Beschafft werden vorbereitende Elektroarbeiten im Rahmen der Sanierung der Schlammentwässerung auf der Kläranlage Rheine Nord. Dies umfasst insbesondere EMSR-Technik, Schalttechnik, Kabel- und Leitungsarbeiten sowie Demontage- und Montagearbeiten im Bestand zur Herstellung eines Provisoriums. Die Arbeiten sind Bestandteil der Ausschreibung 2 (Ausschreibung A2) des Gesamtprojekts.
| Reichweite | national/EU (oeVergabe) |
| Vergabeart | Öffentliche Ausschreibung |
| Kategorie | Sonstige |
| Erfüllungsort | 48432 Rheine |
| Website | https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y6UDY61S5RAV Freischalten |
| Verfahrensunterlage | 34 KB | |
| Formblatt | 79 KB | |
| Sonstige | 44 KB | |
| Sonstige | 46 KB | |
| Sonstige | 48 KB | |
| Sonstige | 854 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 427 KB | |
| Vertrag | 67 KB | |
| Vertrag | 76 KB | |
| Vertrag | 195 KB | |
| Sonstige | 2.1 MB | |
| Sonstige | 294 KB | |
| Formblatt | 30 KB | |
| Sonstige | 198 KB | |
| Sonstige | 74 KB | |
| Formblatt | 45 KB | |
| Sonstige | 42 KB |
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Muster-Leistungsverzeichnisse ansehen Vergabe-Archiv durchsuchenDer Auftragnehmer hat vorbereitende Elektroarbeiten zur Herstellung eines Provisoriums für die Schlammentwässerung auf der Kläranlage Rheine Nord auszuführen. Die Leistungen umfassen Arbeiten im Bestand (Demontagen, Anpassungen) sowie die Installation von EMSR-Technik, Schalttechnik, Kabeln und Leitungen. Die Kläranlage mit einer Ausbaugröße von 253.000 EW bleibt während der Bauausführung in Betrieb, worauf bei Arbeitsablauf und Unfallsicherung besonders zu achten ist.
Alle erforderlichen Materialien, Geräte, Gerüste und Anfahrtskosten sind in den Einheitspreisen zu kalkulieren; eine bauseitige Hilfestellung erfolgt nicht. Baustrom wird vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt, der Baustromunterverteiler ist Sache des Auftragnehmers. Abbruch- und Abfallmaterial wird Eigentum des Auftragnehmers und ist ordnungsgemäß zu entsorgen. Die erbrachten Leistungen sind wöchentlich in Form schriftlicher und prüffähiger Aufmaße der Bauleitung vorzulegen.
Die Ausführung erfolgt in Abstimmung mit der Bauleitung und weiteren Gewerken.
Der Vertrag wird auf Basis von Einheitspreisen nach VOB/B geschlossen. Ausführungsbeginn ist der 18.01.2027, die abnahmereife Fertigstellung ist bis zum 24.03.2027 zu erreichen; beide Fristen sind als Vertragsfristen vereinbart. Bei Verzug beträgt die Vertragsstrafe 0,2 Prozent der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) je Werktag, gesamthaft begrenzt auf 5,0 Prozent der Auftragssumme.
Sofern die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro (netto) beträgt, ist eine Vertragserfüllungssicherheit in Höhe von 5 Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten; andernfalls wird darauf verzichtet. Für Mängelansprüche beträgt die Sicherheit 3 Prozent der vorläufigen Abrechnungssumme. Bürgschaften sind auf den Formblättern des Auftraggebers zu stellen.
Der Auftraggeber behält sich vor, das Angebot nachzuverhandeln.
Die Angebotsfrist endet am 10.11.2026 um 10:00 Uhr; Angebote sind elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen. Die Bindefrist endet am 09.12.2026. Der Ausführungsbeginn ist auf den 18.01.2027 festgesetzt, die Fertigstellung soll bis zum 24.03.2027 erfolgen. Die Kommunikation im Verfahren erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform.
Aus den Original-Unterlagen dieses Verfahrens gewonnen.
Die öffentliche Ausschreibung ist das nationale Gegenstück zum offenen Verfahren: unbeschränkter Bieterkreis, keine vorgeschaltete Eignungsprüfung, Angebote werden direkt eingereicht.
