Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) beschafft Dienstleistungen zur Einrichtung und zum Betrieb einer internen Meldestelle gemäß § 12 HinSchG. Ein externer Dritter soll gemäß § 14 Abs. 1 S. 1 3. Fall HinSchG die gesetzlichen Aufgaben einer internen Meldestelle für das BMDS als Beschäftigungsgeber eigenständig wahrnehmen. Die Leistung umfasst insbesondere den Betrieb von Meldekanälen, die Bearbeitung eingehender Meldungen sowie die Ergreifung von Folgemaßnahmen.
| Reichweite | national/EU (oeVergabe) |
| Vergabeart | Öffentliche Ausschreibung |
| Kategorie | Dienstleistungen |
| Erfüllungsort | Berlin |
| Carina.Emser@bmds.bund.de Freischalten | |
| Telefon | +49 15158773052 Freischalten |
| Website | www.bmds.bund.de Freischalten |
| Verfahrensunterlage | 315 KB | |
| Formblatt | 717 KB | |
| Formblatt | 53 KB | |
| Sonstige | 8.7 MB | |
| Leistungsverzeichnis | 769 KB | |
| Formblatt | 739 KB | |
| Formblatt | 239 KB | |
| Formblatt | 206 KB | |
| Formblatt | 122 KB | |
| Formblatt | 120 KB | |
| Formblatt | 110 KB | |
| Formblatt | 174 KB | |
| Formblatt | 105 KB | |
| Formblatt | 106 KB | |
| Formblatt | 517 KB | |
| Formblatt | 181 KB | |
| Sonstige | 1 KB |
Nutzen Sie dieses und über 100.000 weitere Vergabeunterlagen als Orientierung: vergleichbare Leistungsverzeichnisse finden, Kriterien recherchieren und mit unseren KI-Generator-LVs und -LB in Minuten erstellen. Alles in unserem Vergabe-Archiv.
Muster-Leistungsverzeichnisse ansehen Vergabe-Archiv durchsuchenDer Auftragnehmer übernimmt vollständig die Aufgaben der internen Meldestelle des BMDS gemäß § 12 HinSchG. Dazu gehört das Bereitstellen und Betreiben von Meldekanälen, einschließlich der Möglichkeit persönlicher Zusammenkunft und der Entgegennahme anonymer Meldungen. Der Auftragnehmer führt das gesamte Meldeverfahren eigenständig durch, von der Eingangsbestätigung über die Prüfung und rechtliche Würdigung bis hin zu Folgemaßnahmen.
Folgemaßnahmen umfassen die Einleitung geeigneter Schritte zur Behebung gemeldeter Rechtsverstöße. Die Leistung beinhaltet zudem eine revisionssichere, DSGVO-konforme Dokumentation aller Vorgänge sowie die regelmäßige Berichterstattung an den Auftraggeber. Die Erbringung der Leistung erfolgt unabhängig und eigenverantwortlich; der Auftragnehmer stellt sicher, dass jederzeit fachkundiges Personal verfügbar ist.
Büroräume für persönliche Zusammenkünfte an den Dienstorten Berlin und Bonn kann das BMDS bei Bedarf zur Verfügung stellen, ansonsten sind eigene Räume vorzuhalten. Der Vertrag läuft über 36 Monate (Grundlaufzeit gemäß der Preisformel 36 x Monatsgrundpreis).
Die Vergütung besteht aus zwei Komponenten: einem monatlichen Netto-Grundpreis für den laufenden Betrieb der Meldestelle (Festpreis) sowie einem Stundensatz für die tatsächliche Bearbeitung eingehender Meldungen (nach Aufwand, abgerechnet je angefangene halbe Stunde). Notwendige Reisekosten werden gesondert nach dem Bundesreisekostengesetz erstattet. Alle vereinbarten Nettopreise sind Festpreise für die gesamte Vertragslaufzeit.
Die Grundlaufzeit beträgt 36 Monate (abgeleitet aus der Bewertungsformel). Rechnungen sind quartalsweise zu stellen und als E-Rechnung einzureichen. Eine etwaige Einrichtungspauschale richtet sich nach einer gesonderten Vertragsregelung. Unterauftragnehmer sind zulässig; Unteraufträge an aktive oder ehemalige Beschäftigte des Auftraggebers bedürfen jedoch der vorherigen Zustimmung des BMDS.
Die Vergabeunterlagen wurden am 2. September 2026 veröffentlicht. Die Angebotsfrist endet am 23. September 2026 um 12:00 Uhr. Die Bindefrist läuft bis zum 30. November 2026. Die voraussichtliche Zuschlagserteilung ist in der 42. bis 45. Kalenderwoche 2026 geplant. Angebote sind ausschließlich elektronisch per E-Mail einzureichen. Das Verfahren wird als Verhandlungsvergabe mit Bekanntmachung nach § 55 Abs.
1 BHO n. F. i. V. m. den Abweichenden Verwaltungsvorschriften vom 10.06.2026 durchgeführt.
Die Leistungsbeschreibung trennt sauber zwischen Grundbetrieb (Pauschalpreis) und anlassbezogener Bearbeitung (Stundensatz), was eine faire und nachvollziehbare Vergütungsstruktur für schwer planbare Leistungsmengen schafft und für ähnliche Dauerbetriebsleistungen übertragbar ist. Die Bewertungsformel zur Preisvergleichbarkeit (36 x Monatsgrundpreis + 210 x Stundensatz) ist methodisch stark, da sie ein realistisches Leistungsvolumen unterstellt und Preisdumping beim Grundpreis bei gleichzeitig hohem Stundensatz verhindert.
