Die Stadt Ulm beauftragt ein Unternehmen mit der Erstellung eines integrierten Klimaanpassungskonzeptes gemäß den Vorgaben des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-Württemberg (KlimaG BW) und der KAnK-VO. Das Konzept umfasst Klimawirkungs- und Betroffenheitsanalysen, einen Maßnahmenkatalog, ein Controllingkonzept sowie begleitende Öffentlichkeitsarbeit. Es soll unmittelbar als sektorales städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB verwendbar sein.
| Reichweite | national/EU (oeVergabe) |
| Vergabeart | Öffentliche Ausschreibung |
| Kategorie | Sonstige |
| Erfüllungsort | 89073 Ulm |
| vergabe-zsdb@ulm.de Freischalten | |
| Telefon | 0731 161-1138 Freischalten |
| Website | https://vergabe-innovationsregion-ulm.de/ Freischalten |
| Verfahrensunterlage | 152 KB | |
| Bekanntmachung | 94 KB | |
| Formblatt | 75 KB | |
| Sonstige | 52 KB | |
| Vertrag | 248 KB | |
| Formblatt | 32 KB | |
| Sonstige | 304 KB | |
| Sonstige | 14 KB | |
| Formblatt | 38 KB | |
| Sonstige | 176 KB | |
| Sonstige | 455 KB |
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Muster-Leistungsverzeichnisse ansehen Vergabe-Archiv durchsuchenBeauftragt wird die Erstellung eines integrierten Klimaanpassungskonzeptes für die Stadt Ulm, das den Anforderungen des KlimaG BW und der KAnK-VO entspricht. Die Leistung gliedert sich in acht Arbeitspakete: Bestandsaufnahme, Klimawirkungsanalyse, Betroffenheitsanalyse (inkl. räumlicher Hotspot-Karten), Akteursbeteiligung, Maßnahmenkatalog, Controlling-Konzept, Öffentlichkeitsbeteiligung sowie Ergebnisaufbereitung und Beschlussfassung.
Alle Arbeitspakete werden pauschal vergütet; ergänzend ist eine Bedarfsposition für bis zu 40 Stunden zusätzliche Beratungsleistung vorgesehen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung einschließlich Workshops findet begleitend zum Gesamtprozess innerhalb der Projektlaufzeit statt. Monatliche Jour-fixe-Termine mit der Abteilung SUB II der Stadtverwaltung Ulm sind einzuplanen. Die Projektlaufzeit beträgt maximal 24 Monate ab Zuschlagserteilung, voraussichtlich ab dem 01.12.2026.
Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate ab Zuschlagserteilung (voraussichtlich 01.12.2026). Es handelt sich um Festpreise für die Arbeitspakete 1 bis 8; lediglich die Bedarfsposition wird auf Stundensatzbasis vergütet. Die Preise unterliegen dem Höchstpreisprinzip der VO PR 30/53. Regelungen zur Verlängerung oder zu Optionen sind nicht vorgesehen. Die VOL/B wird Vertragsbestandteil.
Ein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund ist vorgesehen. Der Austausch der benannten Projektleitung bedarf der vorherigen Information der Auftraggeberin, und Nachfolger müssen dieselben Mindestanforderungen erfüllen.
Die Bekanntmachung datiert vom 25.08.2026. Bieterfragen waren spätestens zehn Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über das Vergabeportal einzureichen; Antworten erfolgten spätestens sechs Kalendertage vor Fristende. Die Angebotsfrist endet am 29.09.2026 um 10:00 Uhr. Die Bindefrist läuft bis zum 31.12.2026. Der Leistungsbeginn ist für den 01.12.2026 vorgesehen. Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform iTWO eVergabe public einzureichen.
Die Leistungsbeschreibung ist klar in acht Arbeitspakete gegliedert, die direkt mit den Positionen im Preisblatt korrespondieren - das erleichtert die Preisauswertung und Abrechnung erheblich und ist für vergleichbare Fachplanungsleistungen gut übertragbar. Das harte Budgetlimit als Ausschlussgrund (kein Ermessen) schützt die Fördermittelgrenze, birgt aber das Risiko, alle Angebote zu verlieren, wenn die Schätzung zu knapp ist.
Die Bieterpräsentation als eigenes Zuschlagskriterium mit 200 von 1.000 Punkten erhöht den Aufwand für beide Seiten, ermöglicht aber eine belastbare Einschätzung der Teamkompetenz. Die Mindestanforderung an Referenzen (Untersuchungsgebiet mindestens 50.000 Einwohnerinnen und Einwohner) ist sachgerecht und klar messbar. Vergabestellen sollten prüfen, ob bei ähnlichen Konzeptvergaben die Bindefrist (hier bis 31.12.2026 bei Angebotsfrist 29.09.2026) ausreichend lang für eine Bieterpräsentationsphase bemessen ist.
