Rahmenvereinbarung über Zeitvertragsarbeiten für Blitzschutzanlagen (LB 684, Ausgabe 07/2024), Erdarbeiten (LB 600, Ausgabe 07/2023) und Mauerarbeiten (LB 630, Ausgabe 07/2023) an Bundesliegenschaften in Berlin. Die Leistungen werden im Auf- und Abgebotsverfahren auf Basis der STLB-BauZ-Einheitspreise vergeben. Auftraggeber sind die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben sowie die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das BBR.
| Reichweite | national/EU (oeVergabe) |
| Vergabeart | Öffentliche Ausschreibung |
| Kategorie | Bauleistungen |
| Erfüllungsort | Berlin |
| vergabe-bonn@bbr.bund.de Freischalten | |
| Telefon | +49 228 99401-0 Freischalten |
| Website | https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=887921 Freischalten |
| Formblatt | 33 KB | |
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| Vertrag | 123 KB | |
| Sonstige | 2.7 MB | |
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Muster-Leistungsverzeichnisse ansehen Vergabe-Archiv durchsuchenGegenstand der Rahmenvereinbarung sind Zeitvertragsarbeiten an Bundesliegenschaften in Berlin in den Bereichen 1 (Reinickendorf/Wedding), 2 (Spandau), 4 (Tiergarten/Charlottenburg) und 5 (Wilmersdorf/Schöneberg). Abgedeckt werden drei Leistungsbereiche: Blitzschutzarbeiten (LB 684, Ausgabe 07/2024), Erdarbeiten (LB 600, Ausgabe 07/2023) sowie Mauerarbeiten (LB 630, Ausgabe 07/2023).
Die Leistungen umfassen insbesondere den Aus- und Einbau von Blitzschutzanlagenkomponenten, Erdungs- und Fangeinrichtungen, Leitungsverlegung, Bodenaushub für Kabelgräben sowie Maueraussparungen und Durchbrüche. Einzelaufträge werden auf Basis der Rahmenvereinbarung durch die jeweiligen Auftraggeber abgerufen; ein verbindliches Mindestvolumen wird nicht festgelegt. Das jährliche Auftragsvolumen ist geschätzt, kann aber höher oder geringer ausfallen.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung ergibt sich aus der Vergabenummer (2026), ein konkreter Zeitraum in Jahren ist den vorliegenden Unterlagen nicht ausdrücklich zu entnehmen.
Die Rahmenvereinbarung verpflichtet den Auftragnehmer, die mit Einzelaufträgen abgerufenen Leistungen zu den in der Rahmenvereinbarung und dem jeweiligen Einzelauftrag festgelegten Bedingungen auszuführen. Die Vergütung erfolgt auf Basis von Einheitspreisen des STLB-BauZ zuzüglich des angebotenen prozentualen Auf- oder Abgebots; außervertragliche Leistungen werden zu gesondert vereinbarten Einheitspreisen oder Stundenlohnsätzen abgerechnet.
Materialien, die nicht im Leistungsbereich enthalten sind, werden zuzüglich eines Materialzuschlags vergütet, wobei der Materialzuschlag alle Lieferkosten bis zur Baustelle abdeckt. Spätestens eine Woche nach Zugang des Auftragsschreibens hat der Auftragnehmer mit den Arbeiten zu beginnen und diese in angemessener Frist abzuschließen, sofern keine festen Termine vereinbart sind.
Zuschläge für Arbeiten außerhalb der regulären Arbeitszeit, an Samstagen sowie an Sonn- und Feiertagen sind gesondert zu vereinbaren. Ein Kleinstauftragszuschlag ist vorgesehen, wenn die Abrechnungssumme den festgelegten Kleinstauftragswert unterschreitet.
Konkrete Daten für Bekanntmachung, Angebotsfrist, Eröffnungstermin und Bindefrist sind in den vorliegenden Unterlagen nicht ausgefüllt. Das Verfahren wird als öffentliche Ausschreibung nach VOB/A durchgeführt. Angebote sind elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen. Fehlende Unterlagen können nach Maßgabe der Vergabestelle nachgefordert werden.
Das Auf- und Abgebotsverfahren nach § 4 Abs. 4 VOB/A auf Basis von STLB-BauZ-Einheitspreisen ist ein bewährtes Modell für wiederkehrende Bauunterhaltungsleistungen ohne vorhersehbare Einzelmengen; andere Vergabestellen sollten prüfen, ob ihre Leistungen ebenfalls durch Standardleistungsbücher ausreichend beschrieben werden können. Die Ausschlussgrenze von 50 % Abgebot als typisierter Unangemessenheitsschwellenwert ist rechtlich klar und reduziert Prüfaufwand, sollte aber auf Plausibilität für den eigenen Marktbereich geprüft werden.
