Die Stadtverwaltung Rheda-Wiedenbrück schreibt die Wahrnehmung der Aufgaben eines externen Datenschutzbeauftragten für den Eigenbetrieb Abwasser (EAW) aus. Gegenstand ist die gesetzliche Funktion des Datenschutzbeauftragten einschließlich laufender Beratung, vier quartalsweiser Vor-Ort-Termine und Quartalsberichterstattung für den Zeitraum 01.01.2027 bis 31.12.2027.
| Reichweite | national/EU (oeVergabe) |
| Vergabeart | Öffentliche Ausschreibung |
| Kategorie | Sonstige |
| Erfüllungsort | 33378 Rheda-Wiedenbrueck |
| zentrale-vergabestelle@rh-wd.de Freischalten | |
| Telefon | +49 5242963-279 Freischalten |
| Website | www.vergabe.rib.de Freischalten |
| Bekanntmachung | 110 KB | |
| Formblatt | 196 KB | |
| Formblatt | 82 KB | |
| Vertrag | 60 KB | |
| Sonstige | 739 KB | |
| Sonstige | 636 KB | |
| Sonstige | 25 KB | |
| Sonstige | 959 KB |
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Muster-Leistungsverzeichnisse ansehen Vergabe-Archiv durchsuchenDer Auftragnehmer übernimmt für den Zeitraum 01.01.2027 bis 31.12.2027 die Funktion des externen Datenschutzbeauftragten beim kommunalen Eigenbetrieb Abwasser (EAW) der Stadt Rheda-Wiedenbrück. Der EAW beschäftigt ca. 47 Personen. Der Leistungskern besteht in der gesetzlichen Wahrnehmung der DSB-Funktion, abgerechnet als Monatspauschale. Daneben umfasst die Leistung laufende Datenschutzberatung, vier quartalsweise Vor-Ort-Termine sowie eine Quartalsberichterstattung.
Ergänzend können auf gesonderte Beauftragung weitere Datenschutzberatungsleistungen erbracht werden, die kalkulatorisch im Angebot hinterlegt, aber nicht verbindlich abzunehmen sind. Der Einsatzort ist Rheda-Wiedenbrück (Ringstraße 16-20). Der Auftragnehmer muss sowohl einen namentlich benannten DSB als auch eine namentlich benannte fachlich geeignete Vertretung vorhalten.
Die Vertragslaufzeit umfasst den Zeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2027. Das Vergütungsmodell sieht eine Monatspauschale für die Kerntätigkeit (gesetzliche DSB-Funktion) vor; Zusatzleistungen werden gesondert beauftragt und vergütet. Die kalkulatorisch angesetzten Stunden für Zusatzleistungen begründen keine Abnahmeverpflichtung. Zahlungsbedingungen richten sich nach der VOL/B. Bei Verstößen gegen Tariftreue- und Mindestlohnvorgaben ist eine Vertragsstrafe von 1 % des Auftragswertes, bei mehreren Verstößen bis zu 5 % des Auftragswertes vorgesehen.
Zusätzlich ist in diesen Fällen eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist möglich. Sicherheiten werden nicht verlangt.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform www.vergabe.rib.de zum Download bereit. Kommunikation erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform. Die Angebotsfrist endet am 12.11.2026 um 09:30 Uhr. Die Bindefrist läuft bis zum 11.12.2026. Die Leistungsausführung soll am 01.01.2027 beginnen und am 31.12.2027 enden. Ein geplanter Zuschlagstermin ist in den Unterlagen nicht ausdrücklich genannt.
Aus den Original-Unterlagen dieses Verfahrens gewonnen.
Die öffentliche Ausschreibung ist das nationale Gegenstück zum offenen Verfahren: unbeschränkter Bieterkreis, keine vorgeschaltete Eignungsprüfung, Angebote werden direkt eingereicht.
Die Bekanntmachung stammt aus einer Quelle, die nationale und EU-weite Verfahren gemeinsam führt. Ob ober- oder unterschwellig vergeben wurde, steht in der Bekanntmachung selbst und in den Vergabeunterlagen des Verfahrens.
