Die Universitätsstadt Siegen saniert einen Abschnitt der Kölner Straße in der Siegener Innenstadt. Dabei werden die vorhandenen dreiteiligen Betonfertigteile, die als Kombination aus Blindenleitstreifen und Rinne fungieren, durch einteilige Fertigteile ersetzt. Ergänzend werden Pflasterarbeiten in den Angleichungsflächen sowie Nachfugen mit bituminös ummanteltem Fugenmaterial (Ecoprec) auf der gesamten Breite des betreffenden Abschnitts ausgeführt.
| Reichweite | national/EU (oeVergabe) |
| Vergabeart | Offenes Verfahren |
| Kategorie | Sonstige |
| Erfüllungsort | 57078 Siegen |
| vergabestelle@siegen.de Freischalten | |
| Telefon | +49 271/404-3321 Freischalten |
| Website | www.vergabe.rib.de Freischalten |
| Bekanntmachung | 152 KB | |
| Verfahrensunterlage | 283 KB | |
| Verfahrensunterlage | 246 KB | |
| Formblatt | 92 KB | |
| Sonstige | 1.9 MB | |
| Vertrag | 36 KB | |
| Sonstige | 129 KB | |
| Sonstige | 24 KB | |
| Sonstige | 301 KB | |
| Sonstige | 245 KB | |
| Plan | 111 KB |
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Muster-Leistungsverzeichnisse ansehen Vergabe-Archiv durchsuchenDer Auftragnehmer hat in einem definierten Abschnitt der Kölner Straße in der Siegener Innenstadt die vorhandene dreiteilige Rinnenanlage aus Betonfertigteilen auszubauen und durch einteilige Betonfertigteile zu ersetzen, die gleichzeitig als Blindenleitstreifen und Rinne fungieren. Die Bestandselemente umfassen Betonfertigteile in den Maßen 30 x 60 x 13 cm und 50 x 60 x 12 cm. Die neue einteilige Bauweise entspricht dem bereits im oberen Abschnitt der Kölner Straße verbauten System.
Vor der Bestellung der Fertigteile beim Hersteller Gödde-Beton ist eine eigene Vermessung der genauen Strecke durchzuführen, um die erforderliche Anzahl an Geraden- und Kurven-Elementen zu ermitteln; dafür ist eine gesonderte Position im Leistungsverzeichnis vorgesehen. Ergänzend werden Pflasterarbeiten im Betonsteinpflaster (32 x 16 x 12 cm) in den Angleichungsflächen beidseitig der Rinne ausgeführt.
Auf der gesamten Breite der Kölner Straße im betreffenden Abschnitt erfolgen zudem Nachfugen mit bituminös ummanteltem Fugenmaterial (Ecoprec). Die Sanierung erfolgt in gleicher Lage zur vorhandenen Anlage. Da es sich um eine Fußgängerzone handelt, ist die Straße während der gesamten Bauzeit für den Fuß- und Einkaufsverkehr freizuhalten.
Die Vergütung erfolgt auf Basis von Einheitspreisen gemäß VOB/B. Eine Vertragsstrafe für Terminüberschreitung wird nicht vereinbart. Im Bereich der Tariftreue und Mindestarbeitsbedingungen ist bei Verstößen gegen das TVgG NRW eine Vertragsstrafe von einem von Hundert, bei mehreren Verstößen bis zu fünf von Hundert des Auftragswertes vereinbart. Der Auftraggeber kann den Vertrag bei Verstößen gegen die Tariftreue- und Mindestarbeitsbedingungspflichten aus wichtigem Grund fristlos kündigen.
Optionen sind nicht vorgesehen. Verhandlungen sind nicht vorgesehen.
Die Bekanntmachung datiert auf den 12.10.2026. Bieterfragen können bis zum 28.10.2026 eingereicht werden; nach diesem Datum eingehende Fragen werden nur beantwortet, soweit dies geboten ist. Die Angebotsfrist endet am 03.11.2026 um 10:30 Uhr; der Öffnungstermin findet ebenfalls am 03.11.2026 um 10:30 Uhr statt und ist nicht bieteröffentlich. Die Bindefrist endet am 03.12.2026. Die Ausführung ist für den Zeitraum 11.01.2027 bis 31.04.2027 vorgesehen.
Aus den Original-Unterlagen dieses Verfahrens gewonnen.
