Beschafft wird die Durchführung einer ganzheitlichen Betreuung nach § 16k SGB II für erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Kindern unter 15 Jahren im Bezirk des Jobcenters Hanau. Ziel ist der Aufbau und die Stabilisierung der Beschäftigungsfähigkeit der Teilnehmenden durch individuelle Einzelbetreuung (Coaching). Die Leistung umfasst ein Kontingent an Betreuungsstunden, das auf Abruf des Bedarfsträgers erbracht wird.
| Reichweite | national/EU (oeVergabe) |
| Vergabeart | Öffentliche Ausschreibung |
| Kategorie | Dienstleistungen |
| Erfüllungsort | Frankfurt/Main |
| REZ-Suedwest@arbeitsagentur.de Freischalten | |
| Telefon | +49 69-6670-527 Freischalten |
| Website | https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=902920 Freischalten |
| Sonstige | 7 KB | |
| Sonstige | 117 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 367 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 145 KB | |
| Vertrag | 231 KB | |
| Sonstige | 211 KB | |
| Sonstige | 477 KB | |
| Sonstige | 133 KB | |
| Sonstige | 339 KB | |
| Sonstige | 89 KB | |
| Sonstige | 846 KB | |
| Sonstige | 113 KB | |
| Sonstige | 67 KB |
Nutzen Sie dieses und über 100.000 weitere Vergabeunterlagen als Orientierung: vergleichbare Leistungsverzeichnisse finden, Kriterien recherchieren und mit unseren KI-Generator-LVs und -LB in Minuten erstellen. Alles in unserem Vergabe-Archiv.
Muster-Leistungsverzeichnisse ansehen Vergabe-Archiv durchsuchenDer Auftragnehmer erbringt ganzheitliche Betreuungsleistungen nach § 16k SGB II für erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren im Bereich des Jobcenters Hanau. Die Betreuung umfasst die individuelle Begleitung der Teilnehmenden durch Coaches, die Problemlagen in allen Lebensbereichen identifizieren und bearbeiten, die Beschäftigungsfähigkeit aufbauen und stabilisieren sowie Lotsen- und Koordinierungsfunktionen zu Leistungen Dritter wahrnehmen.
Die konkrete Anzahl der Betreuungsstunden je Teilnehmender wird vom Bedarfsträger auf Basis eines Vorschlags der Coachin oder des Coaches festgelegt und individuell angepasst. Der genaue Gesamtumfang (Kontingent an Betreuungsstunden) und die Mindestabnahmemenge ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis/Losblatt. Die Leistungserbringung erfolgt vorrangig in Präsenz an einem geeigneten Ort (Räume des Auftragnehmers, Wohnung der Teilnehmenden oder neutraler Ort).
Neben der direkten Betreuung sind administrative Kapazitäten für Verwaltung, Fahrkostenerstattung und Support vorzuhalten. Der Auftragnehmer ist zur engen Zusammenarbeit mit dem Bedarfsträger und regionalen Netzwerkpartnern verpflichtet. Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem Leistungsverzeichnis/Losblatt.
Der Vertrag ist als Rahmenvertrag ausgestaltet; Vertragslaufzeit und -ende ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis/Losblatt, der Vertrag endet ohne Kündigung. Die Vergütung erfolgt als Aufwandspauschale je abgerufener Betreuungsstunde (Einheitspreis, brutto in Euro); Preisverhandlungen nach Angebotsabgabe sind ausgeschlossen. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung des Gesamtkontingents oder auf Abrufe über die Mindestabnahmemenge hinaus.
Der Auftraggeber behält sich Vertragsstrafen vor (Einzelheiten in § 8 und § 27 der Vertragsbedingungen). Es bestehen Kündigungsrechte des Auftraggebers (§ 10) sowie eine Regelung zur abweichenden Durchführung bei schwerwiegendem Grund (§ 30). Unterauftragnehmer können eingesetzt werden, sind jedoch dem REZ zu melden und bedürfen der Zustimmung (§ 16).
Das Verfahren wird als öffentliche Ausschreibung durchgeführt. Konkrete Termine für Bieterfragen, Angebotsfrist und Zuschlag sind den vorliegenden Unterlagen nicht zu entnehmen und werden auf der Vergabeplattform veröffentlicht. Der Nachweis des eingesetzten Personals hat spätestens vier Wochen vor dem jeweiligen Maßnahmebeginn gegenüber dem REZ zu erfolgen; bei kurzfristigem Beginntermin unmittelbar nach Zuschlagserteilung.
Erstgespräche zwischen Coach und Teilnehmenden sollen unverzüglich nach Zuweisung stattfinden.
