Aus der Praxis

Häufige Fragen zu IT-Vergaben

Die Fragen, die uns in der täglichen Beratung am häufigsten begegnen, beantwortet aus der Erfahrung von Hunderten von IT-Ausschreibungsprojekten.

Zuletzt aktualisiert: Mai 2026


muster-leistungsverzeichnisse

Ein Muster-LV (muster-leistungsverzeichnisse) ist eine fertige, vergabekonforme LV-Vorlage für eine spezifische IT-Beschaffungsart. Das Ziel ist nicht, bei null zu starten, sondern eine bewährte Best-Practice-Vorlage als Grundlage zu nutzen, die bereits in echten Vergaben eingesetzt wurde.

Die Vorlagen von IT-LV enthalten strukturierte Leistungspositionen, messbare A- und B-Kriterien, Nachweispflichten und Eignungsanforderungen, abgestimmt auf die technischen und rechtlichen Anforderungen öffentlicher IT-Vergaben. Anpassen statt neu erfinden: das spart erfahrungsgemäß drei bis fünf Arbeitstage gegenüber einer Neuentwicklung.

Aktuell sind 17+ Vorlagen verfügbar, darunter: EDR (Endpoint Detection & Response), SIEM, SOC (Security Operations Center), NDR (Network Detection & Response), NGFW (Next Generation Firewall), MFA, IAM (Identity & Access Management), PAM (Privileged Access Management), ISMS und SAP. Das Portfolio wird laufend erweitert.

Alle Vorlagen ansehen →

Jedes Muster-LV umfasst:

  • Leistungspositionen: vollständige technische Mindestanforderungen für die jeweilige Beschaffungsart
  • A-Kriterien: Ausschlusskriterien bei Nicht-Erfüllung, vergaberechtskonform formuliert
  • B-Kriterien: gewichtete Wertungskriterien für die Angebotsbewertung
  • Eignungsanforderungen: Referenzen, Zertifizierungen, Mindestkapazitäten
  • Nachweispflichten und Anpassungshinweise: was zu ändern ist und was direkt übernommen werden kann

Die Vorlagen werden im Word-Format geliefert und sind unmittelbar bearbeitbar.

Die Muster-LVs von IT-LV sind praxiserprobte Vorlagen, die bereits in zahlreichen Vergaben als Ausgangspunkt gedient haben. Sie decken die typischen Anforderungen einer Beschaffungsart vollständig ab. Für die direkte Verwendung sind in der Regel zwei Dinge anzupassen: das konkrete Mengengerüst (Anzahl Endgeräte, Nutzer, Standorte) und spezifische Integrations- oder Schnittstellenanforderungen Ihrer bestehenden IT-Landschaft.

Den strukturellen Teil, also Leistungspositionen, technische Mindestanforderungen, Bewertungskriterien und Nachweispflichten, können Sie in aller Regel direkt übernehmen. Das spart erfahrungsgemäß drei bis fünf Arbeitstage gegenüber einer Neuentwicklung.

Vergabe-Archiv

Das Vergabe-Archiv ist eine Datenbank mit über 100.000 realen IT-Ausschreibungsunterlagen aus abgeschlossenen öffentlichen Vergabeverfahren, ab Vergabejahr 2020. Enthalten sind Leistungsverzeichnisse, Leistungsbeschreibungen, Preisblätter und Bewertungsmatrizen aus öffentlichen Vergabeplattformen.

Der Zugang erfolgt über ein monatliches Abonnement ab 135 EUR zzgl. MwSt. Die Unterlagen sind direkt durchsuchbar nach Thema, Jahr und Auftraggeber.

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Das Archiv enthält reale Vergabeunterlagen aus abgeschlossenen IT-Ausschreibungen: Leistungsverzeichnisse, Leistungsbeschreibungen, Preisblätter, Bewertungsmatrizen und Eignungsnachweise. Die Unterlagen stammen aus öffentlichen Vergabeplattformen und sind direkt durchsuchbar nach Thema, Jahr und Auftraggeber.

Wer verstehen will, wie andere Stellen eine vergleichbare Beschaffung formuliert haben, findet hier das breiteste verfügbare Referenzkorpus für IT-Ausschreibungen im öffentlichen Sektor.

