Beschafft werden Maßnahmen zur Beratung und Kenntnisvermittlung für erwerbsfähige, leistungsberechtigte Selbständige (BuKSelb) nach § 16c SGB II. Ziel ist die Analyse der Situation der Selbständigen sowie die Unterstützung zur Beendigung oder Reduzierung der Hilfebedürftigkeit. Die Maßnahme umfasst drei Module: Bestandsaufnahme und -analyse, Unternehmensoptimierung sowie Neuausrichtung der Selbständigkeit.
| Reichweite | national/EU (oeVergabe) |
| Vergabeart | Öffentliche Ausschreibung |
| Kategorie | Dienstleistungen |
| Erfüllungsort | Frankfurt/Main |
| REZ-Suedwest@arbeitsagentur.de Freischalten | |
| Telefon | +49 69-6670-527 Freischalten |
| Website | www.arbeitsagentur.de Freischalten |
| Sonstige | 6 KB | |
| Sonstige | 116 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 234 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 141 KB | |
| Vertrag | 238 KB | |
| Sonstige | 215 KB | |
| Sonstige | 100 KB | |
| Sonstige | 477 KB | |
| Sonstige | 133 KB | |
| Sonstige | 339 KB | |
| Sonstige | 89 KB | |
| Sonstige | 303 KB | |
| Sonstige | 53 KB | |
| Sonstige | 66 KB |
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Muster-Leistungsverzeichnisse ansehen Vergabe-Archiv durchsuchenDer Auftraggeber beschafft Beratungs- und Kenntnisvermittlungsmaßnahmen für erwerbsfähige leistungsberechtigte Selbständige nach § 16c SGB II im Zuständigkeitsbereich des Jobcenters Mainz. Die Maßnahme gliedert sich in drei Module: das obligatorische Modul 1 (Bestandsaufnahme und -analyse, max. 2 Monate), das optionale Modul 2 (Unternehmensoptimierung, max. 3 Monate) und das optionale Modul 3 (Neuausrichtung der Selbständigkeit, max.
1 Monat). Die individuelle Teilnahmedauer beträgt insgesamt maximal 6 Monate. Der Personalschlüssel beträgt 1 Beraterin/Berater je 15 Teilnehmende, wobei 1 einem Wochenvolumen von 39 Zeitstunden entspricht. Die Leistungserbringung erfolgt überwiegend vor Ort im Unternehmen der Selbständigen. Es sind administrative Kapazitäten sowie Kapazitäten für Kenntnisvermittlung, gegebenenfalls in Kleingruppen, vorzuhalten.
Platzzahl und Vertragslaufzeit ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis/Losblatt.
Vertragsbeginn und -ende ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis/Losblatt; der Vertrag endet ohne Kündigung. Vergütet wird auf Basis eines Monatspreises je Platz (brutto in Euro) als Wertungspreis; eine nachträgliche Preisverhandlung ist ausgeschlossen. Der Auftragnehmer hat auf Anforderung die Kalkulation unverzüglich offenzulegen. Es besteht kein Anspruch auf Ausschöpfung der Gesamtplatzzahl.
Bei Pflichtverletzungen durch den Auftragnehmer gelten die §§ 9 und 10 der Vertragsbedingungen (Pflichtverletzung und Kündigungsrechte des Auftraggebers). Die Vordrucke zur Vertragsausführung werden unter www.arbeitsagentur.de bereitgestellt und sind in der jeweils aktuellen Fassung zu verwenden. Der Rahmenvertrag gilt für Abruf und Durchführung der Maßnahme im Bezirk des jeweiligen Regionalen Einkaufszentrums.
Die Vergabeunterlagen wurden unter der Vergabenummer 401-26-BuKSelb-50452 veröffentlicht. Ein konkretes Datum für die Angebotsfrist ist in den vorliegenden Unterlagen nicht genannt; die Frist ist der Vergabeplattform zu entnehmen. Der Nachweis des Personals hat spätestens 4 Wochen vor Maßnahmebeginn gegenüber dem REZ zu erfolgen; bei kurzfristigem Beginntermin unmittelbar nach Zuschlagserteilung.
Der Vordruck R.1_Räumlichkeiten ist bei einer Frist von mehr als 4 Wochen zwischen Zuschlag und Maßnahmebeginn ebenfalls spätestens 4 Wochen vor Maßnahmebeginn einzureichen. Vertragslaufzeit und Maßnahmebeginn ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis/Losblatt.
Aus den Original-Unterlagen dieses Verfahrens gewonnen.
Die öffentliche Ausschreibung ist das nationale Gegenstück zum offenen Verfahren: unbeschränkter Bieterkreis, keine vorgeschaltete Eignungsprüfung, Angebote werden direkt eingereicht.
