Das Umweltbundesamt beschafft Emissionsminderungsgutschriften nach Artikel 6 Absatz 4 des Übereinkommens von Paris (Paris Agreement Crediting Mechanism) aus besonders qualifizierten Klimaschutzprojekten. Die Gutschriften dienen der Treibhausgaskompensation von Dienstreisen und -fahrten sowie Veranstaltungen der Bundesregierung und der Bundesverwaltung sowie weiterer Vorhaben in der öffentlichen Verwaltung für das Jahr 2025. Es sollen bis zu 1.101.743 Minderungsgutschriften erworben werden.
| Reichweite | national/EU (oeVergabe) |
| Vergabeart | Öffentliche Ausschreibung |
| Kategorie | Sonstige |
| Erfüllungsort | Dessau-Roßlau |
| Noreen.Kaeschner@uba.de Freischalten | |
| Telefon | +49(0)340 2103-3804 Freischalten |
| Website | https://www.evergabe-online.info/ Freischalten |
| Verfahrensunterlage | 65 KB | |
| Verfahrensunterlage | 112 KB | |
| Formblatt | 129 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 289 KB | |
| Vertrag | 242 KB | |
| Sonstige | 218 KB | |
| Sonstige | 490 KB | |
| Sonstige | 162 KB | |
| Sonstige | 192 KB | |
| Formblatt | 2.5 MB | |
| Sonstige | 1.1 MB |
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Muster-Leistungsverzeichnisse ansehen Vergabe-Archiv durchsuchenDas Umweltbundesamt beschafft Emissionsminderungsgutschriften nach Artikel 6 Absatz 4 des Übereinkommens von Paris für elf verschiedene Vorhaben der Bundesverwaltung. Die Gesamtmenge beläuft sich auf bis zu 1.101.743 Gutschriften, wobei kein Anspruch auf eine bestimmte Abnahmemenge besteht. Den größten Anteil bildet die Klimaneutralisierung von Dienstreisen und -fahrten der Bundesregierung und der Bundesverwaltung einschließlich Veranstaltungen des Bundes mit 1.038.213 Gutschriften.
Weitere Vorhaben betreffen u. a. das Auswärtige Amt (23.622), das Umweltbundesamt (11.677), die Deutsche Bundesbank (14.557) sowie den Deutschen Bundestag (4.430). Pro Projekt werden mindestens 1.000 bzw. 5.000 und maximal 80.000 Zertifikate erworben; die Abgabe von Angeboten für mehrere Projekte ist ausdrücklich zugelassen. Die Gutschriften müssen sich auf realisierte Emissionsminderungen nach dem 31.12.2020 beziehen und vom Gastgeberstaat für die internationale Nutzung autorisiert sein, einschließlich eines Corresponding Adjustment.
Nach Zuschlagserteilung sind die Gutschriften unmittelbar nach Ausschüttung, spätestens bis 31.12.2028, zu löschen.
Der Vertrag kommt mit der Annahme (Zuschlag) des Angebots zustande; ein gesonderter schriftlicher Vertrag wird nicht unterzeichnet. Die Vergütung erfolgt als Festpreis pro Gutschrift (Marktpreis gemäß § 4 VO PR 30/53); Vorauszahlungen werden nicht gewährt. Zahlungen erfolgen bargeldlos binnen 30 Tagen nach Fälligkeit gegen Vorlage einer E-Rechnung über die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform.
Die Rechnungsstellung ist pro Projekt separat vorzunehmen und hat bis spätestens 27. November 2026 zu erfolgen. Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Zuschlagserteilung und endet spätestens mit der Löschung der Gutschriften und der Schlusszahlung, längstens zum 31.12.2028. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Preisbildung durch die zuständige Preisprüfstelle prüfen zu lassen; bei festgestellter Überzahlung ist der Differenzbetrag herauszugeben und ab Feststellung des Prüfergebnisses mit 6 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
Die Angebotsaufforderung wurde am 7. Oktober 2026 versandt. Bieterfragen konnten bis zum 27. Oktober 2026 über die e-Vergabeplattform gestellt werden. Angebote sind ausschließlich elektronisch über den Angebotsassistenten der e-Vergabeplattform des Bundes einzureichen; die Angebotsfrist endet am 3. November 2026 um 11 Uhr. Die Bindefrist läuft bis zum 20. November 2026. Die Leistungserbringung (Löschung der Gutschriften) hat spätestens bis zum 31.
Dezember 2028 zu erfolgen.
Aus den Original-Unterlagen dieses Verfahrens gewonnen.
