Aus der Praxis

Häufige Fragen zu IT-Vergaben

Die Fragen, die uns in der täglichen Beratung am häufigsten begegnen, beantwortet aus der Erfahrung von Hunderten von IT-Ausschreibungsprojekten.

Zuletzt aktualisiert: Mai 2026


muster-leistungsverzeichnisse

Ein Muster-LV (muster-leistungsverzeichnisse) ist eine fertige, vergabekonforme LV-Vorlage für eine spezifische IT-Beschaffungsart. Das Ziel ist nicht, bei null zu starten, sondern eine bewährte Best-Practice-Vorlage als Grundlage zu nutzen, die bereits in echten Vergaben eingesetzt wurde.

Die Vorlagen von IT-LV enthalten strukturierte Leistungspositionen, messbare A- und B-Kriterien, Nachweispflichten und Eignungsanforderungen, abgestimmt auf die technischen und rechtlichen Anforderungen öffentlicher IT-Vergaben. Anpassen statt neu erfinden: das spart erfahrungsgemäß drei bis fünf Arbeitstage gegenüber einer Neuentwicklung.

Aktuell sind 17+ Vorlagen verfügbar, darunter: EDR (Endpoint Detection & Response), SIEM, SOC (Security Operations Center), NDR (Network Detection & Response), NGFW (Next Generation Firewall), MFA, IAM (Identity & Access Management), PAM (Privileged Access Management), ISMS und SAP. Das Portfolio wird laufend erweitert.

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Jedes Muster-LV umfasst:

  • Leistungspositionen: vollständige technische Mindestanforderungen für die jeweilige Beschaffungsart
  • A-Kriterien: Ausschlusskriterien bei Nicht-Erfüllung, vergaberechtskonform formuliert
  • B-Kriterien: gewichtete Wertungskriterien für die Angebotsbewertung
  • Eignungsanforderungen: Referenzen, Zertifizierungen, Mindestkapazitäten
  • Nachweispflichten und Anpassungshinweise: was zu ändern ist und was direkt übernommen werden kann

Die Vorlagen werden im Word-Format geliefert und sind unmittelbar bearbeitbar.

Die Muster-LVs von IT-LV sind praxiserprobte Vorlagen, die bereits in zahlreichen Vergaben als Ausgangspunkt gedient haben. Sie decken die typischen Anforderungen einer Beschaffungsart vollständig ab. Für die direkte Verwendung sind in der Regel zwei Dinge anzupassen: das konkrete Mengengerüst (Anzahl Endgeräte, Nutzer, Standorte) und spezifische Integrations- oder Schnittstellenanforderungen Ihrer bestehenden IT-Landschaft.

Den strukturellen Teil, also Leistungspositionen, technische Mindestanforderungen, Bewertungskriterien und Nachweispflichten, können Sie in aller Regel direkt übernehmen. Das spart erfahrungsgemäß drei bis fünf Arbeitstage gegenüber einer Neuentwicklung.

Vergabe-Archiv

Das Vergabe-Archiv ist eine Datenbank mit über 100.000 realen IT-Ausschreibungsunterlagen aus abgeschlossenen öffentlichen Vergabeverfahren, ab Vergabejahr 2020. Enthalten sind Leistungsverzeichnisse, Leistungsbeschreibungen, Preisblätter und Bewertungsmatrizen aus öffentlichen Vergabeplattformen.

Der Zugang erfolgt über ein monatliches Abonnement ab 79 EUR zzgl. MwSt. Die Unterlagen sind direkt durchsuchbar nach Thema, Jahr und Auftraggeber.

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Das Archiv enthält reale Vergabeunterlagen aus abgeschlossenen IT-Ausschreibungen: Leistungsverzeichnisse, Leistungsbeschreibungen, Preisblätter, Bewertungsmatrizen und Eignungsnachweise. Die Unterlagen stammen aus öffentlichen Vergabeplattformen und sind direkt durchsuchbar nach Thema, Jahr und Auftraggeber.

Wer verstehen will, wie andere Stellen eine vergleichbare Beschaffung formuliert haben, findet hier das breiteste verfügbare Referenzkorpus für IT-Ausschreibungen im öffentlichen Sektor.

Das Archiv richtet sich an zwei Zielgruppen: Auftraggeber, die reale Vergleichsunterlagen für eine laufende Ausschreibung suchen, und Bieter oder Berater, die typische Anforderungsprofile und Vergabepraktiken analysieren wollen.

Wer ein Angebot schreiben muss, sieht im Archiv, wie vergleichbare Auftraggeber ihre Anforderungen bisher formuliert haben. Wer ausschreibt, findet Orientierung daran, was in der Praxis funktioniert hat.

