Beschafft werden Fällarbeiten entlang der A30 zwischen AS Rheine-Kanalhafen und AK Lotte Osnabrück für die Bauabschnitte 4, 5, 6, 7.2 und 8. Dazu gehören die Freimachung von Korridoren für ein LWL-Kabel-Provisorium, Fällungen für Voruntersuchungen sowie flächige Böschungsfällungen und zweimalige jährliche Aufwuchsbeseitigung im Kabelkorridor.
| Reichweite | national/EU (oeVergabe) |
| Vergabeart | Öffentliche Ausschreibung |
| Kategorie | Sonstige |
| Erfüllungsort | Nordrhein-Westfalen, Kreis Steinfurt, bei Ibbenbüren und Rheine |
| vergabe@deges.de Freischalten | |
| Telefon | +49 30-20243-0 Freischalten |
| Website | https://vergabe.deges.de/NetServer/PublicationControllerServlet?functi Freischalten |
| Formblatt | 27 KB | |
| Verfahrensunterlage | 160 KB | |
| Formblatt | 1.1 MB | |
| Sonstige | 619 KB | |
| Sonstige | 431 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 1.1 MB | |
| Vertrag | 131 KB | |
| Vertrag | 124 KB | |
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| Sonstige | 84 KB | |
| Sonstige | 171 KB | |
| Sonstige | 633 KB | |
| Sonstige | 88 KB | |
| Sonstige | 155 KB | |
| Sonstige | 1.1 MB | |
| Formblatt | 1.1 MB | |
| Sonstige | 1.1 MB | |
| GAEB-Datei | 40 KB |
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Muster-Leistungsverzeichnisse ansehen Vergabe-Archiv durchsuchenDer Auftraggeber beschafft Fällarbeiten entlang der A30 in den Bauabschnitten 4, 5, 6, 7.2 und 8 auf einer Gesamtlänge von ca. 25 km zwischen AS Rheine-Kanalhafen und AK Lotte Osnabrück. Im Wesentlichen umfasst die Leistung vier Bereiche: Erstens die Freimachung eines ca. 3 m breiten Streifens überwiegend nördlich der A30 Fahrtrichtung Amsterdam als Korridor für ein LWL-Kabel-Provisorium, das im Sommer 2027 errichtet werden soll.
Zweitens Fällungen im Bereich von Böschungskegeln an Bauwerken sowie im Böschungsbereich und an Zuwegungen, um Aufschlusspunkte für Voruntersuchungen (Bohrkerne und Rammkernsondierungen) der neuen Bauabschnitte 4, 5 und 6 freizulegen. Drittens vollflächige oder teilflächige Böschungsfällungen vor Baubeginn der neuen Bauabschnitte 4, 5 und 6. Viertens zweimal jährlich Aufwuchsbeseitigung im 3 m breiten LWL-Kabelkorridor zur Sicherstellung der Wartung und Unterhaltung.
Die Arbeiten umfassen außerdem Baustelleneinrichtung und -räumung sowie Verkehrssicherung nach den einschlägigen Regelwerken.
Der Vertrag wird als Einheitspreisvertrag auf Basis der VOB/A und VOB/B geschlossen. Die Bindefrist endet am 02.11.2026. Vergütungsgrundlage sind die im Leistungsverzeichnis angegebenen Einheitspreise je Position; pauschale Positionen (z. B. Baustelleneinrichtung und -räumung) werden als Pauschale abgerechnet. Negative Einheitspreise in Hauptangeboten sind ausgeschlossen. Preisnachlässe werden nur ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewertet.
Angaben zu Vertragsstrafen, Kündigungsrechten oder Verlängerungsoptionen sind den vorliegenden Unterlagen nicht zu entnehmen.
Die Bekanntmachung und Versendung der Vergabeunterlagen erfolgte am 07.09.2026. Die Angebotsfrist endet am 24.09.2026 um 09:00 Uhr; gleichzeitig findet der Öffnungstermin statt. Die Bindefrist läuft bis zum 02.11.2026. Fehlende Unterlagen werden nachgefordert. Die gesamte Kommunikation erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform. Ein geplanter Zuschlagstermin oder Ausführungsbeginn ist den Unterlagen nicht ausdrücklich zu entnehmen; das LWL-Kabel-Provisorium soll jedoch im Sommer 2027 errichtet werden, sodass die Fällarbeiten entsprechend vorher abgeschlossen sein müssen.
Aus den Original-Unterlagen dieses Verfahrens gewonnen.
Die öffentliche Ausschreibung ist das nationale Gegenstück zum offenen Verfahren: unbeschränkter Bieterkreis, keine vorgeschaltete Eignungsprüfung, Angebote werden direkt eingereicht.
