Beschafft wird eine Maßnahme zur beruflichen Eingliederung schwerbehinderter Menschen (ESB) nach § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III im Bezirk der Agentur für Arbeit Kempten-Memmingen. Die Maßnahme umfasst Aktivierung, Vermittlung und Stabilisierung von Beschäftigungsaufnahmen für schwerbehinderte und gleichgestellte Arbeitslose aus den Rechtskreisen SGB III und SGB II.
| Reichweite | national/EU (oeVergabe) |
| Vergabeart | Öffentliche Ausschreibung |
| Kategorie | Dienstleistungen |
| Erfüllungsort | Nürnberg |
| REZ-Bayern@arbeitsagentur.de Freischalten | |
| Telefon | +49 911-179-3805 Freischalten |
| Website | www.arbeitsagentur.de Freischalten |
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| Leistungsverzeichnis | 341 KB | |
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Muster-Leistungsverzeichnisse ansehen Vergabe-Archiv durchsuchenDer Auftragnehmer soll eine Maßnahme zur beruflichen Eingliederung schwerbehinderter Menschen (ESB) nach § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III sowie § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III im Agenturbezirk Kempten-Memmingen durchführen. Die Leistung umfasst Elemente zur Heranführung an den Arbeitsmarkt, zur Verringerung von Vermittlungshemmnissen, zur Vermittlung in versicherungspflichtige Beschäftigung sowie zur Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme.
Teilnehmende sind schwerbehinderte oder gleichgestellte Personen aus den Rechtskreisen SGB III und SGB II, darunter Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Die individuelle Teilnahmedauer beträgt zwischen 4 und 9 Monaten, mit einer Anwesenheitspflicht von mindestens 2 Tagen oder 15 Stunden pro Woche. Maßnahmedurchführung erfolgt am vorgegebenen Maßnahmeort im Agenturbezirk Kempten-Memmingen mit kontinuierlichen Eintritten der Teilnehmenden innerhalb des Zuweisungskorridors.
Einzel- und Gruppenbetreuung, Bewerbungstraining, Einsatz digitaler Medien sowie Zusammenarbeit mit regionalen Akteuren des Arbeitsmarkts sind wesentliche Leistungsbestandteile. Vorstellungstermine und Betriebsteile beim Arbeitgeber werden als Präsenzzeiten anerkannt und sind vom Auftragnehmer zu organisieren.
Es handelt sich um einen Rahmenvertrag, aus dem der jeweilige Bedarfsträger Einzelabrufe erteilt. Die Vertragslaufzeit sowie der Zuweisungskorridor ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis/Losblatt. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung der Gesamtzahl an Teilnehmenden besteht nicht; die Mindestzahl je Maßnahme ist dem Losblatt zu entnehmen. Die Vergütung erfolgt auf Basis des im Leistungsverzeichnis definierten fiktiven Losgesamtpreises (brutto); eine nachträgliche Preisverhandlung ist ausgeschlossen.
Bei Pflichtverletzungen sind Vertragsstrafen vorgesehen (§ 8 und § 27 Vertragsbedingungen). Der Auftraggeber hat umfassende Kündigungsrechte (§ 10 Vertragsbedingungen), darunter auch bei schwerwiegenden Gründen (§ 31). Eine abweichende Vertragsdurchführung bei schwerwiegenden Gründen ist in § 31 geregelt.
Konkrete Fristen für Bieterfragen, Angebotsfrist oder geplanter Zuschlagstermin sind in den vorliegenden Unterlagen nicht ausdrücklich genannt. Das Verfahren wird als öffentliche Ausschreibung durchgeführt. Der Nachweis des Personals hat mit Vordruck F.1 nach Zuschlagserteilung, spätestens 4 Wochen vor Maßnahmebeginn, zu erfolgen. Bei der fachlichen Angebotswertung wertet die Vergabestelle die verfügbaren Ergebnisse zur Beurteilung der Vertragsausführung aus.
Die Informationsschreiben nach § 134 GWB werden taggleich mit der Mitteilung der Bewertungsergebnisse zu Kriterium IV.1 an unterlegene Bieter versandt.
Dieses Verfahren zeigt eine gelungene Struktur für die Beschaffung sozialer Arbeitsmarktdienstleistungen: Die Kombination aus konzeptbezogenen Wertungskriterien (I bis III) und einer auf internen Trägerdaten basierenden Qualitätsbewertung (IV.1) schafft einen starken Anreiz für nachgewiesene Qualität, ohne Bieter zu begünstigen, die lediglich gut formulieren. Die Vorgabe eines konkreten Fallbeispiels im Konzept (II.1 und II.2) zwingt Bieter zu praxisnahen Aussagen und reduziert allgemeine Worthülsen.
Das Ersatzwertmodell für Bieter ohne Vorleistungen (Bundesdurchschnitt) ist transparent und wettbewerbsrechtlich durchdacht, birgt aber das Risiko, neue Marktteilnehmer strukturell zu benachteiligen. Die klare Dreistufigkeit der Personalanforderungen (pädagogische Fachkräfte, Vermittlungscoaches, Verwaltung) und die detaillierten Führungszeugnispflichten sind übertragbar auf ähnliche Betreuungs- und Vermittlungsleistungen.