Vergaberechtliche Grundlagen

Maßgeblich sind die Auftragswert-Schwellenwerte:

EU-weite Ausschreibung (VgV)ab 221.000 EUR netto
Nationale Ausschreibung (UVgO)25.000 – 221.000 EUR netto
Direktvergabe möglichbis ca. 1.000 EUR netto

Ein immer wiederkehrendes Muster: Auftraggeber unterschätzen den Gesamtauftragswert, indem sie Wartung, Updates und Schulungen herausrechnen. Das ist vergaberechtlich unzulässig: alle vorhersehbaren Folgekosten innerhalb der Vertragslaufzeit sind einzurechnen.

Die VgV gilt für EU-weite Vergaben oberhalb 221.000 EUR, sie ist strenger, hat längere Mindestfristen und erfordert eine EU-Bekanntmachung auf TED. Die UVgO regelt den nationalen Unterschwellenbereich und ist flexibler, folgt aber denselben Grundprinzipien: Wettbewerb, Transparenz, Gleichbehandlung.

Wichtig: Die UVgO gilt unmittelbar nur für Bundesbehörden. Länder und Kommunen haben sie größtenteils per Landeserlass übernommen, können aber davon abweichende Wertgrenzen festlegen. In der Praxis empfiehlt sich immer, die aktuellen Vergabeerlasse des jeweiligen Bundeslandes zu prüfen, bevor ein Verfahren aufgesetzt wird.

Das ist eines der häufigsten und am stärksten unterschätzten Probleme in der IT-Beschaffung. In der Praxis tritt dies regelmäßig auf: Ausschreibungen für Cybersicherheits-Software werden unter den Codes für allgemeine Bürosoftware veröffentlicht, IT-Dienstleistungsverträge landen unter Hardware-CPV-Codes. Manchmal absichtlich (um den Bieterkreis zu steuern), oft schlicht aus Unkenntnis des über 9.000 Einträge umfassenden Katalogs.

Das Problem ist seit Jahren bekannt. Vergabekammern haben in mehreren Entscheidungen festgestellt, dass ein falscher Haupt-CPV-Code die Transparenz der Vergabe verletzt. IT-LV bietet dafür eine smarte CPV-Suche, die mit einem beschreibenden Begriff den passenden Code findet, ohne dass man sich durch den gesamten Katalog arbeiten muss.

Zur CPV-Code Suche →

Aus der Analyse vieler Vergaben kristallisieren sich immer wieder dieselben Muster heraus:

  • Produktneutralität fehlt: Markenbezeichnungen ohne „oder gleichwertig"-Klausel, angreifbar vor der Vergabekammer.
  • Falsche CPV-Codes: Reduziert die Sichtbarkeit und damit den Wettbewerb, was zu schlechteren Preisen führt.
  • Eignungskriterien unverhältnismäßig: ISO-27001-Pflicht und Mindestumsatz von 5 Mio. EUR für einen 30.000-EUR-Auftrag schließt qualifizierte KMUs aus.
  • Wartung und Support vergessen: Nach Zuschlag wird klar, dass kein Wartungsvertrag ausgeschrieben wurde, Nachtragsverhandlungen folgen.
  • Zu kurze Bieterfristen: Bei SIEM, Rechenzentrum oder SAP-Projekten brauchen Bieter Zeit für eine seriöse Kalkulation. 30 Tage sind für komplexe Systeme oft zu knapp.

Die gesetzliche Mindest-Angebotsfrist im offenen Verfahren nach VgV beträgt 30 Tage. Inklusive Vorbereitung der Unterlagen, Bekanntmachung, Angebotsöffnung, Prüfung, Zuschlagsentscheidung und Wartefrist dauert eine vollständige EU-weite IT-Ausschreibung erfahrungsgemäß zwischen vier und sechs Monaten.

Kritische Zeitfresser, die in der Praxis immer wieder auftreten: interne Freigabeprozesse, die den Starttermin verzögern; Bieteranfragen, die schlecht formulierte LV-Passagen aufdecken und zu Antwortaufwand zwingen; sowie unterschätzte Angebotsprüfzeiten bei technisch komplexen Systemen. Wer das LV sorgfältig vorbereitet, spart am Ende mehr Zeit, als er bei der Vorbereitung investiert hat.

Quellen

  1. Beschaffungsamt des BMI: „Arbeitshilfen und FAQ zur IT-Beschaffung", 2023, bescha.bund.de.
  2. Bundeskartellamt: „Vergaberecht: Grundsätze und häufige Fragen", 2022, bundeskartellamt.de.
  3. BSI: „Mindeststandards des BSI für Bundesbehörden", laufend aktualisiert, bsi.bund.de.