Vergabe eines Rahmenvertrages über wiederkehrende Sachverständigenprüfungen von Brandmeldeanlagen (BMA), Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA), Sicherheitsbeleuchtungsanlagen sowie elektrischen Anlagen. Die Prüfungen erfolgen gemäß PrüfVO NRW in ca. 50 städtischen Gebäuden in Castrop-Rauxel. Die Leistung wird durch zwei fachspezifisch anerkannte Sachverständige der Fachrichtungen Elektrotechnik und Versorgungstechnik erbracht.
| Reichweite | national/EU (oeVergabe) |
| Vergabeart | nicht angegeben |
| Kategorie | Sonstige |
| Erfüllungsort | 44575 Castrop-Rauxel |
| vergabestelle@castrop-rauxel.de Freischalten | |
| Telefon | +49 2305-106-2186 Freischalten |
| Website | https://www.castrop-rauxel.de/ Freischalten |
| Verfahrensunterlage | 10 KB |
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Muster-Leistungsverzeichnisse ansehen Vergabe-Archiv durchsuchenDer Auftraggeber beschafft einen Rahmenvertrag über wiederkehrende Sachverständigenprüfungen technischer Anlagen in ca. 50 städtischen Gebäuden in Castrop-Rauxel, darunter Schulen, Kindergärten, Verwaltungsgebäude und Feuerwachen. Geprüft werden Brandmeldeanlagen und Alarmierungsanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Sicherheitsbeleuchtungs- und Sicherheitsstromversorgungsanlagen sowie elektrische Anlagen.
Die Prüfungen richten sich nach der Prüfverordnung NRW (PrüfVO NRW) in der bei Leistungserbringung jeweils gültigen Fassung. Die elektrischen Anlagen werden dabei nach DIN VDE 0105 (Wiederholungsprüfung) abgenommen. Für die Prüfung der BMA, Alarmierungsanlagen, Sicherheitsbeleuchtung und elektrischen Anlagen ist ein Sachverständiger der Fachrichtung Elektrotechnik zuständig. Die Prüfung der RWA übernimmt separat ein Sachverständiger der Fachrichtung Versorgungstechnik.
Die Vertragslaufzeit der Leistungserbringung ist von 01.01.2027 bis 31.12.2029 vorgesehen.
Der Vertrag ist als Rahmenvertrag konzipiert. Die Leistungserbringung ist für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2029 vorgesehen. Weitere Angaben zu Verlängerungsoptionen, Vergütungsmodell, Service Level, Vertragsstrafen oder Kündigungsrechten sind in den vorliegenden Unterlagen nicht enthalten.
Die Bekanntmachung wurde am 26.10.2026 generiert und als Ex ante Veröffentlichung im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung nach UVgO veröffentlicht. Interessierte Unternehmen können ihr Interesse formlos per E-Mail an die Vergabestelle bekunden. Unternehmen, die bis zum 03.11.2026 nicht zur Angebotsabgabe eingeladen wurden, werden in diesem Verfahren nicht berücksichtigt. Ein konkreter Abgabetermin für Angebote sowie weitere Verfahrensfristen sind in den vorliegenden Unterlagen nicht genannt.
Die Bekanntmachung stammt aus einer Quelle, die nationale und EU-weite Verfahren gemeinsam führt. Ob ober- oder unterschwellig vergeben wurde, steht in der Bekanntmachung selbst und in den Vergabeunterlagen des Verfahrens.
Für eine eigene Beschaffung lässt sich aus diesem Verfahren mehr ableiten als der Gegenstand: wie der Auftraggeber die Leistung beschrieben und gegliedert hat, welche Eignungsnachweise er verlangt, wie er Preis und Qualität gewichtet und welche Vertragsbedingungen er beilegt. Genau diese Unterlagen liegen im Vergabe-Archiv vollständig vor, auch nachdem das Verfahren auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde.
Stadt Castrop-Rauxel ist der öffentliche Auftraggeber dieser Ausschreibung mit Erfüllungsort 44575 Castrop-Rauxel.
Der Auftraggeber beschafft einen Rahmenvertrag über wiederkehrende Sachverständigenprüfungen technischer Anlagen in ca. 50 städtischen Gebäuden in Castrop-Rauxel, darunter Schulen, Kindergärten, Verwaltungsgebäude und Feuerwachen. Geprüft werden Brandmeldeanlagen und Alarmierungsanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Sicherheitsbeleuchtungs- und Sicherheitsstromversorgungsanlagen sowie elektrische Anlagen. Die Prüfungen richten sich nach der Prüfverordnung NRW (PrüfVO NRW) in der bei Leistungserbringung jeweils gültigen Fassung. Die elektrischen Anlagen werden dabei nach DIN VDE 0105 (Wiederholungsprüfung) abgenommen.
Die Bekanntmachung wurde am 26.10.2026 generiert und als Ex ante Veröffentlichung im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung nach UVgO veröffentlicht. Interessierte Unternehmen können ihr Interesse formlos per E-Mail an die Vergabestelle bekunden. Unternehmen, die bis zum 03.11.2026 nicht zur Angebotsabgabe eingeladen wurden, werden in diesem Verfahren nicht berücksichtigt. Ein konkreter Abgabetermin für Angebote sowie weitere Verfahrensfristen sind in den vorliegenden Unterlagen nicht genannt.
Die Prüfungen müssen den Vorgaben der PrüfVO NRW in der bei Leistungserbringung gültigen Fassung entsprechen. Die Prüfung elektrischer Anlagen muss eine Abnahme nach DIN VDE 0105 für Wiederholungsprüfungen beinhalten. Die Prüfungen nach § 5 PrüfVO NRW sind durch fachspezifisch anerkannte Sachverständige durchzuführen. Für die Prüfung von BMA, Alarmierungsanlagen, Sicherheitsbeleuchtung und elektrischen Anlagen ist ein Sachverständiger der Fachrichtung Elektrotechnik einzusetzen. Für die Prüfung der RWA ist ein Sachverständiger der Fachrichtung Versorgungstechnik einzusetzen.
Der Vertrag ist als Rahmenvertrag konzipiert. Die Leistungserbringung ist für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2029 vorgesehen. Weitere Angaben zu Verlängerungsoptionen, Vergütungsmodell, Service Level, Vertragsstrafen oder Kündigungsrechten sind in den vorliegenden Unterlagen nicht enthalten.
Die Vergabeunterlagen rufen Sie beim Auftraggeber ab, ueber die in der Bekanntmachung genannte Vergabeplattform. Diese Seite fasst die oeffentlichen Eckdaten des Verfahrens zusammen (Gegenstand, Auftraggeber, Verfahrensart, Fristen) und verweist auf die Bekanntmachung.
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