Die Stadt Göttingen beschafft die Leistungen eines Sanierungsträgers gemäß §§ 158-159 BauGB für das Sanierungsgebiet 'Holtenser Berg'. Der Sanierungsträger soll die Stadt bei der Durchführung des Förderprogramms 'Sozialer Zusammenhalt' unterstützen, treuhänderische Aufgaben übernehmen und die städtebauliche Sanierung des Quartiers begleiten.
| Reichweite | national/EU (oeVergabe) |
| Vergabeart | Öffentliche Ausschreibung |
| Kategorie | Sonstige |
| Erfüllungsort | 37079 Goettingen |
| vergabestelle@goettingen.de Freischalten | |
| Telefon | 0551/ 400-3201 Freischalten |
| Website | www.vergabe.rib.de Freischalten |
| Bekanntmachung | 113 KB | |
| Sonstige | 61 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 195 KB | |
| Vertrag | 221 KB | |
| Vertrag | 268 KB | |
| Sonstige | 450 KB | |
| Sonstige | 118 KB | |
| Formblatt | 2.1 MB | |
| Formblatt | 84 KB | |
| Formblatt | 93 KB | |
| Formblatt | 1.4 MB | |
| Sonstige | 250 KB | |
| Sonstige | 390 KB | |
| Sonstige | 472 KB |
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Muster-Leistungsverzeichnisse ansehen Vergabe-Archiv durchsuchenDer Auftragnehmer soll als Sanierungsträger gemäß §§ 158-159 BauGB für das rund 42 ha große Sanierungsgebiet 'Holtenser Berg' im Nordwesten Göttingens tätig werden. Grundlage sind die vorbereitenden Untersuchungen mit integriertem Handlungskonzept sowie das Förderprogramm 'Sozialer Zusammenhalt'. Zu den zentralen Aufgaben gehören die Unterstützung der Stadt bei Förderanträgen, die Aufstellung von Kosten- und Finanzierungsübersichten sowie die treuhänderische Verwaltung sämtlicher Sanierungsmittel.
Der Sanierungsträger koordiniert Ordnungsmaßnahmen nach § 147 BauGB und Baumaßnahmen nach § 148 BauGB, führt Erörterungen mit Sanierungsbeteiligten durch und erarbeitet Neuordnungskonzepte einschließlich Grundstücks- und Eigentumsplänen. Er berät und verhandelt mit Eigentümern über Modernisierungs- und Instandsetzungsvereinbarungen, wickelt den Grunderwerb zugunsten des Treuhandvermögens ab und bereitet die Veräußerung neu geordneter Grundstücke vor.
Darüber hinaus unterstützt er die Stadt bei der Abrechnung der Maßnahme auch nach Aufhebung der Sanierungssatzung, einschließlich der Erhebung von Ausgleichsbeträgen. Die Leistung läuft voraussichtlich bis zum 30.12.2041.
Die Vertragslaufzeit beginnt mit Auftragserteilung (voraussichtlich ab 04.01.2027) und endet voraussichtlich am 30.12.2041 mit Abschluss der Gesamtmaßnahme, vorbehaltlich der Bewilligung der Fördermittel. Eine Option auf Verlängerung ist möglich, je nach Laufzeit des Bund-Länder-Programms. Zahlungsbedingungen richten sich nach VOL/B. Sicherheiten werden nicht verlangt. Hoheitliche Befugnisse der Stadt werden durch den Vertrag nicht berührt.
Der Sanierungsträger darf ihm übertragene Aufgaben nur mit Zustimmung der Stadt an Dritte weitergeben. Sonderfachleute dürfen nur auf Verlangen oder mit Zustimmung der Stadt beauftragt werden.
Die öffentliche Ausschreibung erfolgt nach UVgO. Interessenten können bis zum 22.10.2026 um 12:00 Uhr auf der Vergabeplattform eine Bewerbung einreichen, um zur Angebotsabgabe aufgefordert zu werden. Die Angebotsfrist endet am 29.10.2026 um 10:00 Uhr; Angebote sind ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal einzureichen. Die Bindefrist läuft bis zum 11.12.2026. Der vorgesehene Ausführungsbeginn ist der 04.01.2027.
Aus den Original-Unterlagen dieses Verfahrens gewonnen.
Die öffentliche Ausschreibung ist das nationale Gegenstück zum offenen Verfahren: unbeschränkter Bieterkreis, keine vorgeschaltete Eignungsprüfung, Angebote werden direkt eingereicht.
