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Öffentliche Ausschreibung Frist läuft bis 03.11.2026

Erwerb von Emissionsminderungsgutschriften nach den Regeln zu Artikel 6, Par. 4 ÜvP (Kompensation für das Jahr 2025)

Auftraggeber
Umweltbundesamt, Z 1.5, Zentrale Vergabestelle
Erfüllungsort
Dessau-Roßlau
Art
Sonstige
Veröffentlicht
07.10.2026
Angebotsfrist
03.11.2026
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Zeitplan

Veröffentlichung
07.10.2026
Angebotsfrist
03.11.2026 · läuft
Verfahren
Öffentliche Ausschreibung
Vergabe
offen

Ausschreibung

Reichweitenational/EU (oeVergabe)
VergabeartÖffentliche Ausschreibung
KategorieSonstige
ErfüllungsortDessau-Roßlau
E-MailNoreen.Kaeschner@uba.de Freischalten
Telefon+49(0)340 2103-3804 Freischalten
Websitehttps://www.evergabe-online.info/ Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien 6 Eignungskriterien · 3 Zuschlagskriterien

Eignungskriterien
  • Keine Zahlungsunfähigkeit, kein laufendes oder beantragtes Insolvenzverfahren, keine Liquidation, Tätigkeit nicht eingestellt
    Berufsausübung · Eigenerklärung
  • Keine schweren beruflichen Verfehlungen, keine rechtskräftigen Verurteilungen nach den genannten Strafvorschriften (u. a. §§ 129, 261, 263, 299 StGB)
    Berufsausübung · Eigenerklärung
Zuschlagskriterien
  • Wirtschaftlichstes Angebot auf Basis des Qualitäts-Preis-Verhältnisses
  • Qualität des Angebots (Punktevergabe einfach und ausführlich gemäß Leistungsbeschreibung Abschnitte 3.1.1 und 3.1.2)
  • Kein Verstoß gegen umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
    Berufsausübung · Eigenerklärung
  • Ordnungsgemäße Entrichtung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen
    Berufsausübung · Eigenerklärung
  • Keine Eigenschaft als russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Person sowie keine Beteiligung solcher Unternehmen als Unterauftragnehmende, Eignungsleihende oder Lieferanten (soweit mehr als 10 % des Auftragswertes betroffen)
    Berufsausübung · Eigenerklärung
  • Kein unanfechtbar festgestellter Verstoß nach § 13 Absatz 1 Bundestariftreuegesetz, der weniger als drei Jahre zurückliegt
    Berufsausübung · Eigenerklärung
  • Preis (Netto-Angebotssumme pro Gutschrift)
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Besonderheiten dieses Verfahrens

Aus den Original-Unterlagen dieses Verfahrens gewonnen.

Lose 1 Los

LOT-0000
Erwerb von Emissionsminderungsgutschriften nach den Regeln zu Artikel 6, Par. 4 ÜvP (Kompensation für das Jahr 2025)

Vergabeunterlagen 11 Dateien · 5.1 MB

Vergabeunterlagen (Gesamtdokument)
PDF5.1 MB
11 Dateien im Paket: 5 Sonstige, 2 Verfahrensunterlage, 2 Formblatt, 1 Leistungsverzeichnis, 1 Vertrag
Verfahrensunterlage65 KB
Verfahrensunterlage112 KB
Formblatt129 KB
Leistungsverzeichnis289 KB
Vertrag242 KB
Sonstige218 KB
Sonstige490 KB
Sonstige162 KB
Sonstige192 KB
Formblatt2.5 MB
Sonstige1.1 MB
Vollständige Original-Vergabeunterlagen des Auftraggebers.

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Leistungsumfang

Das Umweltbundesamt beschafft Emissionsminderungsgutschriften nach Artikel 6 Absatz 4 des Übereinkommens von Paris für elf verschiedene Vorhaben der Bundesverwaltung. Die Gesamtmenge beläuft sich auf bis zu 1.101.743 Gutschriften, wobei kein Anspruch auf eine bestimmte Abnahmemenge besteht. Den größten Anteil bildet die Klimaneutralisierung von Dienstreisen und -fahrten der Bundesregierung und der Bundesverwaltung einschließlich Veranstaltungen des Bundes mit 1.038.213 Gutschriften.

