Beschafft werden Maßnahmen zur Beratung und Kenntnisvermittlung für erwerbsfähige, leistungsberechtigte Selbständige (BuKSelb) nach § 16c SGB II. Die Maßnahme umfasst eine Bestandsaufnahme und -analyse sowie optional Unternehmensoptimierung oder Neuausrichtung der Selbständigkeit. Ziel ist die Beendigung bzw. Reduzierung der Hilfebedürftigkeit der teilnehmenden Personen.
| Reichweite | national/EU (oeVergabe) |
| Vergabeart | Öffentliche Ausschreibung |
| Kategorie | Dienstleistungen |
| Erfüllungsort | Nürnberg |
| REZ-Bayern@arbeitsagentur.de Freischalten | |
| Telefon | +49 371-9118-552 Freischalten |
| Website | www.arbeitsagentur.de Freischalten |
| Sonstige | 7 KB | |
| Sonstige | 121 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 228 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 54 KB | |
| Vertrag | 216 KB | |
| Sonstige | 208 KB | |
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| Sonstige | 339 KB | |
| Sonstige | 89 KB | |
| Sonstige | 299 KB | |
| Sonstige | 53 KB | |
| Sonstige | 330 KB | |
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Muster-Leistungsverzeichnisse ansehen Vergabe-Archiv durchsuchenDer Auftraggeber beschafft Beratungs- und Kenntnisvermittlungsleistungen für erwerbsfähige leistungsberechtigte Selbständige nach § 16c SGB II im Zuständigkeitsbereich des Jobcenters Zwickau. Die Maßnahme ist modular aufgebaut und besteht verpflichtend aus Modul 1 (Bestandsaufnahme und -analyse, maximal 2 Monate), optional ergänzt durch Modul 2 (Unternehmensoptimierung, maximal 3 Monate) oder Modul 3 (Neuausrichtung der Selbständigkeit, maximal 1 Monat).
Die individuelle Gesamtteilnahmedauer beträgt maximal 9 Monate. Leistungen sollen vorrangig unmittelbar beim Selbständigen vor Ort erbracht werden, auch wenn der Unternehmensstandort vom festgelegten Maßnahmeort abweicht. Der Wertungspreis ist die Aufwandspauschale je teilnehmende Person am Modul 1 (brutto). Teilnehmende werden ausschließlich vom Bedarfsträger (Jobcenter Zwickau) zugewiesen.
Die Vergütung der weiteren Module ist im Leistungsverzeichnis/Losblatt geregelt.
Vertragsbeginn und -ende ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis/Losblatt; der Vertrag endet ohne Kündigung. Die Vergütung erfolgt auf Basis einer Aufwandspauschale je teilnehmender Person am Modul 1 (brutto); eine nachträgliche Preisverhandlung ist ausgeschlossen. Bei Pflichtverletzungen des Auftragnehmers gelten die §§ 9 und 10 der Vertragsbedingungen (Pflichtverletzung und Kündigungsrechte des Auftraggebers).
Es sind Vertragsstrafen vorgesehen (§ 8 und § 27 Vertragsbedingungen). Der Auftragnehmer hat auf Anforderung die Kalkulation unverzüglich offenzulegen. Unterauftragnehmer können eingesetzt werden (§ 16 Vertragsbedingungen), jedoch müssen die angebotenen Personalkapazitäten ausschließlich für die Maßnahme genutzt werden.
Das Verfahren ist eine öffentliche Ausschreibung nach UVgO. Angebote sind über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen. Der Nachweis des Personals hat spätestens 4 Wochen vor Maßnahmebeginn gegenüber dem REZ zu erfolgen; bei kurzfristigem Beginntermin unmittelbar nach Zuschlagserteilung. Der Nachweis der Räumlichkeiten ist ebenfalls spätestens 4 Wochen vor Maßnahmebeginn einzureichen.
Konkrete Daten für Angebotsfrist, Bindefrist oder geplanten Zuschlag sind den vorliegenden Unterlagen nicht zu entnehmen.
Aus den Original-Unterlagen dieses Verfahrens gewonnen.
Die öffentliche Ausschreibung ist das nationale Gegenstück zum offenen Verfahren: unbeschränkter Bieterkreis, keine vorgeschaltete Eignungsprüfung, Angebote werden direkt eingereicht.
