Die Stadt Regensburg schreibt die Abholung und Zustellung von Briefwahlunterlagen fuer die Wahl des Integrationsbeirates als Serienbriefe (Grossbriefe bis 50 g) innerhalb der Leitregion 93 aus. Die Sendungen sind am 27.10.2026 bei der staedtischen Poststelle abzuholen und schnellstmoeglich zuzustellen.
| Reichweite | national/EU (oeVergabe) |
| Vergabeart | Öffentliche Ausschreibung |
| Kategorie | Sonstige |
| Erfüllungsort | 93047 Regensburg |
| vergabestelle@regensburg.de Freischalten | |
| Telefon | +49 9415074629 Freischalten |
| Website | vergabe.bayern.de Freischalten |
| Formblatt | 174 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 164 KB | |
| Sonstige | 1001 KB |
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Muster-Leistungsverzeichnisse ansehen Vergabe-Archiv durchsuchenDie Stadt Regensburg beauftragt ein Unternehmen mit der Abholung und Zustellung von Briefwahlunterlagen fuer die Wahl des Integrationsbeirates. Es handelt sich um Serienbriefe im Format Grossbrief (bis 50 g) ohne werblichen Inhalt, adressiert an Wahlberechtigte innerhalb der Leitregion 93. Die Sendungen werden von der Auftragnehmer am 27.10.2026 zwischen 08:00 und 15:45 Uhr komplett an der staedtischen Poststelle, Minoritenweg 6, Erdgeschoss, 93047 Regensburg abgeholt; der Abholort koennte sich noch aendern, bleibt aber im Stadtgebiet.
Die Frankierung erfolgt entweder durch den Auftraggeber nach Vorgaben der Deutschen Post AG oder auf Wunsch durch den Auftragnehmer, wobei die Stadt dann lediglich Logo, Datumsaufdruck und ggf. Nummerierung anbringt. Die Briefsendungen werden in separaten Behaeltern bereitgestellt. Die Menge basiert auf der Zahl der Wahlberechtigten und dient nur der Kalkulation; ein Anspruch auf ein Mindestvolumen besteht nicht.
Es handelt sich um einen Einmalauftrag fuer einen konkreten Wahltermin (27.10.2026); eine Vertragslaufzeit ueber diesen Termin hinaus oder Verlaengerungsoptionen sind nicht erwaehnt. Die Verguetung erfolgt als Einheitspreis je 1.000 Serienbriefe ohne Mindestabnahmeverpflichtung. Bei Verstoss gegen die Laufzeitvorgaben nach § 18 PostModG kann die Stadt eine Vertragsstrafe nach billigem Ermessen festsetzen, begrenzt auf insgesamt 5 % der Auftragssumme netto; jeder Verstoss wird gesondert behandelt.
Weitergehende Schadensersatzansprueche bleiben unberuehrt; eine verwirkte Vertragsstrafe wird auf Schadensersatz angerechnet. Elektronische Rechnungen muessen die Anforderungen des § 8 BayDiV erfuellen. Bei automatischer Verlaengerung der Haftpflichtversicherung ist der aktualisierte Versicherungsschein unaufgefordert einzureichen.
Die Vergabeunterlagen wurden am 01.10.2026 versendet (Datum der Versendung). Die Angebotsfrist laeuft bis zum 23.59 Uhr am 31.10.2026. Bieterfragen sind baldmoeglichst ueber die Vergabeplattform vergabe.bayern.de zu stellen. Die Kommunikation erfolgt elektronisch ueber die Vergabeplattform. Ein explizites Datum fuer den geplanten Zuschlag ist nicht genannt; die Abholung der Sendungen ist fuer den 27.10.2026 vorgesehen, was bedeutet, dass der Zuschlag deutlich vor diesem Datum erteilt werden muss.
Die Leistungsbeschreibung ist strukturell klar: Gegenstand, Volumen, Abholort und -termin, Frankierungsmodalitaeten sowie Datenschutzpflichten sind praezise geregelt. Besonders uebertragbar ist die Klausel zur Vertragsstrafe bei Laufzeitverstoessen mit Begrenzung auf 5 % der Auftragssumme und Einzelfallbehandlung jedes Verstosses, da sie Flexibilitaet und Rechtssicherheit verbindet.
Die Anforderung, den Preis je 1.000 Einheiten ohne Mindestabnahmeverpflichtung zu kalkulieren, ist fuer aehnliche Versanddienstleistungen mit schwankenden Mengen gut uebertragbar. Der Hinweis auf die Zulassungspflicht im Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur als Eignungskriterium sollte bei jeder Postdienstleistungsausschreibung beachtet werden. Ein zweiter Blick lohnt sich bei der Fristgestaltung: Der Abholtermin (27.10.2026) und das Angebotsende (31.10.2026) liegen zeitlich sehr nah beieinander oder der Abholtermin liegt sogar vor dem Angebotsende, was auf einen Fehler in den Unterlagen hindeuten koennte und bei kuenftigen Verfahren vermieden werden sollte.