Weitere Vorhaben betreffen u. a. das Auswärtige Amt (23.622), das Umweltbundesamt (11.677), die Deutsche Bundesbank (14.557) sowie den Deutschen Bundestag (4.430). Pro Projekt werden mindestens 1.000 bzw. 5.000 und maximal 80.000 Zertifikate erworben; die Abgabe von Angeboten für mehrere Projekte ist ausdrücklich zugelassen. Die Gutschriften müssen sich auf realisierte Emissionsminderungen nach dem 31.12.2020 beziehen und vom Gastgeberstaat für die internationale Nutzung autorisiert sein, einschließlich eines Corresponding Adjustment.

Nach Zuschlagserteilung sind die Gutschriften unmittelbar nach Ausschüttung, spätestens bis 31.12.2028, zu löschen.

Anforderungen an die Leistung

Vertrag und Vergütung

Der Vertrag kommt mit der Annahme (Zuschlag) des Angebots zustande; ein gesonderter schriftlicher Vertrag wird nicht unterzeichnet. Die Vergütung erfolgt als Festpreis pro Gutschrift (Marktpreis gemäß § 4 VO PR 30/53); Vorauszahlungen werden nicht gewährt. Zahlungen erfolgen bargeldlos binnen 30 Tagen nach Fälligkeit gegen Vorlage einer E-Rechnung über die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform.

Die Rechnungsstellung ist pro Projekt separat vorzunehmen und hat bis spätestens 27. November 2026 zu erfolgen. Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Zuschlagserteilung und endet spätestens mit der Löschung der Gutschriften und der Schlusszahlung, längstens zum 31.12.2028. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Preisbildung durch die zuständige Preisprüfstelle prüfen zu lassen; bei festgestellter Überzahlung ist der Differenzbetrag herauszugeben und ab Feststellung des Prüfergebnisses mit 6 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

Ablauf des Verfahrens

Die Angebotsaufforderung wurde am 7. Oktober 2026 versandt. Bieterfragen konnten bis zum 27. Oktober 2026 über die e-Vergabeplattform gestellt werden. Angebote sind ausschließlich elektronisch über den Angebotsassistenten der e-Vergabeplattform des Bundes einzureichen; die Angebotsfrist endet am 3. November 2026 um 11 Uhr. Die Bindefrist läuft bis zum 20. November 2026. Die Leistungserbringung (Löschung der Gutschriften) hat spätestens bis zum 31.

Dezember 2028 zu erfolgen.

Anforderungen an die Bieter

Besondere Auflagen des Verfahrens

Aus den Original-Unterlagen dieses Verfahrens gewonnen.

Einordnung des Verfahrens

Öffentliche Ausschreibung

Die öffentliche Ausschreibung ist das nationale Gegenstück zum offenen Verfahren: unbeschränkter Bieterkreis, keine vorgeschaltete Eignungsprüfung, Angebote werden direkt eingereicht.

Reichweite der Bekanntmachung

Die Bekanntmachung stammt aus einer Quelle, die nationale und EU-weite Verfahren gemeinsam führt. Ob ober- oder unterschwellig vergeben wurde, steht in der Bekanntmachung selbst und in den Vergabeunterlagen des Verfahrens.

Was sich übernehmen lässt

Für eine eigene Beschaffung lässt sich aus diesem Verfahren mehr ableiten als der Gegenstand: wie der Auftraggeber die Leistung beschrieben und gegliedert hat, welche Eignungsnachweise er verlangt, wie er Preis und Qualität gewichtet und welche Vertragsbedingungen er beilegt. Genau diese Unterlagen liegen im Vergabe-Archiv vollständig vor, auch nachdem das Verfahren auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde.

Häufige Fragen zu diesem Verfahren

Wer schreibt "Erwerb von Emissionsminderungsgutschriften nach den Regeln zu Artikel 6, Par. 4 ÜvP (Kompe" aus?