Die Bekanntmachung stammt aus einer Quelle, die nationale und EU-weite Verfahren gemeinsam führt. Ob ober- oder unterschwellig vergeben wurde, steht in der Bekanntmachung selbst und in den Vergabeunterlagen des Verfahrens.
Für eine eigene Beschaffung lässt sich aus diesem Verfahren mehr ableiten als der Gegenstand: wie der Auftraggeber die Leistung beschrieben und gegliedert hat, welche Eignungsnachweise er verlangt, wie er Preis und Qualität gewichtet und welche Vertragsbedingungen er beilegt. Genau diese Unterlagen liegen im Vergabe-Archiv vollständig vor, auch nachdem das Verfahren auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde.
Bundesagentur für Arbeit Regionales Einkaufszentrum Südwest ist der öffentliche Auftraggeber dieser Ausschreibung mit Erfüllungsort Frankfurt/Main.
Der Auftraggeber beschafft Beratungs- und Kenntnisvermittlungsmaßnahmen für erwerbsfähige leistungsberechtigte Selbständige nach § 16c SGB II im Zuständigkeitsbereich des Jobcenters Mainz. Die Maßnahme gliedert sich in drei Module: das obligatorische Modul 1 (Bestandsaufnahme und -analyse, max. 2 Monate), das optionale Modul 2 (Unternehmensoptimierung, max. 3 Monate) und das optionale Modul 3 (Neuausrichtung der Selbständigkeit, max. 1 Monat). Die individuelle Teilnahmedauer beträgt insgesamt maximal 6 Monate. Der Personalschlüssel beträgt 1 Beraterin/Berater je 15 Teilnehmende, wobei 1 einem Wochenvolumen von 39 Zeitstunden entspricht.
Die Vergabeunterlagen wurden unter der Vergabenummer 401-26-BuKSelb-50452 veröffentlicht. Ein konkretes Datum für die Angebotsfrist ist in den vorliegenden Unterlagen nicht genannt; die Frist ist der Vergabeplattform zu entnehmen. Der Nachweis des Personals hat spätestens 4 Wochen vor Maßnahmebeginn gegenüber dem REZ zu erfolgen; bei kurzfristigem Beginntermin unmittelbar nach Zuschlagserteilung. Der Vordruck R.1_Räumlichkeiten ist bei einer Frist von mehr als 4 Wochen zwischen Zuschlag und Maßnahmebeginn ebenfalls spätestens 4 Wochen vor Maßnahmebeginn einzureichen. Vertragslaufzeit und Maßnahmebeginn ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis/Losblatt.
Beraterinnen/Berater müssen einen kaufmännischen Berufs- oder einschlägigen Studienabschluss sowie sichere Kenntnisse in doppelter Buchführung, Finanzplanung, Controlling und Marketing besitzen. Beraterinnen/Berater müssen mindestens 2 Jahre Beratungspraxis mit Schwerpunkt Existenzgründung und Beratung kleiner und mittelständischer Unternehmen nachweisen. Beraterinnen/Berater müssen pädagogisch geeignet sein, d. h. Berufserfahrung in der Aus- oder Weiterbildung, vorzugsweise Erwachsenenbildung, besitzen. Das Personal muss überwiegend hauptberuflich in der Maßnahme eingesetzt werden (Grundlage: Zeitstunden je Maßnahme).
Vertragsbeginn und -ende ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis/Losblatt; der Vertrag endet ohne Kündigung. Vergütet wird auf Basis eines Monatspreises je Platz (brutto in Euro) als Wertungspreis; eine nachträgliche Preisverhandlung ist ausgeschlossen. Der Auftragnehmer hat auf Anforderung die Kalkulation unverzüglich offenzulegen. Es besteht kein Anspruch auf Ausschöpfung der Gesamtplatzzahl. Bei Pflichtverletzungen durch den Auftragnehmer gelten die §§ 9 und 10 der Vertragsbedingungen (Pflichtverletzung und Kündigungsrechte des Auftraggebers). Die Vordrucke zur Vertragsausführung werden unter www.arbeitsagentur.de bereitgestellt und sind in der jeweils aktuellen Fassung zu verwenden.
Aus den Unterlagen haben wir 3 Eignungskriterien und 6 Zuschlagskriterien herausgezogen, darunter: Beraterinnen/Berater müssen fachlich geeignet sein: kaufmännischer Berufs- oder einschlägiger Studienabschluss, sichere Kenntnisse in doppelter Buchführung, Finanzplanung, Controlling und Marketing ....
Die Vergabeunterlagen rufen Sie beim Auftraggeber ab, ueber die in der Bekanntmachung genannte Vergabeplattform. Diese Seite fasst die oeffentlichen Eckdaten des Verfahrens zusammen (Gegenstand, Auftraggeber, Verfahrensart, Fristen) und verweist auf die Bekanntmachung.
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