Die Bekanntmachung stammt aus einer Quelle, die nationale und EU-weite Verfahren gemeinsam führt. Ob ober- oder unterschwellig vergeben wurde, steht in der Bekanntmachung selbst und in den Vergabeunterlagen des Verfahrens.
Für eine eigene Beschaffung lässt sich aus diesem Verfahren mehr ableiten als der Gegenstand: wie der Auftraggeber die Leistung beschrieben und gegliedert hat, welche Eignungsnachweise er verlangt, wie er Preis und Qualität gewichtet und welche Vertragsbedingungen er beilegt. Genau diese Unterlagen liegen im Vergabe-Archiv vollständig vor, auch nachdem das Verfahren auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde.
Technische Betriebe Rheine ist der öffentliche Auftraggeber dieser Ausschreibung mit Erfüllungsort 48432 Rheine.
Der Auftragnehmer hat vorbereitende Elektroarbeiten zur Herstellung eines Provisoriums für die Schlammentwässerung auf der Kläranlage Rheine Nord auszuführen. Die Leistungen umfassen Arbeiten im Bestand (Demontagen, Anpassungen) sowie die Installation von EMSR-Technik, Schalttechnik, Kabeln und Leitungen. Die Kläranlage mit einer Ausbaugröße von 253.000 EW bleibt während der Bauausführung in Betrieb, worauf bei Arbeitsablauf und Unfallsicherung besonders zu achten ist. Alle erforderlichen Materialien, Geräte, Gerüste und Anfahrtskosten sind in den Einheitspreisen zu kalkulieren; eine bauseitige Hilfestellung erfolgt nicht.
Die Angebotsfrist läuft bis zum 10.11.2026.
Die Angebotsfrist endet am 10.11.2026 um 10:00 Uhr; Angebote sind elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen. Die Bindefrist endet am 09.12.2026. Der Ausführungsbeginn ist auf den 18.01.2027 festgesetzt, die Fertigstellung soll bis zum 24.03.2027 erfolgen. Die Kommunikation im Verfahren erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform.
Für alle Demontage-, Montage- und Aufmaßarbeiten sind mindestens zwei Monteure einzusetzen. Die Arbeiten dürfen nur während der Betriebsbesetzung der Kläranlage durchgeführt werden (Mo.-Do. 7-16 Uhr, Fr. 7-12 Uhr). Der Kläranlagenbetrieb muss ungehindert aufrechterhalten werden. Planungsunterlagen sind vor Beginn der Arbeiten auf Übereinstimmung mit den örtlichen Gegebenheiten zu prüfen; Fehler sind der Bauleitung umgehend anzuzeigen. Erbrachte Leistungen sind wöchentlich in schriftlichen und prüffähigen Aufmaßen der Bauleitung vorzulegen. Anfallende Anfahrts-, Abfahrts- und Übernachtungskosten sind einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Der Vertrag wird auf Basis von Einheitspreisen nach VOB/B geschlossen. Ausführungsbeginn ist der 18.01.2027, die abnahmereife Fertigstellung ist bis zum 24.03.2027 zu erreichen; beide Fristen sind als Vertragsfristen vereinbart. Bei Verzug beträgt die Vertragsstrafe 0,2 Prozent der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) je Werktag, gesamthaft begrenzt auf 5,0 Prozent der Auftragssumme. Sofern die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro (netto) beträgt, ist eine Vertragserfüllungssicherheit in Höhe von 5 Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten; andernfalls wird darauf verzichtet. Für Mängelansprüche beträgt die Sicherheit 3 Prozent der vorläufigen Abrechnungssumme.
Aus den Unterlagen haben wir 5 Eignungskriterien und 1 Zuschlagskriterium herausgezogen, darunter: Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Alle Dokumente dieses Verfahrens liegen im Vergabe-Archiv und lassen sich als ZIP herunterladen, auch nachdem die Ausschreibung auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde. Enthalten sind je nach Verfahren Leistungsverzeichnis, Bewerbungsbedingungen, Vertragsbedingungen und die auszufüllenden Formulare.
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