Umweltbundesamt, Z 1.5, Zentrale Vergabestelle ist der öffentliche Auftraggeber dieser Ausschreibung mit Erfüllungsort Dessau-Roßlau.

Was wird ausgeschrieben?

Das Umweltbundesamt beschafft Emissionsminderungsgutschriften nach Artikel 6 Absatz 4 des Übereinkommens von Paris für elf verschiedene Vorhaben der Bundesverwaltung. Die Gesamtmenge beläuft sich auf bis zu 1.101.743 Gutschriften, wobei kein Anspruch auf eine bestimmte Abnahmemenge besteht. Den größten Anteil bildet die Klimaneutralisierung von Dienstreisen und -fahrten der Bundesregierung und der Bundesverwaltung einschließlich Veranstaltungen des Bundes mit 1.038.213 Gutschriften. Weitere Vorhaben betreffen u. a. das Auswärtige Amt (23.622), das Umweltbundesamt (11.677), die Deutsche Bundesbank (14.557) sowie den Deutschen Bundestag (4.430). Pro Projekt werden mindestens 1.000 bzw.

Bis wann können Angebote abgegeben werden?

Die Angebotsfrist läuft bis zum 03.11.2026.

Wie läuft das Verfahren ab?

Die Angebotsaufforderung wurde am 7. Oktober 2026 versandt. Bieterfragen konnten bis zum 27. Oktober 2026 über die e-Vergabeplattform gestellt werden. Angebote sind ausschließlich elektronisch über den Angebotsassistenten der e-Vergabeplattform des Bundes einzureichen; die Angebotsfrist endet am 3. November 2026 um 11 Uhr. Die Bindefrist läuft bis zum 20. November 2026. Die Leistungserbringung (Löschung der Gutschriften) hat spätestens bis zum 31. Dezember 2028 zu erfolgen.

Welche Anforderungen stellt der Auftraggeber?

Gutschriften müssen nach Artikel 6 Absatz 4 des Übereinkommens von Paris im Paris Agreement Crediting Mechanism registriert sein. Der Gastgeberstaat muss die Gutschriften für die internationale Nutzung autorisiert haben und ein Corresponding Adjustment vornehmen. Die Gutschriften müssen sich auf realisierte Emissionsminderungen nach dem 31.12.2020 beziehen. Alternativ können verifizierte Emissionsminderungen aus CDM-registrierten Projekten angeboten werden, sofern die Überführung in den PACM in einem fortgeschrittenen und nachvollziehbar belegten Stadium ist. Pro Projekt sind mindestens 1.000 bzw. 5.000 und maximal 80.000 Zertifikate anzubieten.

Was gilt vertraglich?

Der Vertrag kommt mit der Annahme (Zuschlag) des Angebots zustande; ein gesonderter schriftlicher Vertrag wird nicht unterzeichnet. Die Vergütung erfolgt als Festpreis pro Gutschrift (Marktpreis gemäß § 4 VO PR 30/53); Vorauszahlungen werden nicht gewährt. Zahlungen erfolgen bargeldlos binnen 30 Tagen nach Fälligkeit gegen Vorlage einer E-Rechnung über die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform. Die Rechnungsstellung ist pro Projekt separat vorzunehmen und hat bis spätestens 27. November 2026 zu erfolgen. Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Zuschlagserteilung und endet spätestens mit der Löschung der Gutschriften und der Schlusszahlung, längstens zum 31.12.2028.

Welche Kriterien gelten in diesem Verfahren?

Aus den Unterlagen haben wir 6 Eignungskriterien und 3 Zuschlagskriterien herausgezogen, darunter: Keine Zahlungsunfähigkeit, kein laufendes oder beantragtes Insolvenzverfahren, keine Liquidation, Tätigkeit nicht eingestellt.

Wo finde ich die Vergabeunterlagen?

Alle Dokumente dieses Verfahrens liegen im Vergabe-Archiv und lassen sich als ZIP herunterladen, auch nachdem die Ausschreibung auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde. Enthalten sind je nach Verfahren Leistungsverzeichnis, Bewerbungsbedingungen, Vertragsbedingungen und die auszufüllenden Formulare.

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