Die kombinierte Anforderung von BZR-Überprüfung und Baustellenausweisen für unterschiedliche Liegenschaftstypen zeigt, wie sicherheitsrelevante Zutrittsbeschränkungen differenziert in den Vertrag eingearbeitet werden können. Die Nichterstattung von Park- und Anfahrtskosten sowie die Regelung zu Zuschlägen für Arbeiten außerhalb der Regelarbeitszeit sollten bei vergleichbaren Verfahren ausdrücklich adressiert werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Die Rechnungsstruktur (Punkte a bis h in WBVB 10.5) ist als Muster für Zeitvertragsrahmenvereinbarungen gut übertragbar und schafft Klarheit bei der Abrechnung gemischter Leistungsarten.
Aus den Original-Unterlagen dieses Verfahrens gewonnen.
Die öffentliche Ausschreibung ist das nationale Gegenstück zum offenen Verfahren: unbeschränkter Bieterkreis, keine vorgeschaltete Eignungsprüfung, Angebote werden direkt eingereicht.
Die Bekanntmachung stammt aus einer Quelle, die nationale und EU-weite Verfahren gemeinsam führt. Ob ober- oder unterschwellig vergeben wurde, steht in der Bekanntmachung selbst und in den Vergabeunterlagen des Verfahrens.
Für eine eigene Beschaffung lässt sich aus diesem Verfahren mehr ableiten als der Gegenstand: wie der Auftraggeber die Leistung beschrieben und gegliedert hat, welche Eignungsnachweise er verlangt, wie er Preis und Qualität gewichtet und welche Vertragsbedingungen er beilegt. Genau diese Unterlagen liegen im Vergabe-Archiv vollständig vor, auch nachdem das Verfahren auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde.
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, in Vertretung für die BImA und der BRD ist der öffentliche Auftraggeber dieser Ausschreibung mit Erfüllungsort Berlin.
Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Zeitvertragsarbeiten an Bundesliegenschaften in Berlin in den Bereichen 1 (Reinickendorf/Wedding), 2 (Spandau), 4 (Tiergarten/Charlottenburg) und 5 (Wilmersdorf/Schöneberg). Abgedeckt werden drei Leistungsbereiche: Blitzschutzarbeiten (LB 684, Ausgabe 07/2024), Erdarbeiten (LB 600, Ausgabe 07/2023) sowie Mauerarbeiten (LB 630, Ausgabe 07/2023). Die Leistungen umfassen insbesondere den Aus- und Einbau von Blitzschutzanlagenkomponenten, Erdungs- und Fangeinrichtungen, Leitungsverlegung, Bodenaushub für Kabelgräben sowie Maueraussparungen und Durchbrüche.
Konkrete Daten für Bekanntmachung, Angebotsfrist, Eröffnungstermin und Bindefrist sind in den vorliegenden Unterlagen nicht ausgefüllt. Das Verfahren wird als öffentliche Ausschreibung nach VOB/A durchgeführt. Angebote sind elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen. Fehlende Unterlagen können nach Maßgabe der Vergabestelle nachgefordert werden.
Blitzschutzarbeiten sind nach DIN EN 62305 auszuführen; Neuinstallationen und Erweiterungen sind zu prüfen und zu dokumentieren Erdarbeiten richten sich nach den Homogenbereichen und Tiefen gemäß LB 600/STLB-BauZ Mauerarbeiten (Aussparungen, Durchbrüche, Schlitze) sind gemäß LB 630/STLB-BauZ auszuführen Bauschutt, Verpackungsmaterial und sonstige Abfälle sind unverzüglich zu beseitigen; die Arbeitsplätze müssen täglich schuttfrei und sauber sein Zwischenlagerung auf Liegenschaften nur nach Genehmigung durch den Auftraggeber Rechnungen sind elektronisch im Standard XRechnung über die OZG-RE einzureichen (Ausnahme: Direktaufträge bis 1000 EUR netto)
Die Rahmenvereinbarung verpflichtet den Auftragnehmer, die mit Einzelaufträgen abgerufenen Leistungen zu den in der Rahmenvereinbarung und dem jeweiligen Einzelauftrag festgelegten Bedingungen auszuführen. Die Vergütung erfolgt auf Basis von Einheitspreisen des STLB-BauZ zuzüglich des angebotenen prozentualen Auf- oder Abgebots; außervertragliche Leistungen werden zu gesondert vereinbarten Einheitspreisen oder Stundenlohnsätzen abgerechnet. Materialien, die nicht im Leistungsbereich enthalten sind, werden zuzüglich eines Materialzuschlags vergütet, wobei der Materialzuschlag alle Lieferkosten bis zur Baustelle abdeckt.
Aus den Unterlagen haben wir 1 Zuschlagskriterium herausgezogen, darunter: Preis (Wertungssumme des Angebots, ermittelt aus dem Auf-/Abgebotssatz).
Alle Dokumente dieses Verfahrens liegen im Vergabe-Archiv und lassen sich als ZIP herunterladen, auch nachdem die Ausschreibung auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde. Enthalten sind je nach Verfahren Leistungsverzeichnis, Bewerbungsbedingungen, Vertragsbedingungen und die auszufüllenden Formulare.
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