Aus den Original-Unterlagen dieses Verfahrens gewonnen.
Die öffentliche Ausschreibung ist das nationale Gegenstück zum offenen Verfahren: unbeschränkter Bieterkreis, keine vorgeschaltete Eignungsprüfung, Angebote werden direkt eingereicht.
Die Bekanntmachung stammt aus einer Quelle, die nationale und EU-weite Verfahren gemeinsam führt. Ob ober- oder unterschwellig vergeben wurde, steht in der Bekanntmachung selbst und in den Vergabeunterlagen des Verfahrens.
Für eine eigene Beschaffung lässt sich aus diesem Verfahren mehr ableiten als der Gegenstand: wie der Auftraggeber die Leistung beschrieben und gegliedert hat, welche Eignungsnachweise er verlangt, wie er Preis und Qualität gewichtet und welche Vertragsbedingungen er beilegt. Genau diese Unterlagen liegen im Vergabe-Archiv vollständig vor, auch nachdem das Verfahren auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde.
Stadt Ulm - Zentrale Vergabestelle Liefer- und Dienstleistungen ist der öffentliche Auftraggeber dieser Ausschreibung mit Erfüllungsort 89073 Ulm.
Beauftragt wird die Erstellung eines integrierten Klimaanpassungskonzeptes für die Stadt Ulm, das den Anforderungen des KlimaG BW und der KAnK-VO entspricht. Die Leistung gliedert sich in acht Arbeitspakete: Bestandsaufnahme, Klimawirkungsanalyse, Betroffenheitsanalyse (inkl. räumlicher Hotspot-Karten), Akteursbeteiligung, Maßnahmenkatalog, Controlling-Konzept, Öffentlichkeitsbeteiligung sowie Ergebnisaufbereitung und Beschlussfassung. Alle Arbeitspakete werden pauschal vergütet; ergänzend ist eine Bedarfsposition für bis zu 40 Stunden zusätzliche Beratungsleistung vorgesehen.
Die Angebotsfrist läuft bis zum 29.09.2026.
Die Bekanntmachung datiert vom 25.08.2026. Bieterfragen waren spätestens zehn Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über das Vergabeportal einzureichen; Antworten erfolgten spätestens sechs Kalendertage vor Fristende. Die Angebotsfrist endet am 29.09.2026 um 10:00 Uhr. Die Bindefrist läuft bis zum 31.12.2026. Der Leistungsbeginn ist für den 01.12.2026 vorgesehen. Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform iTWO eVergabe public einzureichen.
Das Klimaanpassungskonzept muss den Mindestanforderungen der KAnK-VO und des KlimaG BW entsprechen Das Konzept muss als sektorales städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB verwendbar sein Ergebnisse der räumlichen Analyse sind als Karten und tabellarische Darstellungen zu Klimarisiken und Hot-Spots aufzubereiten Ein Controllingkonzept zur Evaluation der Maßnahmenumsetzung ist zu erstellen Die Öffentlichkeitsbeteiligung einschließlich Workshops ist begleitend zum Gesamtprozess innerhalb der Projektlaufzeit durchzuführen Monatliche Jour-fixe-Termine mit der Abteilung SUB II sind einzuplanen und zu kalkulieren
Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate ab Zuschlagserteilung (voraussichtlich 01.12.2026). Es handelt sich um Festpreise für die Arbeitspakete 1 bis 8; lediglich die Bedarfsposition wird auf Stundensatzbasis vergütet. Die Preise unterliegen dem Höchstpreisprinzip der VO PR 30/53. Regelungen zur Verlängerung oder zu Optionen sind nicht vorgesehen. Die VOL/B wird Vertragsbestandteil. Ein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund ist vorgesehen. Der Austausch der benannten Projektleitung bedarf der vorherigen Information der Auftraggeberin, und Nachfolger müssen dieselben Mindestanforderungen erfüllen.
Aus den Unterlagen haben wir 8 Eignungskriterien und 9 Zuschlagskriterien herausgezogen, darunter: Eintragung im Handels- oder Berufsregister bzw. Gewerbeanmeldung.
Alle Dokumente dieses Verfahrens liegen im Vergabe-Archiv und lassen sich als ZIP herunterladen, auch nachdem die Ausschreibung auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde. Enthalten sind je nach Verfahren Leistungsverzeichnis, Bewerbungsbedingungen, Vertragsbedingungen und die auszufüllenden Formulare.
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