Die Stadt Neustadt an der Weinstraße beschafft im Rahmen einer Rahmenvereinbarung Verkehrszeichen (Gefahrzeichen, Vorschriftzeichen, Richtzeichen, Verkehrseinrichtungen), Aufstellvorrichtungen und Befestigungsmaterial, Absperrsysteme sowie thermoplastische Markierungen. Die Rahmenvereinbarung gilt für das Jahr 2027 mit optionaler Verlängerung auf 2028.
| Reichweite | national/EU (oeVergabe) |
| Vergabeart | Öffentliche Ausschreibung |
| Kategorie | Sonstige |
| Erfüllungsort | Bauhoflager, Nachtweide 7c, 67433 Neustadt an der Weinstraße |
| vergabe@neustadt.eu Freischalten | |
| Telefon | 06321 855-1297 Freischalten |
| Website | https://vergabe.vmstart.de/NetServer/PublicationControllerServlet?func Freischalten |
| Sonstige | 309 KB | |
| Sonstige | 52 KB | |
| Formblatt | 522 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 417 KB | |
| Sonstige | 417 KB | |
| Sonstige | 38 KB | |
| Sonstige | 50 KB | |
| Formblatt | 161 KB | |
| GAEB-Datei | 475 KB | |
| Sonstige | 344 KB | |
| Sonstige | 96 KB | |
| Sonstige | 234 KB | |
| Sonstige | 197 KB | |
| Sonstige | 99 KB | |
| Sonstige | 203 KB |
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Muster-Leistungsverzeichnisse ansehen Vergabe-Archiv durchsuchenDer Auftraggeber beschafft im Rahmen einer Rahmenvereinbarung verschiedene Kategorien von Verkehrszeichen und zugehörigem Material für die Stadt Neustadt an der Weinstraße. Umfasst sind Flachverkehrszeichen als Gefahrzeichen (§ 40 StVO), Vorschriftzeichen (§ 41 StVO) und Richtzeichen (§ 42 StVO) sowie Verkehrseinrichtungen nach § 43 StVO. Hinzu kommen Aufstellvorrichtungen und Befestigungsmaterial, Absperrsysteme sowie thermoplastische Markierungen (Streifen, Pfeile, Piktogramme).
Die Liefermengen im Leistungsverzeichnis sind geschätzte Mengen; abgerufen wird nach Bedarf per Einzelauftrag. Das geschätzte Gesamtvolumen für die Laufzeit beträgt rund 63.100,00 Euro netto. Die Rahmenvereinbarung läuft für das Jahr 2027 mit optionaler Verlängerung auf 2028. Einsatzort ist das Stadtgebiet Neustadt an der Weinstraße.
Es wird eine Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Auftragnehmer für das Jahr 2027 mit optionaler Verlängerung auf 2028 abgeschlossen. Die Vergütung erfolgt auf Basis von Einheitspreisen, die der Auftragnehmer im Angebot für die einzelnen Positionen des Leistungsverzeichnisses anbietet; eine fiktive Angebotssumme dient der Wertung, begründet aber keinen verbindlichen Auftragswert.
Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, ein bestimmtes Mindestvolumen oder einen prozentualen Anteil des geschätzten Gesamtvolumens abzurufen. Der Auftragnehmer kann keine Ausgleichszahlungen oder Ansprüche auf Mindestumsätze geltend machen. Bestandteil des Vertrages sind die VOL/B Ausgabe 2003 sowie die Besonderen und Zusätzlichen Vertragsbedingungen. Ein pauschaler Schadensersatz von 15 Prozent der Bruttoabrechnungssumme ist für den Fall wettbewerbsbeschränkender Abreden vereinbart.
Das Verfahren wird als öffentliche Ausschreibung nach UVgO durchgeführt. Angebote sind elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen. Eine konkrete Angebotsfrist ist den vorliegenden Unterlagen nicht zu entnehmen. Die Bindefrist ist in den Unterlagen nicht mit einem Datum belegt. Ab einer Auftragssumme von mehr als 50.000 Euro netto wird der Auftraggeber für den vorgesehenen Zuschlagsempfänger einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
Aus den Original-Unterlagen dieses Verfahrens gewonnen.
Die öffentliche Ausschreibung ist das nationale Gegenstück zum offenen Verfahren: unbeschränkter Bieterkreis, keine vorgeschaltete Eignungsprüfung, Angebote werden direkt eingereicht.