Das Archiv richtet sich an zwei Zielgruppen: Auftraggeber, die reale Vergleichsunterlagen für eine laufende Ausschreibung suchen, und Bieter oder Berater, die typische Anforderungsprofile und Vergabepraktiken analysieren wollen.

Wer ein Angebot schreiben muss, sieht im Archiv, wie vergleichbare Auftraggeber ihre Anforderungen bisher formuliert haben. Wer ausschreibt, findet Orientierung daran, was in der Praxis funktioniert hat.

Vergaberechtliche Grundlagen

Maßgeblich sind die Auftragswert-Schwellenwerte:

EU-weite Ausschreibung (VgV)ab 221.000 EUR netto
Nationale Ausschreibung (UVgO)25.000 – 221.000 EUR netto
Direktvergabe möglichbis ca. 1.000 EUR netto

Ein immer wiederkehrendes Muster: Auftraggeber unterschätzen den Gesamtauftragswert, indem sie Wartung, Updates und Schulungen herausrechnen. Das ist vergaberechtlich unzulässig: alle vorhersehbaren Folgekosten innerhalb der Vertragslaufzeit sind einzurechnen.

Die VgV gilt für EU-weite Vergaben oberhalb 221.000 EUR, sie ist strenger, hat längere Mindestfristen und erfordert eine EU-Bekanntmachung auf TED. Die UVgO regelt den nationalen Unterschwellenbereich und ist flexibler, folgt aber denselben Grundprinzipien: Wettbewerb, Transparenz, Gleichbehandlung.

Wichtig: Die UVgO gilt unmittelbar nur für Bundesbehörden. Länder und Kommunen haben sie größtenteils per Landeserlass übernommen, können aber davon abweichende Wertgrenzen festlegen. In der Praxis empfiehlt sich immer, die aktuellen Vergabeerlasse des jeweiligen Bundeslandes zu prüfen, bevor ein Verfahren aufgesetzt wird.

Das ist eines der häufigsten und am stärksten unterschätzten Probleme in der IT-Beschaffung. In der Praxis tritt dies regelmäßig auf: Ausschreibungen für Cybersicherheits-Software werden unter den Codes für allgemeine Bürosoftware veröffentlicht, IT-Dienstleistungsverträge landen unter Hardware-CPV-Codes. Manchmal absichtlich (um den Bieterkreis zu steuern), oft schlicht aus Unkenntnis des über 9.000 Einträge umfassenden Katalogs.

Das Problem ist seit Jahren bekannt. Vergabekammern haben in mehreren Entscheidungen festgestellt, dass ein falscher Haupt-CPV-Code die Transparenz der Vergabe verletzt. IT-LV bietet dafür eine smarte CPV-Suche, die mit einem beschreibenden Begriff den passenden Code findet, ohne dass man sich durch den gesamten Katalog arbeiten muss.

Zur CPV-Code Suche →

Aus der Analyse vieler Vergaben kristallisieren sich immer wieder dieselben Muster heraus:

  • Produktneutralität fehlt: Markenbezeichnungen ohne „oder gleichwertig"-Klausel, angreifbar vor der Vergabekammer.
  • Falsche CPV-Codes: Reduziert die Sichtbarkeit und damit den Wettbewerb, was zu schlechteren Preisen führt.
  • Eignungskriterien unverhältnismäßig: ISO-27001-Pflicht und Mindestumsatz von 5 Mio. EUR für einen 30.000-EUR-Auftrag schließt qualifizierte KMUs aus.
  • Wartung und Support vergessen: Nach Zuschlag wird klar, dass kein Wartungsvertrag ausgeschrieben wurde, Nachtragsverhandlungen folgen.
  • Zu kurze Bieterfristen: Bei SIEM, Rechenzentrum oder SAP-Projekten brauchen Bieter Zeit für eine seriöse Kalkulation. 30 Tage sind für komplexe Systeme oft zu knapp.

Die gesetzliche Mindest-Angebotsfrist im offenen Verfahren nach VgV beträgt 30 Tage. Inklusive Vorbereitung der Unterlagen, Bekanntmachung, Angebotsöffnung, Prüfung, Zuschlagsentscheidung und Wartefrist dauert eine vollständige EU-weite IT-Ausschreibung erfahrungsgemäß zwischen vier und sechs Monaten. Zur Einordnung: Im EU-weiten offenen Verfahren beträgt allein die Mindestangebotsfrist in der Regel 30 bis 35 Tage, nationale Verfahren sind meist schneller.