Die Bekanntmachung stammt aus einer Quelle, die nationale und EU-weite Verfahren gemeinsam führt. Ob ober- oder unterschwellig vergeben wurde, steht in der Bekanntmachung selbst und in den Vergabeunterlagen des Verfahrens.
Für eine eigene Beschaffung lässt sich aus diesem Verfahren mehr ableiten als der Gegenstand: wie der Auftraggeber die Leistung beschrieben und gegliedert hat, welche Eignungsnachweise er verlangt, wie er Preis und Qualität gewichtet und welche Vertragsbedingungen er beilegt. Genau diese Unterlagen liegen im Vergabe-Archiv vollständig vor, auch nachdem das Verfahren auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde.
Bundesagentur für Arbeit Regionales Einkaufszentrum Bayern (mit Zuständigkeit für Bayern und Sachsen) ist der öffentliche Auftraggeber dieser Ausschreibung mit Erfüllungsort Nürnberg.
Der Auftraggeber beschafft Beratungs- und Kenntnisvermittlungsleistungen für erwerbsfähige leistungsberechtigte Selbständige nach § 16c SGB II im Zuständigkeitsbereich des Jobcenters Zwickau. Die Maßnahme ist modular aufgebaut und besteht verpflichtend aus Modul 1 (Bestandsaufnahme und -analyse, maximal 2 Monate), optional ergänzt durch Modul 2 (Unternehmensoptimierung, maximal 3 Monate) oder Modul 3 (Neuausrichtung der Selbständigkeit, maximal 1 Monat). Die individuelle Gesamtteilnahmedauer beträgt maximal 9 Monate. Leistungen sollen vorrangig unmittelbar beim Selbständigen vor Ort erbracht werden, auch wenn der Unternehmensstandort vom festgelegten Maßnahmeort abweicht.
Das Verfahren ist eine öffentliche Ausschreibung nach UVgO. Angebote sind über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen. Der Nachweis des Personals hat spätestens 4 Wochen vor Maßnahmebeginn gegenüber dem REZ zu erfolgen; bei kurzfristigem Beginntermin unmittelbar nach Zuschlagserteilung. Der Nachweis der Räumlichkeiten ist ebenfalls spätestens 4 Wochen vor Maßnahmebeginn einzureichen. Konkrete Daten für Angebotsfrist, Bindefrist oder geplanten Zuschlag sind den vorliegenden Unterlagen nicht zu entnehmen.
Beraterinnen und Berater müssen fachlich geeignet sein: kaufmännischer Berufs- oder einschlägiger Studienabschluss, sichere Kenntnisse in doppelter Buchführung, Finanzplanung, Controlling und Marketing sowie mindestens 2 Jahre Beratungspraxis mit Schwerpunkt Existenzgründung und KMU-Beratung. Beraterinnen und Berater müssen pädagogisch geeignet sein: Berufserfahrung in der Aus- oder Weiterbildung, vorzugsweise Erwachsenenbildung. Interkulturelle Kompetenz ist erforderlich; Fremdsprachenkenntnisse (insbesondere Englisch, Türkisch oder Arabisch) sind wünschenswert. Es ist überwiegend hauptberuflich eingesetztes Personal zu nutzen (Grundlage: Zeitstunden in der Maßnahme).
Vertragsbeginn und -ende ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis/Losblatt; der Vertrag endet ohne Kündigung. Die Vergütung erfolgt auf Basis einer Aufwandspauschale je teilnehmender Person am Modul 1 (brutto); eine nachträgliche Preisverhandlung ist ausgeschlossen. Bei Pflichtverletzungen des Auftragnehmers gelten die §§ 9 und 10 der Vertragsbedingungen (Pflichtverletzung und Kündigungsrechte des Auftraggebers). Es sind Vertragsstrafen vorgesehen (§ 8 und § 27 Vertragsbedingungen). Der Auftragnehmer hat auf Anforderung die Kalkulation unverzüglich offenzulegen.
Aus den Unterlagen haben wir 2 Eignungskriterien und 6 Zuschlagskriterien herausgezogen, darunter: Referenzleistungen (Erklärung zu Referenzleistungen gemäß Vordruck D.3_BuKSelb).
Die Vergabeunterlagen rufen Sie beim Auftraggeber ab, ueber die in der Bekanntmachung genannte Vergabeplattform. Diese Seite fasst die oeffentlichen Eckdaten des Verfahrens zusammen (Gegenstand, Auftraggeber, Verfahrensart, Fristen) und verweist auf die Bekanntmachung.
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