Die Bekanntmachung stammt aus einer Quelle, die nationale und EU-weite Verfahren gemeinsam führt. Ob ober- oder unterschwellig vergeben wurde, steht in der Bekanntmachung selbst und in den Vergabeunterlagen des Verfahrens.
Für eine eigene Beschaffung lässt sich aus diesem Verfahren mehr ableiten als der Gegenstand: wie der Auftraggeber die Leistung beschrieben und gegliedert hat, welche Eignungsnachweise er verlangt, wie er Preis und Qualität gewichtet und welche Vertragsbedingungen er beilegt. Genau diese Unterlagen liegen im Vergabe-Archiv vollständig vor, auch nachdem das Verfahren auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde.
Stadt Neustadt an der Weinstraße ist der öffentliche Auftraggeber dieser Ausschreibung mit Erfüllungsort Bauhoflager, Nachtweide 7c, 67433 Neustadt an der Weinstraße.
Der Auftraggeber beschafft im Rahmen einer Rahmenvereinbarung verschiedene Kategorien von Verkehrszeichen und zugehörigem Material für die Stadt Neustadt an der Weinstraße. Umfasst sind Flachverkehrszeichen als Gefahrzeichen (§ 40 StVO), Vorschriftzeichen (§ 41 StVO) und Richtzeichen (§ 42 StVO) sowie Verkehrseinrichtungen nach § 43 StVO. Hinzu kommen Aufstellvorrichtungen und Befestigungsmaterial, Absperrsysteme sowie thermoplastische Markierungen (Streifen, Pfeile, Piktogramme). Die Liefermengen im Leistungsverzeichnis sind geschätzte Mengen; abgerufen wird nach Bedarf per Einzelauftrag. Das geschätzte Gesamtvolumen für die Laufzeit beträgt rund 63.100,00 Euro netto.
Die Angebotsfrist läuft bis zum 11.11.2026.
Das Verfahren wird als öffentliche Ausschreibung nach UVgO durchgeführt. Angebote sind elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen. Eine konkrete Angebotsfrist ist den vorliegenden Unterlagen nicht zu entnehmen. Die Bindefrist ist in den Unterlagen nicht mit einem Datum belegt. Ab einer Auftragssumme von mehr als 50.000 Euro netto wird der Auftraggeber für den vorgesehenen Zuschlagsempfänger einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
Alle Verkehrszeichen müssen den Anforderungen der StVO, VwV-StVO, VzKat, IVZ-Norm und CE-Konformierung entsprechen. Die Übereinstimmung mit den RAL-Gütebedingungen RAL-GZ 28 (Mai 2010) ist durch ein entsprechendes Gütezeichen nachzuweisen; Gütezeichennummer ist im Bieterverzeichnis anzugeben. Seit 2013 ist zusätzlich eine CE-Kennzeichnung mit Firmensiegel des Herstellers auf der Rückseite witterungsbeständig anzubringen. Der Bildträger ist aus Aluminium nach DIN EN 573-3, -4, DIN EN 458 und DIN EN 515 herzustellen; Verbindungsmittel in Aluminium oder mindestens V2A-Stahl.
Es wird eine Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Auftragnehmer für das Jahr 2027 mit optionaler Verlängerung auf 2028 abgeschlossen. Die Vergütung erfolgt auf Basis von Einheitspreisen, die der Auftragnehmer im Angebot für die einzelnen Positionen des Leistungsverzeichnisses anbietet; eine fiktive Angebotssumme dient der Wertung, begründet aber keinen verbindlichen Auftragswert. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, ein bestimmtes Mindestvolumen oder einen prozentualen Anteil des geschätzten Gesamtvolumens abzurufen. Der Auftragnehmer kann keine Ausgleichszahlungen oder Ansprüche auf Mindestumsätze geltend machen.
Aus den Unterlagen haben wir 8 Eignungskriterien und 1 Zuschlagskriterium herausgezogen, darunter: Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Die Vergabeunterlagen rufen Sie beim Auftraggeber ab, ueber die in der Bekanntmachung genannte Vergabeplattform. Diese Seite fasst die oeffentlichen Eckdaten des Verfahrens zusammen (Gegenstand, Auftraggeber, Verfahrensart, Fristen) und verweist auf die Bekanntmachung.
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