Für eine eigene Beschaffung lässt sich aus diesem Verfahren mehr ableiten als der Gegenstand: wie der Auftraggeber die Leistung beschrieben und gegliedert hat, welche Eignungsnachweise er verlangt, wie er Preis und Qualität gewichtet und welche Vertragsbedingungen er beilegt. Genau diese Unterlagen liegen im Vergabe-Archiv vollständig vor, auch nachdem das Verfahren auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde.
Stadtverwaltung Rheda-Wiedenbrueck ist der öffentliche Auftraggeber dieser Ausschreibung mit Erfüllungsort 33378 Rheda-Wiedenbrueck.
Der Auftragnehmer übernimmt für den Zeitraum 01.01.2027 bis 31.12.2027 die Funktion des externen Datenschutzbeauftragten beim kommunalen Eigenbetrieb Abwasser (EAW) der Stadt Rheda-Wiedenbrück. Der EAW beschäftigt ca. 47 Personen. Der Leistungskern besteht in der gesetzlichen Wahrnehmung der DSB-Funktion, abgerechnet als Monatspauschale. Daneben umfasst die Leistung laufende Datenschutzberatung, vier quartalsweise Vor-Ort-Termine sowie eine Quartalsberichterstattung. Ergänzend können auf gesonderte Beauftragung weitere Datenschutzberatungsleistungen erbracht werden, die kalkulatorisch im Angebot hinterlegt, aber nicht verbindlich abzunehmen sind.
Die Angebotsfrist läuft bis zum 12.11.2026.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform www.vergabe.rib.de zum Download bereit. Kommunikation erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform. Die Angebotsfrist endet am 12.11.2026 um 09:30 Uhr. Die Bindefrist läuft bis zum 11.12.2026. Die Leistungsausführung soll am 01.01.2027 beginnen und am 31.12.2027 enden. Ein geplanter Zuschlagstermin ist in den Unterlagen nicht ausdrücklich genannt.
Der eingesetzte Datenschutzbeauftragte muss die erforderliche berufliche Qualifikation und das Fachwissen gemäß Art. 37 Abs. 5 DSGVO nachweisen. Der Datenschutzbeauftragte muss über vertiefte Kenntnisse der DSGVO und des DSG NRW verfügen. Der Datenschutzbeauftragte muss Kenntnisse der Informations- und IT-Sicherheit besitzen. Der Datenschutzbeauftragte muss praktische Erfahrung als DSB mindestens einer öffentlichen Stelle, kommunalen Einrichtung oder eines kommunalen Unternehmens innerhalb der letzten fünf Jahre vorweisen. Die benannte Vertretung muss dieselben Qualifikationsanforderungen (B.1 bis B.4) wie der Datenschutzbeauftragte erfüllen.
Die Vertragslaufzeit umfasst den Zeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2027. Das Vergütungsmodell sieht eine Monatspauschale für die Kerntätigkeit (gesetzliche DSB-Funktion) vor; Zusatzleistungen werden gesondert beauftragt und vergütet. Die kalkulatorisch angesetzten Stunden für Zusatzleistungen begründen keine Abnahmeverpflichtung. Zahlungsbedingungen richten sich nach der VOL/B. Bei Verstößen gegen Tariftreue- und Mindestlohnvorgaben ist eine Vertragsstrafe von 1 % des Auftragswertes, bei mehreren Verstößen bis zu 5 % des Auftragswertes vorgesehen. Zusätzlich ist in diesen Fällen eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist möglich.
Aus den Unterlagen haben wir 14 Eignungskriterien und 1 Zuschlagskriterium herausgezogen, darunter: DSB: erforderliche berufliche Qualifikation und Fachwissen gemäß Art. 37 Abs. 5 DSGVO.
Alle Dokumente dieses Verfahrens liegen im Vergabe-Archiv und lassen sich als ZIP herunterladen, auch nachdem die Ausschreibung auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde. Enthalten sind je nach Verfahren Leistungsverzeichnis, Bewerbungsbedingungen, Vertragsbedingungen und die auszufüllenden Formulare.
Die vollständigen Vergabeunterlagen stehen Vergabe-Archiv Nutzern zur Verfügung. Die Registrierung ist kostenlos. Der Download läuft anschließend über Ihr Guthaben im Vergabe-Archiv, wie gewohnt.