mit Textform nach § 126b BGB oder elektronischer Signatur versehen.
Die Bindefrist ist den Unterlagen nicht zu entnehmen.
Dieses Verfahren zeigt eine gut standardisierte Vergabestruktur mit durchgängiger Nutzung der elektronischen Vergabeplattform der Wirtschaftsregion Aachen, die auch für andere kommunale Beschaffer in NRW als Vorlage dienen kann. Die Losaufteilung in drei Lose ist für Baumbeschaffungen sinnvoll und fördert den Wettbewerb auch kleinerer Baumschulen. Die konsequente Einbindung der TVgG-NRW-Bedingungen als eigenständiges Dokument ist übertragbar und vermeidet Lücken bei der Mindestlohnverpflichtung von Nachunternehmern.
Für eine eigene Beschaffung lohnt sich ein Blick auf die fehlenden Details im Leistungsverzeichnis, da Baumqualitäten, Stammumfänge und Pflanzenarten die Vergleichbarkeit der Angebote massgeblich bestimmen. Die Vertragsstrafen-Regelung bei Tarifverstössen ist klar und verhältnismässig formuliert und kann unverändert übernommen werden.
Aus den Original-Unterlagen dieses Verfahrens gewonnen.
Die öffentliche Ausschreibung ist das nationale Gegenstück zum offenen Verfahren: unbeschränkter Bieterkreis, keine vorgeschaltete Eignungsprüfung, Angebote werden direkt eingereicht.
Die Bekanntmachung stammt aus einer Quelle, die nationale und EU-weite Verfahren gemeinsam führt. Ob ober- oder unterschwellig vergeben wurde, steht in der Bekanntmachung selbst und in den Vergabeunterlagen des Verfahrens.
Für eine eigene Beschaffung lässt sich aus diesem Verfahren mehr ableiten als der Gegenstand: wie der Auftraggeber die Leistung beschrieben und gegliedert hat, welche Eignungsnachweise er verlangt, wie er Preis und Qualität gewichtet und welche Vertragsbedingungen er beilegt. Genau diese Unterlagen liegen im Vergabe-Archiv vollständig vor, auch nachdem das Verfahren auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde.
Stadt Aachen - Zentrale Vergabestelle FB60/320 ist der öffentliche Auftraggeber dieser Ausschreibung mit Erfüllungsort 52078 Aachen.
Die Stadt Aachen beschafft Bäume für die Herbst-/Winterpflanzsaison 2026/2027. Die Lieferung ist in drei Lose aufgeteilt, was auf unterschiedliche Baumarten, Sortierungen oder Liefergebiete hinweist. Genauere Angaben zu Mengen, Baumarten, Qualitäten oder Lieferorten sind den vorliegenden Unterlagen nicht zu entnehmen, da das Leistungsverzeichnis nicht beigefügt war. Der Einsatz der Bäume erfolgt vermutlich im Stadtgebiet Aachen für Pflanzmaßnahmen im öffentlichen Grün oder Straßenbereich. Die Vergabe erfolgt nach UVgO oder VgV.
Die Angebotsfrist läuft bis zum 22.09.2026.
Das Verfahren wird vollständig elektronisch über das Vergabeportal der Wirtschaftsregion Aachen (www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de) abgewickelt. Konkrete Fristen für Bieterfragen, die Angebotsfrist sowie den geplanten Zuschlagstermin sind den vorliegenden Unterlagen nicht zu entnehmen, da das Anschreiben nicht lesbar aufbereitet war. Bieter müssen Angebote elektronisch einreichen und mit Textform nach § 126b BGB oder elektronischer Signatur versehen. Die Bindefrist ist den Unterlagen nicht zu entnehmen.
Angebote sind ausschliesslich elektronisch über das Vergabeportal der Wirtschaftsregion Aachen einzureichen. Preise sind ohne Umsatzsteuer in Euro anzugeben, die Mehrwertsteuer ist am Schluss gesondert auszuweisen. Nebenangebote sind nur zulässig, wenn sie in der Angebotsaufforderung ausdrücklich zugelassen wurden. Der Bieter muss angeben, ob gewerbliche Schutzrechte für den Angebotsgegenstand bestehen oder beantragt sind. Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Bei Einsatz von Nachunternehmern sind diese im Angebot zu benennen.
Die Vertragsunterlagen enthalten besondere Vertragsbedingungen zur Tariftreue nach dem TVgG NRW. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen und einschlägige Tarifverträge einzuhalten. Bei Verstoss gegen Tariftreue- oder Mindestlohnpflichten kann der Auftraggeber fristlos kündigen und eine Vertragsstrafe von 1 % bis 5 % des Auftragswertes geltend machen. Angaben zu Festpreisen, Einheitspreisen, Vertragslaufzeit oder Verlängerungsoptionen sind den vorliegenden Unterlagen nicht zu entnehmen.
Alle Dokumente dieses Verfahrens liegen im Vergabe-Archiv und lassen sich als ZIP herunterladen, auch nachdem die Ausschreibung auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde. Enthalten sind je nach Verfahren Leistungsverzeichnis, Bewerbungsbedingungen, Vertragsbedingungen und die auszufüllenden Formulare.
Die vollständigen Vergabeunterlagen stehen Vergabe-Archiv Nutzern zur Verfügung. Die Registrierung ist kostenlos. Der Download läuft anschließend über Ihr Guthaben im Vergabe-Archiv, wie gewohnt.