Kritische Zeitfresser, die in der Praxis immer wieder auftreten: interne Freigabeprozesse, die den Starttermin verzögern; Bieteranfragen, die schlecht formulierte LV-Passagen aufdecken und zu Antwortaufwand zwingen; sowie unterschätzte Angebotsprüfzeiten bei technisch komplexen Systemen. Wer das LV sorgfältig vorbereitet, spart am Ende mehr Zeit, als er bei der Vorbereitung investiert hat.

KI-Generator für LV und LB

Der KI-Generator erstellt aus wenigen Angaben zu Ihrem Vorhaben einen strukturierten Entwurf für ein Leistungsverzeichnis oder eine Leistungsbeschreibung. Er greift dabei auf die Struktur bewährter Vergabeunterlagen zurück. Das Ergebnis ist ein Arbeitsstand, den Ihre Vergabestelle prüft und anpasst. Sie starten also nicht bei null, behalten aber die volle Kontrolle. Zum LV-Generator.

Ja, den Einstieg gibt es kostenlos: Sie erhalten Ihren LV-Entwurf als PDF mit Vorschau-Wasserzeichen. Die Vollversion ohne Wasserzeichen und mit bearbeitbaren Formaten ist kostenpflichtig. So können Sie das Ergebnis erst prüfen, bevor Sie sich entscheiden.

Der Generator arbeitet nach dem Prinzip Mensch prüft Maschine: Die KI liefert einen Entwurf auf Basis realer Vergabeunterlagen und bewährter Strukturen, etwa zur Produktneutralität. Die abschließende Prüfung und Freigabe liegt immer bei Ihrer Vergabestelle. Eine automatische Garantie für Rechtssicherheit kann und darf kein KI-Werkzeug geben.

Grundlage sind die Strukturen und Formulierungen aus unserem Bestand realer, öffentlich zugänglicher Vergabeunterlagen sowie unsere Muster-Leistungsverzeichnisse. Ihre Eingaben werden nur zur Erstellung Ihres Entwurfs verwendet.

KI-Ausschreibungs-Check

Der Check analysiert Ihre Ausschreibungsunterlagen auf typische Schwachstellen: unklare oder widersprüchliche Anforderungen, fehlende Pflichtinhalte und Formulierungen, die erfahrungsgemäß zu Bieterfragen, Rügen oder Nachträgen führen. Sie erhalten eine strukturierte Übersicht der Fundstellen mit Hinweisen zur Überarbeitung. Zum KI-Ausschreibungs-Check.

Sie können Ihre Vergabeunterlagen als PDF oder Office-Dokument hochladen. Die Dateien werden ausschließlich für die Analyse verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben. Details regelt unsere Datenschutzerklärung.

Nein. Der Check ist ein Werkzeug zur Qualitätssicherung und ersetzt keine Rechtsberatung und keine Prüfung durch Ihre Vergabestelle oder einen Fachanwalt. Er hilft Ihnen, typische Probleme früh zu erkennen, bevor sie im Verfahren teuer werden.

IT-Markterkundung und Anbieterlandschaft

Mit der IT-Markterkundung verschaffen Sie sich vor einer Beschaffung einen strukturierten Überblick über den Anbietermarkt: Wer bietet die gesuchte Leistung an, welche Lösungsansätze gibt es, was ist am Markt üblich. Das Ergebnis fließt in Ihre Leistungsbeschreibung ein und macht die Ausschreibung präziser. Zur IT-Markterkundung.

Ja. § 28 VgV erlaubt Markterkundungen vor einem Vergabeverfahren ausdrücklich, etwa zur Vorbereitung der Leistungsbeschreibung. Nicht zulässig ist es, das Vergabeverfahren selbst nur zur Markterkundung zu missbrauchen. Wichtig bleibt die Gleichbehandlung: Kein Anbieter darf durch die Markterkundung einen Wissensvorsprung im späteren Verfahren erhalten.