Die öffentliche Ausschreibung ist das nationale Gegenstück zum offenen Verfahren: unbeschränkter Bieterkreis, keine vorgeschaltete Eignungsprüfung, Angebote werden direkt eingereicht.
Die Bekanntmachung stammt aus einer Quelle, die nationale und EU-weite Verfahren gemeinsam führt. Ob ober- oder unterschwellig vergeben wurde, steht in der Bekanntmachung selbst und in den Vergabeunterlagen des Verfahrens.
Für eine eigene Beschaffung lässt sich aus diesem Verfahren mehr ableiten als der Gegenstand: wie der Auftraggeber die Leistung beschrieben und gegliedert hat, welche Eignungsnachweise er verlangt, wie er Preis und Qualität gewichtet und welche Vertragsbedingungen er beilegt. Genau diese Unterlagen liegen im Vergabe-Archiv vollständig vor, auch nachdem das Verfahren auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde.
Umweltbundesamt, Z 1.5, Zentrale Vergabestelle ist der öffentliche Auftraggeber dieser Ausschreibung mit Erfüllungsort Dessau-Roßlau.
Das Umweltbundesamt beschafft Emissionsminderungsgutschriften nach Artikel 6 Absatz 4 des Übereinkommens von Paris für elf verschiedene Vorhaben der Bundesverwaltung. Die Gesamtmenge beläuft sich auf bis zu 1.101.743 Gutschriften, wobei kein Anspruch auf eine bestimmte Abnahmemenge besteht. Den größten Anteil bildet die Klimaneutralisierung von Dienstreisen und -fahrten der Bundesregierung und der Bundesverwaltung einschließlich Veranstaltungen des Bundes mit 1.038.213 Gutschriften. Weitere Vorhaben betreffen u. a. das Auswärtige Amt (23.622), das Umweltbundesamt (11.677), die Deutsche Bundesbank (14.557) sowie den Deutschen Bundestag (4.430). Pro Projekt werden mindestens 1.000 bzw.
Die Angebotsfrist läuft bis zum 03.11.2026.
Die Angebotsaufforderung wurde am 7. Oktober 2026 versandt. Bieterfragen konnten bis zum 27. Oktober 2026 über die e-Vergabeplattform gestellt werden. Angebote sind ausschließlich elektronisch über den Angebotsassistenten der e-Vergabeplattform des Bundes einzureichen; die Angebotsfrist endet am 3. November 2026 um 11 Uhr. Die Bindefrist läuft bis zum 20. November 2026. Die Leistungserbringung (Löschung der Gutschriften) hat spätestens bis zum 31. Dezember 2028 zu erfolgen.
Gutschriften müssen nach Artikel 6 Absatz 4 des Übereinkommens von Paris im Paris Agreement Crediting Mechanism registriert sein. Der Gastgeberstaat muss die Gutschriften für die internationale Nutzung autorisiert haben und ein Corresponding Adjustment vornehmen. Die Gutschriften müssen sich auf realisierte Emissionsminderungen nach dem 31.12.2020 beziehen. Alternativ können verifizierte Emissionsminderungen aus CDM-registrierten Projekten angeboten werden, sofern die Überführung in den PACM in einem fortgeschrittenen und nachvollziehbar belegten Stadium ist. Pro Projekt sind mindestens 1.000 bzw. 5.000 und maximal 80.000 Zertifikate anzubieten.
Der Vertrag kommt mit der Annahme (Zuschlag) des Angebots zustande; ein gesonderter schriftlicher Vertrag wird nicht unterzeichnet. Die Vergütung erfolgt als Festpreis pro Gutschrift (Marktpreis gemäß § 4 VO PR 30/53); Vorauszahlungen werden nicht gewährt. Zahlungen erfolgen bargeldlos binnen 30 Tagen nach Fälligkeit gegen Vorlage einer E-Rechnung über die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform. Die Rechnungsstellung ist pro Projekt separat vorzunehmen und hat bis spätestens 27. November 2026 zu erfolgen. Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Zuschlagserteilung und endet spätestens mit der Löschung der Gutschriften und der Schlusszahlung, längstens zum 31.12.2028.
Aus den Unterlagen haben wir 6 Eignungskriterien und 3 Zuschlagskriterien herausgezogen, darunter: Keine Zahlungsunfähigkeit, kein laufendes oder beantragtes Insolvenzverfahren, keine Liquidation, Tätigkeit nicht eingestellt.
Alle Dokumente dieses Verfahrens liegen im Vergabe-Archiv und lassen sich als ZIP herunterladen, auch nachdem die Ausschreibung auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde. Enthalten sind je nach Verfahren Leistungsverzeichnis, Bewerbungsbedingungen, Vertragsbedingungen und die auszufüllenden Formulare.
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