Die Bekanntmachung stammt aus einer Quelle, die nationale und EU-weite Verfahren gemeinsam führt. Ob ober- oder unterschwellig vergeben wurde, steht in der Bekanntmachung selbst und in den Vergabeunterlagen des Verfahrens.
Für eine eigene Beschaffung lässt sich aus diesem Verfahren mehr ableiten als der Gegenstand: wie der Auftraggeber die Leistung beschrieben und gegliedert hat, welche Eignungsnachweise er verlangt, wie er Preis und Qualität gewichtet und welche Vertragsbedingungen er beilegt. Genau diese Unterlagen liegen im Vergabe-Archiv vollständig vor, auch nachdem das Verfahren auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde.
DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH ist der öffentliche Auftraggeber dieser Ausschreibung mit Erfüllungsort Nordrhein-Westfalen, Kreis Steinfurt, bei Ibbenbüren und Rheine.
Der Auftraggeber beschafft Fällarbeiten entlang der A30 in den Bauabschnitten 4, 5, 6, 7.2 und 8 auf einer Gesamtlänge von ca. 25 km zwischen AS Rheine-Kanalhafen und AK Lotte Osnabrück. Im Wesentlichen umfasst die Leistung vier Bereiche: Erstens die Freimachung eines ca. 3 m breiten Streifens überwiegend nördlich der A30 Fahrtrichtung Amsterdam als Korridor für ein LWL-Kabel-Provisorium, das im Sommer 2027 errichtet werden soll. Zweitens Fällungen im Bereich von Böschungskegeln an Bauwerken sowie im Böschungsbereich und an Zuwegungen, um Aufschlusspunkte für Voruntersuchungen (Bohrkerne und Rammkernsondierungen) der neuen Bauabschnitte 4, 5 und 6 freizulegen.
Die Angebotsfrist endete am 24.09.2026. Das Verfahren ist damit abgeschlossen, die Unterlagen bleiben als Vorlage für eigene Ausschreibungen nutzbar.
Die Bekanntmachung und Versendung der Vergabeunterlagen erfolgte am 07.09.2026. Die Angebotsfrist endet am 24.09.2026 um 09:00 Uhr; gleichzeitig findet der Öffnungstermin statt. Die Bindefrist läuft bis zum 02.11.2026. Fehlende Unterlagen werden nachgefordert. Die gesamte Kommunikation erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform. Ein geplanter Zuschlagstermin oder Ausführungsbeginn ist den Unterlagen nicht ausdrücklich zu entnehmen; das LWL-Kabel-Provisorium soll jedoch im Sommer 2027 errichtet werden, sodass die Fällarbeiten entsprechend vorher abgeschlossen sein müssen.
Fäll- und Rodungsarbeiten im Nahbereich von Straßen und Anlagen sind segmentweise mit gesonderter Schnitt- und Abseiltechnik nach DGUV (Branche Grün- und Landschaftspflege) auszuführen Der Fall- und Gefahrenbereich ist nach DGUV freizuhalten Artenschutzfachliche Freigabe durch einen gesondert beauftragten Fachgutachter muss vor Fällbeginn vorliegen Der Ausführungsbeginn ist dem BOL/BÜ mindestens 5 Tage vor Durchführung anzuzeigen Der Auftragnehmer hat einen Bauablaufplan und einen Baustelleneinrichtungsplan zu erstellen Bautagesberichte sind zu führen
Der Vertrag wird als Einheitspreisvertrag auf Basis der VOB/A und VOB/B geschlossen. Die Bindefrist endet am 02.11.2026. Vergütungsgrundlage sind die im Leistungsverzeichnis angegebenen Einheitspreise je Position; pauschale Positionen (z. B. Baustelleneinrichtung und -räumung) werden als Pauschale abgerechnet. Negative Einheitspreise in Hauptangeboten sind ausgeschlossen. Preisnachlässe werden nur ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewertet. Angaben zu Vertragsstrafen, Kündigungsrechten oder Verlängerungsoptionen sind den vorliegenden Unterlagen nicht zu entnehmen.
Aus den Unterlagen haben wir 3 Eignungskriterien und 1 Zuschlagskriterium herausgezogen, darunter: Eintragung im Handelsregister, in der Handwerksrolle oder bei der IHK, oder Nachweis, dass keine Eintragungspflicht besteht; Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Alle Dokumente dieses Verfahrens liegen im Vergabe-Archiv und lassen sich als ZIP herunterladen, auch nachdem die Ausschreibung auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde. Enthalten sind je nach Verfahren Leistungsverzeichnis, Bewerbungsbedingungen, Vertragsbedingungen und die auszufüllenden Formulare.
Die vollständigen Vergabeunterlagen stehen Vergabe-Archiv Nutzern zur Verfügung. Die Registrierung ist kostenlos. Der Download läuft anschließend über Ihr Guthaben im Vergabe-Archiv, wie gewohnt.