Beim offenen Verfahren fordert der Auftraggeber eine unbeschränkte Zahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auf. Eine vorgeschaltete Eignungsprüfung gibt es nicht, Eignung und Angebot werden in einem Schritt eingereicht und geprüft.
Die Bekanntmachung stammt aus einer Quelle, die nationale und EU-weite Verfahren gemeinsam führt. Ob ober- oder unterschwellig vergeben wurde, steht in der Bekanntmachung selbst und in den Vergabeunterlagen des Verfahrens.
Für eine eigene Beschaffung lässt sich aus diesem Verfahren mehr ableiten als der Gegenstand: wie der Auftraggeber die Leistung beschrieben und gegliedert hat, welche Eignungsnachweise er verlangt, wie er Preis und Qualität gewichtet und welche Vertragsbedingungen er beilegt. Genau diese Unterlagen liegen im Vergabe-Archiv vollständig vor, auch nachdem das Verfahren auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde.
Universitaetsstadt Siegen ist der öffentliche Auftraggeber dieser Ausschreibung mit Erfüllungsort 57078 Siegen.
Der Auftragnehmer hat in einem definierten Abschnitt der Kölner Straße in der Siegener Innenstadt die vorhandene dreiteilige Rinnenanlage aus Betonfertigteilen auszubauen und durch einteilige Betonfertigteile zu ersetzen, die gleichzeitig als Blindenleitstreifen und Rinne fungieren. Die Bestandselemente umfassen Betonfertigteile in den Maßen 30 x 60 x 13 cm und 50 x 60 x 12 cm. Die neue einteilige Bauweise entspricht dem bereits im oberen Abschnitt der Kölner Straße verbauten System.
Die Angebotsfrist läuft bis zum 03.11.2026.
Die Bekanntmachung datiert auf den 12.10.2026. Bieterfragen können bis zum 28.10.2026 eingereicht werden; nach diesem Datum eingehende Fragen werden nur beantwortet, soweit dies geboten ist. Die Angebotsfrist endet am 03.11.2026 um 10:30 Uhr; der Öffnungstermin findet ebenfalls am 03.11.2026 um 10:30 Uhr statt und ist nicht bieteröffentlich. Die Bindefrist endet am 03.12.2026. Die Ausführung ist für den Zeitraum 11.01.2027 bis 31.04.2027 vorgesehen.
Die Rinnenanlage ist in gleicher Lage zur vorhandenen Anlage herzustellen. Die Fertigteile sind als einteilige Elemente auszuführen, die gleichzeitig als Blindenleitstreifen und Rinne fungieren. Vor der Bestellung der Fertigteile ist eine eigene Vermessung der Strecke anzufertigen, um die genaue Anzahl an Geraden- und Kurven-Elementen zu ermitteln. Die Fugen auf der gesamten Breite der Kölner Straße im betreffenden Abschnitt sind mit bituminös ummanteltem Fugenmaterial (Ecoprec) nachzufugen. Die Fußgängerzone ist während der gesamten Bauzeit für den Fuß- und Einkaufsverkehr freizuhalten. Die Reinigung der im Umfeld genutzten Straßen ist in die Einheitspreise einzurechnen.
Die Vergütung erfolgt auf Basis von Einheitspreisen gemäß VOB/B. Eine Vertragsstrafe für Terminüberschreitung wird nicht vereinbart. Im Bereich der Tariftreue und Mindestarbeitsbedingungen ist bei Verstößen gegen das TVgG NRW eine Vertragsstrafe von einem von Hundert, bei mehreren Verstößen bis zu fünf von Hundert des Auftragswertes vereinbart. Der Auftraggeber kann den Vertrag bei Verstößen gegen die Tariftreue- und Mindestarbeitsbedingungspflichten aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Optionen sind nicht vorgesehen. Verhandlungen sind nicht vorgesehen.
Aus den Unterlagen haben wir 5 Eignungskriterien und 1 Zuschlagskriterium herausgezogen, darunter: Eintragung in der Handwerksrolle oder Industrie- und Handelskammer.
Alle Dokumente dieses Verfahrens liegen im Vergabe-Archiv und lassen sich als ZIP herunterladen, auch nachdem die Ausschreibung auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde. Enthalten sind je nach Verfahren Leistungsverzeichnis, Bewerbungsbedingungen, Vertragsbedingungen und die auszufüllenden Formulare.
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