Die Universitätsstadt Siegen schreibt die maschinelle Ölspurbeseitigung auf befestigten Verkehrsflächen im gesamten Stadtgebiet aus. Es handelt sich um einen Rahmenvertrag für die Reinigung von Straßen, Wegen und Plätzen, die mit Öl, Diesel, Benzin oder anderen wassergefährdenden Stoffen verschmutzt sind. Der Vertrag gilt für Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften.
| Reichweite | national/EU (oeVergabe) |
| Vergabeart | Öffentliche Ausschreibung |
| Kategorie | Sonstige |
| Erfüllungsort | 57078 Siegen |
| vergabestelle@siegen.de Freischalten | |
| Telefon | +49 271/404-3321 Freischalten |
| Website | https://www.vergabe.rib.de Freischalten |
| Verfahrensunterlage | 275 KB | |
| Bekanntmachung | 107 KB | |
| Verfahrensunterlage | 246 KB | |
| Formblatt | 92 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 179 KB | |
| Vertrag | 36 KB | |
| Vertrag | 55 KB | |
| Sonstige | 24 KB | |
| Sonstige | 214 KB | |
| Sonstige | 238 KB | |
| Sonstige | 164 KB |
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Muster-Leistungsverzeichnisse ansehen Vergabe-Archiv durchsuchenDie Leistung umfasst die maschinelle Reinigung von befestigten Verkehrsflächen im gesamten Stadtgebiet Siegen, die mit Öl, Diesel, Benzin, Motoröl, Bremsflüssigkeit oder anderen wassergefährdenden Stoffen verschmutzt sind. Eingesetzt wird auf Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen sowie auf Wegen und Plätzen, innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften. Zur Leistung gehören auch alle erforderlichen Absicherungsmaßnahmen der öffentlichen Verkehrsflächen gemäß RSA zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit.
Der Auftragnehmer muss eine porentiefe Reinigung gewährleisten und die Griffigkeitsanforderungen gemäß DWA-M 715 einhalten. Die aufgenommenen Flüssigkeiten sind fachgerecht zu entsorgen. In den Jahren 2022 bis 2025 wurden je nach Jahr ca. 90 bis 100 Einsätze mit der Stadt Siegen abgerechnet. Der Vertragszeitraum läuft vom 01.12.2026 bis 30.11.2029.
Der Rahmenvertrag läuft vom 01.12.2026 bis 30.11.2029 und endet entweder mit Ablauf der Vertragsdauer oder beim Erreichen der Maximalsumme von 150.000,00 EUR netto. Optionen sind nicht vorgesehen. Die Vergütung erfolgt auf Basis von Einheitspreisen gemäß Leistungsverzeichnis. Die VOL/B wird Vertragsgrundlage. Vertragsstrafen für die Hauptleistung werden nicht vereinbart. Für Verstöße gegen Tariftreue- und Mindestlohnpflichten kann eine Vertragsstrafe von 1 bis 5 Prozent des Auftragswertes verhängt werden.
Der Auftraggeber kann bei Verstößen gegen Tariftreue-, Mindestlohn- oder Kontrollpflichten fristlos kündigen. Rechnungen sind ausschließlich digital als XRechnung oder ZUGFeRD einzureichen.
Das Verfahren wird als offenes Verfahren nach § 75a GO NRW durchgeführt. Bieterfragen können bis zum 15.10.2026 gestellt werden. Die Angebotsfrist endet am 20.10.2026 um 10:00 Uhr. Die Bindefrist endet am 20.11.2026. Der Öffnungstermin ist nicht bieteröffentlich. Die Leistung soll ab dem 01.12.2026 beginnen.
Aus den Original-Unterlagen dieses Verfahrens gewonnen.
Die öffentliche Ausschreibung ist das nationale Gegenstück zum offenen Verfahren: unbeschränkter Bieterkreis, keine vorgeschaltete Eignungsprüfung, Angebote werden direkt eingereicht.
Die Bekanntmachung stammt aus einer Quelle, die nationale und EU-weite Verfahren gemeinsam führt. Ob ober- oder unterschwellig vergeben wurde, steht in der Bekanntmachung selbst und in den Vergabeunterlagen des Verfahrens.