IT-Anbieter und Dienstleister können ihr Profil kostenlos beanspruchen und die Basisdaten pflegen. Mit einem Premium-Profil kommen Logo, Banner, Backlink, Ansprechpartner und eigene Ressourcen dazu und Sie pflegen alle Inhalte selbst. Nach kurzer Prüfung schalten wir den Eintrag frei. Zur Anbieter-Mitgliedschaft.

Die aktuellen Konditionen finden Sie auf der Seite zur Anbieter-Mitgliedschaft. Der kostenlose Basiseintrag bleibt dauerhaft kostenlos.

Beratung, Begleitung und PMO

Wir begleiten Sie auf Wunsch durch das gesamte Verfahren: von der Bedarfsanalyse und Markterkundung über die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen (LV, LB, EVB-IT und weitere) bis zur Auswertung der Teilnahmeanträge und Angebote. Sie entscheiden, welche Bausteine Sie brauchen. Zu unseren Leistungen.

Nach dem Zuschlag prüft ein unabhängiges Projektmanagement-Office laufend, ob der Auftragnehmer liefert, was im Vertrag vereinbart wurde: Termine, Qualität, Leistungsumfang. So verhindern Sie, dass aus einer sauberen Ausschreibung ein Projekt wird, das vom vereinbarten Ergebnis abweicht.

Ja. Wir unterstützen bei der Prüfung von Teilnahmeanträgen, der formalen und fachlichen Auswertung der Angebote und der Dokumentation der Wertungsentscheidung. Die Entscheidung selbst trifft immer Ihre Vergabestelle.

Ja. Wir schließen keine Exklusivverträge mit IT-Anbietern und erhalten keine Provisionen für Empfehlungen. Die Anbieterlandschaft ist ein offenes Verzeichnis, Einträge dort sind keine Empfehlung durch uns. So können wir in Beschaffungsprojekten allein Ihre Interessen vertreten.

IT-Leistungsverzeichnisse.DE erbringt Beratungs- und Softwareleistungen zur Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren, jedoch keine Rechtsdienstleistungen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Vergaberechtliche Hinweise in unseren Unterlagen, Werkzeugen und Auswertungen sind Arbeitshilfen und ersetzen keine anwaltliche Prüfung.

Konkret heißt das: Wir strukturieren Ihr Verfahren, erstellen und prüfen Unterlagen und begleiten Sie fachlich. Die rechtliche Freigabe der Vergabeunterlagen und die Vertretung in einem Nachprüfungsverfahren gehören nicht dazu. Für diese Fragen arbeiten wir mit Fachanwältinnen und Fachanwälten für Vergaberecht zusammen.

Demo-Zugang und Tarife

Sie stellen die Anfrage über unser Formular, bestätigen Ihre E-Mail-Adresse und erhalten nach kurzer Prüfung Ihre Zugangsdaten. Der Demo-Zugang läuft mindestens 14 Tage und ist kostenlos. Demo-Zugang anfragen.

Die vollständige Suche über alle archivierten Ausschreibungen, 10 KI-Zusammenfassungen von Vergabeunterlagen und 10 Downloads. Damit können Sie das Archiv im Alltag realistisch testen.

Nach der Demo wählen Sie zwischen unseren regulären Tarifen für dauerhaften Zugang. Die aktuelle Preisübersicht finden Sie auf der Produktseite des Vergabe-Archivs.

Der Zugang gilt für die bestellende Organisation und die Mitarbeitenden, die unmittelbar an dem jeweiligen Beschaffungsvorhaben arbeiten. Eine Weitergabe an andere Organisationseinheiten oder Dritte ist nicht gestattet. Details regeln unsere AGB.

Die Antworten auf dieser Seite sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung. Für verbindliche vergaberechtliche Fragen wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Vergaberecht. Zuletzt aktualisiert: 08.08.2026

Quellen

  1. Beschaffungsamt des BMI: „Arbeitshilfen und FAQ zur IT-Beschaffung", 2023, bescha.bund.de.
  2. Bundeskartellamt: „Vergaberecht: Grundsätze und häufige Fragen", 2022, bundeskartellamt.de.
  3. BSI: „Mindeststandards des BSI für Bundesbehörden", laufend aktualisiert, bsi.bund.de.
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Ruben Zimmer
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Ruben Zimmer
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