Andere Vergabestellen sollten prüfen, ob eine vergleichbare interne Leistungsdatenbasis für Kriterium IV vorhanden ist, da dieses Modell ohne SAP S/4-HANA-Trägermanagement nicht funktioniert.
Aus den Original-Unterlagen dieses Verfahrens gewonnen.
Die öffentliche Ausschreibung ist das nationale Gegenstück zum offenen Verfahren: unbeschränkter Bieterkreis, keine vorgeschaltete Eignungsprüfung, Angebote werden direkt eingereicht.
Die Bekanntmachung stammt aus einer Quelle, die nationale und EU-weite Verfahren gemeinsam führt. Ob ober- oder unterschwellig vergeben wurde, steht in der Bekanntmachung selbst und in den Vergabeunterlagen des Verfahrens.
Für eine eigene Beschaffung lässt sich aus diesem Verfahren mehr ableiten als der Gegenstand: wie der Auftraggeber die Leistung beschrieben und gegliedert hat, welche Eignungsnachweise er verlangt, wie er Preis und Qualität gewichtet und welche Vertragsbedingungen er beilegt. Genau diese Unterlagen liegen im Vergabe-Archiv vollständig vor, auch nachdem das Verfahren auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde.
Bundesagentur für Arbeit Regionales Einkaufszentrum Bayern (mit Zuständigkeit für Bayern und Sachsen) ist der öffentliche Auftraggeber dieser Ausschreibung mit Erfüllungsort Nürnberg.
Der Auftragnehmer soll eine Maßnahme zur beruflichen Eingliederung schwerbehinderter Menschen (ESB) nach § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III sowie § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III im Agenturbezirk Kempten-Memmingen durchführen. Die Leistung umfasst Elemente zur Heranführung an den Arbeitsmarkt, zur Verringerung von Vermittlungshemmnissen, zur Vermittlung in versicherungspflichtige Beschäftigung sowie zur Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme. Teilnehmende sind schwerbehinderte oder gleichgestellte Personen aus den Rechtskreisen SGB III und SGB II, darunter Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und erwerbsfähige Leistungsberechtigte.
Konkrete Fristen für Bieterfragen, Angebotsfrist oder geplanter Zuschlagstermin sind in den vorliegenden Unterlagen nicht ausdrücklich genannt. Das Verfahren wird als öffentliche Ausschreibung durchgeführt. Der Nachweis des Personals hat mit Vordruck F.1 nach Zuschlagserteilung, spätestens 4 Wochen vor Maßnahmebeginn, zu erfolgen. Bei der fachlichen Angebotswertung wertet die Vergabestelle die verfügbaren Ergebnisse zur Beurteilung der Vertragsausführung aus. Die Informationsschreiben nach § 134 GWB werden taggleich mit der Mitteilung der Bewertungsergebnisse zu Kriterium IV.1 an unterlegene Bieter versandt.
Pädagogische Fachkräfte müssen über einen Berufs- oder Studienabschluss und mindestens ein Jahr hauptberufliche Erfahrung in der Aus- und Weiterbildung verfügen. Vermittlungscoaches benötigen einen Berufs- oder Studienabschluss, mindestens einjährige Berufserfahrung, Kenntnisse in Personalauswahlsystemen, Office-Software, Internet und Erfahrung im Bewerbungstraining. Das Personal muss spezifische Kenntnisse zu verschiedenen Behinderungsformen und deren Auswirkungen auf das Arbeitsleben besitzen. Alle in der Maßnahme eingesetzten Personen müssen ein nicht älter als drei Monate altes Führungszeugnis vorgelegt haben; eine Wiederholung alle drei Jahre ist vorgeschrieben.
Es handelt sich um einen Rahmenvertrag, aus dem der jeweilige Bedarfsträger Einzelabrufe erteilt. Die Vertragslaufzeit sowie der Zuweisungskorridor ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis/Losblatt. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung der Gesamtzahl an Teilnehmenden besteht nicht; die Mindestzahl je Maßnahme ist dem Losblatt zu entnehmen. Die Vergütung erfolgt auf Basis des im Leistungsverzeichnis definierten fiktiven Losgesamtpreises (brutto); eine nachträgliche Preisverhandlung ist ausgeschlossen. Bei Pflichtverletzungen sind Vertragsstrafen vorgesehen (§ 8 und § 27 Vertragsbedingungen).
Aus den Unterlagen haben wir 4 Eignungskriterien und 6 Zuschlagskriterien herausgezogen, darunter: Einsatz pädagogischer Fachkräfte mit Berufs- oder Studienabschluss und mindestens einjähriger pädagogischer Berufserfahrung in der Erwachsenenbildung.
Alle Dokumente dieses Verfahrens liegen im Vergabe-Archiv und lassen sich als ZIP herunterladen, auch nachdem die Ausschreibung auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde. Enthalten sind je nach Verfahren Leistungsverzeichnis, Bewerbungsbedingungen, Vertragsbedingungen und die auszufüllenden Formulare.
Die vollständigen Vergabeunterlagen stehen Vergabe-Archiv Nutzern zur Verfügung. Die Registrierung ist kostenlos. Der Download läuft anschließend über Ihr Guthaben im Vergabe-Archiv, wie gewohnt.