Aus den Original-Unterlagen dieses Verfahrens gewonnen.
Die öffentliche Ausschreibung ist das nationale Gegenstück zum offenen Verfahren: unbeschränkter Bieterkreis, keine vorgeschaltete Eignungsprüfung, Angebote werden direkt eingereicht.
Die Bekanntmachung stammt aus einer Quelle, die nationale und EU-weite Verfahren gemeinsam führt. Ob ober- oder unterschwellig vergeben wurde, steht in der Bekanntmachung selbst und in den Vergabeunterlagen des Verfahrens.
Für eine eigene Beschaffung lässt sich aus diesem Verfahren mehr ableiten als der Gegenstand: wie der Auftraggeber die Leistung beschrieben und gegliedert hat, welche Eignungsnachweise er verlangt, wie er Preis und Qualität gewichtet und welche Vertragsbedingungen er beilegt. Genau diese Unterlagen liegen im Vergabe-Archiv vollständig vor, auch nachdem das Verfahren auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde.
Bundesagentur für Arbeit Regionales Einkaufszentrum Südwest ist der öffentliche Auftraggeber dieser Ausschreibung mit Erfüllungsort Frankfurt/Main.
Der Auftragnehmer erbringt ganzheitliche Betreuungsleistungen nach § 16k SGB II für erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren im Bereich des Jobcenters Hanau. Die Betreuung umfasst die individuelle Begleitung der Teilnehmenden durch Coaches, die Problemlagen in allen Lebensbereichen identifizieren und bearbeiten, die Beschäftigungsfähigkeit aufbauen und stabilisieren sowie Lotsen- und Koordinierungsfunktionen zu Leistungen Dritter wahrnehmen. Die konkrete Anzahl der Betreuungsstunden je Teilnehmender wird vom Bedarfsträger auf Basis eines Vorschlags der Coachin oder des Coaches festgelegt und individuell angepasst.
Das Verfahren wird als öffentliche Ausschreibung durchgeführt. Konkrete Termine für Bieterfragen, Angebotsfrist und Zuschlag sind den vorliegenden Unterlagen nicht zu entnehmen und werden auf der Vergabeplattform veröffentlicht. Der Nachweis des eingesetzten Personals hat spätestens vier Wochen vor dem jeweiligen Maßnahmebeginn gegenüber dem REZ zu erfolgen; bei kurzfristigem Beginntermin unmittelbar nach Zuschlagserteilung. Erstgespräche zwischen Coach und Teilnehmenden sollen unverzüglich nach Zuweisung stattfinden.
Coaches müssen fachlich qualifiziert und erfahren sein sowie über Empathie gegenüber der Zielgruppe und Kenntnisse unterschiedlicher Kulturkreise verfügen. Für alle eingesetzten Personen ist vor Tätigkeitsaufnahme ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG (nicht älter als 3 Monate) vorzulegen; während der Tätigkeit alle 3 Jahre erneut. Mindestens eine fest angestellte sozialversicherungspflichtig beschäftigte Coachin oder ein Coach (Wert '1' = 39 Wochenstunden) muss für den gesamten Maßnahmeverlauf eingesetzt werden. Personalkontinuität ist sicherzustellen; Betreuungswechsel sind auf Ausnahmefälle zu beschränken.
Der Vertrag ist als Rahmenvertrag ausgestaltet; Vertragslaufzeit und -ende ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis/Losblatt, der Vertrag endet ohne Kündigung. Die Vergütung erfolgt als Aufwandspauschale je abgerufener Betreuungsstunde (Einheitspreis, brutto in Euro); Preisverhandlungen nach Angebotsabgabe sind ausgeschlossen. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung des Gesamtkontingents oder auf Abrufe über die Mindestabnahmemenge hinaus. Der Auftraggeber behält sich Vertragsstrafen vor (Einzelheiten in § 8 und § 27 der Vertragsbedingungen).
Aus den Unterlagen haben wir 8 Zuschlagskriterien herausgezogen, darunter: Auftragsbezogene Zusammenarbeit mit regionalen Akteuren (I.1).
Die Vergabeunterlagen rufen Sie beim Auftraggeber ab, ueber die in der Bekanntmachung genannte Vergabeplattform. Diese Seite fasst die oeffentlichen Eckdaten des Verfahrens zusammen (Gegenstand, Auftraggeber, Verfahrensart, Fristen) und verweist auf die Bekanntmachung.
Die vollständigen Vergabeunterlagen stehen Vergabe-Archiv Nutzern zur Verfügung. Die Registrierung ist kostenlos. Der Download läuft anschließend über Ihr Guthaben im Vergabe-Archiv, wie gewohnt.