Die Klarstellung, dass es sich nicht um eine Beratertätigkeit handelt, ist vergaberechtlich bedeutsam und sollte bei vergleichbaren Beauftragungen ebenfalls explizit aufgenommen werden, um Abgrenzungsprobleme zu vermeiden. Die Gewichtung von 70 % auf Qualität und 30 % auf Preis ist bei vertraulichen, rechtlich sensiblen Dienstleistungen gut begründbar und signalisiert dem Markt die Priorität.
Ein zweiter Blick lohnt sich bei der Vergabenummer: Das verwendete interne Aktenzeichen ist kein standardisiertes Vergabeaktenzeichen, was die spätere Zuordnung einer Zuschlagsbekanntmachung erschweren kann.
Aus den Original-Unterlagen dieses Verfahrens gewonnen.
Die öffentliche Ausschreibung ist das nationale Gegenstück zum offenen Verfahren: unbeschränkter Bieterkreis, keine vorgeschaltete Eignungsprüfung, Angebote werden direkt eingereicht.
Die Bekanntmachung stammt aus einer Quelle, die nationale und EU-weite Verfahren gemeinsam führt. Ob ober- oder unterschwellig vergeben wurde, steht in der Bekanntmachung selbst und in den Vergabeunterlagen des Verfahrens.
Für eine eigene Beschaffung lässt sich aus diesem Verfahren mehr ableiten als der Gegenstand: wie der Auftraggeber die Leistung beschrieben und gegliedert hat, welche Eignungsnachweise er verlangt, wie er Preis und Qualität gewichtet und welche Vertragsbedingungen er beilegt. Genau diese Unterlagen liegen im Vergabe-Archiv vollständig vor, auch nachdem das Verfahren auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde.
Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung ist der öffentliche Auftraggeber dieser Ausschreibung mit Erfüllungsort Berlin.
Der Auftragnehmer übernimmt vollständig die Aufgaben der internen Meldestelle des BMDS gemäß § 12 HinSchG. Dazu gehört das Bereitstellen und Betreiben von Meldekanälen, einschließlich der Möglichkeit persönlicher Zusammenkunft und der Entgegennahme anonymer Meldungen. Der Auftragnehmer führt das gesamte Meldeverfahren eigenständig durch, von der Eingangsbestätigung über die Prüfung und rechtliche Würdigung bis hin zu Folgemaßnahmen. Folgemaßnahmen umfassen die Einleitung geeigneter Schritte zur Behebung gemeldeter Rechtsverstöße. Die Leistung beinhaltet zudem eine revisionssichere, DSGVO-konforme Dokumentation aller Vorgänge sowie die regelmäßige Berichterstattung an den Auftraggeber.
Die Vergabeunterlagen wurden am 2. September 2026 veröffentlicht. Die Angebotsfrist endet am 23. September 2026 um 12:00 Uhr. Die Bindefrist läuft bis zum 30. November 2026. Die voraussichtliche Zuschlagserteilung ist in der 42. bis 45. Kalenderwoche 2026 geplant. Angebote sind ausschließlich elektronisch per E-Mail einzureichen. Das Verfahren wird als Verhandlungsvergabe mit Bekanntmachung nach § 55 Abs. 1 BHO n. F. i. V. m. den Abweichenden Verwaltungsvorschriften vom 10.06.2026 durchgeführt.
Das eingesetzte Personal muss fachkundig für die Aufgaben einer internen Meldestelle nach HinSchG sein und vom Auftraggeber akzeptiert werden. Die Identität von Hinweisgebern ist strikt vertraulich zu behandeln. Die Dokumentation aller Vorgänge muss revisionssicher und DSGVO-konform erfolgen. Die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen für Eingangsbestätigungen, Rückmeldungen und Verfahrensabschluss sind einzuhalten. Die interne Meldestelle muss unabhängig tätig sein und Interessenskonflikte aktiv vermeiden. Persönliche Zusammenkünfte mit Hinweisgebern müssen ermöglicht werden; hierfür sind entweder eigene Büroräume vorzuhalten oder BMDS-Räume in Berlin und Bonn zu nutzen.
Die Vergütung besteht aus zwei Komponenten: einem monatlichen Netto-Grundpreis für den laufenden Betrieb der Meldestelle (Festpreis) sowie einem Stundensatz für die tatsächliche Bearbeitung eingehender Meldungen (nach Aufwand, abgerechnet je angefangene halbe Stunde). Notwendige Reisekosten werden gesondert nach dem Bundesreisekostengesetz erstattet. Alle vereinbarten Nettopreise sind Festpreise für die gesamte Vertragslaufzeit. Die Grundlaufzeit beträgt 36 Monate (abgeleitet aus der Bewertungsformel). Rechnungen sind quartalsweise zu stellen und als E-Rechnung einzureichen. Eine etwaige Einrichtungspauschale richtet sich nach einer gesonderten Vertragsregelung.
Aus den Unterlagen haben wir 2 Eignungskriterien und 5 Zuschlagskriterien herausgezogen, darunter: Fachkunde des eingesetzten Personals für die Aufgaben einer internen Meldestelle nach HinSchG.
Alle Dokumente dieses Verfahrens liegen im Vergabe-Archiv und lassen sich als ZIP herunterladen, auch nachdem die Ausschreibung auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde. Enthalten sind je nach Verfahren Leistungsverzeichnis, Bewerbungsbedingungen, Vertragsbedingungen und die auszufüllenden Formulare.
Die vollständigen Vergabeunterlagen stehen Vergabe-Archiv Nutzern zur Verfügung. Die Registrierung ist kostenlos. Der Download läuft anschließend über Ihr Guthaben im Vergabe-Archiv, wie gewohnt.