Die Bekanntmachung stammt aus einer Quelle, die nationale und EU-weite Verfahren gemeinsam führt. Ob ober- oder unterschwellig vergeben wurde, steht in der Bekanntmachung selbst und in den Vergabeunterlagen des Verfahrens.
Für eine eigene Beschaffung lässt sich aus diesem Verfahren mehr ableiten als der Gegenstand: wie der Auftraggeber die Leistung beschrieben und gegliedert hat, welche Eignungsnachweise er verlangt, wie er Preis und Qualität gewichtet und welche Vertragsbedingungen er beilegt. Genau diese Unterlagen liegen im Vergabe-Archiv vollständig vor, auch nachdem das Verfahren auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde.
Stadt Goettingen - ist der öffentliche Auftraggeber dieser Ausschreibung mit Erfüllungsort 37079 Goettingen.
Der Auftragnehmer soll als Sanierungsträger gemäß §§ 158-159 BauGB für das rund 42 ha große Sanierungsgebiet 'Holtenser Berg' im Nordwesten Göttingens tätig werden. Grundlage sind die vorbereitenden Untersuchungen mit integriertem Handlungskonzept sowie das Förderprogramm 'Sozialer Zusammenhalt'. Zu den zentralen Aufgaben gehören die Unterstützung der Stadt bei Förderanträgen, die Aufstellung von Kosten- und Finanzierungsübersichten sowie die treuhänderische Verwaltung sämtlicher Sanierungsmittel.
Die Angebotsfrist läuft bis zum 29.10.2026.
Die öffentliche Ausschreibung erfolgt nach UVgO. Interessenten können bis zum 22.10.2026 um 12:00 Uhr auf der Vergabeplattform eine Bewerbung einreichen, um zur Angebotsabgabe aufgefordert zu werden. Die Angebotsfrist endet am 29.10.2026 um 10:00 Uhr; Angebote sind ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal einzureichen. Die Bindefrist läuft bis zum 11.12.2026. Der vorgesehene Ausführungsbeginn ist der 04.01.2027.
Der Sanierungsträger muss die ihm übertragenen Aufgaben in enger Zusammenarbeit mit der Stadt abwickeln und das Weisungsrecht der Stadt beachten. Alle wesentlichen Angelegenheiten sind rechtzeitig an die Stadt heranzutragen; der Sanierungsträger gewährt der Stadt Einsicht in seine Unterlagen. Nicht für die Öffentlichkeit bestimmte Unterlagen und Daten sind vertraulich zu behandeln und gemäß § 138 Abs. 2 BauGB nur an die Stadt weiterzugeben. Ein Treuhandkonto ist unverzüglich nach Vertragsabschluss einzurichten; das Kreditinstitut wird von der Stadt bestimmt. Zwischen- und Ergebnisberichte sowie Verwendungsnachweise sind vom Sanierungsträger in Entwurfsform vorzubereiten.
Die Vertragslaufzeit beginnt mit Auftragserteilung (voraussichtlich ab 04.01.2027) und endet voraussichtlich am 30.12.2041 mit Abschluss der Gesamtmaßnahme, vorbehaltlich der Bewilligung der Fördermittel. Eine Option auf Verlängerung ist möglich, je nach Laufzeit des Bund-Länder-Programms. Zahlungsbedingungen richten sich nach VOL/B. Sicherheiten werden nicht verlangt. Hoheitliche Befugnisse der Stadt werden durch den Vertrag nicht berührt. Der Sanierungsträger darf ihm übertragene Aufgaben nur mit Zustimmung der Stadt an Dritte weitergeben. Sonderfachleute dürfen nur auf Verlangen oder mit Zustimmung der Stadt beauftragt werden.
Aus den Unterlagen haben wir 2 Eignungskriterien und 5 Zuschlagskriterien herausgezogen, darunter: Eigenerklärung zur Eignung.
Alle Dokumente dieses Verfahrens liegen im Vergabe-Archiv und lassen sich als ZIP herunterladen, auch nachdem die Ausschreibung auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde. Enthalten sind je nach Verfahren Leistungsverzeichnis, Bewerbungsbedingungen, Vertragsbedingungen und die auszufüllenden Formulare.
Die vollständigen Vergabeunterlagen stehen Vergabe-Archiv Nutzern zur Verfügung. Die Registrierung ist kostenlos. Der Download läuft anschließend über Ihr Guthaben im Vergabe-Archiv, wie gewohnt.