Für eine eigene Beschaffung lässt sich aus diesem Verfahren mehr ableiten als der Gegenstand: wie der Auftraggeber die Leistung beschrieben und gegliedert hat, welche Eignungsnachweise er verlangt, wie er Preis und Qualität gewichtet und welche Vertragsbedingungen er beilegt. Genau diese Unterlagen liegen im Vergabe-Archiv vollständig vor, auch nachdem das Verfahren auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde.
Universitaetsstadt Siegen ist der öffentliche Auftraggeber dieser Ausschreibung mit Erfüllungsort 57078 Siegen.
Die Leistung umfasst die maschinelle Reinigung von befestigten Verkehrsflächen im gesamten Stadtgebiet Siegen, die mit Öl, Diesel, Benzin, Motoröl, Bremsflüssigkeit oder anderen wassergefährdenden Stoffen verschmutzt sind. Eingesetzt wird auf Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen sowie auf Wegen und Plätzen, innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften. Zur Leistung gehören auch alle erforderlichen Absicherungsmaßnahmen der öffentlichen Verkehrsflächen gemäß RSA zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit. Der Auftragnehmer muss eine porentiefe Reinigung gewährleisten und die Griffigkeitsanforderungen gemäß DWA-M 715 einhalten.
Die Angebotsfrist endete am 20.10.2026. Das Verfahren ist damit abgeschlossen, die Unterlagen bleiben als Vorlage für eigene Ausschreibungen nutzbar.
Das Verfahren wird als offenes Verfahren nach § 75a GO NRW durchgeführt. Bieterfragen können bis zum 15.10.2026 gestellt werden. Die Angebotsfrist endet am 20.10.2026 um 10:00 Uhr. Die Bindefrist endet am 20.11.2026. Der Öffnungstermin ist nicht bieteröffentlich. Die Leistung soll ab dem 01.12.2026 beginnen.
Der Fachbetrieb muss einen Einsatz innerhalb von höchstens 45 Minuten nach Alarmierung sicherstellen. Das eingesetzte Personal muss nach MVAS geschult und über Gefahren im Straßenverkehr eingewiesen sein. Das Personal hat Warnkleidung gemäß EN ISO 20471, Klasse 3 zu tragen. Der Auftragnehmer muss mindestens über zwei Reinigungsmaschinen mit entsprechendem Fachpersonal verfügen. Maschinen, Geräte und Reinigungsmittel müssen den Anforderungen des DWA-M 715 (Stand Dez 2017) entsprechen. Die Reinigungsmaschine muss den Anforderungen der RAL-GGVU Leistungsklasse LK 1 und LK M entsprechen.
Der Rahmenvertrag läuft vom 01.12.2026 bis 30.11.2029 und endet entweder mit Ablauf der Vertragsdauer oder beim Erreichen der Maximalsumme von 150.000,00 EUR netto. Optionen sind nicht vorgesehen. Die Vergütung erfolgt auf Basis von Einheitspreisen gemäß Leistungsverzeichnis. Die VOL/B wird Vertragsgrundlage. Vertragsstrafen für die Hauptleistung werden nicht vereinbart. Für Verstöße gegen Tariftreue- und Mindestlohnpflichten kann eine Vertragsstrafe von 1 bis 5 Prozent des Auftragswertes verhängt werden. Der Auftraggeber kann bei Verstößen gegen Tariftreue-, Mindestlohn- oder Kontrollpflichten fristlos kündigen. Rechnungen sind ausschließlich digital als XRechnung oder ZUGFeRD einzureichen.
Aus den Unterlagen haben wir 8 Eignungskriterien und 1 Zuschlagskriterium herausgezogen, darunter: Zulassung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 52 Absatz 1 KrW-/Abfallgesetz.
Alle Dokumente dieses Verfahrens liegen im Vergabe-Archiv und lassen sich als ZIP herunterladen, auch nachdem die Ausschreibung auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde. Enthalten sind je nach Verfahren Leistungsverzeichnis, Bewerbungsbedingungen, Vertragsbedingungen und die auszufüllenden Formulare.
Die vollständigen Vergabeunterlagen stehen Vergabe-Archiv Nutzern zur Verfügung. Die Registrierung ist kostenlos. Der Download läuft anschließend über Ihr Guthaben im Vergabe-Archiv, wie gewohnt.