Aus den Original-Unterlagen dieses Verfahrens gewonnen.
Die öffentliche Ausschreibung ist das nationale Gegenstück zum offenen Verfahren: unbeschränkter Bieterkreis, keine vorgeschaltete Eignungsprüfung, Angebote werden direkt eingereicht.
Die Bekanntmachung stammt aus einer Quelle, die nationale und EU-weite Verfahren gemeinsam führt. Ob ober- oder unterschwellig vergeben wurde, steht in der Bekanntmachung selbst und in den Vergabeunterlagen des Verfahrens.
Für eine eigene Beschaffung lässt sich aus diesem Verfahren mehr ableiten als der Gegenstand: wie der Auftraggeber die Leistung beschrieben und gegliedert hat, welche Eignungsnachweise er verlangt, wie er Preis und Qualität gewichtet und welche Vertragsbedingungen er beilegt. Genau diese Unterlagen liegen im Vergabe-Archiv vollständig vor, auch nachdem das Verfahren auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde.
Stadt Regensburg ist der öffentliche Auftraggeber dieser Ausschreibung mit Erfüllungsort 93047 Regensburg.
Die Stadt Regensburg beauftragt ein Unternehmen mit der Abholung und Zustellung von Briefwahlunterlagen fuer die Wahl des Integrationsbeirates. Es handelt sich um Serienbriefe im Format Grossbrief (bis 50 g) ohne werblichen Inhalt, adressiert an Wahlberechtigte innerhalb der Leitregion 93. Die Sendungen werden von der Auftragnehmer am 27.10.2026 zwischen 08:00 und 15:45 Uhr komplett an der staedtischen Poststelle, Minoritenweg 6, Erdgeschoss, 93047 Regensburg abgeholt; der Abholort koennte sich noch aendern, bleibt aber im Stadtgebiet.
Die Angebotsfrist läuft bis zum 01.10.2026.
Die Vergabeunterlagen wurden am 01.10.2026 versendet (Datum der Versendung). Die Angebotsfrist laeuft bis zum 23.59 Uhr am 31.10.2026. Bieterfragen sind baldmoeglichst ueber die Vergabeplattform vergabe.bayern.de zu stellen. Die Kommunikation erfolgt elektronisch ueber die Vergabeplattform. Ein explizites Datum fuer den geplanten Zuschlag ist nicht genannt; die Abholung der Sendungen ist fuer den 27.10.2026 vorgesehen, was bedeutet, dass der Zuschlag deutlich vor diesem Datum erteilt werden muss.
Alle Briefsendungen muessen gemaess den waehrend der Auftragsdurchfuehrung geltenden gesetzlichen Regelungen, insbesondere §§ 12 und 18 PostModG, zugestellt werden. Der Auftragnehmer stellt alle erforderlichen Abholbehaelter sowie Abholauftragsformblätter oder sonstige Transportbelege kostenlos zur Verfuegung. Bei Konsolidierung muessen die abgeholten Sendungen noch am Tag der Abholung beim Zustellunternehmen eingeliefert werden. Nicht zustellbare Sendungen sind mit gut und eindeutig lesbaren Hinweisen zur Unzustellbarkeit zu versehen oder es ist ein nochmaliger Zustellversuch ueber einen Wettbewerber zu unternehmen.
Es handelt sich um einen Einmalauftrag fuer einen konkreten Wahltermin (27.10.2026); eine Vertragslaufzeit ueber diesen Termin hinaus oder Verlaengerungsoptionen sind nicht erwaehnt. Die Verguetung erfolgt als Einheitspreis je 1.000 Serienbriefe ohne Mindestabnahmeverpflichtung. Bei Verstoss gegen die Laufzeitvorgaben nach § 18 PostModG kann die Stadt eine Vertragsstrafe nach billigem Ermessen festsetzen, begrenzt auf insgesamt 5 % der Auftragssumme netto; jeder Verstoss wird gesondert behandelt. Weitergehende Schadensersatzansprueche bleiben unberuehrt; eine verwirkte Vertragsstrafe wird auf Schadensersatz angerechnet.
Aus den Unterlagen haben wir 6 Eignungskriterien und 1 Zuschlagskriterium herausgezogen, darunter: Eintragung im Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur fuer Elektrizitaet, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Lizenzgebiet Bundesrepublik Deutschland) oder Lizenz nach alter Regelung.
Alle Dokumente dieses Verfahrens liegen im Vergabe-Archiv und lassen sich als ZIP herunterladen, auch nachdem die Ausschreibung auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde. Enthalten sind je nach Verfahren Leistungsverzeichnis, Bewerbungsbedingungen, Vertragsbedingungen und die auszufüllenden Formulare.
Die vollständigen Vergabeunterlagen stehen Vergabe-Archiv Nutzern zur Verfügung. Die Registrierung ist kostenlos. Der Download läuft anschließend über Ihr Guthaben im Vergabe-Archiv, wie gewohnt.